Direkte Steuer

Steuern können grundsätzlich in direkte und indirekte Steuern unterteilt werden. Bei der Unterscheidung kommt es darauf an, bei wem die Steuern eingefordert werden (=Steuersubjekt) und wer diese Steuern tatsächlich bezahlt (=Steuerträger). Von einer direkten Steuer spricht man, wenn der Bund, Kanton oder die Gemeinde bei einer Privatperson Steuern für sein Einkommen verlangt und diese Person die Steuer selber bezahlt. In diesem Fall sind Steuersubjekt und Steuerträger dieselbe Person, deshalb wird diese Steuer direkte Steuer genannt.
Im Gegensatz dazu sind bei indirekten Steuern Steuersubjekt und Steuerträger nicht identisch. Beispielsweise müssen die Hersteller oder Importeure von Zigaretten (Steuersubjekt) dem Staat eine Tabaksteuer bezahlen, das Geld für diese Steuern kommt aber vom Zigarettenkäufer (Steuerträger). Im Preis für Zigaretten sind die Tabaksteuern also bereits enthalten.

Es gibt fünf direkte Steuerarten:

[[Einkommenssteuer|Einkommens]]- und [[Vermögenssteuer]]
[[Gewinnsteuer|Gewinn-]]- und [[Kapitalsteuer|Kapitalsteuern]]
[[Grundstückgewinnsteuer]]
Erbschafts- und [[Schenkungssteuer]]
[[Quellensteuer]]

Neuste Artikel

  1. Aussenpolitik
"Weltwoche" zitiert die NZZ und - im Mai 2025 - den AUSBILDUNGSCHEF der SCHWEIZER ARMEE: NZZ: WENN WIR UNS NICHT DER EU UNTERWERFEN KOMMT DER RUSSE - !!! und AUSBILDUNGSCHEF HANS-PETER WALSER SCHLIESST RUSSISCHEN ANGRIFF AUF BERN NICHT MEHR AUS Da muess ich mich ja schäme für die NZZ, wo früehner s’Flaggschiff vo de Schwyzer Ziitige gsi isch - !!! Ich bin froh, dass ich kein Abo auf die NZZ mehr habe: Ein solcher Blödsinn von der Falkenstrasse in Zürich - !!! Die 'Schweizer Armee' entspricht im Vergleich zu früher einem Armleuchter-Gewächs. (Ein Euphemismus aus der Soldatensprache laut "Wikipedia". Ich meine die harmlosere Version; das andere Wort sagt oder schreibt man bei uns kaum - wohl aber in Deutschland; dort habe ich auch den `Stinkefinger' kennengelernt.
  1. Aussenpolitik
JA zum Ständemehr: Wesentliche Elemente des EU-Vertragspakets sprechen für ein obligatorisches Referendum! In erster Linie geht es nicht um ein Staatsvertragsreferendum nach Art. 140 Abs. 1 Bst. b BV, obwohl auch das von der Bundesversammlung mit gutem Recht gefordert werden könnte. Es geht vor allem um ein Verfassungsreferendum nach Art. 140 Abs. 1 Bst. a BV für eine Änderung von Art. 121a BV (eigenständige Steuerung der Zuwanderung). Und schliesslich wäre auch ein sog. obligatorisches Staatsvertragsreferendum "sui generis" möglich, oder es könnte eine besondere Verfassungsbestimmung über die Genehmigung der Abkommen erlassen werden. Hier besteht allerdings ein Spielraum der Bundesversammlung.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu