1. Sonstiges

Kein Militärdienst – dafür mehr Lohn?

“Goran (25) muss kei­nen Militärdienst leis­ten. Folg­lich ist er ei­nige Wo­chen pro Jahr länger am Ar­beits­platz als seine Kol­le­gen, die Dienst leis­ten. Sol­len die Schwei­zer Kol­le­gen, die wegen des Militärs öfters weg sind, we­ni­ger verdienen?”

“Ich bin ausländischer Staatsbürger mit einer Auf­ent­halts­be­wil­​li­gung C. Darum muss ich in der Schweiz nicht ins Militär. Des­halb ar­beite ich ja auch länger als je­mand an­ders in mei­nem Al­ter, der ins Militär einrücken muss. Habe ich fai­rer­weise nicht An­spruch auf mehr Lohn? Schliess­lich bin ich ja fast einen Monat im Jahr länger arbeitstätig.”

Der 20-­Mi­nu­ten-Rat­ge­​ber empfiehlt:

“Die Lohnhöhe ist aber ein Ver­hand­lungs­er­geb​­nis. Darum soll­test du beim nächsten Lohn- oder Vorstellungsgespräch erwähnen, dass du kei­nen Militärdienst leis­ten musst. Ein Ar­beit­ge­ber darf zwar nicht zu­ge­ben, dass er sich für einen Kan­di­da­ten ent­schie­den oder einen höheren Lohn ak­zep­tiert habe, weil die­ser kei­nen Militärdienst leis­ten muss. Das wäre gemäss Ob­li­ga­tio­nen­rech​t (Art. 328) ebenso dis­kri­mi­nie­rend wie eine Frau nicht ein­zu­stel­len, weil sie schwan­ger wer­den könnte. Doch ins­ge­heim kann das einen Ent­scheid sehr wohl beeinflussen.”

www.20​min.ch/community/doss​ier/geldratgeber/stor​y/26545883

Das ist ein vernünftiger Rat­schlag. Aber er ist nicht ge­rade fair!

Das muss sich ändern!

Immer mehr Vor­ge­setzte stam­men aus dem Aus­land und haben dement­spre­chen wenig Verständnis für die Ei­gen­ar­ten der schwei­zer Dienstpflicht.
Es ist falsch, wenn die Wehrmänner auf dem Ar­beits­markt dis­kri­mi­niert werden.
Ausserdem fehlt der Armee das Geld für den nötigen Aus­bau und gleich­zei­tig leben viele Ausländer in der Schweiz, die kei­nen persönlichen Bei­trag zur Auf­recht­er­hal­tung​ der Si­cher­heit leisten.

Vorschlag:
Für​ die volljährigen Ausländerinnen und Ausländer wird eine Wehr­er­satz­ab­gabe eingeführt, die zur Fi­nan­zie­rung der Ver­tei­di­gungs­aus­​ga­ben dient.

Die WK-Pflich­ti­gen leis­ten 20 Dienst­tage pro Jahr. Pro Jahr wird an etwa 240 Tagen ge­ar­bei­tet (52″Wo­chen” * 5″­Ar­beits­ta­ge” – 20″­Tage Fe­ri­en” = 260-20 = 240). Also ent­spricht die Dienst­pflicht rund 8.33% der jährlichen Ar­beits­zeit (= 240/20 = 1/12).
Damit ein Ausländer etwa gleich stark be­las­tet wird wie ein WK-Pflich­ti­ger ist eine Wehr­er­satz­ab­gabe in Höhe von etwa 10% des Ein­kom­mens an­ge­mes­sen, weil die Be­las­tung und das Un­fall­ri­siko im WK deut­lich grösser sind als im Büro.
Es gilt ein Min­dest­be­trag von 500 Fran­ken pro Mo­nat. So leis­ten auch die nicht erwerbstätigen Stu­den­ten einen Bei­trag von 6’000 Fran­ken pro Jahr.
Die Ausländer be­zah­len die Wehr­er­satz­ab­gabe während der gan­zen Zeit in der sie in der Schweiz leben.

Die eingebürgerten Frauen zah­len keine Wehr­er­satz­ab­gabe mehr.
Die dienst­pflich­ti­gen eingebürgerten Männern zah­len keine Wehr­er­satz­ab­gabe mehr.
Die nicht dienst­pflich­ti­gen eingebürgerten Männer zah­len die Wehr­er­satz­ab­gabe nach der Einbürgerung ma­xi­mal 13 Jahre lang. (Die Dienst­pflicht für Sol­da­ten dau­ert 260 Tage: 260/20=13.) Es wird berücksichtigt wie­viele Dienst­tage sie ge­leis­tet haben und in wie­vie­len Jah­ren sie vor ihrer Eingürgerung die Wehr­er­satz­ab­gabe ge­zahlt ha­ben.

Von den 1.8 Mio Ausländern dürften etwa 75% Volljährig sein. Das er­gibt 1.35 Mio Wehrersatzpflichtige.​
Bei einem Mi­ni­mum von 6’000 Fran­ken er­gibt das jährliche Ein­nah­men von etwa 8 Mrd, hinzu kom­men noch die Zah­lun­gen der Eingebürgerten. Hier­bei wurde nicht berücksichtigt, dass die durch­schnitt­li­che Ab­gabe höher als 6’000 Fran­ken sein wird und ein Teil der Ausländer aus­wan­dern wird, weil sie diese Ab­gabe nicht be­zah­len möchten.

So leis­ten auch die Ausländer ihren Bei­trag zur Si­cher­heit der Schweiz und die Be­nach­tei­li­gung der dienst­pflich­ti­gen Schwei­zer wird ver­mie­den.

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