Der Multi-Milliarden-Abstimmungsbetrug bei der Unternehmenssteuerreform II muss korrigiert werden!
Mit hohen Erwartungen sitze ich im Zug nach Lausanne ans Bundesgericht. Dort nehme ich heute als Beschwerdeführerin an der öffentlichen Urteilsberatung zu den drei Abstimmungsbeschwerden Kiener Nellen, Jositsch und Berchtold teil. Das Verfahren vor Bundesgericht wirft verfahrens- und materiellrechtliche Fragen auf, die vom Bundesgericht bisher nicht beurteilt wurden. Daher ist der heutige Entscheid von historischer Bedeutung. Wir Beschwerdeführende haben als oberstes Ziel die Ungültigerklärung und Wiederholung der Volksabstimmung vom Februar 2008 in Kenntnis der heute bekannten Fakten und Zahlen beantragt.
Mit den Abstimmungsbeschwerden haben wir gerügt, dass im Abstimmungsbüchlein keine Steuerausfälle aus den Aktionärsdividenden (Kapitaleinlageprinzip), weder bei der Einkommens- noch bei der Verrechnungssteuer, beziffert wurden. Die Verrechnungssteuer ist dort gar mit keinem Wort erwähnt. Die Stimmberechtigten wurden getäuscht. Heute sind von in der Schweiz ansässigen Aktiengesellschaften 545 Milliarden angebliche Reserven aus Kapitaleinlagen zur steuerfreien Ausschüttung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zur steuerfreien Dividendenausschüttung für die nächsten Jahre angemeldet worden.
15-20 Mitarbeitende der ESTV sind damit beschäftigt, diese Anmeldungen auf Missbräuche hin zu prüfen. Die Steuerausfälle erreichen Multimilliardenbeträge für die nächsten Jahre, und zwar bei der EinkommenssteuerZu den wichtigsten Steuern, die eine Privatperson in der Sch... auch bei Kantonen und Gemeinden. Diese Ausfälle werden tendenziell ansteigen und nicht zurückgehen, wie es Bundesrätin Widmer-Schlumpf bestätigt hat.
Wie auch immer der heutige Bundesgerichtsentscheid ausfällt: Im ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... besteht dringlicher Handlungsbedarf auf zwei Schienen:
Demokratiepolitisch muss der Rechtsschutz für die Stimmberechtigten auf Bundesebene gleich griffig ausgestaltet werden, wie er auf Kantons- und Gemeindeebene für fahrlässig vorbereitete Abstimmungen bereits besteht und auch mit Bundesgerichtsentscheiden erreicht werden kann.
Steuerpolitisch muss die gerechte Besteuerung aller Einkünfte aus Aktien, das heisst bei Dividenden und GewinnAls Gewinn bezeichnet man die Differenz zwischen Einnahmen (..., raschmöglichst sichergestellt werden.
Steuerfreie Dividenden ohne Grenzen – und dafür Kinderrenten bei der IV kürzen sowie die Familien mit steigenden Mietzinsen und Krankenkassenprämien belasten?
Dazu sage ich definitiv NEIN!
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsDemokratiepolitisch muss auf Bundesebene viel verbessert werden damit es annaehernd ans Gemeinde- & Kantonsniveau herankommt. Stichwort: Wahl der Regierung gemaess Volksstimmen der Parteien sowie Pruefung und “Segnung” aller Volksinitativen via der Mitte-Links Regierung !
Diese Abstimmung ist das absolute Armutszeugnis für das ganze Parlament. Das wurde über ein Gesetz abgestimmt, und keiner hat die Konsequenzen erkannt. Im Prinzip haben einige Lobbyisten alle Politiker an der Nase herumgeführt.
…und an vorderster Front der damalige Finanzminister Merz, der verlängerte Arm der Banken und Economiesuisse. Sein Kommentar zu den ungerechtfertigten Millionenboni war, man dürfe nicht mehr BOni sagen, sondern müsse es “variable Lohnanteile” nennen. Man gibt der Sache einen anderen Namen, und das Problem ist gelöst.
Das stimmt, Herr Meier, ein weiteres absolutes Armutszeugniss für unser Parlament. Ich wundere mich nur, warum sich keiner über die Schengen-Dublin oder die UNO Lügen so aufregt ? Auch da wurde das Volk an der Nase herumgeführt. Könne Sie mir das erklären ?
Welche Lügen bitte? Könenn Sie mir das erklären?
Uhi, Herr Meier, jetzt überraschen Sie mich aber – oder wollen Sie es einfach nicht wahr haben ?
Schengen-Dublin: Super Lösung, welche die Asylpolitik unterstützt und das Polizeiwesen europaweit vereinfacht. Fakt: Die Nordafrikaner spazieren frisch-fröhlich durch Italien, mit gütiger Unterstützung der italienischen Regierung. Das System funktioniert absolut nicht – sogar EU Länder führen wieder Grenzkontrollen ein – und kostet die CH ein Vermögen.
UNO: Einmal davon abgesehen, dass auch diese Chilib-Organisation ein Vermögen kostet, so mussten wir doch mit ansehen wie ein Diktator, welcher zudem noch Vorsitzender der UNO war, auf die Schweiz spukt und die Entführung von zwei Schweizern rechtfertigt ohne das auch nur ein Wörtchen der Entrüstung von irgend einem Mitglied zu höhren ist oder das man etwas via die UNO unternommen hätte.
PFZ: es gibt ja eine Notbremse mit dem Namen “Flankierende Massnahmen” wobei man den Personenfluss hätte unterbinden können. Der Bundesrat macht trotz Ueberhitzung und klaren Anzeichen, dass die PFZ so nicht funktionieren, rein gar nichts. Aus Angst vor der bösen, bösen EU, welche ja (trotz vertraglich vereinbarten flankierenden Massnahmen) Gegenmassnahmen unternehmen könnte.
Wollen Sie noch ein paar Lügenbeispiele, Herr Meier ? Und jetzt zu Ihnen, Herr Meier – warum werden diese Abstimmung nicht wiederholt ?
Die fehlende Informationen im Abstimmungsbüchlein hätten durch die Spezialisten der SP für sich ausgeschlachtet werden können, nur hat eben auch die SP geschlafen.
Was für mich viel, viel schlimmer ist, wenn im Abstimmungsbüchlein Unwahrheiten verbreitet werden, bzw. wenn anderes drin steht, als in den dazugehörigen Studien des Bundes. Beispiel: NEAT-Abstimmung.
Danke Frau Kiener Nellen für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen in allem zu 100 Prozent zustimmen. Das ganze ist ein Betrug. So viel ich weiss wurde in den Abstimmungsvorlagen nicht erwähnt dass die Steuer -Reform rückwirkend bis 1997 gilt ??? War das so ?? Wer weiss das ??? Wenn das so war, dann haben die Verantwortlichen (vor allem BR Merz und die FDP) diesen Sachverhalt bewusst gezielt unterschlagen um das Volk für Dummm zu verkaufen. Denn wäre die Rückwirkung bis 1997 bekannt gewesen, wäre die Abstimmung anders verlaufen. Ich habe Nein gestimmt.
Der BR Merz hat bewusst und gezielt im Auftrag der FDP die Reform durchgezogen und den Wähler im Auftrag der FDP betrogen. Er hat immer (immer!!) von Metzgern, Bäckern usw geredet denen das was bringt. Ganz gezielt und bewusst hat er unterschlagen dass es viele grosse Milliarden/Millionen-Unternehmen gibt die Einzel-Personen und/oder Familien gehören. Die Familie Schindler (Lifte/Aufzüge); Blocher-EMS; Hoffman-la-Roche usw usw usw usw. Das Vermögen dieser Familien/Einzel-Personen wird um X-Milliarden erhöht durch die Reform.
Der BR Merz hätte eine Umfrage bei den grossen Unternehmen machen müssen mit deren Schätzung wie viel Kapital seit 1997 betreff Reform betroffen sind. Obwohl er gewusst hat dass man das machen kann hat er das nicht gemacht, da er wusste, dass ein X-Milliarden-Betrag zusammenkommt. So hat er bewusst und ganz gezielt den Wähler betrogen.
@Hans Meier und @Stefan Pfister: bin auch Ihrer Meinung.
Na ja wenn unsere Parlamentarier etwas gewiefter währen hätten sie dies gemerkt, aber die eigene Lohnerhöhung war den Parlamentarier wichtiger.
Es ist zu spät jetzt darüber zu jammern, Selbstkritik währe hier doch mal angebracht.
Die Informationen fehlten nicht, sie waren vorhanden. Allenfalls wurde falsch gerechnet, denn:
Im “Bundesbüechli”
http://www.bk.admin.ch/themen/pore/va/20080224/index.html?lang=de&download=M3wBPgDB_8ull6Du36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmmc7Zi6rZnqCkkIV1f3uDbKbXrZ6lhuDZz8mMps2gpKfo
wurde von den Gegnern gewarnt:
“Einkommen aus Aktienpaketen werden bevorzugt
Löhne und Renten werden voll besteuert. Aber eine
Person, die mindestens 10% einer Aktiengesell-
schaft besitzt, wird das Aktieneinkommen (Dividen-
den) nur noch zu 60% versteuern. Dieses Steuer-
geschenk an Grossaktionäre ist höchst ungerecht.” S. 20
Im Kleingedruckten steht es genauso nur weniger gut verständlich:
“2. Bundesgesetz vom 14. Dezember 19904 über die direkte Bundessteuer
Art. 18b Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen
des Geschäftsvermögens
1 Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaftsanteilen und Partizipationsscheinen sowie Gewinne aus der Veräusserung solcher Beteiligungsrechte sind nach Abzug des zurechenbaren Aufwandes im Umfang von 50 Prozent steuerbar, wenn diese eteiligungsrechte mindestens 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft darstellen.” S. 25
Das gilt nicht nur für die kleinen Unternehmer sondern auch für die Teilhaber grosser AGs, jedoch erst ab einem Anteil von 10%.
Das Ganze war eine Vorlage pro Grossaktionäre.
Wir haben also genau das bekommen was wir wollten! Oder doch nicht?
Lässt sich da noch etwas machen?
Ja sicher!
Rückwirkend ist vermutlich nichts mehr zu machen. Aber das entsprechende Gesetz sollte so schnell es geht angepasst werden.