1. Sonstiges

Freier von minderjährigen Prostituierten werden bestraft

Endlich! Der Bun­des­rat stellt jene unter Stra­fe, die gegen Ent­gelt se­xu­elle Dienste Minderjähriger in An­spruch neh­men. Die Änderung des Straf­ge­setz­bu­ches​ (StGB) wird auf den 1. Juli 2014 in Kraft ge­setzt. Das for­dert die CVP schon lan­ge. Nationalrätin Viola Am­herd und der Gen­fer Staats­rat und ehe­ma­lige Na­tio­nal­rat Luc Bar­thas­sat haben 2010 das glei­che Ver­bot gefordert. 

„Verbot der Prostitution“ und „Kinderprostitution eindämmen“: Dies proklamierten Luc Barthassat in einer parlamentarischen Initiative und Viola Amherd mit einer Motion bereits vor vier Jahren. Beide CVP-Politiker wollten mit ihren Vorstössen die Bestrafung der Inanspruchnahme der Prostitution von Minderjährigen. Ebenfalls forderten sie, dass die Schweiz das unterzeichnete Übereinkommen des Europarates vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ratifiziert.

Freihei​tsstrafe von bis zu drei Jahren

Endlich hat der Bundesrat letzte Woche reagiert und trägt mit einem entsprechenden Verbot dem Anliegen der beiden CVP-Politiker Rechnung. Wer künftig die sexuellen Dienste Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren in Anspruch nimmt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. Die Minderjährigen selber bleiben straflos. Das Gesetz soll gemäss Mitteilung des Bundes per 1. Juli 2014 in Kraft treten. 

Freier machen sich nach geltendem Recht strafbar, wenn die sich prostituierte Person unter 16 Jahre alt ist und sie selber mehr als drei Jahre älter ist. Einvernehmliche, bezahlte sexuelle Kontakte mit weiblichen und männlichen Minderjährigen, die älter als 16 Jahre alt und damit sexuell mündig sind, sind heute hingegen nicht strafbar.

Mehr Schutz im Bereich der Kinderpornografie

Ne​u wird auch die Förderung der Prostitution unter Strafe gestellt. Zuhälter, Bordellbetreiber oder Escort–Services, schreibt das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, die mit finanziellen Gewinnabsichten die Prostitution erleichtern oder begünstigen, werden mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenfalls ausgedehnt wird der Schutz im Bereich der Kinderpornografie. In diesem Bereich werden Kinder und Jugendliche neu bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vor der Mitwirkung bei sexuellen Darstellungen geschützt.

Mit der gesetzlichen Änderung kann die Schweiz nun auch der entsprechenden Europaratskonvention beitreten. Diese tritt gleichzeitig mit den Änderungen im Strafgesetzbuch in Kraft. 

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