Die Bundesratswahlen in der Schweiz (Wahl der sieben Mitglieder des [[Bundesrat|Bundesrates]]) finden nach jeder Gesamterneuerung des [[Nationalrat|Nationalrates]] statt. Der Nationalrat wird einerseits alle vier Jahre erneuert, und andererseits wenn eine Totalrevision der Bundesverfassung stattfindet. Die normale Amtsdauer eines Bundesrates beträgt also vier Jahre. Wenn ein Bundesrat während der Amtsperiode zurücktritt, dann wird ausserhalb der normalen Bundesratswahl ein Ersatz gewählt.

Die Wiederwahl eines bereits im Amt stehenden Bundesrates ist beliebig oft möglich. Am Tag der Bundesratswahl werden die einzelnen Bundesratsmitglieder bzw. neuen Bundesratskandidaten nach dem Anciennitätsprinzip gewählt, das heisst gemäss der bereits hinterlegten Amtsdauer.

Jeder Schweizer und jede Schweizerin kann sich als Bundesrat wählen lassen, der bzw. die das Schweizer Bürgerrecht besitzt, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und weder durch eine Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt ist.
Bei der Zusammensetzung des Schweizer Bundesrates nimmt man einerseits Rücksicht darauf, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind, und andererseits berücksichtigt man die Zauberformel – eine stillschweigende, freiwillige Übereinkunft der Parteien -, welche eine gleich bleibende Vertretung der grössten Parteien vorsieht. Durch diese beiden Beschränkungen wird die Kandidatenwahl eingeschränkt.

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