Als Alpenschutzartikel wird der Art. 84 der Schweizerischen Bundesverfassung bezeichnet, da er das Ziel formuliert, den Alpenraum vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs auf der Strasse zu schützen. Dieser Verfassungsartikel wurde am 20. Februar 1994 von Volk und Ständen angenommen. Er begrenzt die Verkehrsbelastung auf ein Mass, das für Mensch und Umwelt unschädlich ist, und verbietet eine Erhöhung der Kapazität auf Transitstrassen im Alpengebiet. Die Übergangsbestimmungen ergänzen, dass innert 10 Jahren eine Verlagerung von alpenquerendem Güterverkehr auf die Schiene erfolgen soll.
Konkretisiert wurden die Zielsetzung im wenige Monate später erlassenen Strassentransitverkehrsgesetz (STVG) sowie fünf Jahre später im Verkehrsverlagerungsgesetz.
Auch den Magdeburger Terroristen hatten die Behörden schon seit langem auf dem \"Radar\". Aus juristischen Gründen konnte man ihn nicht…
Nichts begriffen! Es geht nicht gegen Ausländer:innen per se. Europa muss sich schützen gegen Personen mit einem archaischen Background, gegen…
Wie naiv muss man denn sein, dass wenn Hass/Angst mit Hilfe der Religion/Tradition gegen Osten, Westen, Ausländer etc. geschürt wird,…