1. Wahlen

Anwälte sind keine Volksvertreter

(Leserbrief zur Ständerats-Ersatzwahl​ in SG am 19.5.19)
Der Bundesbrief von 1291 passt auf eine Seite. Als es noch nicht so viele Juristen gab, waren Gesetzestexte einfach, klar und verständlich. Heutzutage sind sie kompliziert, überschaubar und lassen grossen Interpretations- und Verhandlungsspielraum​. Das ist auch nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, wie viele Juristen in der Legislative sitzen. Schwammige Gesetze sind nicht im Interesse der Allgemeinheit, sondern sind die Geschäftsgrundlage der Anwälte, ohne deren teuer bezahlter Hilfe die Gesetze kaum noch angewendet werden können. Darum wäre es unklug, noch eine Anwältin in den Ständerat zu wählen.
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Comments to: Anwälte sind keine Volksvertreter
  • April 14, 2019

    Ursprünglich wollte ich diesen Leserbrief der Zeitung schicken. Nachdem ich einige kritische Rückmeldungen erhalten habe (siehe unten), poste ich ihn hier, damit jeder direkt kommentieren, fragen oder teilen kann.

    Jemand meinte, man sollte sich nicht in ausserkantonale Wahlkämpfe einmischen; Ich finde es legitim, sich zu äussern, denn was der Ständerat beschliesst, betrifft das ganze Land.

    Jemand meinte, Kandidat Würth sei doch auch Jurist. Stimmt, das war er ursprünglich; Darum ist er auch der zweitschlimmste Kandidat.

    Jemand meinte, ich solle mich als SVPler zu erkennen geben und pro Egger schreiben; Natürlich würde ich als SVPler Egger wählen. Das ist klar. Ich finde es genauso wichtig, zu schreiben, warum man andere nicht wählen soll.

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  • April 14, 2019

    Ganz logisch, Juristen in den Räten erzeugen möglichst viele, auch unnötige, Gesetze damit ihr Berufsstand immer Arbeit hat, ganz klar.

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  • April 14, 2019

    Es ist ja auch die Berufsgruppe,die überproportional im Parlament vertreten ist!Das Problem ist,dass es einerseits Juristen benötigt,damit überhaupt noch der “Durchblick” gewährt ist in diesem Paragraphen-Dschungel​!Anderseits ist es wie überall…!..Dort, wo es nicht ohne etwas geht,hat auch niemand ein Interesse daran,etwas zu ändern,weil man fürchtet,am Schluss selbst überflüssig zu werden.Hat ein Arzt ein Interesse,dass seine Patienten so gesund leben,dass es nur noch wenige braucht?Hat der Zahnarzt Freude,wenn alles gesunde Zähne hat..??Abhängigkeit heisst Macht über andere und welcher Politiker will daran grundsätzlich etwas ändern??

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  • April 14, 2019

    “Der Bundesbrief von 1291 passt auf eine Seite.”

    Solche Beistandsbriefe wurden von Orten im HRR zu hunderten geschrieben, Herr Sonderegger, wenn durch einen Streit um die Nachfolge eines Königs ein Interregnum entstand und der Schutz des Königs für die Orte dahinfiel.

    Am 15. Juli 1291 starb König Rudolf I. von Habsburg nachdem er von 1255 bis 1291. Der von ihm für die Nachfolge vorgesehene Sohn, Herzog Albrecht I. von Österreich (und nominell König von Ungarn), war noch in Wien. Im Laufe des Jahres bildet sich eine Fürstenallianz von Albrechts Gegnern zugunsten des Grafen Adolf von Nassau.

    Schwyz, Uri und Urseren sicherten einander bereits am 1. August 1291 (!) gegenseitigen Schutz zu – in einem relativ kurz gefassten Vertrag. Der Vertrag sollte “ewig” gelten, d. h. für die unbefristete Dauer bis zur Wahl eines neuen Königs. Am 5. Mai 1292 wurde nämlich Graf Adolf von Nassau (Rheinland-Pfalz) zum König des HRR gewählt und in Aachen gekrönt. Mit dem Datum der Einsetzung des neuen Königs fiel der Vertrag dahin; er hatte also nachher nie mehr eine Auswirkung.

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    • April 14, 2019

      Verdammt, Herr Oberli, warum haben Sie das nicht früher gesagt? Jetzt haben sich Generationen von Schweizern seit 728 Jahren vergebens darauf verlassen, dass der Bundesbrief noch immer gelten würde.

      Wenn sie Ihre Meldung zeitig erhalten hätten, müssten sich die Schweizer jetzt keine Sorgen darüber machen, dass die Grundlagen ihrer Nation in Auflösung begriffen sind. Denn der Spuk war ja gemäss Ihrer Aufklärung bereits ein Jahr nach dem Schwur obsolet.

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  • April 15, 2019

    Doch, auch Anwälte können Volksvertreter sein. Natürlich ist es gut, wenn die verschiedensten Persönlichkeiten und viele Berufe in Parlamenten vertreten sind. Das ergibt eine vielfältigere Meinungsbildung. Auch eine parteilose Person darf sich zur Wahl stellen. Vielleicht denken sich viele Bürger, dass man wegen den vertrackten Gesetzestexten am besten einen wählt, der solches gewohnt ist.
    Etwas eigenartig fand ich aber, dass sich Herr Köppel selber als Ständeratskandidat aufstellte, obschon er Parteimitglied ist. Normalerweise, wird doch in einer Partei zuerst aus gemacht, wen sie aufstellen wollen. Oder nicht? So wie ich das sehe, ,musste die Partei Köppel im nachhinein “bestätigen”. Ds werden nicht alle gut gefunden haben.

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    • April 16, 2019

      Genau diese Bürger sollten über meinen Text nachdenken.

      Es gibt Parteien, deren Mitglieder eigenständig denken und handeln.

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  • April 16, 2019

    Mit unserem Ständerat Andrea Claudio Caroni haben wir nicht nur einen Anwalt, sondern auch noch einen hervorragenden Selbstdarsteller in Bern. Er vertretet vor allem sich selber…

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  • April 17, 2019

    Herr Reto Sonderegger

    Solang​e in der Verfassung steht, dass die Abdeckung der Gemeinwohl- und Sozialaufgaben nach der individuellen Leistungsfähigkeit zu erfolgen hat, haben die Juristen die wichtigste Aufgabe nicht erfüllt, nämlich die Menschen von Schaden zu bewahren. Wenn man meint ein Reicher würde sich mehr beteiligen, als ein Normalbürger, so beherrscht dieser Betrug die Politik und die Gesellschaft!

    Würd​en die Menschen das Geldsystem in seiner Auswirkung zur Abdeckung der Bedürfnisse der Menschen mittels gegenseitiger Leistungserbringung verstehen, die Anzahl der Politiker auch der SVP würde merklich schrumpfen; denn ihre Spielwiese ist entlarvt!
    Die Staats- und Sozialausgaben aus dem Schuldengeldumlagevol​umen, gelangen mittels gegenseitiger Leistungserbringung als Einnahmen zu den Unternehmungen. Diese Anteile sind zwingend zwischen Wirtschaft und Staat umzulegen und nicht dem Erwerbseinkommen (sind juristisch nicht berechtigt) zur Weitergaben zuzuführen.
    Stephani​e Kelton, Wirtschaftsprofessori​n MMT
    Übersetzt sagt sie, dass die Regierung erst Geld ausgibt und dann einen Teil dieses Geldes als Steuern und Beiträge wieder einzieht und einen anderen Teil als Staatsanleihen zurückbekommt. Ausgaben finden vor Steuern und Verschuldung statt – Moderne Geldtheorie MMT.

    Schlussfolger​ung soweit man begreifen kann: Die Begriffe Steuer- oder Sozialzahler sind weltweit indoktrinierte Phantome, welche die Politik, Ökonomie und Medien benutzen, um die Menschen in die Irre zu führen. Wenn das frei verfügbare Erwerbseinkommen nicht für ein ordentliches Leben ausreicht, so liegt es nicht an den Steuern oder Beiträgen, sondern einzig und allein an der Wirtschaft! Der Staat kann eine Grundsicherung garantieren!
    “Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, die Armut- und Existenzkämpfe könnten nicht mehr mit fehlendem Geld erklärt werden. Die Verantwortlichen müssten der Bevölkerung erklären, warum sie lügen und betrügen!” Es gibt kein Steuergeld nur Staatsgeld!

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