Interpellation Beat Leu­en­ber­ger SLB So­zial-­Li­be­rale Bewegung, Schöftland be­tref­fend vor­zei­tige Ein­stel­lung des Güterverkehrs auf der WSB Stre­cke im Wynenthal.

Text und Begründung:

Kürzlich konnte den Medien entnommen werden, dass der Güterverkehr auf den WSB Strecken vorzeitig eingestellt werden soll. Mit der Beantwortung der Interpellation 08.137 hatte der Regierungsrat jedoch zur Frage 2 Stellung genommen und erklärt, dass durch die Eigentrassierung und der Verlegung der Rollbockanlage in Suhr die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des Güterverkehrs im Wynenthal gegeben sei. Aus der neuen Situation stellen sich jedoch verschiedenen Fragen. Der Regierungsrat wird um Beantwortung gebeten. 

  1. Wie stellt sich der Regierungsrat zum Leistungsabbau im Bahngüterverkehr gegenüber der ländlichen Region des gesamten Wynenthals?
  2. Was unternimmt der Regierungsrat, um die Region mittleres und oberes Wynenthal um den Dienstleistungsangebo​tsverlust zu kompensieren und zu stärken?
  3. Sieht der Regierungsrat Möglichkeiten für den Weiterbetrieb des Güterverkehrs im Wynenthal? Unter welchen Voraussetzungen?
  4. Sie​ht der Regierungsrat die Möglichkeit den Güterverkehr im Wynenthal während den Nachtruhezeiten im Personenverkehr (ca. 01.00 Uhr bis 05.00 Uhr) zu bewerkstelligen?
  5. Wir​d der Regierungsrat bei Einstellung der Gütertransporte Rückforderungen an SBB Cargo / WSB stellen, betreffend der über 5 Mio. teuren Rollbockanlage in Suhr, die nicht mehr gebraucht wird.
  6. Wie viele Betriebe haben von den Gütertransporten direkt profitiert mit eigenem Gleisanschluss? Wie viele haben die Bahngütertransporte genutzt ohne eigenen Gleisanschluss?
  7. Werd​en die Firmen mit eigenem Gleisanschluss aufgrund der Einstellung der Gütertransporte entschädigt?
  8. Werden die Landwirte entschädigt für die Mehraufwendungen betreffend  Zuckerrübenverlad in Wildegg oder Triengen anstelle in Gontenschwil?
  9. Welche​ Massnahmen sieht der Regierungsrat, um die Verkehrsanbindung insgesamt im oberen Wynenthal zu verbessern?

 

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments
Comments to: Güterverkehr im Wynenthal
  • Oktober 17, 2012

    Wenn man die Zahlen des AZ-Artikels vom 25. Sept. zugrunde legt, geht es bei heutiger Nutzung um 1500 vermiedene Lastwagenfahrten pro Jahr bei potentiellem Investitionsbedarf für zwei Güterlocks. (Also etwa 50’000 Lastwagenfahrten in der erwarteten Lebensdauer der Locks. Ich werde jetzt nicht vorrechnen, welche direkten Kosten 50’000 Lastwagenladungen verursachen. Und welche indirekten Kosten, an Strassenschäden, verlorener Arbeitszeit wegen Stau, Wertminderung von Gebäuden im Verkehrslärm etc.
    Ich werde auch keine Vergleiche mit den Kosten für die Locks anstellen, schon weil ich gar nicht weiss, was eine solche kostet. Da müsste man Stadler Rail in Bussnang fragen. Das wahrscheinlichere Resultat ist sowieso, dass der Zuckerrübenanbau aufgegeben wird. Ohne zu sagen, ob Importzucker sinnvoller ist.

    Aber auf eines möchte ich hinweisen: Man kann bei der Güterlinie nicht nur auf die derzeitige Nutzung an, sondern auch auf das zukünftige Potential. Das Wynental hat eine industriell geprägte Region, und es hat nach wie vor ein industrielles Potential. Und das Beispiel von Stadler Rail in Bussnang zeigt, dass man mit den richtigen Köpfen und Produkten auch in “Randregionen” plötzlich wieder die Möglichkeit einer grösseren industriellen Produktion haben kann, nicht nur im Speckgürtel von Grossstädten und Hochseehäfen. Aber dann ist es um so wichtiger, dass man noch mindestens sowas wie Rollschemel hat, um die Produkte zu den Leuten zu bringen.

    Kommentar melden
  • Oktober 26, 2012

    Die Nachfolger werden gefordert sein um dem wachensen Verkehr im Wynenthal Herr und Meister zu werden. Die besondere Herausforderung wird sein, die vielen zusätzlichen Lastwagen, aufgrund der Einstellung des Güterverkehrs auf der Bahn, in den richtigen Bahnen zu lenken. Nun Der Regierungsrat ist ja gefordert, eine gescheite, umsetzbare Antwort zur geben zur besseren Verkehrsanbindung.

    Kommentar melden

Kommentar schreiben

Neuste Artikel

  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu