Grundversicherung

Die Grundversicherung ist der obligatorische Teil der Krankenversicherung (oft auch einfach als “Krankenkasse” bezeichnet), die jede Person in der Schweiz haben muss.
Offiziell heisst die Grundversicherung obligatorische Krankenpflegeversicherung und ist im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt. Wie es der Name bereits andeutet, ist die Grundversicherung grundsätzlich für alle Menschen, die in der Schweiz leben, obligatorisch.

Leistungen der Grundversicherung:
Die Grundversicherung übernimmt für die Versicherten die Kosten, die durch eine Krankheit bzw. deren Behandlung entstehen (z.B. Kosten des Arztes, des Spitalaufenthalts oder der Medikamente).
Allerdings übernimmt die Grundversicherung nicht einfach die gesamten Kosten. Im Rahmen der gewählten Franchise und dem Selbstbehalt muss sich der Versicherte selbst an den Kosten beteiligen.
Die Grundversicherung ist aber nicht verpflichtet, alle Behandlungen und Medikamente zu bezahlen. Welche Leistungen (Behandlungen, Medikamente etc.) die Grundversicherung bezahlen muss, ist im KVG festgelegt. Allgemein gilt der Grundsatz, dass eine von der Grundversicherung zu bezahlende Leistung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein muss.
In den detaillierten Bestimmungen legen das Gesetz und die dazu gehörigen Verordnungen ziemlich genau fest, welche Leistungen die Grundversicherung bezahlen muss und welche nicht. So bezahlt die Grundversicherung z.B. Zahnarztbehandlungen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

Anbieter und Wahlfreiheit:
Die Grundversicherung wird von den staatlich anerkannten Krankenkassen angeboten und ist in der ganzen Schweiz genau gleich. Jede Person kann selbst wählen, bei welcher Krankenkasse sie ihre Grundversicherung abschliessen möchte. Jede Kasse ist grundsätzlich verpflichtet, jede Person in die Grundversicherung aufzunehmen. D.h. auch eine ältere oder schwer kranke Person, die voraussichtlich hohe Kosten verursachen wird, muss von jeder Kasse aufgenommen werden. Die Krankenkassen können sich einzig auf ein gewisses Gebiet (z.B. den Kanton Zürich) beschränken.

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