Energie Schweiz

Energie Schweiz ist das Programm des Bundesrates zur Realisierung der schweizerischen energie- und klimapolitischen Ziele und zur Einleitung einer nachhaltigen Energieverwendung.

Ziele der ersten Phase (Jahr 2000-2010):
Die Ziele von Energie Schweiz sind durch die Bundesverfassung vorgegeben, sowie durch das Energie- und das CO2-Gesetz und durch die schweizerischen Verpflichtungen im Rahmen der internationalen Klimakonvention. Sie lauteten wie folgt:

  • Zwischen 2000 und 2010 sollen der Verbrauch fossiler Energien und der CO2-Ausstoss um zehn Prozent sinken.
  • Der Elektrizitätsverbrauch darf höchstens um fünf Prozent wachsen.
  • Die Wasserkrafterzeugung darf nicht sinken.
  • Der Anteil der übrigen erneuerbaren Energien soll weiter steigen.

Ziele der zweiten Phase (Jahr 2011-2020):
Die Verantwortlichen ziehen für die erste Phase eine positive Bilanz. In den folgenden zehn Jahren liegt der Schwerpunkt auf dem Stromverbrauch und den CO2-Emissionen. Folgende Massnahmen sind unter anderem geplant:

  • Senkung des Energie-Verbrauchs im Verkehr
  • Das Sparpotential bei Elektrogeräten ausnützen
  • Die Bestrebungen von Dienstleistungs- und Industrieunternehmen zur Effizienzsteigerung unterstützen
  • Fördern von erneuerbaren Energien (insbesondere Solarenergie und Umgebungswärme)

Energie Schweiz arbeitet mit privaten Unternehmen zusammen. Es handelt sich dabei vorrangig um Kooperationsvereinbarungen zwischen Energie Schweiz und privaten Unternehmen. Diese Form unterstützt die Eigenverantwortung und die Selbstkontrolle der Unternehmen. Firmen mit hohem CO2-Ausstoss können vom Bundesrat von der CO2-Abgabe befreit werden, wenn sie sich freiwillig zur Reduktion ihres CO2-Ausstosses verpflichten.

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Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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