Eine Lenkungsabgabe ist eine staatliche Massnahme mit dem Ziel, das Verhalten der Besteuerten in eine bestimmte Richtung zu lenken. Der Begriff ist nicht genau von einer normalen Steuer abgrenzbar, da jede Steuer immer einen Lenkungseffekt hat und auch eine Lenkungsabgabe immer Einnahmen für den Staat bedeutet. Die Einnahmen aus den Lenkungsabgaben fallen jedoch nicht in die allgemeine Staatskasse, sondern werden zweckgebunden reinvestiert oder der Bevölkerung zurückerstattet, z.B. via Krankenversicherer. Darum wird auch der feine sprachliche Unterschied zwischen Lenkungsabgabe (nur mit dem Ziel zu lenken) und Lenkungssteuer (mit dem Ziel zu lenken und allgemeine Einnahmen zu generieren) gemacht.
Die bekanntesten Lenkungssteuern sind die Steuern auf Tabak und Alkohol sowie auf Treibstoffe wie Benzin oder Diesel.
Lenkungsabgaben gibt es auf flüchtige organische Verbindungen (sogenannte VOC) sowie CO2.
Die Lenkungssteuern und -abgaben erzielen ihre Wirkung dadurch, dass durch sie der Preis eines Gutes (z.B. Benzin oder Alkohl) verteuert wird. Durch den höheren Preis geht gemäss der Nachfragekurve dann die konsumierte Menge des Gutes zurück. Je elastischer die Nachfrage nach einem Produkt, desto stärker reagiert sie auf eine Lenkungssteuer.
Dies ist auch in folgender Grafik zu sehen:
Durch eine Steuer von 2 CHF pro Stück steigt in diesem Beispiel der Preis für den Konsumenten von 3 auf 4 CHF. Dadurch konsumiert er neu nur noch zwei statt drei Einheiten des Produkts. Die Lenkungsabgabe hat also in diesem Beipsiel die konsumierte Menge des Produkts um 30% gesenkt.
Wie oben erwähnt hat jede normale Steuer auch eine Lenkungswirkung. Diese führt in dem Fall dann jedoch zu einem Wohlstandsverlust. Ein Beispiel ist die Einkommenssteuer. Je höher das Einkommen, desto mehr beträgt der prozentuale Steuersatz und es lohnt sich teilweise nicht, mehr zu arbeiten. Speziell bei Ehepaaren ist die hier unerwünschte Lenkungswirkung stark, wenn es darum geht, ob einer oder beide Ehepartner arbeiten möchten. Für eine detaillierte Ausführung dazu siehe [[Wohlfahrtsverlust]].
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