Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung fasst die Leistung einer Volkswirtschaft in Zahlen. Aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ergeben sich verschiedene zentrale Zahlen zur Messung der Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft wie z.B. das [[Bruttoinlandprodukt]] (BIP) oder das [[Bruttonationaleinkommen]] (BNE).
Bei der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden drei verschiedene Perspektiven eingenommen, um das Bruttoinlandprodukt zu berechnen.

Die Produktionsseite betrachtet das Angebot bzw. die Wertschöpfung der Volkswirtschaft.
Der Produktionswert gibt an, wie viel die Produkte Wert sind. Von diesem Wert müssen die Vorleistungnen abgezogen werden. Sei dies, weil die Vorleistung in einem früheren Jahr oder im Ausland erbracht wurde. Weiter müssen die Gütersteuern und Gütersubventionen berücksichtigt werden. Alle diese Faktoren zusammengezählt, ergibt das Bruttoinlandprodukt.

Die Einkommensseite analysiert die Bezahlung der [[Produktionsfaktor|Produktionsfaktoren]], d.h. Boden, Arbeit und Kapital. Der grösste Anteil geht in der Schweiz an die Arbeitnehmer bzw. den Produktionsfaktor Arbeit.
Zählt man die einzelnen Beträge zusammen, erhält man wieder das Bruttoinlandprodukt.
Das Bruttonationaleinkommen erhält man, wenn man zum Bruttoinlandprodukt noch die Einkommen aus dem Ausland dazuzählt.

Die Verwendungsseite befasst sich mit der Verwendung der erzeugten [[Wertschöpfung]]. Dabei wird zwischen [[Konsum]] von Privaten (Haushalte sowie Private Organisationen ohne Erwerbszweck) und dem Staat, den Investitionen und den Nettoexporten ([[Export|Exporte]] minus [[Import|Importe]]) unterschieden. Zählt man die einzelnen Zahlen zusammen, erhält man das Bruttoinlandprodukt.

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  1. Aussenpolitik
"Weltwoche" zitiert die NZZ und - im Mai 2025 - den AUSBILDUNGSCHEF der SCHWEIZER ARMEE: NZZ: WENN WIR UNS NICHT DER EU UNTERWERFEN KOMMT DER RUSSE - !!! und AUSBILDUNGSCHEF HANS-PETER WALSER SCHLIESST RUSSISCHEN ANGRIFF AUF BERN NICHT MEHR AUS Da muess ich mich ja schäme für die NZZ, wo früehner s’Flaggschiff vo de Schwyzer Ziitige gsi isch - !!! Ich bin froh, dass ich kein Abo auf die NZZ mehr habe: Ein solcher Blödsinn von der Falkenstrasse in Zürich - !!! Die 'Schweizer Armee' entspricht im Vergleich zu früher einem Armleuchter-Gewächs. (Ein Euphemismus aus der Soldatensprache laut "Wikipedia". Ich meine die harmlosere Version; das andere Wort sagt oder schreibt man bei uns kaum - wohl aber in Deutschland; dort habe ich auch den `Stinkefinger' kennengelernt.
  1. Aussenpolitik
JA zum Ständemehr: Wesentliche Elemente des EU-Vertragspakets sprechen für ein obligatorisches Referendum! In erster Linie geht es nicht um ein Staatsvertragsreferendum nach Art. 140 Abs. 1 Bst. b BV, obwohl auch das von der Bundesversammlung mit gutem Recht gefordert werden könnte. Es geht vor allem um ein Verfassungsreferendum nach Art. 140 Abs. 1 Bst. a BV für eine Änderung von Art. 121a BV (eigenständige Steuerung der Zuwanderung). Und schliesslich wäre auch ein sog. obligatorisches Staatsvertragsreferendum "sui generis" möglich, oder es könnte eine besondere Verfassungsbestimmung über die Genehmigung der Abkommen erlassen werden. Hier besteht allerdings ein Spielraum der Bundesversammlung.

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