Umweltschutz

Umweltschutz stellt den Schutz der Umwelt dar, welcher gegen störende Einflüsse (z.B. Umweltverschmutzung, Lärm oder globale Erwärmung) betrieben wird. Das Ziel des Umweltschutzes ist es, die Erhaltung des Lebensumfeldes und die Gesundheit der Menschen sicher zu stellen.

Natürliche Ressourcen sind in den meisten Fällen ein freies Gut. Das Fehlen von Preissignalen können zu Fehlallokationen und Ineffizienz führen. In solchen Fällen kann es Sinn machen, wenn eine Gesellschaft und ihre Wirtschaft, meist in Form einer Umweltbehörde, reguliert wird.

Bezogen auf die Schweiz ist in der Bundesverfassung festgehalten, dass der Schutz der Umwelt sowie der natürlichen Ressourcen eine Aufgabe des Bundes ist. Das Departement Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK beschäftigt sich mit diesen Aufgaben: Es strebt den Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen an und befasst sich mit der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie mit dem Schutz vor Naturgefahren. Zur Verfolgung dieser Ziele nimmt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) folgende Funktionen und Aufgaben wahr:

  • Als Grundlage der Ressourcenbewirtschaftung betreibt es Umweltbeobachtung und informiert
    über den Zustand der Umwelt und die Möglichkeiten, die natürlichen Ressourcen ausgewogen
    zu nutzen und zu schützen.
  • Es bereitet Entscheide für eine umfassende und kohärente Politik der nachhaltigen Bewirt-
    schaftung der natürlichen Ressourcen vor.
  • Es setzt die Entscheide um und unterstützt Partner bei der Umsetzung.

Daneben existieren noch etliche Umweltorganisationen und -projekte, wie WWF, Greenpeace, Umweltstiftung Schweiz, usw.

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  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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