Freihandel

Als Freihandel bezeichnet man den freien Transfer von Gütern (Waren- und Dienstleistungen) zwischen Handelspartnern aus verschiedenen Ländern.

Als protektionistische Massnahmen gelten sämtliche Regelungen, welche den Freihandel beeinträchtigen. Dies sind insbesondere Handelsverbote, Embargos, Zölle, Einführkontingente, Bevorzugung inländischer Anbieter etc. Protektionistische Massnahmen werden oft aus folgenden Gründen eingesetzt:

  • Um etablierte Industrien vor ausländischer Konkurrenz zu schützen.
  • Um junge Industrien zu schützen, bis sie eine angemessene Grösse erreicht haben.
  • Um strategisch wichtige Industrien wie bspw. Landesverteidigung zu schützen.
  • Um einheimische Arbeitsplätze zu schützen.
  • Um Umsätze aus Zollabgaben zu machen.

Im Lexikoneintrag zur [[Offene Volkswirtschaft|Offenen Volkswirtschaft]] wird dargelegt, wie der Transfer von Gütern, Dienstleistungen und vor allem [[Produktionsfaktor|Produktionsfaktoren]] das Wachstum von Ländern beeinflussen kann. Der Freihandel hingegen umfasst lediglich die Bewegung von Waren und Dienstleistungen. Jedoch haben Einschränkungen des Freihandels einen Einfluss auf die Effizienz einer Volkswirtschaft und somit ebenfalls auf das Wirtschaftswachstum. Produzieren nämlich Staaten nicht diejenigen Güter und Dienstleistungen, bei welchen sie einen [[Komparativer Vorteil|komparativen Vorteil]] haben sondern jene, welche durch staatliche Eingriffe am attraktivsten sind, so werden die weltweiten Ressourcen nicht effizient eingesetzt. Daraus entstehehen für die eingeschränkten Volkswirtschaften [[Wohlfahrtsverlust|Wohlfahrtsverluste]]

Ein vollständiger Freihandel ist jedoch selten anzutreffen. Selbst Länder, die den freien Handel propagieren, haben in manchen Bereichen protektionistische Massnahmen (z.B. in der Landwirtschaft). Es ist das Ziel der WTO (World Trade Organization), einen von Handelshemmnissen und protektionistischen Massnahmen befreiten Handel – eben einen Freihandel – zu erreichen.

Freihandelskooperationen zwischen Ländern können in 5 Gruppen eingeteilt werden.

  • Freihandelsabkommen: Handelsbarrieren werden abgeschafft, jedoch bleibt jeder Mitgliedstaat politisch selbständig im Umgang mit nicht-Mitgliedern. Beispiel: [[Europäischer Wirtschaftsraum|EFTA]].
  • Zollunion: Zusätzlich zum Freihandelsabkommen beinhaltet die Zollunion eine gemeinsame verbindliche Handelspolitik gegenüber nicht-Mitgliedern.
  • [[Binnenmarkt]]: Der nächste Schritt zur wirtschaftlichen Integration mehrerer Länder ist der Binnenmarkt, der über die Zollunion hinaus den freien Verkehr aller Produktionsfaktoren vorschreibt (siehe [[Offene Volkswirtschaft]]). Beispiel: [[Europäischer Wirtschaftsraum]].
  • Wirtschaftsunion: Die Wirtschaftsunion umfasst alle Aspekte des Binnenmarktes sieht aber die Errichtung gemeinsamer Wirtschaftlicher Instititionen und die Entwicklung einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik vor. Beispiel: [[Die Europäische Union]].
  • Währungsunion: Die Währungsunion ist die stärkste Art wirtschaftlicher Integration. Sie entsteht wenn die Mitglieder der Wirtschaftsunion beschliessen eine einheitliche Währung zu benutzen. Beispiel: Die Euro Währungsunion.

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