Beim Arbeitgeber handelt es sich um eine Person/Unternehmung, welche Arbeit zu vergeben hat und für geleistete Arbeit einen Lohn bezahlt.
Der Arbeitgeber kann die Ausführung einer Arbeit durch den Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abmachung (Arbeitsvertrag) einfordern und schuldet ihm im Gegenzug dazu ein Entgelt (Lohn).
Gemäss Schweizer Obligationenrecht (Art. 322 – 330a) entstehen für einen (privaten) Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag mindestens die folgenden Pflichten:
- Lohnzahlungspflicht (Hauptpflicht)
- Fürsorgepflichten: Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers (Gesundheit, Datenschutz), Gewähren von genügend Freizeit und Ferien
@Sägesser Ja, falsch gelesen: Wenn in AUFNAHMESTAATEN die Gewaltquoten zu hoch sind, sollten diese weniger Asylsuchende aufnehmen dürfen.
@Sägesser Und wenn der Staat selbst falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt und lügt? Kann man den dann auch bestrafen?
Lese ich da etwas falsch? Zuerst wird bemängelt, dass Afghanen fünf- und Marokkaner achtmal häufiger wegen schwerer Gewalttaten angezeigt werden…