1. Umwelt, Klima & Energie

Unökologische Strompolitik beenden!

Mit Hilfe von Flüssen kann man vorzüglich Strom pro­du­zie­ren. Po­li­ti­sche Strömungen eig­nen sich hin­ge­gen mit­un­ter auch dafür, al­ler­lei Unnützes zu er­zeu­gen. Die ge­stie­gene Sensibilität der Bevölkerung für ökologische The­men wurde von Subventionsjägern ge­schickt dafür ge­nutzt, eine neue Geld­quelle in Ge­stalt der kos­ten­de­cken­den Einspeisevergütung (KEV) zu er­schlies­sen.

Die KEV entschädigt den ins Netz eingespeisten Strom aus Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse und Kleinwasserkraft mit einem garantierten Vergütungstarif. Offenbar kann man heute mit diesen Technologien noch nicht kostendeckend Strom produzieren und ins Netz einspeisen. Das Verhältnis aus eingesetzten Mitteln (Rohstoffe, Energie, Fertigung und Montage) steht demnach in einem ungünstigen Verhältnis zur damit erzeugten Strommenge. Wenn dieses Verhältnis aus Input und Output aber ungünstig ist, kann die betreffende Technologie auch aus ökologischer Sicht nicht sinnvoll sein. Eine ökologisch wertvolle Technologie zeichnet sich ja gerade dadurch aus, dass sie mit einem Minimum an Ressourcen einen benötigten Output erzeugt. Auch der Einbezug der Schadstoffbilanz lässt die geförderten Technologien in keinem guten Licht erscheinen, da bei einer Lebenszyklusbetrachtu​ng die Wasserkraft und die Kernenergie sowohl beim Ressourceneinsatz als auch beim CO2-Verbrauch im Vorteil sind.

Mit Hilfe der KEV werden auch neue Kleinanlagen zur Wasserkraftnutzung unterstützt, die aus Umweltsicht problematisch sind. Auch kleine Wasserkraftwerke beeinträchtigen die Flussökologie negativ. Hier kollidieren umweltpolitische Zielsetzungen (Klimaschutz vs. Landschaftsschutz), was mühsame Abklärungen erforderlich macht. In jedem Fall wird ein Teil Natur zerstört, ohne einen ökonomischen Nutzen daraus ziehen zu können, da die betroffenen Anlagen in der Regel nur dank KEV rentabel betrieben werden können.

Es spricht also vieles dafür, dass die Streichung der KEV eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Massnahme ist. Den dreistelligen Millionenbetrag, den die KEV jährlich absorbiert, könnte man ersatzweise in die Forschung investieren. Leider lässt sich aber der technologische Fortschritt nicht gesetzlich verordnen. Unsere zukünftige Stromversorgung muss daher mit den heute verfügbaren Technologien skizziert werden. Unsere Versorgungssicherheit​ ist zu wichtig, als dass wir uns auf Sandkastenspiele und auf unrealistische Zukunftsszenarien einlassen dürfen.

Ob es uns gefällt oder nicht – um in absehbarer Zeit unseren Strombedarf sicher decken zu können, kommen nur die Alternativen Kohle- , Öl- , Gas- oder Kernkraftwerke in Frage. Alle anderen Technologien zur Stromproduktion sind leider noch nicht ausgereift und/oder vom Potenzial her unzureichend. Der weitere technologische Fortschritt bleibt aber in jedem Fall der Schlüssel für eine nachhaltige Strom- und Energieversorgung.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments
Comments to: Unökologische Strompolitik beenden!
  • Oktober 28, 2011

    Warum Herr Mauch, sollten private, wie auch KMUs nicht kostendeckend für ihre Stromproduktion entschädigt werden? Möchten Sie mit ihrem Statement nicht eher das Monopol der Energiekonzerne schützen, welche für ihre Stromproduktion uns Allen, ganz selbstverständlich gewinn bringende Tarife verrechnen. Warum sollen nicht Private (z.B. Landwirte mit grossen Dächern) durch Stromproduktion einen Nebenverdienst erzielen können. Es ist doch im marktwirtschaftlichen​ Sinn nur gerecht, wenn diese Investoren auch einen Gewinn erzielen können(zumal Bauern ihren Mist selbst verwerten und nicht wie die Atomindustrie der Gemeinschaft überlässt).
    Es ist für mich unglaublich wie mutlos und skeptisch, sich viele der einst so innovativen und kreativen Schweizer Unternehmer (und Politiker)der “Energiewende” begegnen, anstatt sie, durch Erschliessung neuer Märkte als Chance wahrzunehmen. Mein Rat, achten Sie sich wenn Sie durch unser Land fahren einmal, wie viel schon auf privater Basis in Solaranlagen investiert wird, wäre es nicht fair diese Bemühungen auch marktgerecht zu honorieren?

    Kommentar melden

Kommentar schreiben

Neuste Artikel

  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu