Beim Arbeitgeber handelt es sich um eine Person/Unternehmung, welche Arbeit zu vergeben hat und für geleistete Arbeit einen Lohn bezahlt.
Der Arbeitgeber kann die Ausführung einer Arbeit durch den Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abmachung (Arbeitsvertrag) einfordern und schuldet ihm im Gegenzug dazu ein Entgelt (Lohn).

Gemäss Schweizer Obligationenrecht (Art. 322 – 330a) entstehen für einen (privaten) Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag mindestens die folgenden Pflichten:

  • Lohnzahlungspflicht (Hauptpflicht)
  • Fürsorgepflichten: Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers (Gesundheit, Datenschutz), Gewähren von genügend Freizeit und Ferien

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CH Media: Rettungsaktion für den Krieg „Der Ukraine-Krieg geht dem Ende zu. Alle wissen es, nur die Medien wollen es nicht wahrhaben. Den merkwürdigsten Kommentar zum Meeting von Donald Trump und Wladimir Putin las ich in der Aargauer Zeitung. «Der Alaska-Gipfel», stand hier, «war eine Show zum Fremdschämen.» Absurd, dachte ich. Da schämt sich also eine Redaktion aus dem Rüebliland dafür, dass Trump und Putin unter dem üblichen diplomatischen Zeremoniell eine Lösung für den Ukraine-Krieg suchen. Den merkwürdigen Kommentar übernahmen auch die anderen Blätter des Verlags, von der Luzerner Zeitung bis zum St. Galler Tagblatt. Auch in der Innerschweiz und der Ostschweiz schämen sich die Redaktionen dafür, dass Trump und Putin eine Lösung für den Ukraine-Krieg suchen.“ (Kurt W. Zimmermann in Weltwoche vom 20.8.2025)

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