“Goran (25) muss keinen Militärdienst leisten. Folglich ist er einige Wochen pro Jahr länger am Arbeitsplatz als seine Kollegen, die Dienst leisten. Sollen die Schweizer Kollegen, die wegen des Militärs öfters weg sind, weniger verdienen?”
“Ich bin ausländischer Staatsbürger mit einer Aufenthaltsbewilligung C. Darum muss ich in der Schweiz nicht ins Militär. Deshalb arbeite ich ja auch länger als jemand anders in meinem Alter, der ins Militär einrücken muss. Habe ich fairerweise nicht Anspruch auf mehr Lohn? Schliesslich bin ich ja fast einen Monat im Jahr länger arbeitstätig.”
Der 20-Minuten-Ratgeber empfiehlt:
“Die Lohnhöhe ist aber ein Verhandlungsergebnis. Darum solltest du beim nächsten Lohn- oder Vorstellungsgespräch erwähnen, dass du keinen Militärdienst leisten musst. Ein Arbeitgeber darf zwar nicht zugeben, dass er sich für einen Kandidaten entschieden oder einen höheren Lohn akzeptiert habe, weil dieser keinen Militärdienst leisten muss. Das wäre gemäss Obligationenrecht (Art. 328) ebenso diskriminierend wie eine Frau nicht einzustellen, weil sie schwanger werden könnte. Doch insgeheim kann das einen Entscheid sehr wohl beeinflussen.”
www.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/26545883
Das ist ein vernünftiger Ratschlag. Aber er ist nicht gerade fair!
Das muss sich ändern!
Immer mehr Vorgesetzte stammen aus dem Ausland und haben dementsprechen wenig Verständnis für die Eigenarten der schweizer Dienstpflicht.
Es ist falsch, wenn die Wehrmänner auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden.
Ausserdem fehlt der Armee das Geld für den nötigen Ausbau und gleichzeitig leben viele Ausländer in der Schweiz, die keinen persönlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Sicherheit leisten.
Vorschlag:
Für die volljährigen Ausländerinnen und Ausländer wird eine Wehrersatzabgabe eingeführt, die zur Finanzierung der Verteidigungsausgaben dient.
Die WK-Pflichtigen leisten 20 Diensttage pro Jahr. Pro Jahr wird an etwa 240 Tagen gearbeitet (52″Wochen” * 5″Arbeitstage” – 20″Tage Ferien” = 260-20 = 240). Also entspricht die Dienstpflicht rund 8.33% der jährlichen Arbeitszeit (= 240/20 = 1/12).
Damit ein Ausländer etwa gleich stark belastet wird wie ein WK-Pflichtiger ist eine Wehrersatzabgabe in Höhe von etwa 10% des Einkommens angemessen, weil die Belastung und das Unfallrisiko im WK deutlich grösser sind als im Büro.
Es gilt ein Mindestbetrag von 500 Franken pro Monat. So leisten auch die nicht erwerbstätigen Studenten einen Beitrag von 6’000 Franken pro Jahr.
Die Ausländer bezahlen die Wehrersatzabgabe während der ganzen Zeit in der sie in der Schweiz leben.
Die eingebürgerten Frauen zahlen keine Wehrersatzabgabe mehr.
Die dienstpflichtigen eingebürgerten Männern zahlen keine Wehrersatzabgabe mehr.
Die nicht dienstpflichtigen eingebürgerten Männer zahlen die Wehrersatzabgabe nach der Einbürgerung maximal 13 Jahre lang. (Die Dienstpflicht für Soldaten dauert 260 Tage: 260/20=13.) Es wird berücksichtigt wieviele Diensttage sie geleistet haben und in wievielen Jahren sie vor ihrer Eingürgerung die Wehrersatzabgabe gezahlt haben.
Von den 1.8 Mio Ausländern dürften etwa 75% Volljährig sein. Das ergibt 1.35 Mio Wehrersatzpflichtige.
Bei einem Minimum von 6’000 Franken ergibt das jährliche Einnahmen von etwa 8 Mrd, hinzu kommen noch die Zahlungen der Eingebürgerten. Hierbei wurde nicht berücksichtigt, dass die durchschnittliche Abgabe höher als 6’000 Franken sein wird und ein Teil der Ausländer auswandern wird, weil sie diese Abgabe nicht bezahlen möchten.
So leisten auch die Ausländer ihren Beitrag zur Sicherheit der Schweiz und die Benachteiligung der dienstpflichtigen Schweizer wird vermieden.
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