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Privatisierung Spital Uster – Abstimmung vom 8. März 2015

 

Am 8. März 2015 stimmen wir in 12 Gemeinden über die künftige Rechtsform des Spitals Uster ab. Was wie eine trockene juristische Materie daherkommt, ist eine Vorlage mit grosser Bedeutung für die Region Uster. Neu sollen sich Private am Spital beteiligen und entsprechend auch vom Gewinn profitieren können und Mitbestimmungsrechte zugunsten von Aktionären und Spitalführung verändert werden. Effizienz- und Gewinnüberlegungen werden damit in Zukunft in der Spitalführung wesentlich grösseres Gewicht erhalten, was sich auf das Leistungsangebot des Spitals sowie auf die Arbeitsbedingungen des Personals auswirken wird.

Ist diese Rechtsformänderung wirklich im Interesse von uns Steuerzahlenden, Patienten und Stimmbürgerinnen ?

Spitäler werden heute praktisch zur Hälfte vom Kanton und damit aus Steuergeldern finanziert. Als Steuerzahlerin möchte ich, dass die Gewinne, die diese Steuermittel abwerfen, wieder an die öffentliche Hand zurück gehen. Als zukünftige Patientin will ich sicher sein, dass das Spital die Grundversorgung für alle Menschen in der Region sicherstellt, auch wenn diese in gewissen Fällen nur kostendeckend erbracht werden kann. Und als engagierte Stimmbürgerin bin ich daran interessiert, die Entwicklung des Spitals mitzubestimmen. Ein Spital ist nur ein Glied in der Kette der Gesundheitsversorgung​​, umso wichtiger ist es, dass die Gemeinden die Sicht aller beteiligten Akteure einbringen. Der heutige Zweckverband Spital Uster trägt all diesen Anliegen wesentlich besser Rechnung als eine Aktiengesellschaft. Deshalb sage ich am 8. März 2015 entschieden Nein zur Rechtsformänderung und zur Interkommunalen Vereinbarung.

(Artikel​​ ist am 12. Februar 2015 auch als Leserbrief im Anzeiger von Uster erschienen)

 

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NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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