1. Sicherheit & Kriminalität

Keine Konventionalstrafe bei Volksabstimmungen!

Die FDP steht für eine einsatzfähige Armee und dazu gehört eine gute Luft­waf­fe. Der Bund hat den Gri­pen als für unser Land taug­lichs­ten Kampf­flie­ger eva­lu­iert. Als Neu­ent­wick­lung hat er aber ei­nige Ri­si­ken: Saab ist ein klei­ner Kon­zern, Schwe­den hat einen kleine Luft­waffe und der Flie­ger wird möglicherweise nur von Schwe­den und der Schweiz ein­ge­setzt wer­den.

Dagegen muss die Schweiz sich absichern. Den Preis scheint der Bundesrat hart verhandelt zu haben. Jedoch: Die Forderung nach einer Konventionalstrafe bei solchen Verträgen ist gang und gäbe. Kein Zug, kein ziviles Flugzeug für staatliche oder private Fluggesellschaften, kein Tunnel wird ohne Konventionalstrafen und Rücktrittsrechte in Auftrag gegeben.

Diese Einsicht hat sich mittlerweile auch beim VBS durchgesetzt. Endlich, denn nur so wird das Vorhaben beim Volk auf Unterstützung stossen. Man müsse aufpassen, dass die Schweden bei einem negativen Volksentscheid keine Konventionalstrafe verlangen würden, heisst es nun. Die Vermischung von Volksentscheid und Konventionalstrafe ist hingegen einfach unmöglich! Die Schweiz unterzeichnet einen Kaufvertrag mit einem Vorbehalt. Der Vorbehalt ist die Zustimmung des Volkes. Das ist Teil unseres Entscheidprozesses, denn in der Schweiz hat das Volk und nicht die Regierung das letzte Wort.

Ein allenfalls negativer Volksentscheid kann aber keinesfalls mit einer Vertragsverletzung verglichen werden – wie wenn beispielsweise der Gripen zu langsam oder nicht genug lange fliegen kann. Hier wurde etwas versprochen, was nicht eingehalten wurde und dafür gibt es einen Preisnachlass oder ein Rücktrittsrecht. Fazit: Die beiden Fälle sind nicht vergleichbar. Werden sie verglichen, gefährdet man die Unterstützung im Volk, denn der Vergleich offenbart ein komisches Demokratieverständnis​.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Keine Konventionalstrafe bei Volksabstimmungen!
  • Januar 14, 2013

    Hallo Her Selk,

    ES WURDEN KEINE VERHANDLUNGSPROTOKOLL​E GEFUEHRT!!!

    Unglau​blich, einfach unfassbar unglaublich, mehr darf ich glaube ich nicht dazu schreiben, um nicht gesperrt zu werden.

    Ich bin absolut für eine intakte Armee, aber der Kauf des Gripen so? Da stäubt sich alles dagegen, so kann man ja nicht verhandeln, NEIN.

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  • Januar 14, 2013

    Ja Frau Nationalrätin Eichenberger-Walther (ääähh sind Doppelnamen jetzt nicht verboten ? geändertes Eherecht seit 1.1 ??) der Ueli Maurer ist ein ganz schlauer. Er lässt jetzt eine Billigvariante vom Grippen testen siehe http://swiss-lupe.blo​gspot.ch/2013/01/kamp​fjet-schweiz-testet-h​eimlich-weiter.html

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    • Juli 19, 2021

      Herr Heinz Kremsner,
      Danke für Ihren “Guten Beitrag”. Verboten ist anders…

      Namens- und Bürgerrecht für Ehepaare ab 2013

      Seit dem 1. Januar 2013 gilt ein neues Namens- und Bürgerrecht für Ehepaare: Bei einer Heirat müssen sich die Ehepartner nicht mehr für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden – jeder behält grundsätzlich seinen Namen und auch sein Bürgerrecht. Will ein Ehepaar den gleichen Namen tragen, können sie wie bisher als Familiennamen entweder den Ledignamen der Braut oder den des Bräutigams wählen.

      » Artikel “Heirat – das Namensrecht für Ehepaare”

      Doppelna​men (wie z.B. Müller Meier) sind ab 2013 nicht mehr möglich. Bereits bestehende Doppelnamen bleiben rechtsgültig. Auch weiterhin erlaubt sind Allianznahmen mit Bindestrich (z.B. Müller-Meier) – wobei diese nicht amtlich sind, d.h. in den Zivilstandsdokumenten​ nicht geführt werden.

      Wer vor 2013 geheiratet hat kann auf Wunsch wieder seinen Ledignamen annehmen bzw. den Doppelnamen abgeben. Dies muss auf dem Zivilstandsamt erklärt werden.

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    • Juli 19, 2021

      Danke Herr Nabulon für die Hinweise.
      Bin halt selbst nicht betroffen deshalb wusste ich da nichts davon.

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    • Juli 19, 2021

      Ja, nur wenn es dazu verwendet werden sollte, um andere zu diskreditieren, an der Sache vorbei, sieht es etwas anders aus, Herr Heinz Kremsner …

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  • Januar 16, 2013

    Guten Tag Frau Eichenberger
    An Ihrem Text stört mich eigentlich nur einen, den ersten Satz: “Die FDP steht für eine einsatzfähige Armee und dazu gehört eine gute Luft­waf­fe.” Dass wir eine Luftwaffe brauchen ist eine leere Behauptung und wird tagtäglich (Einsatz der F in Mali) widerlegt. Wir brauchen eine gut ausgebildete und gut ausgerüstete Armee, aber sicher keine Kampflieger. Alle weiteren Diskussionen zu Ihrem Statement erübrigen sich.

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NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
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