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Strengeres Strafrecht für Gewaltverbrechen

In der schwei­zer Rechts­spre­chung wur­den in den letz­ten Jahr­zehn­ten sehr milde Stra­fen für die bru­tals­ten Ge­walt­ver­bre­chen verhängt. Dies war für mich meis­tens nicht nach­voll­zieh­bar. Mörder und Ver­ge­wal­ti­ger wur­den milde be­straft oder zu la­pi­da­ren Bus­sen und psy­cho­lo­gi­schen The­ra­pie­mass­nah­m​en ver­ur­teilt. Das ist mei­ner Mei­nung nach eine grosse Un­ge­rech­tig­keit, sowie eine 3 – fache Dumm­heit.

1. Eine milde Strafe nützt dem Täter nicht. Er wird kaum zur Einsicht kommen dass er eine grosse Schuld vor Gott und den Menschen hat. Umkehr und Reue? Fehlanzeige. Eine lange Haftsrafe macht einem Täter bewusst, dass seine Tat keine Bagatelle war. Sie kann einem Täter Zeit geben in sich zu gehen und einen Gewaltmenschen positiv verändern.

2. Sie nützt der Bevölkerung nichts, weil diese ungenügend vor gewaltbereiten Tätern geschützt wird. Dies ist aber eine wichtige Funktion der Haftanstalten, wenn nicht gar die Wichtigste!

3. Als Gewaltopfer, oder als Angehöriger eines Opfers muss man sich im falschen Film vorkommen, wenn der/die Täter kaum bestraft werden. Zudem haben viele Opfer Angst, der Täter nehme Rache wenn er schnell wieder auf freiem Fuss ist. Das Opfer und die Angehörigen werden ungenügend geschützt. Ein schreiender Misstand unserer Zeit.

Bemerkung zum Schluss:

Die Resozialisierung eines Täters ist nicht das übergeordnete Ziel einer Strafmassnahme. Sie Kommt vieleicht an 3. Stelle. Zuerst muss ein Täter in Haft um die Bevölkerung vor ihm zu schützen. Danach soll dem Opfer und den Angehörigen Genugtuung wiederfahren. Durch eine angemessene Betrafung des Täters ist dies erwiesener Massen der Fall.

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