1. Zustandekommen des obligatorischen Referendums
Wenn einer der untenstehenden Fälle eingetroffen ist, kommt es automatisch zu einer Abstimmung. Für das Zustandekommen eines Referendums muss nichts mehr unternommen werden.
- Die Bundesverfassung wurde verändert.
- Der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften wurde vollzogen.
- Ein dringlich erklärtes Bundesgesetz, ohne Verfassungsgrundlage wurde erlassen. Es hat eine Geltungsdauer von mehr als einem Jahr.
- Eine Volksinitiative zur Totalrevision der Bundesverfassung wurde eingereicht.
- Eine Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form der allgemeinen Anregung wurde von der Bundesversammlung abgelehnt.
- National- und Ständerat sind sich uneinig, ob eine Totalrevision der Bundesverfassung durchzuführen ist. Die Entscheidung trägt das Volk.
2. Annahme des Referendums
- Bei den drei ersten Fällen müssen mehr als 50% der Stimmenden und mindestens die Hälfte der Kantone dafür stimmen.
- Bei den drei letzten Fällen müssen nur mehr als 50% der Stimmenden dafür stimmen.
Literaturverzeichnis
www.bk.admin.ch
Jesus vor Pilatus, seine Verurteilung durch ihn (freigelassen wurde von der grölenden Herde der Revolutionär und Mörder Barnabas), die folgende…
Ein bisschen schief, dieser Vergleich; auch ein bisschen primitiv!
Nun darf endlich Aarau in Küttigen einmarschieren, Herr S., auch das ist nur vernünftig.