1. Abstimmungen & Initiativen

Der Fall Hönggerberg zeigt: Armeewaffen gehören ins Zeughaus

Am 23. No­vem­ber 2007 hatte L. seine RS be­en­det. Noch am sel­ben Abend ging er mit sei­nem Sturm­ge­wehr zur Bus­hal­te­stelle Hönggerberg, zielte auf Fran­cesca – und drückte ab. L. kannte die junge Frau nicht. Er wollte mit sei­ner Ar­mee­waffe ein­fach ir­gend­je­man­den er­schies­sen. Es hätte jede und jeden von uns tref­fen können.

Der tragische Tod von Francesca zeigt: Armeewaffen gehören ins Zeughaus. Genau das fordert die Volksinitiative für den Schutz vor Waffengewalt. Ein Ja bringt uns allen mehr Sicherheit. Das ist bitter nötig. Denn jedes Jahr sterben in der Schweiz rund 300 Menschen durch Schusswaffen. Das sind 300 zu viel. Doch selbst wenn Schusswaffen nicht gebraucht werden, verursachen sie viel menschliches Leid. Schon die Drohung mit der Waffe im Schrank kann Frauen und Kindern das Leben zur Hölle machen.

Es ist Zeit für einen besseren Schutz vor Gewaltverbrechen. Helfen auch Sie mit, Leben zu retten: Stimmen Sie am 13. Februar 2011 Ja zum Schutz vor Waffengewalt.

 

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Comments to: Der Fall Hönggerberg zeigt: Armeewaffen gehören ins Zeughaus
  • Februar 4, 2011

    Mir ist aufgefallen, dass bei den meisten Schiessereien der jüngeren Vergangenheit Personen hinter den Waffen standen, die auf Grund ihrer Herkunft und der geltenden Gesetze weder Waffen kaufen noch besitzen, geschweige denn tragen dürften. Und trotzdem schossen sie auf andere, logischerweise unbewaffnete Menschen! Ja, meine lieben Befürworter, was lernen wirdaraus?!
    Gesetze sind nur für diejenigen, die sich dran halten!
    Ein Verbot Waffen zu besitzen!?
    Es gibt auch ein Verbot (mit entsprechender Tafel signalisiert) das das Bfahren mit jeglichen Fahrzeugen verbietet! Und es gibt einige wenige die sich sogar daran halten…! 😉

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  • Februar 5, 2011

    Frau Monika Spring-Gross: Sie halten sich nicht an die offiziellen Zahlen. Das heisst, Sie täuschen bewusst über die wahren Verhältnisse (die Sie bestimmt kennen) hinweg: 2009 Tötungsdelikte insgesamt: 236 //Davon durch Schusswaffen verübte: 55, in Worten fünfundfünfzig (!).// Anteil Suicide ca. 17%. Wie geht das mit den falschen,andauernd publizierten Zahlen der I.-Befürwortern zusammen?
    Warum tun Sie das? Warum wird von den Initianten etwas derartig aufgebauscht, was jeden Bezug zur Realität vermissen lässt, nur um den Stimmbürger dazu zu bringen seine Armeewaffen abzugeben? Was beabsichtigen Sie damit wirklich?

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  • Februar 5, 2011

    Sehr geehrte Frau Spring

    Woher stammen Ihre Zahlen? Haben Sie sich überhaupt mal die Mühe gemacht die polizeiliche Kriminalstatistik einzusehen?

    Auf der einen Seite das Leid und die Ohnmacht der Verbrechensopfer zu beklagen und gleichzeitig deren Wehrlosigkeit zu fordern, ist nicht gerade überzeugend!

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  • Februar 5, 2011

    Frau Spring-Gross führt hier wenigstens einen Vorfall an, der alle – auch die schärfsten Gegener der Waffeninitiative – ungemein irritiert. Leider wird nie eine absolute Sicherheit gegen psychopatische Idioten hergestellt werden können. Auf den Hönggerberger Vorfall hat das Militärdepartement jedoch äusserst effektiv reagiert, so dass heute nicht gleich alle zuverlässigen Militärangehörigen und Privatleute dermassen radikal entwaffnet werden sollten, was ja nebenbei die Schusswaffenkriminali​tät fördert statt reduziert.

    Frau F. Keller hat mit ihrem Beitrag zutreffend aufgezeigt, dass die von Frau Spring-Gross genannte Zahl von 300 Schusswaffentoten völlig aus der Luft gegriffen sind.

    Frau Spring-Gross ist am äusseren linke Rand der Sozialdemokraten lokalisiert; sie kann wohl nicht anders als gleichzuziehen. Warum eigentlich? Die Argumente der I-Gegner sind so erdrückend, dass eigentlich auch Exponenten der Linken in dieser Frage etwas Zurückhaltung pflegen sollten, statt mit fragwürdigen Statements ihre Parteiloyalität zu bekunden. Auch Frau Spring-Gross leistet der Schweiz einen Bärendienst; sie will offensichtlich nichts wissen von der Tatsache, dass der Kriminelle durch der Annahme dieser famosen Initiative überhaupt nicht tangiert wird, dass also die Waffenkriminalität auf diese Weise erst recht Urständ feiern kann.

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  • Februar 7, 2011

    Fragen an die SP Schweiz und Frau Spring-Gross:

    Folg​endes fällt mir auf:
    Die Argumente der Initiativ-Befürworter​ kümmern sich nicht um die Praxis.
    Jedenfalls habe ich zur realen Umsetzung der Initiative bisher noch nichts gehört oder gelesen.
    Ich möchte deshalb noch VOR DER ABSTIMMUNG folgende Fragen VON DEN INITIANTEN SCHLÜSSIG BEANTWORTET HABEN:

    WAFFEN-ABGA​BE & KONTROLLE = SICHERHEIT (im Sinne der Initiative):
    1. Wie genau will man überprüfen, ob nicht registrierte Waffen
    wie Sammlerstücke, geerbte Waffen, deren Existenz nirgendwo aufgeführt ist, die auch nie “im Einsatz” sind, von denen man also offiziell nichts wissen kann, abgegeben werden – oder eben nicht?

    1a: Wie wollen die Intianten feststellen, wieviel illegal gekaufte Schusswaffen, die weder Sammlerwert haben, noch aus Erbschaften stammen, sondern entweder zum Zwecke der Selbstverteidigung oder klar zum Einsatz im kriminellen Bereich noch im Privatbesitz sind?

    2.Wie wollen die Initianten nach erfolgter Abgabe der registrierten Waffen ausserdem feststellen, ob einmal “eingesammelte” bzw. brav abgegebene Waffen nicht umgehend durch illegal Erworbene ersetzt werden?

    Falls Sie und die SP-Schweiz uns Stimmbürgern auf diese Fragen Antworten zur realen Umsetzbarkeit ihrer Initiative geben können, im Sinne einer tatsächlichen “Säuberung” der Schweiz von registrierten und nicht registrierten Schusswaffen – so dass ich davon ausgehen kann, dass die Annahme der Initiative wirklich Sinn macht, bin ich Ihnen sehr verbunden.

    FRAGEN ZU DEN, BEI ANNAHME IHRER INITIATIVE, FÜR DEN STEUERZAHLER ENTSTEHENDEN KOSTEN:
    3. Was kostet die erste “Einsammlungsaktion​” der registriert Armeewaffen den folgsamen Bürger – aber bitte Inklusive Entschädigungen für die Enteignung, die den Ex-Besitzern (auch brave Bürger) zustehen?

    3a: Wie hoch belaufen sich – geschätzt – die Entschädigungen für die Beschlagnahme von Erb- und Sammlerstücken, für die der Steuerzahler die Eigentümer dieser Waffen (ihres Zeichens auch Steuerzahler!)auszahl​en muss?

    3b: Wie hoch sind die Kosten für regelmässige Kontrollen der Steuerzahler durch den Steuerzahler, die durchgeführt würden, um sicherzustellen ob die Bürger Schusswaffenfrei geblieben sind bzw. die Bestimmungen einhalten?
    (Folgekos​ten?)

    3c: (Folgekosten) Wie teuer wird das für den Steuerzahler ausserdem, wenn er fortlaufend die ganze (evtl. neu zu bildende) “Kontrollbehörde” zur Überprüfung der Steuerzahler – inkl. Gehälter für administrative und ausführende Beamte, Papierkram, Prozesskosten etc. im Zusammenhang mit illegalem Waffenbesitz – finanzieren muss?

    Frau Spring-Gross: Können Sie und die SP mit diese Fragen (Pkt.1 bis Pkt. 3c.)zur realen Umsetzung ihrer Initiative noch vor der Abstimmung – auf dem Boden der Tatsachen in der real existierenden Schweiz – beantworten?

    Ich freue mich darauf.

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