1. Aussenpolitik

„Rahmenabkommen – Fazit:

  • Die Vor­teile des vor­lie­gen­den InstA glei­chen die Nach­teile kei­nes­wegs aus. Das InstA vom 6. De­zem­ber 2018 ist nicht im In­ter­esse der Schweiz.
  • Die Schweiz kauft die Katze im Sack. Die EU kann mit dem de­fi­nier­ten Streit­bei­le­gungs­m​e­cha­nis­mus ihre Ziele wir­kungs­voll durchsetzen.
  • Der Gross­teil des grundsätz­li­chen Bin­nen­markt­rech­te​s ist rei­nes EU-Recht und un­ter­liegt ohne Aus­nahme der Aus­le­gung des EU-­Ge­richts­ho­fes (EuGH). Die Schieds­ge­richte müs­sen die EuGH-Aus­le­gung anwenden.
  • Es ist un­klar, wel­ches Recht die EU für bin­nen­mark­tre­le­v​ant er­klärt. Die EU kann die Gül­tig­keit ihrer Rechts­akte be­lie­big mit dem Hin­weis „­Bin­nen­mark­t“ aus­deh­nen. Für die Schweiz ist das ein Fass ohne Boden.
  • Die Uni­ons­bür­ger­richt​­li­nie und die Ko­or­di­na­tion der So­zi­al­ver­si­che­r​un­gen kann die EU auf Grund­lage des InstA durchsetzen.
  • Die be­währte So­zi­al­part­ner­sch​aft der Schweiz ist zu Ende.
  • Die Kan­tone ver­lie­ren die Steu­er­ho­heit und das Recht auf eine ei­genstän­dige Subventionspolitik.
  • D​ie Ab­sicht, das Frei­han­dels­ab­kom­​men von 1972 eben­falls dem InstA zu un­ter­stel­len, wird für die Schweiz klar ne­ga­tive Fol­gen haben.
  • Mit dem InstA bin­det sich die Schweiz un­wi­der­ruf­lich und wird zur EU-Handelskolonie.
  • Di​e Schweiz ver­liert ihre Un­ab­hän­gig­keit durch die Auf­gabe der Ei­genstän­dig­keit bei der Zu­wan­de­rungs­po­li​­tik, So­zi­al­po­li­tik, Ar­beits­markt­po­li­​tik, Ener­gie­po­li­tik, Wirt­schafts- und Han­dels­po­li­tik sowie der Subventionspolitik.
  • D​ie Schweiz ver­liert mit dem vor­lie­gen­den Ent­wurf des InstA das Wesen der di­rek­ten Demokratie.“

PRO LI­BER­TATE 3/19 vom Mai/Juni 2019

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Comments to: „Rahmenabkommen – Fazit:
  • Mai 17, 2019
  • Mai 17, 2019
    • Mai 29, 2019

      Sie sind auf dem richtigen Pfad und haben die Machtambitionen der EU-Eliten durchschaut. Wir müssen die Schweiz vor diesen reissenden EU-Wölfen bewahren.–

      Meine Lösung wäre: die EFTA erweitern und als GEGENMODELL zur EU den anderen europäischen Ländern präsentieren.
      Die EFTA ist überhaupt die Alternative zur EU.–

      DAS sollten wir wieder vermehrt selbstbewusst nach aussen vertreten.–

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  • Mai 23, 2019

    Wieder einmal will die EU nur ihren Willen durchsetzen. Je mehr wir darauf eingehen, desto mehr Druck wird später kommen.
    Die SVP-Bundesräte Parmelin und Maurer fordern einem Medienbericht zufolge, dass das Rahmenabkommen in der vorliegenden Form nicht unterzeichnet wird. In Brüssel ist aber klar: Es wird nicht nach- oder neuverhandelt.
    Dass für die Schweiz praktisch kein Spielraum mehr vorhanden ist, bestätigte einmal mehr Martin Selmayr, der General­sekretär der EU-Kommission, in der SRF-Sendung «Rundschau». Die Verhandlungen seien abgeschlossen, das Rahmenabkommen mit der Schweiz könne nicht nach- oder neuverhandelt werden, sagte der mächtigste EU-Beamte. Die Kommission erwarte von der Schweizer Regierung, dass diese sich bis Ende Juni für die Ratifizierung des Rahmenabkommens stark mache, so Selmayr.

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    • Mai 29, 2019

      Deshalb darf die Schweiz dieses Rahmenabkommen weder unterzeichnen, noch ratifizieren.
      Neu verhandeln oder so lassen wie es ist.

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  • Mai 29, 2019

    Gemäss diesem Artikel von A.Schneider/ Pro Libertate dürfen wir kein Rahmenabkommen mit der EU unterzeichnen!– Keine Unterschrift, diesen Vertrag zurückweisen!–
    Die bilateralen Verträge mit der EU (ohne Gilloutine-Klausel) genügen vollauf.–

    Wir sollten die bilateralen Verträge dergestalt neu verhandeln, dass diese knechtende Gilloutineklausel wegfällt.–
    Danach sollten wir getrost die Personenfreizügigkeit​ kündigen.

    Die EU ist nicht mehr so mächtig, wie sie uns vorgibt, zu sein. Wegen des BREXIT fehlt in der EU Grossbritannien. Dieses muss auch ein neues Verhältnis zur EU finden.
    Wir sollten Grossbritannien in die EFTA aufnehmen und auch weitere europäische Länder (Balkan, Russland) um so ein Gegengewicht zur EU zu schaffen und so noch mehr Länder animieren, aus der EU auszutreten.

    Unser​e Verhandlungs-Position​ gegenüber der EU wäre dann plötzlich eine Stärkere.
    DAS wäre aktive Aussenpolitik einer souveränen Nation.–

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  • Juni 8, 2019

    Der Bundesrat hat sich gestern (7. Juni 2019) “für” das Rahmenabkommen ausgesprochen. Es könne ABER in der heute vorliegenden Version nicht unterzeichnet werden. So werde es an der Urne keine Zustimmung finden. In der Schweiz sitze “das Volk mit am Verhandlungstisch”. Bei den drei Themen Lohnschutz, Staatsbeihilfen und Unionsbürgerrichtlini​​​​e müsse mit der EU eine Lösung gefunden werden, die eine Mehrheit finde.

    Der Bundesrat beschränkt sich auf diese drei Themen, die sich bei der Vernehmlassung herauskristallisiert haben. Weitere “Verbesserungen” sind seiner Ansicht nach nicht nötig, um bei den Abstimmenden eine Mehrheit für den Rahmenvertrag zu gewinnen. Mit dieser Einschätzung liegt er richtig.

    Und ohne die drei Verbesserungen ist der Rahmenvertrag gestorben. Dann muss sich die Schweiz völlig neu orientieren.

    Meine​ Meinung: Ich würde dem Rahmenvertrag sehr gerne zustimmen, kann das aber nicht, falls die Lohnkontrolle ungenügend bleiben sollte.

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    • Juni 8, 2019

      Ist dies jetzt die Meinung von Willibald v Wildenstein, Walter Beck oder Rudolf Oberli?
      Schliesslich​ haben sie ja viele Namen aber immer den gleichen Still.

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  • Juni 8, 2019

    Das Rahmenabkommen” mit der EU darf so niemals unterzeichnet werden, oder die Schweiz schafft sich gleich selber ab. Nur schon die institutionellen Mechanismen der Rechtsentwicklung lassen in den Begründungen das Lügengebäude der EU gleich selber zum Einsturz bringen, dies wie folgt gut nachvollziehbar:

    3​. Institutionelle Mechanismen (Artikel 1)

    Die institutionellen Mechanismen Rechtsentwicklung, Überwachung, Auslegung und Streitbeilegung stellen den eigentlichen Kernbestand des Abkommens dar: Rechtsentwicklung (Artikel 5 in Verbindung mit Artikeln 12-14): Damit der Marktzugang der Schweiz langfristig gesichert ist, müssen die Marktzugangsabkommen Schweiz-EU regelmässig an die relevanten Entwicklungen des EU-Rechts angepasst werden. Geschieht dies nicht, entstehen Rechtsabweichungen und damit Handelshürden, die den Marktzugang für Schweizer Akteure erschweren und diese benachteiligen. Laut Entwurf des institutionellen Abkommens verpflichten sich die Schweiz und die EU, relevante EU-Rechtsentwicklunge​n in die Abkommen zu übernehmen. Die Schweiz kann aber über jede Anpassung einzeln und in Übereinstimmung mit den verfassungsmässigen Entscheidverfahren beschliessen – das Referendumsrecht wird vollumfänglich gewahrt. Eine automatische Rechtsübernahme ist ausgeschlossen. Die Schweiz wird bei der Erarbeitung der relevanten Rechtsentwicklungen in der EU systematisch konsultiert und kann so ihre Anliegen frühzeitig einbringen (decision shaping). Ist die Schweiz nicht bereit, eine Weiterentwicklung zu übernehmen, kann die EU das Streitbeilegungsverfa​hren einleiten (siehe Streitbeilegung). Rechtsauslegung (Artikel 4): Die Schweiz und die EU legen die bilateralen Abkommen eigenständig und möglichst einheitlich nach völkerrechtlichen Grundsätzen aus. In die Abkommen übernommenes EU-Recht wird in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausgelegt.

    Jedes Abkommen mit einem “Vertragspartner” wo bei Differenzen diese die Gerichte des Vertragspartner zu 100 % in der Finalität selber entscheiden, kommt einem Unterwerfungs-Vertrag​ gleich. Das heisst nichts anderes als bedingungslose KAPITULATION, wie es 1945 Nazideutschland gegenüber den Allierten USA-Grossbritannien, UDSSR und Frankreich hat unterzeichnen müssen. Die Schweiz hat aber mit Nazideutschland von 1933-1945 rein nichts am Hut. .

    Im übrigen hat die “EU-Demo-Diktatur” in eigener grösster Selbstüberschätzung gerade auch im Brexit-Verfahren bislang seine undemokratische, diktatorische “Fratze” exemplarisch recht deutlich gezeigt. Die Engländer jedenfalls lassen sich so etwas nicht mehr gefallen, und die Schweiz tut gut daran, dies ebenso zu halten.

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  • Juni 13, 2019
  • Juni 18, 2019

    Oberliga schreibt: “Abmachungen mit der EU über Lohnkontrollen spielen also so oder so keine Rolle mehr. Die Stimmbürgerinnen* können dem Rahmenabkommen zustimmen.”

    Ob Abmachungen Sinn mit der EU Sinn machen ist eine Frage, das Rahmenabkommen hat aber andere
    offene Fragen, nur wer auf die unten stehende Fragen mit ja antworten kann, sollte zustimmen:

    Sind Sie für die automatische Wiederaufnahme des EU-Rechts?
    Sind Sie für ausländische Richter am Europäischen Gerichtshof?
    Sind Sie für die Anwendung der Richtlinie über die Unionsbürgerschaft in der Schweiz?
    Sind Sie für die Abschaffung der Begleitmaßnahmen?
    Si​n​​​d Sie dafür, Kantonalbanken mit staatlicher Garantie aufzugeben?

    hier höre ich auf, es gibt noch eine ganze Menge.
    https://www.v​imentis.ch/dialog/rea​darticle/rahmenabkomm​en-sicher-nein/

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  • Juni 18, 2019

    Ja nun, ob man mit einer 8-Tagesfrist tatsächlich hier zielführend handelt, kann man sehen wie man will.

    Auf jeden Fall ist es schwierig, Unternehmen über Landesgrenzen hinweg oder mit komplizierten Rechtsformen tatsächlich mit Strafgeldern abschrecken zu können.

    Wenn die Bussen zu gering sind oder die Kontrollen zu lasch, nimmt man den offenen Rechtsbruch in Kauf und nimmt die Bussen als Geschäftsrisiko auf die Portokasse (z.b LKW-Fahrten). Weil das alle andere auch tun, hat man schlechtere Chancen, wenn man korrekt handelt.

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