Beim Arbeitgeber handelt es sich um eine Person/Unternehmung, welche Arbeit zu vergeben hat und für geleistete Arbeit einen Lohn bezahlt.
Der Arbeitgeber kann die Ausführung einer Arbeit durch den Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abmachung (Arbeitsvertrag) einfordern und schuldet ihm im Gegenzug dazu ein Entgelt (Lohn).
Gemäss Schweizer Obligationenrecht (Art. 322 – 330a) entstehen für einen (privaten) Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag mindestens die folgenden Pflichten:
- Lohnzahlungspflicht (Hauptpflicht)
- Fürsorgepflichten: Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers (Gesundheit, Datenschutz), Gewähren von genügend Freizeit und Ferien
Ein bisschen schief, dieser Vergleich; auch ein bisschen primitiv!
Nun darf endlich Aarau in Küttigen einmarschieren, Herr S., auch das ist nur vernünftig.
@Sägesser Verdichtungen mit hoher Wohnqualität sind sehr schwer zu realisieren. Nur ein Teil der Bevölkerung fühlt sich wohl in engen…