Es muss alles unternommen werden, damit sich die Reihe schwerer Verbrechen und dramatischer Schicksale, für welche Marie und Adeline stehen, nicht fortsetzt. Die Namen stehen für die Opfer und ihre Familien und damit für unsägliches Leid. Der im Fall Adeline kürzlich publizierte Expertenbericht aus Genf zeigt Probleme im Strafvollzug auf. Die Massnahmen, die gefordert werden, genügen nicht.
Bei jedem neuen, tragischen Fall flammt die öffentliche Diskussion auf. Eine extreme Forderung jagt die andere – ohne Rücksicht darauf, ob sie umsetzbar und in der Praxis wirkungsvoll sind. Man kann sich mit Fug und Recht fragen, ob es bei manchen Vorschlägen um eine ernsthafte Problemlösung oder um rein kommunikative Effekthascherei geht. Letztere können wir nicht gebrauchen. Gefragt sind nicht fette Schlagzeilen, sondern zielorientierte Knochenarbeit, wie die CVP sie macht.
Expertenbericht zeigt Probleme auf
Der letzte Woche im Fall Adeline publizierte Expertenbericht aus Genf zeigt die Probleme im Strafvollzug auf: fehlende Standards, viele Schnittstellen, mangelnde Kommunikation und ungenügende Koordination. Die Probleme in Genf gelten auch für die interkantonale Zusammenarbeit, wie andere Fälle beweisen.
Nationales Haftplatzregister – Sicherheit erhöhen
Die im Bericht festgehaltenen Forderungen sind richtig, genügen aber nicht. Es braucht zusätzliche Massnahmen, die auf Bundesebene anzusiedeln sind. Massnahmen, wie ich sie in meinen Vorstössen vom August und Dezember 2013 bereits verlangt habe. Dazu gehört ein nationales Haftplatzregister, das online jederzeit alle zur Verfügung stehenden Haftplätze, deren Sicherheitsstandards und Betreuungs- und Therapieangebote sowie die gefährlichen Insassen aufführt.
Ebenfalls verlange ich eine Vereinheitlichung des Straf- und Massnahmenvollzugs sowie der Vollstreckung der Strafurteile. Dies ist die Basis zur Vermeidung von Kommunikationsfehlern und Fehlinterpretationen. Auch Mängel in der Koordination könnten behoben werden. Mindeststandards können auf diese Weise am besten umgesetzt werden. Die Sicherheit könnte massgeblich erhöht werden.
Der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... hat den Vorstoss für eine Bundesregelung im Straf- und Massnahmenvollzug bereits beantwortet und lehnt diesen ab. Ich zähle nun auf das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V.... Den weiteren bundesrätlichen Stellungnahmen sehe ich mit Interesse entgegen. Auf jeden Fall bestärkt mich der Bericht aus Genf in meiner Arbeit und in meiner Absicht, nicht locker zu lassen.
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Kommentare anzeigen Hide commentsJa, Frau Amherd, bin absolut mit Ihnen einverstanden – aber weshalb hat die CVP bei der MEI-Abstimmung NEIN gestimmt? Dort wäre schon mal ein Anfang gewesen…
Schön, dass auch die CVP endlich zu der Erkenntnis kommt, dass irgend etwas im Schweizer Strafvollzug nicht stimmt. Allein, die Behebung der vielen Schnittstellen, die Verbesserung der Kommunikation und Koordination genügt nicht. Es sind ausserdem folgende Massnahmen nötig:
– Einschränkung des riesigen Spielraums der Richter bei der Urteilsverkündung. Unsere klaren Gesetze sind einzuhalten und nicht nur als richtungsweisende Empfehlungen zu betrachten. Ein Fehlurteil muss auch für einen Richter rechtliche Konsequenzen haben.
– Die forensischen Psychiater sollen sich klar und deutlich über die Therapierbarkeit eines Deliquenten über die nächsten Jahre äussern – und bei einer Fehlbeurteilung auch die volle Verantwortung übernehmen (wie es im Gesetz auch vorgesehen ist).
– Einem Verwahrten (egal ob ordentlich oder lebenslang), dürfen keine Freigänge, Urlaube, auswärtigen Sondertherapien, und was es sonst noch so alles gibt, gewährt werden. Verwahrt heisst zum Schutz der Gesellschaft weg geschlossen.
Hören wir endlich auf, die Täter zu schützen, und beginnen, ihre potientiellen neuen Opfer vor zukünftigem Schaden zu bewahren!
“Die forensischen Psychiater sollen sich klar und deutlich über die Therapierbarkeit eines Delinquenten über die nächsten Jahre äussern.”
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, Frau Sulliger, dass Psychiater Prognosen stellen können. Sie tun das auch nicht, sondern teilen dem Gericht mit, in welcher psychischen Verfassung sich der Delinquent im Moment der Untersuchung befunden hat. Die Verantwortung für das Urteil bleibt beim Richter.
Doch, doch, das tun sie schon, z.B. im Fall Lucie:
“Sowohl Volker Dittmann, Ex-Professor für Psychiatrie an der Universität Basel, als auch Thomas Knecht von der Klinik Münsterlingen kommen zum Schluss, dass Daniel H. nicht dauerhaft therapieunfähig sei. Es bräuchte vielmehr eine jahrzehntelange Therapie. Dennoch folgerten beide Gutachter, dass eine stationäre Massnahme nichts bringen würde. Laut Gutachter Knecht hat Daniel H. eine «wenig beeinflussbare Persönlichkeit» mit narzisstischen und dissozialen Anteilen.”
Der Richter hat zwar die Entscheidungskompetenz, ist aber auf fachliche Hilfe angewiesen. Mit so schwammigen Aussagen ist das schwierig – niemand will sich zu weit aus dem Fenster lehnen. Ich frage mich, ob schlussendlich nicht doch die Experten, die forensischen Psychiater und nicht die Gerichte entscheiden. Wird mit einem Gutachten nicht gleich das gerichtliche Urteil (vor allem Verwahrung oder nicht)vorweg genommen?
Therapien werden natürlich empfohlen; davon leben ja die Psychiater. Das sind aber keine Heilungsprognosen. Das Adjektiv ‘therapierbar’ bedeutet nicht ‘heilbar’, sondern ‘einer Therapie zugänglich’.
Ja, sie leben davon und das nicht schlecht. Rund um den Massnahmenvollzug wurde eine ganze Industrie von Betreuung und Therapien aufgebaut, notabene auf Kosten des Steuerzahlers.
Aber um nochmals auf meine Forderung zurückzukommen: Solange gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter weiterhin im Massnahmevollzug rückfällig werden und die frühere Fehlbeurteilung der forensischen Gutachter keinerlei rechtliche Konsequenzen hat, wird sich nichts ändern.
“Solange gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter weiterhin … rückfällig werden … wird sich nichts ändern.”
Diese Katze beisst sich in den Schwanz.
NB: Gibt es auch ungefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter?
Ich dachte, Sie wollen über das Thema diskutieren und nicht über meinen Pleonasmus? :o)
Wenn man die Täter härter bestraft oder sogar ausser Landes schafft, dann wird sofort wieder von einigen behauptet, dies sei Menschenrechtsverletzung.
Entschuldigen sie bitte, Frau Viola Amherd,
Wie bitte will man Zielorientiert gegen Sexual Gewalt Straftäter vorgehen?
Wenn man Euch, (angenommene Abstimmung) vorschreibt, So jemand darf nie mehr rauskommen, lebenslang nicht mehr, kommen Sie und Ihresgleichen immer mit irgend welchen Menschenrechten daher. Okay, kann man einmal so stehen lassen.
Danach jagt ein Fehler den Anderen, trotz was alle diese angeblichen “Fachleute” therapiert, geheilt, was auch immer gemacht haben. Das perfide, es werden regelmäßig Menschenleben ausgelöscht, oder Lebenslang geschändet. Das heisst, es gibt wieder Opfer.
Da soll man ruhig und besonnen bleiben, die Fetten Schlagzeilen weglassen? Zielorientiert etwas unternehmen? Entschuldigen Sie bitte, seit 1992 wurde laufend an den Methoden gearbeitet, heute schreiben wir 2014, 22 Jahre später.
Ergebnis? Kann man in den Printmedien nachlesen, eben, diese Fetten Schlagzeilen!
Zielorientiert arbeiten kann auch heissen, ja, genau zwischen die Augen, kostet ein paar Franken und das Problem ist dann sicher gelöst, für die Ewigkeit.
Das will niemand, aber, machen sie so weiter, dann tragen sie nicht nur die Mitverantwortung für die Opfer, danach auch für die Täter, weil, das Volk hat genug, glauben sie das bitte.
Zitat Frau Schneeberger:
„Wenn man die Täter härter bestraft oder sogar ausser Landes schafft, dann wird sofort wieder von einigen behauptet, dies sei Menschenrechtsverletzung.“
Um es wieder einmal in Erinnerung zu rufen, hier der Text zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, verankert im Bundesrecht
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19500267/index.html
An erster Stelle steht “Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, ausser durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.”
Damit ist das unverbrüchliche Recht des OPFERS auf das Leben beschrieben. Ich lese darin nirgendwo, dass ein Mörder, Kinderschänder oder Vergewaltiger ein Recht auf Freigänge und Urlaube während der Verwahrung hat, das Recht auf einen Fernseher und einen Computer in seiner Zelle, oder das Recht auf endlose fragwürdige und teure Therapien. Meines Erachtens hat ein solcher Verbrecher seine bürgerlichen Rechte verwirkt.
Ja klar, aber es wird halt immer wieder bewusst “falsch ausgelegt und dargestellt” auch von den Medien! M.E, sind wirklich die Richter gefragt, die klar Hinsehen, Prüfen und auch fair entscheiden! Betr. diesem Carlos, finde ich auch absolut der Hammer! Überhaupt nicht verhältnismässig diese Verhätschelung.
Noch hinzu zu fügen: Es kann nicht sein, dass bei solchen komplexen Themen auch u.a betr. IV-Renten etc, dass da Laienrichter mitwirken! Lächerlich so etwas!
Frau Sulliger, Frau Schneeberger
diesen Voten kann ich nur beipflichten. Schlimm was abgeht, aber das ist gewollt, denn der Bund will Arbeitsplätze schaffen. Was sind dies meist für Arbeitsplätze? Unproduktive Bürokratien.
IV, AHV, KESB/Kinder und Erwachsenenschutzbehörde und , Sozialbehörden, Gesundheitsbehörden usw. werden immer mehr ausgebaut und verkommen eher zu bürokratischen Beschäftigungstherapien der Angestellten, statt den Betroffenen beizustehen.
Das eine sind die Richter, die meines Erachtens als Alleinentscheidende viel zu viel Macht besitzen – ich wünsche mir die Geschworenengerichte zurück – ihren vermeintlichen Spielraum ausnützen und durchwegs viel zu milde Urteile fällen. Dazu kommt, dass sie durch die zwar umfangreichen, aber “schwammigen” Gutachten der forensischen Psychiater überfordert sind. Und dann der Strafvollzug, eine endlose Kette der Geldverschwendung mit vielen, vielen Profiteuren.
Dem Frau Sulliger kann ich wiederum nur beipflichten. Es sind zu viele Theoretiker mit zu viel Macht am Werk derzeit.
Noch ein Beispiel:
Das Bezirksgericht Zürich hat einen ehemaligen Kleinkinderzieher wegen sexueller Übergriffe auf kleine Mädchen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zugunsten einer therapeutischen Massnahme in einer geschlossenen Anstalt aufgeschoben.
Wenn die Therapie nicht erfolgreich sei, könne diese «kleine Verwahrung» später auch in eine eigentliche Verwahrung umgewandelt werden, sagte der Richter. Das Gericht habe die Anordnung der Verwahrung bei der Urteilsberatung geprüft, habe dann aber aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens davon abgesehen.
Frau Sulliger
Der Rundschaubeitrag mit Jugendlichen in Deutschland zeigt doch eindeutig an was es hierzulande fehlt (Video unter spate Jugendknast):
http://www.srf.ch/sendungen/rundschau/eskalation-in-der-ukraine-jugendknast-r-rossi-nachtfahrverbot
Unsere Richter und Richterinnen sind leicht einzuschüchtern – vor allem von ausländischen Mitbürgern! U.a werden Richter auf von diesen bedroht bis sie die Klage zurückziehen! Laienrichter erhalten als Unterstützung meistens noch einen Gerichtsschreiber…ein NO GO! Viel zu wenig Erfahrung!
Marianne Sulliger
Da darf ich sicher von Ihnen erwarten, dass Sie diesem Gesetz mit einem Nein zur Initiative in Sachen Abtreibung , und einem JA zur Aufhebung, Abtreibungen bezahlt durch die KK Rechnung getragen haben.
An erster Stelle steht. “Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt.Niemand darf absichtlich getötet werden, ausser durch Vollstreckung eines Todesurteil, das ein Gericht wegen eines Verbrechen verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.”
Sind wir Beide auch da gleicher Meinung.
Herr Rohner, ich weiss nicht, was die “Abtreibungs-Initiative” mit dem Verhalten von Richtern und dem Strafvollzug zu tun hat.
Marianne Sulliger
Dann ist für Sie eine Abtreibung natürlich kein Mord. Was hat denn diese heranwachsende total unschuldige Kreatur verbrochen, was laut Gesetz unter Todestrafe stehen würde.
Wo steht das, Herr Rohner? Es ist einfach nicht das Thema!
Marianne Sulliger
Ich antwortete auf Ihren obigen Satz:An erster Stelle steht,”Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden,ausser durch Vollstreckung eines Todesurteils,das ein Gericht wegen eines Verbrechens gefällt hat,für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist”.
Nochmals die Frage an Sie: Was hat den diese heranwachsende total unschuldige Kreatur verbrochen, was laut Gesetz unter Todesstrafe stehen würde.Wo hat da ein Gericht rechtskräftig ein Todesurteil gesprochen.
Ich habe Antwort gegeben auf Ihren obigen zweitletzten Abschnitt von Ihnen,der sehr wohl mit dem was Sie angeführt haben zu tun hat.
Mit Ihrem letzten Abschnitt oben bin ich selbstverständlich 100% einverstanden.
Herr Pauk Rohner,
Ihre Frage mit dem noch ungeborenen Leben “ab wann ist ein Mensch ein Mensch” ist eine Ethik Frage. Es geht um Das noch ungeborene Leben.
Hier aber geht es um das geborene Leben, was wir mit den Worten “neu geboren” Baby bezeichnen.
Eröffnen sich doch einen Neuen Blog, da könnte man das dann besprechen.
@ Viola Amherd, CVP Nationalrätin,
Der Strafvollzug & die ganze Entourage ist doch heute nur ein noch lukratives Geschäft, im Grunde genommen werden die Schwachen (Kinder, Frauen, Gewaltopfer ect.) doch vor Verbrechern gar nicht mehr effektiv geschützt, seit Jahrzehnten nicht. Tausende verurteilter Straftäter ausländischer Herkunft, die unser Gastrecht infam missbrauchten, laufen sogar jetzt immer noch frei in der Oeffentlichkeit umher, obwohl Volk & Stände beschlossen haben, dass diese das Land deshalb verlassen müssen. Die verantwortliche Bundesrätin Sommaruga vollzieht dieses Volksverdikt leider seit über drei Jahren aber einfach nicht, gegen den Auftrag auch unserer Bundesverfassung, womit ganz klar viele Mitbürger/Innen dieses Landes (Schweizer/Innen & Ausländer/Innen) diesen Straftätern hilflos weiterhin ausgeliefert werden, was ebenso klar gegen unsere Bundesverfassung verstösst wie folgt;
Bundesverfassung Art. 2, Zweck
1 Die Schweizerische Eidgenossenschaft s c h ü t z t die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.
2 Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.
3 Sie sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern.
4 Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung.
Art. 7
Die W ü r d e des Menschen ist zu achten und zu s c h ü t z e n .
Der Staat ist also verfassungsmässig verpflichtet, die Bürger/Innen & deren Kinder bevorzugt vor schwer k r i m i n e l l e n Rechtsbrechern/Innen (Vergewaltigung, Raubmord, Totschlag ect.) zu schützen.
Leider hat sich aber schon zu lange eine infame, weil kontraproduktive Kuscheljustiz etabliert, der Fall „Adeline“ u.A. belegen dies doch zur Genüge, dass es für die Opfer ein Hohn ist, weil diese auch vom Gesetzgeber ganz vergessen worden sind, wovon Sie & ihre Partei sich auch ein gutes Stück von diesem Kuchen einer Mitschuld sich abschneiden dürfen.
Kein geringerer als Jesus Christus hat doch die wahre menschliche Ethik vorgegeben wie kein Anderer mit; Behandle jeden Menschen so, als wärst Du es selbst, also nicht schlagen, nicht bestehlen, nicht vergewaltigen ect., was schon der gewöhnliche Anstand vor dem Nächsten doch verlangt.
Da jedem noch so “guten” Menschen halt auch mal das “Schwarze & Böse” in ihm durchbricht, müsste der Staat, i.d. Falle die Parlamentarier primär endlich andere Regeln aufstellen wie folgt;
1. Jeder der gegen die (vgl. Oben) ethischen Regeln eines zivilisierten Zusammenleben verstößt, muss vom Prinzip her es zwingend folglich auch selber zu spüren bekommen, nämlich, dass er etwas Schlechtes gemacht hat. Also mit Sicherheit keine Kuscheljustiz, der die Täter “umsorgt” bis zum geht nicht mehr, wie z. B. Fall „Carlos“, und die Opfer aber ganz vergisst. Die müssen nämlich zivilrechtlich gegen einen Täter/In klagen, wollten sie zu ihrem
Recht kommen, was formalrechtlich ein Schandfleck ist für jeden Rechtsstaat.
Natürlich verdienen so auch die “Rechtsanwälte” wiederum an den Opfern, anstatt dass die Opfer diesbezüglich dem Täter auch hier endlich wenigstens gleichgestellt würden. Viel Arbeit wartet auf die Parlamentarier in Bern.
2. Der Volksmund sagt das Weitere; EINSICHT ist der beste Weg zur Besserung.
3. Daraus muss in Folge eine wahrhafte, nachvollziehbare, echte REUE entstehen.
4. Der/Die Täter/In hat ihr Opfer materiell zu entschädigen durch Arbeitsleistung i.d. Haft & sich persönlich bei ihm zu entschuldigen, bevor eine Haftentlassung überhaupt in Erwägung gezogen werden darf.
5. Der Strafvollzug, da gebe ich Ihnen Recht. sollte endlich auf Bundesebene vereinheitlicht werden, inkl. Bundesregister über Straftäter/Innen.
Natürlich gibt das einen Aufschrei der Entrüstung von Psychologen, Psychiatern ect., weil die zum grossen Teil arbeitslos würden. Diese Kreise haben in Bern auch eine der grössten Lobby, also fast aussichtslos für die Opfer. Dass dies so sehr effektiv funktioniert, kann man seit Jahrhunderten bei jedem naturbelassenen Eingeborenenvolk aber sehr gut beobachten, in der Praxis sehr gut auch nachweisen.
Schon Victor HUGO hat sich mit diesem Thema befasst in seinem Roman; Les Misérables”, wo ein junger Mann, der einfach krass Hunger leidet, in dieser Not in Versuchung gerät und folglich einen Leib Brot stiehlt, dafür 20 Jahre schwere Haft kassiert in einer franz. Strafkolonie.
Der Roman ist seit den 50-er Jahren schon viermal verfilmt worden, weil er eindrücklich & gradlinig aufzeigt, dass ein Mensch viel Niedertracht, Ungerechtigkeit, Neid, Missgunst & Gewalt erleiden kann, & trotzdem nicht zerbricht, im Gegenteil zum Menschenfreund und Wohltäter von Opfern noch mutiert, nämlich aus gelebter LIEBE zum Mitmenschen.
So viel ich weiss kommt diesen Frühling jetzt gerade richtig eine neue Version in die Kinos, viel Vergnügen allen Interessierten.
Nun Herr Gilbert Hottinger,
Wird man geschlagen bestohlen gefoltert oder vergewaltigt soll man ja seinen Feinden vergeben, ausserdem noch die Andere Seite hinhalten, wo möglich bedanken.
Ich weiss, warum ich Agnostiker bin…
Herr Gilbert Hottinger,
Ich kenne dann noch etwas anderes, Auge um Auge, Zahn um Zahn…passt mir persönlich besser.
@ Werner Nabulon schreibt;
“Wird man geschlagen bestohlen gefoltert oder vergewaltigt soll man ja seinen Feinden vergeben, ausserdem noch die Andere Seite hinhalten, wo möglich bedanken.”
Sicher nicht, aber wenn man das GLEICHE i.d. Folge auch vollzieht, ist man selber nicht besser als der Täter/In.
Ein Täter/In muss ganz klar spüren, dass er/sie etwas Böses gemacht hat, Voraussetzung für eine Einsicht & Umkehr.
Liebe bedingt STRENGE, oder Strenge ja, aber mit LIEBE.
Bin schon lange aus der Kirche ausgetreten, denn diese hat u.a. ja nachweislich SS-Schergen der schlimmsten Sorte wie Eichmann, Klaus Barbie (Schlächter von Lyon) ect. mittels der “Rattenlinie” des Vatikans v. Rom nach Südamerika geschleust, so der verdienten Strafe entkommen lassen.
So eine Politik untertütze ich natürlich nicht mit Kirchensteuern auch noch, da würde ich mich ja auch noch schuldig machen.
Im übrigen gibt es aber eine dem Menschen übergeordnete Macht, eben FOTT, welcher für eine übergeordnete, objektive Gerechtigkeit sorgt.
@ Werner Nabulon,
Auge um Auge ist altes Testament, somit seit Christus längst überholt.
Zwar praktizieren dies die Zionisten in Israel bis Heute, doch wird dies Ihnen sicher keinen Segen, keinen Frieden bringen mit den arabischen Brüdern, im Gegenteil.
Herr Gilbert Hottinger,
Jedem seine Sichtweise.
Es ist schon sehr traurig, immer wenn in Namen einer Religion etwas getan wird, (egal welcher Religion), heisst es nachher, ja das war die falsche Religion, denn in dem Buch steht das nicht so, ja das ist richtig.
Trotzdem sind Menschen, siehe auch die Verfasserin dieses Blogs in einer CVP, (mehr darf man nicht schreiben), und vertreten so zu sagen eben diese Werte, welche, man Jahre später, siehe was Sie geschrieben haben, wieder als Fehlgeleitet werten muss.
Ich schreibe mal etwas heikles: Wenn zwei Parteien sich streiten, erst noch mit einem falschen Hintergrund, (angeblich Glauben) tun man den Parteien keinen Gefallen, wenn man einmal Hü, dann Hott, zu den einen, dann wieder zu den Anderen steht.
Meiner Sichtweise na sollte man einmal eine Linie haben, diese Durchziehen und den Staat Israel anerkennen, das mit Vernünftigen Grenzen. Dann können alle jene, welche seit den 1950ger Jahren dahin zugezogen sind, wieder abziehen.
Diese Idee, ein zweigeteilter Palästina Staat, Gazastreifen und Jordanland, ist schlicht Unsinn. Ausserdem hat so ein “Staat” auch keine Zukunft. Und die Idee vorher, von der UNO damals genehmigt, war noch eine “sorry” dümmere Idee, so zersplittert, usw.
Irgend wann muss man einmal erkennen, dass früher nicht die gescheitesten Leute am Werk waren, auch wenn es angeblich bedeutende Menschen waren.
Pädophiler während des Freigangs abgehauen
http://www.blick.ch/news/schweiz/basel/darum-haute-der-paedophile-ab-id2713670.html
Zitat aus dem Artikel:
Laut Peter Zihlmann war der Verlaufsbericht vom 7. Februar der Grund, warum Egger untergetaucht ist. Ein Bericht über die Therapiefortschritte, verfasst von den zuständigen Ärzten. «Am 11. Februar kam der Bericht bei ihm in der Klinik an», sagt Zihlmann. «Er ist negativer als erwartet ausgefallen. Plötzlich steht die Rückfallgefahr wieder im Raum.» Am Tag darauf verschwand Egger.
Ohne weiteren Kommentar meinerseits…..
Ja, Frau Marianne Sulliger,
Da kann man nur Bauklötze staunen.
Nun denn, er wurde ja in Berlin gefasst. Hoffe, ohne weiteren Schaden anzurichten.
Nun, die Polizei hat erst 20 Tage nach seinem Verschwinden die Fahndung ausgelöst! Und DANACH gab er bei RTL noch ein Interview BEI SICH ZU HAUSE! Das ist doch eine unglaubliche Schlamperei der Behörden. Fast könnte man meinen, man sei gar nicht daran interessiert gewesen, ihn wieder zu fassen….
Das einstig beste Gesundheits- und Sozialsystem wird kategorisch, mit nachhaltigem Druck an die Wand gefahren. Was man mit der einen Hand bei den Schwächsten Bürger/Innen dieses schönen Landes (Betagte, Behinderte Kranke) holt/bzw. klaut und spart, verschenkt man mit der anderen in alle Richctungen oder lässt es in kläglich versagenden überdimensionierten Bürokratien versanden. Und dies seit Jahren. Amtschimmel-Klumpenrisiko, von oben bis unten in sozialistischen SP-Hände, welche lieber gestern als morgen dieses Land und dessen Bevölkerung im EU-Sumpf versenken möchten.
Ja, Frau Sulliger,
Und auch der Fall Carlos…unglaublich..
Aber wir sind ja Laien, wir sind nicht fach kompetent, verstehen nichts davon, also ruhig bleiben, oder so
Und das Fatale, man muss erst Studiert sein, um solchen Mist hinzukriegen, wo bitte bleibt da Soziale, Ethische, Moralische Kompetenz?
Herr Nabulon, es steht leider nirgends, dass man für irgend ein Amt irgend einer Behörde ausser fachlicher Kompetenz auch noch soziale, ethische oder moralische Kompetenz braucht.
Was ich nicht verstehe: Sehr viele Bürger (auch Richter, Gutachter, Psychiater usw.) sind doch Eltern oder Grosseltern. Es kann doch nicht in ihrem Interesse liegen, dass so ein Scheisskerl sich an ihre Kinder, an ihre Enkel heranmacht. Oder glauben sie etwa, das wird ihnen selber nie passieren? Halten sie sich bzw. ihre Kinder oder Enkel für unverwundbar? Immerhin risikeren Konsumenten von Kinderpornografie ab dem 1. Juli eine Strafe – falls sie erwischt werden……