Beim Arbeitgeber handelt es sich um eine Person/Unternehmung, welche Arbeit zu vergeben hat und für geleistete Arbeit einen Lohn bezahlt.
Der Arbeitgeber kann die Ausführung einer Arbeit durch den Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abmachung (Arbeitsvertrag) einfordern und schuldet ihm im Gegenzug dazu ein Entgelt (Lohn).
Gemäss Schweizer Obligationenrecht (Art. 322 – 330a) entstehen für einen (privaten) Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag mindestens die folgenden Pflichten:
- Lohnzahlungspflicht (Hauptpflicht)
- Fürsorgepflichten: Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers (Gesundheit, Datenschutz), Gewähren von genügend Freizeit und Ferien
Solches gibt es bereits heute (Postagenturen). Probleme dazu: Postagenturen können nicht alles erledigen wie Poststellen. Postagenturen benötigen Platz (so auch…
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Welche Folgen sehen Sie mit dem Vorschlag gemäss Ihrem Beitrag? Die Schweiz kann sich nicht annähernd selbst versorgen. Importe, Exporte…