Steuern können grundsätzlich in direkte und indirekte Steuern unterteilt werden. Bei der Unterscheidung kommt es darauf an, bei wem die Steuern eingefordert werden (=Steuersubjekt) und wer diese Steuern tatsächlich bezahlt (=Steuerträger). Von einer direkten Steuer spricht man, wenn der Bund, Kanton oder die Gemeinde bei einer Privatperson Steuern für sein Einkommen verlangt und diese Person die Steuer selber bezahlt. In diesem Fall sind Steuersubjekt und Steuerträger dieselbe Person, deshalb wird diese Steuer direkte Steuer genannt.
Im Gegensatz dazu sind bei indirekten Steuern Steuersubjekt und Steuerträger nicht identisch. Beispielsweise müssen die Hersteller oder Importeure von Zigaretten (Steuersubjekt) dem Staat eine Tabaksteuer bezahlen, das Geld für diese Steuern kommt aber vom Zigarettenkäufer (Steuerträger). Im Preis für Zigaretten sind die Tabaksteuern also bereits enthalten.
Es gibt fünf direkte Steuerarten:
[[Einkommenssteuer|Einkommens]]- und [[Vermögenssteuer]]
[[Gewinnsteuer|Gewinn-]]- und [[Kapitalsteuer|Kapitalsteuern]]
[[Grundstückgewinnsteuer]]
Erbschafts- und [[Schenkungssteuer]]
[[Quellensteuer]]
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