Die SP teilt das Ziel der so genannten Pädophileninitiative zu hundert Prozent. Die Initiative schlägt aber eine Lösung vor, die nicht zielführend ist. Die SP lehnt die Initiative ab und schlägt einen anderen Weg vor. Die Frage ist also nicht, ob wir pädosexuelle Gewalt bekämpfen, sondern auf welchem Weg.
Das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... hat diese Woche über die so genannte Pädophileninitiative beraten. Diese nimmt ein berechtigtes Anliegen auf: sie will im Gesetz verankern, dass pädosexuelle Straftäter nicht mit Kindern arbeiten dürfen. Dieses Ziel teilen wir zu hundert Prozent. Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... schlägt aber eine Lösung vor, die nicht zielführend ist. Die SP lehnt die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... ab und schlägt einen anderen Weg vor. Die Frage ist also nicht, ob wir pädosexuelle Gewalt bekämpfen, sondern auf welchem Weg.
Welches sind die Fehler der InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ...? Sie verlangt zwingend, also automatisch und ohne richterliches Ermessen, ein lebenslanges Berufsverbot. Damit werden auch Fälle erfasst, bei denen ein solches Verbot nichts bringt und völlig unverhältnismässig ist. Ausserdem beschränkt die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... das Berufsverbot auf Sexualdelikte gegen Kinder. Andere Straftaten dagegen werden nicht erfasst. Der Kindermörder also könnte nach seiner Freilassung wieder mit Kindern arbeiten; das macht sicher keinen Sinn.
Die SP steht dagegen für den indirekten Gegenvorschlag, den das DepartementDie schweizerische Bundesverwaltung ist in sieben Departemen... Sommaruga entworfen hat. Dort werden auch andere Delikte neben den Sexualdelikten erfasst, dem Richter wird das Ermessen belassen, damit er im individuellen Fall die richtige Entscheidung treffen kann. Ausserdem werden auch weitere Personengruppen geschützt und es wird zusätzlich ein Rayonverbot vorgesehen.
Der Gegenvorschlag nimmt also das Anliegen der InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... auf, korrigiert aber die Nachteile. Wer die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... unterstützt wiegt sich also in falscher Sicherheit; damit wird den Opfern nicht geholfen. Der Gegenvorschlag dagegen ist ein effektives Instrument im Kampf gegen Gewalt- und Sexualstraftäter.
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Kommentare anzeigen Hide commentsSehr geehrter Herr NR Jositsch
Der SP täte gut endlich für griffigeren Menschenverstand für die eigenen Landsleute hinzustehen, statt immer mehr kostspieliege “Massnahmen” zu kreiiren zu Lasten eben wieder der eigenen Landsleute. Danke in dem Sinn für allfälliges Umdenken.
Werte Frau Bea Habegger,
Ich weiss nicht, und das ist ehrlich gemeint, wie weit dieser Strafrechts Professor vor lauter Paragraphen (menschgemachter Mist) überhaupt noch normal Denken kann.
Bei uns werden mehr Gesetze zerredet als gemacht. Deshalb mein Aufruf an die klugen Politiker! Macht doch endlich mal was? Das was da im Parlament zur Zeit abläuft ist ein durch die Bevölkerung subventioniertes Trauerspiel. Aber das merken die Politiker natürlich nicht weil sie (leider) immer wieder gewählt werden.
Herr Rainer Selk,
Das Gefühl hab ich auch schon länger…
Ein brauchbares Gesetz gibt es längstens, Herr Balazs.
Gute Idee! Man greift sich an dser Lehrerschaft zum Schülermissbrauch hart bestrafen! Schon übrigen schweizweit! Immer am Freispruch zum Suspendierung,so was wollen wir ihm gerne nicht annehmen! Am Vorbild “Pädosexuelle” soll man neue Strafgesetzbuch gleiche Normen einführen! Recht so!
Meines Erachtens geht es eigentlich darum die erste Frage zu stellen: Wie sind die Kinder und unter 16-jährigen vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt vor Erwachsenen (etwa ab 20-jährig) zu schützen. Pädosexuell geneigte Personen, (dazu gehören auch Frauen) sind überall zu finden. Auch ein Richter kann pädophil sein. Die unterbewusste Pädophilie oder pädosexuelle Neigung ist nicht therapierbar. Man kann ja schliesslich ein Homosexueller nicht zur heterosexualität umtherapieren.
In der Vergangenheit sind durch die Rechtswege viele Opfer regelrecht allein gelassen worden, in dem ihre Täter bedingte Geldstrafen erhielten. Es braucht in erster Linie staatliche Anlaufstellen für Opfer solcher Gewaltdelikte mit eigenen Fürsprechern, indem Angehörige oder die Betroffenen selber Rat finden.
Auch das Arztgeheimnis in Kinderspitälern muss in solchen Fällen gelockert werden. Die Anzahl pädophiler Personen ist zu gross und in allen Schichten aufzufinden. Die Initiative, wie auch der Gegenvorschlag ist für mich zu wenig effektiv, führt nicht zur gezielten Lösung, sondern es ist ein Versuch durch eine Verallgemeinerung (Verbot für alle, richterliches Ermessen (durch wen?). Und noch etwas dazu. In den meisten Fällen, wo ein Kind in der Familie durch chronische Gewalt gelitten hat, wird dieses Kind später die schwächeren auch chronisch mit seiner Gewalt konfrontieren.
Werter Herr Daniel Jositsch,
Seit nun den 1990 ger Jahren hat das Strafwesen unter der Führung von Links bis Mitte “zu Deutsch gesagt, nur Mist gebaut”.
Links genauer erklärt, federführend SP, plus ein paar Nette und Liebe, welche trotz allem an das Gute in einen Glauben.
Es wurden immer die Täter in den Mittelpunkt gestellt, diese sogenannte Resozialisierung. Wobei hier mal anzumerken ist, Re-, Sozialisieren, heisst, theoretisch müsste ein Täter erst einmal Sozialisiert gewesen sein, dass man mit dem Re-Sozialisieren anfangen könnte.
Strafrecht einfach mal weglassend, den Menschenverstand einschalten, um was es eigentlich geht? Es geht um schlimme Täter und Opfer!
Taten die mit sexuellen Handlungen zusammenhängen sind von uns „Normalen“ ausgesehen anomale Handlungen. Man darf es „Krank“ nennen? Grad im Bereich Pädosexuelle Handlungen gibt es keinen, Bereich der nicht Strafbar, also nach unserer Sichtweise anormal ist. Das ist sexuelle Handlungen mit Kindern, ausgeführt von Erwachsenen, welche Ihre Macht und Vertrauens- Stellung aufs übelste missbrauchen.
Logisch will man solche Leute nicht mehr mit Kindern arbeiten lassen, ein Leben lang.
Logisch will man endlich eine Datenbank, auf welcher man sich Schweiz weit informieren kann, dass man nicht „per Zufall“ so jemanden einstellt.
Was nun ein Parlament hervorbringt, dieses Hanebüchene Beispiele, deshalb das Gesetz abzulehnen sei, lässt tief blicken, wie weit offenbar Pädophilie verbreitet ist.
Überhaupt, auch was weitere Sexual Gewaltstraftaten anbelangt, (Verwahrung) wie weit das offenbar verbreitet sein muss, (sind wohl die immer genannten Dunkelziffern die sich hier einsetzen) hat man der Art viel Verständnis.
Es ist logisch und klar, mathematisch kann man das nachrechnen, es werden weitere Fälle folgen, und immer wird man berührt sein, unmittelbar nach so einem Vorfall, angeblich Besserung versprechen.
Gemäss den Internationalen Menschenrechten hat der Staat als erste Aufgabe, Bürgerinnen und Bürger vor Gewalttaten zu schützen.
Ausserdem müsste der Staat auch das Hab und Gut der Bürgerinnen und Bürger schützen, dürften nicht Unsummen an Steuern abzwacken, müssten Haushalterisch mit den Geldern umgehen.
Neu käme noch dazu, ebenso darf kein Eingriff gegen den Willen an Menschen vorgenommen werden, siehe Epidemiegesetz, eine Spritze/Impfstoff gegen den Willen ist Körperverletzung.
Was also wollen wir mit Parlamentarierinnen und Parlamentarier welche laufend gegen solche Rechte und Pflichten verstossen, grad wies beliebt?
Beim Gesetz sind Sie der Fachmann, sie haben die Erlaubnis, weiter zuschreiben…
Zuerst möchte ich ein paar Fakten auf den Tisch legen:
– Pädophilie ist KEIN Kavaliersdelikt. Jeder, der ein Kind missbraucht, zerstört sein Leben.
– Kinderpornographie-Bildchen und -Filmchen angucken ist KEIN Kavaliersdelikt. Diese wachsen nicht auf Bäumen. Hinter jedem Bild oder Film steht ein oder mehrere missbrauchte Kinder. Damit macht sich der Zuschauer zum Mittäter.
– Pädophilie ist NICHT therapierbar. Ebensowenig, wie ein Homosexueller durch eine Therapie zum Heterosexuellen wird. Es ist eine verhängnisvolle Neigung.
Wer sich an Kindern vergangen hat, soll nie mehr eine Tätigkeit ausüben dürfen, die ihn mit Kindern in Kontakt bringt. Das fordert die Pädophilen-Initiative. Der Nationalrat lehnt nun die Volksinitiative für ein Berufs- und Tätigkeitsverbot für Pädokriminelle aus „rechtsstaatlichen Bedenken“ ab. Ich kann das nicht nachvollziehen. Wenn ich als Bankmitarbeiterin Geld veruntreue, werde ich nie mehr in meinem Leben einen Job als Bankmitarbeiterin erhalten – egal, ob ich meine Tat bereue oder nicht. Wieso sollte man also einen Pädophilen die Gelegenheit geben, wieder an der „Quelle“ zu arbeiten, wo seine potentiellen neuen Opfer schon auf ihn warten? Das wäre, wie wenn man René Osterwalder – falls er je wieder in die Freiheit entlassen wird – einen Arbeitsplatz in einer Kleinkinderkrippe anbieten würde. Ein lebenslanges Berufsverbot ist daher durchaus angemessen!
Dem Richter soll das Ermessen belassen werden, damit er im individuellen Fall die richtige Entscheidung treffen kann? Der gleichen Richter, der einen 45-jährigen Lehrer, der eine 12-jährige Schülerin mehrfach vergewaltigte, nur zu 18 Monaten BEDINGT verurteilte? Oder der gleiche Richter, der einen 48-jährigen Lehrer, sich an seiner 14-jährigen Schülerin vergriff, zu einem Jahr Haft verurteilte? Ich könnte die Liste endlos fortsetzen, die Medien sind seit Jahren voll von diesen krassen Fehlurteilen. Der Gegenvorschlag der SP ist nicht zielorientiert, sondern will solchen Richtern wieder den „nötigen“ Spielraum für Urteile zugunsten der Täter geben.
Ach Frau Sulliger, was erwarten Sie den von Leuten, die Messerstecher zu Kanmpfmaschinen ausbilden? Das sie merken, dass man einen Fuchs nicht alleine unter Hühner lassen sollte, weil
es in der Natur des Fuchses liegt, Hühner zu fressen?
Nein die SP therapiert den Fuchs, bis er glaubt selbst ein Huhn zu sein. Die zig Hühner die er inzwischen halt frisst sind offenbar ein in kauf zunehmender Kollateralschaden für den sie den Fuchs nicht verantworltich machen können. Und den Richter erst recht nicht, denn er genisst Imunität!
Also was bleibt? Das Huhn, oder noch besser gleich das Ei, aus dem es geschlüfpt ist!
Denn kein Ei, kein Huhn, kein Täter. Ist doch logisch, oder? 😉
Wenn nun aber das Huhn einen Minirock oder alternativ ein Kopftuch trägt, dann hat es Glück, weil dann ist der harmlose Schosshund mit seinen stereotypen Rollenbildern, plötzlich der böse böse Wolf! Denn man umbedingt, zensieren und regulieren muss!
Man könnte sich nun fragen, wer genau ist hier eigentlich, der Wolf im Schafspelz?! Aber Sie erwarten ja wohl nicht ernsthaft von ihm, dass er sich selbst, mal hinterfragt! 😉
Werte Frau Sulliger,
und Frau Bächli,
Mich erstaunen die Däumchen, nur 68% / 50% Zustimmung.
Das lässt die leidige Vermutung zu, dass es in der Tat zwischen 50% und 32% unbekannte Sympatisanten gibt, Frauen wie Männer, welche das Problem Pädosexualität nicht erkennen können, nicht erkennen wollen.
Weitere Vermutungen lasse ich mal bleiben, es würde widerlich, was man sich da denken muss.
Welches sind die Fehler der Initiative? Sie verlangt zwingend, also automatisch und ohne richterliches Ermessen, ein lebenslanges Berufsverbot. Damit werden auch Fälle erfasst, bei denen ein solches Verbot nichts bringt und völlig unverhältnismässig ist.
Welche Fälle denn z.B. Herr Jositsch? Nur ein bisschen Pädo? Nur ein Bischen Missbraucht? Nur 1 Kind und nicht 10?Nur ein bisschen Vergewaltigt, traumatisiert und für den Rest des Lebens gezeichnet?
Oder gar, weil der Täter eine schwere Kindheit hatte?
Scho komisch, wenn es um die Rechte entsorter Väter und ihrer Kinder geht, sind Sie und ihre Bundesrätin bei weitem nicht so zimperlich! Offenbar stehen sie Pädosexuellen und rachesüchtigen Ex.-Frauen def. näher als unseren Kindern.
Auch hier, ziehen sie es wieder vor, vorallem die Täter zu schützen und die Opfer, ihrem Schicksal, bzw. dem imensen Ermessen eines Richters zu überlassen.
Oder wie muss ich diese schräge Geistes-Haltung sonst interpretieren?
Herr Daniel Jositsch,
Schon einmal etwas von der Verwahrungsinitiative gehört? Vom Schweizer Volk angenommen.
Ihre Feststellung dagegen Zitat:
„Ausserdem beschränkt die Initiative das Berufsverbot auf Sexualdelikte gegen Kinder. Andere Straftaten dagegen werden nicht erfasst. Der Kindermörder also könnte nach seiner Freilassung wieder mit Kindern arbeiten; das macht sicher keinen Sinn.“
Kindermörder? Ja wie viele Kinder muss ein Täter denn morden, bis der hinterste und letzte kapiert hat, hier handelt es sich um einen „extrem gefährlichen Sexual und Gewalttäter“, der nach dem Willen des Schweizer Volkes nie mehr entlassen wird, sondern ein Leben lang verwahrt wird. Punkt.
Neuerdings werden zu den vergangenen Fällen die geschehen sind Meldungen sichtbar, Opfer (1) wurde nicht vergewaltigt, Opfer(2) sieht auch nicht danach aus dass es vergewaltigt wurde, die wurden einfach „nur“ getötet.
Was will man dem Volk da verkaufen?
Weitere griffige Massnahme:
“Der Nationalrat verschärft die Gangart gegenüber Straftätern: Deren Opfer und weitere von der Straftat betroffene Personen sollen künftig detailliert Auskunft erhalten über den Strafvollzug, die Entlassung oder die Flucht des Täters.”
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/neue-informationsrechte-fuer-opfer-von-straftaten-1.18298540