Die Zielsetzung der Initiative “Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen” ist sowohl von Befürwortern, wie auch von Gegnern der Initiative unbestritten. Aus diesem Grund hat das Parlament bereits eine Gesetzesvorlage erarbeitet, welche voraussichtlich Anfangs 2015 in Kraft treten wird und die in vielen Punkten über die Initiative hinaus geht und damit deutlich mehr Schutz vor Wiederholungstätern bietet.
Der parlamentarische Gesetzesentwurf beschränkt sich etwa nicht bloss auf sexuelle Übergriffe, sondern umfasst sämtliche Formen von Gewalt gegen Kindern. Ausserdem ist ein Kontakt- und Rayonverbot sowie einen Sonderstrafregisterauszug vorgesehen, welcher es Arbeitgebern und Sportvereinen erlaubt, einfach und systematisch abzuklären, ob gegen einen Mitarbeiter oder Bewerber ein Verbot vorliegt.
In diesen Punkten ist die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... unvollständig und wenig durchdacht. Ausserdem sieht auch der parlamentarische Gesetzesentwurf die Möglichkeit eines Lebenslangen Berufs- und Tätigkeitverbots vor. Sie trägt also dem Umstand Rechnung, dass pädosexuell veranlagte Personen von dieser Neigung möglichweise nicht geheilt werden können.
Der wesentliche Unterschied zwischen InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... und Gesetzesentwurf liegt darin, dass die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... einen Automatismus hinsichtlich des lebenslangen Berufs- und Tätigkeitsverbotes vorsieht.
Ein Automatismus bedeutet dabei immer, dass vom Gericht der Einzelfall nicht berücksichtigt werden kann. Es muss also zwingend ein lebenslanges Berufsverbot ausgesprochen werden, unabhängig davon, ob es dem konkreten Fall tatsächlich angemessen ist und ob es dieser tatsächlich erfordert. Hierzu einige Beispiele:
– In einer Liebesbeziehung zwischen einem Zwanzigjährigen und einer Fünfzehnjährigen kommt es zu sexuellen Handlungen. Darauf erstatten deren Eltern Anzeige.
– Ein Oberstift zeigt seinem fünfzehnjährigen Unterstift auf seinem Mobiltelefon einen Film mit pornographischem Inhalt.
– Ein fünfzehnjähriges Mädchen filmt sich selbst bei sexuellen Handlungen. Die Bilder werden darauf auf dem Pausenplatz unter Gleichaltrigen herumgezeigt.
Allen diesen Beispiele ist gemeinsam, dass sie nicht von pädosexuellen Tätern begangen wurden, gemäss dem Initiativtext aber dennoch zwingend ein Berufs- und Tätigkeitsverbot zur Folge haben. Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... lässt hier keine differenzierte Betrachtung zu.
Die Bundesverfassung legt in Art. 5 BV Grundsätze des rechtsstaatlichen Handelns fest. Dort wird festgehalten, dass staatliches Handeln verhältnismässig sein muss. Ein staatlicher Eingriff darf nur erfolgen, wenn dieser erforderlich, geeignet und angemessen ist. Dieses Prinzip kann nur gewahrt werden, wenn eine Betrachtung des Einzelfalls erfolgt. Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... verletzt somit das Verhältnismässigkeitsprinzip und damit einen grundlegenden Wert unseres Rechtsstaates.
Führt man sich vor Augen, dass die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... die Kinder deutlich weniger gut schützt, als dies der Gesetzesentwurf tut, stellt sich die Frage, weshalb die Initianten diese nicht zurück gezogen haben, als der viel umfassendere Gesetzesentwurf ausgearbeitet wurde. Der Verdacht liegt nahe, dass sie sich mit dieser populistischen Vorlage weiterhin in der Öffentlichkeit profilieren wollten.
Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... verleitet dazu, ein Zeichen zu setzen. Lohnt es sich aber wirklich, dafür den Rechtsstaat zu opfern? Ich empfehle deshalb, die Initiative am 18. Mai 2014 abzulehnen.
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Kommentare anzeigen Hide comments– In einer Liebesbeziehung zwischen einem Zwanzigjährigen und einer Fünfzehnjährigen kommt es zu sexuellen Handlungen. Darauf erstatten deren Eltern Anzeige.
– Ein Oberstift zeigt seinem fünfzehnjährigen Unterstift auf seinem Mobiltelefon einen Film mit pornographischem Inhalt.
Ja es wäre wirklich schlimm, wenn wir unsere Kinder davor schüten müssten! Sie sich ans Schulzalter und das Machtwort der verantwortlichen Eltern halten müssten!
Es ist wirklich unterste Schublade, wie hier arrgumentiert wird!
“- Ein fünfzehnjähriges Mädchen filmt sich selbst bei sexuellen Handlungen. Die Bilder werden darauf auf dem Pausenplatz unter Gleichaltrigen herumgezeigt.”
Es soll schon Mädchen gegeben haben, die sich wegen sowas das Leben genommen haben! Echt, wer so argumentieren muss, hat entweder nicht mehr alle Tassen beisammen oder aber…. ich könnte kotzen!
Oli Weingartner, ich weiss sie haben es nicht erfunden, aber denken sie mal nach! Was, es wäre IHRE 15 jährige Tochter? Derren F….. sie sich auf Facebook ansehen können, wie der Rest der Welt? Sie würden es wohl begrüssen, oder wie?!
Das würde ich selbstverständlich nicht begrüssen.
Darum geht es hier aber gar nicht. Der Punkt liegt darin, dass meine Tochter in diesem Fall nicht Opfer eines Pädosexuellen Täters wurde. Weshalb sollte der Täter in einem solchen Fall aber ein Berufsverbot erhalten. Dieses wurde doch zum Schutz vor Pädophilen geschaffen (was ja übrigens schon der Titel der Initiative klarstellt).
Die Geschichte mit dem 15 jährigen Mädchen. Zuerst werden solche inhalte nicht auf Facebock gezeigt. Zudem wer soll da zur Rechenschaft gezogen werden, das Mädchen, das sich selber filmt. Die 15- jährigen die Zuschauen oder die 16 jährigen nachdem diese nach dem Ausweis gefragt haben.
Ich glaube unsere Gesellschaft sollte etwas mehr an der Zivilcourage (oder am Niveau) arbeiten dann wären mindestens solche Kommentare überflüssig.
Treiben gesellschaftliche Normen Menschen in den Selbstmord oder diffamierende aber strafrechtlich völlig harmlose Bilder ?
Im prinzip müsste die Vorlage abgelehnt werden. Dank unserer Kuscheljustiz muss sie angenommen werden. Wir haben abgestimmt, Sexualtäter müssen verwahrt werden. Was ist passiert, man lässt sie frei herumspazieren. Wenn der Volkswille so missachtet wird, müssen Gesetze her, die nicht mehr der Willkür der Richter unterliegen.
Mich würden in Bezug auf Ihren Kommentar zwei Dinge interessieren:
1. Wann haben wir abgestimmt, dass Sexualstraftäter verwahrt werden müssen? Sicher nicht mit der Verwahrungsinitiative….
2. Wann konkret unterlag ein Straffall nachweislich der Willkür eines Richters und bezüglich welchem Aspekt? Und welcher Straftäter läuft deshalb frei herum?
Danke im Voraus für Ihre Antworten.
“Was ist passiert, man lässt sie frei herumspazieren.”
Stimmt nicht ganz die Soziindustrie “therapiert” Täter und überlässt Opfer sich selber.
Für mich kommt nur ein JA in Frage. Es gibt jede Menge andere Jobs für Pödophile. Ein völliges Verbot ist der richtige Schritt!
Die lebenslängliche Verwahrung (im Sinne von Art. 64 Abs. 1 bis StGB) gehört zwar nur sehr am Rande in diese Diskussion, dennoch würde ich gerne hierzu Stellung nehmen:
Unter anderem wird für die lebenslängliche Verwahrung vorausgesetzt, dass der Täter als dauerhaft nicht therapierbar eingestuft wird, weil die Behandlung langfristig keinen Erfolg verspricht. Wenn Gerichte eine solche Frage zu beantworten haben, stützen sie sich auf psychiatrische Gutachten. Es ist vernünftig, dass das Gericht von der Diagnose eines Spezialisten nicht ohne Not abweicht. Solange also der forensische Psychiater die langfristige Therapierbarkeit nicht ausschliesst, kann das Gericht nicht wirklich eine lebenslange Verwahrung aussprechen.
Deshalb muss noch nicht von einer Kuscheljustiz gesprochen werden. Vielmehr ist das ein Ausdruck von fundierten und sachlichen Gerichtsentscheiden.
Die Verwahrungsinitiative und die nun aktuelle Initiative haben aber beide etwas gemeinsam. Sie vermitteln eine falsche Sicherheit. Es braucht einen kühlen Kopf, um diesen Anschein der Sicherheit zu durchblicken. Aber wer sich nicht bloss von seinen Emotionen lenkten lässt, dem wird es gelingen.
Klares JA!
Wer sich an “Wehrlosen” jeglicher Art vergreift hat “den Beruf/Berufung ohnehin weit verfehlt”, siehe das wohl himmelschreienste Beispiel der Gegenwart:
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/in-heimen-ueber-100-behinderte-missbraucht-1.18264533
Und gerade diese psychiatr. Gutachen sind in letzter Zeit sehr ins Gerede gekommen, weil sie eben nicht stimmten etc. Richtig, der Richter muss sich auch drauf abstützen. Aber er hat Spielraum und der bewegt sich m. E. zu Gunsten Täter und zu Lasten der Opfer.
Die INI regelt das eindeutig und klar und deshalb JA. Dann weiss auch der Richter, was er zu tun hat!
Der Mann hat also einen Brief an die Öffentlichkeit geschrieben und was soll da das Ziel sein?
Korrekt wäre, wenn er sich an die Opfer, also die Betroffenen wenden würde.
Diese öffentlichen Entschuldigungen haben nur eines zum Ziel: öffentliches Verständnis erheischen in einer völlig unglaublichen Sache! Nichts anderes.
Das Beispiel von Frau Habegger eignet sich durchaus als Argument gegen die Initiative. Der parlamentarische Gesetzesentwurf sieht nämlich genau für solche Fälle ein Berufs- und Tätigkeitsverbot vor. Das zeigt, dass das Ziel der Initiative (nämlich der Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche) bereits umgesetzt wurde.
Die Initiative, welche ein rechtsstaatliches Prinzip verletzt, ist gar nicht nötig, um in einem solchen Fall ein lebenslanges (!) Berufsverbot auszusprechen.
Dann soll man es doch endlich tun, aber nichts dergleichen geschieht. Also, dann gibt es nur eines: JA zur INI.
Lieber Herr von Limaa
“Nichts geschieht”, würde ich nicht sagen, wenn das Parlament als Reaktion ein Gesetz ausarbeitet.
Aber sie sehen, dass unsere Zielsetzungen genau die gleichen sind. Wir wollen beide einen verbesserten Schutz für Kinder und Jugendliche vor Pädosexuellen Sexualstraftätern. Der Unterschied liegt im Weg wie wir dies erreichen wollen.
Einen sauber ausgearbeiteten Gesetzesentwurf ziehe ich jedenfalls dieser nicht ganz durchdachten Initiative vor, mit der unser Rechtsstaat erneut geritzt wird.
Mag ja sein. Wird die INI abgelehnt, werden sich die Ablehner zurücklehnen und sagen, das Volk will es nicht.
Wir haben aber nun mal hier die Chance, das zu regeln. Mir reicht es jetzt ganz entschieden. Deshalb bin ich für ein JA.
Sehr geehrter Herr von Limaa
Das Gesetz existiert bereits und wird Anfang 2015 in Kraft treten. Es geht in einigen Bereichen über die Initiative hinaus, wahrt aber den Rechtsstaat und die Verhältnismässigkeit. Die Initiative ist, da ein neuer (weiterer) Gesetzgebungsprozess gestartet werden muss, tendentiell wohl eher kontraproduktiv und verhindert eine Rechtssicherheit auf diesem Gebiet.
Willkür ist, wenn ein junger Erwachsener in einer absurden Gesetzesauslegung unschulgig hängen bleibt, wie das Beispiel der Liebesbeziehnung des 18-Jährigen mit einer 15-Jährigen zeigt.
Die Aussagen bezüglich Kuscheljustiz zeigen auf, wie wir uns durch die Medien heute beeinflussen lassen ohne mit gesunden Menschenverstand zu hinterfragen.
Der Gegenvorschlag des Bundesrat strotzt leider nur so von “Kann Möglichkeiten”. Ich weiss mittlerweile all zu gut, was ich von Kanngesetzen halten muss. Deshalb JA zur Initiative. Diese Konstruktionen von Liebesbeziehungen von 18 Jährigen mit 15 Jährigen lenken vom wirklichen Geschehen ab. Wenn 18 jährige Jugentliche nicht wissen, dass eine sexuelle Beziehung mit 15 jährigen Kindern verboten ist, dann ist dies ganz klar ihr Problem.
Dieses Argument bedarf dringend einer Differenzierung. Im Schweizerischen Strafrecht gilt das Verschuldensprinzip. Es besagt, dass eine Strafe dem Verschulden des Täters angemessen sein muss. Wenn eine Massnahme unabhängig von ihrer Notwendigkeit automatisch ausgesprochen wird, erhält sie einen klaren Strafcharakter.
Ist es gerechtfertigt, dass ein 18 Jähriger, der mit einer 15 jährigen Jugendlichen schmust, die selbe Massnahme bzw. Strafe erhält, wie ein Päderast, der über 100 Kinder missbraucht?
Das Gericht sollte in solchen Fällen die Möglichkeit haben, den Einzelfall anzusehen. Deswegen sind diese “Kann-Formulierungen” auch so wichtig. Sie garantieren eine gerichtliche Beurteilung der Verhältnismässigkeit.
Zitat:”Ist es gerechtfertigt, dass ein 18 Jähriger, der mit einer 15 jährigen Jugendlichen schmust, die selbe Massnahme bzw. Strafe erhält, wie ein Päderast, der über 100 Kinder missbraucht?”
Die Ausarbeitung jeder Gesetzgebung erfolgt nach den Abstimmungen, jeweils durch das Parlament, wo solche Fragen bestimmt noch diskutiert werden.
Diese Fragen wurden im Parlament bereits diskutiert. Auf dieser Basis wurde auch ein Gesetz erarbeitet, welches Anfangs 2015 in Kraft treten wird.
Die Initiative wurde in der Folge aber nicht zurück gezogen und ihr Text ist so ungeschickt formuliert, dass zwischen diesen beiden Fällen eben keine Unterscheidung mehr vorgenommen werden kann.
Deshalb ist die Initiative abzulehnen.
Die Initiative wird nicht zurückgezogen, weil die Initianten finden, dass das 2015 in Kraft tretende Gesetz den Unterzeichneten Stimmbürger/Innen nicht gerecht wird. Somit ist die bevorstehende Abstimmung vollkommen legitim und mein JA auch.
Sehr geehrte Frau Habegger
Sie befürworten es also, dass ein Gesetz ausgearbeitet wird, welches bewusst gegen die Verfassung verstösst (Unterscheidung z.B. zwischen Jugendliebe und einem Straftäter mit vielen Opfern)? Es ist doch absurd, wenn man eine Initiative zur Abstimmung bringt und die Initianten schon vor der Abstimmung sagen, dass mann dann ja im Gesetz dagegen verstossen könne um die ungeschickten Formulierungen zu kompensieren!
Dazu kommt, dass sich vor allem die rechten Parteien für die Initiative einsetzen. Genau diese waren es aber, welche das Gesetz, welches 2015 in Kraft tritt, bei der Schlussabstimmung nicht angenommen haben. Sowohl die SVP als auch die BDP haben sich komplett enthalten (vgl. http://www.politnetz.ch/parlament/nr/abstimmung/9832/paedophile-sollen-nicht-mehr-mit-kindern-arbeiten-duerfen-volksinitiative-a#! und http://www.parlament​.ch/ab/frameset/d/n/4911/428637/d_n_4911_428637_428700.htm). Dabei geht das Gesetz in Teilen weiter als die Initiative. Da frage ich mich einfach, was das eigentliche Ziel der Initiative ist: Schutz der Kinder (da hätte man das Gesetz aber annehmen müssen, da dieses noch weitergehende Massnahmen beinhaltet als die Initiative) oder Populismus und Wählerstimmen.
Ich bin für den Schutz vor Pädophilen. Kennt jemand die echten Zahlen der Verwahrungen im Verhältnis zu den Straftaten? Kennt jemand die echten Zahlen der verurteilten Pädophilen im Verhältnis zu den Straftaten? Dann bitte Fakten liefern, belegen. Ansonsten sind vieles Annahmen (auch vom Hörensagen und lesen von geschriebenem). Dies im Hinblick auf die Relationen korrekt sehen, damit das Richtige gemacht werden kann. Viele Übergriffe finden auch in der Familie statt. Werden diese jeweils gegebenenfalls zur Anzeige gebracht? Was ich nicht wünsche, sind Verurteilungen und Verbote aufgrund falschen Aussagen. Was ich nicht wünsche ist, wenn das Glück (inkl. Jobmöglichkeiten) von zwei sich liebenden zerstört wird weil es zu einer Anzeige von z.B. Eltern kommt, wenn der Altersunterschied entsprechend ist. Was ich nicht wünsche ist eine Bürokratie, die Bewilligungen (zwecks Kontrolle) zum Kinderhüten – auch dies ist „Arbeit mit Kindern“ für alle (auch Grosseltern etc.) nach sich zieht.
Zuletzt sind noch Links zum Thema „Kuscheljustiz“.
http://bazonline.ch/schweiz/standard/Kuscheljustiz-Im-Gegenteil/story/12734494
http://www.journal21.ch/die-kuschelrichter-und-das-volk
Das Volk erwartet von der Justiz wesentlich härtere Urteile, wird behauptet. Doch eine Befragung anhand von vier fiktiven Beispielen ergibt ein anderes Bild. Die Befragten würden eher weniger strenger strafen als die Richter….
Wer sich an “Wehrlosen” jeglicher Art (inkl. Betagter, Kranker) vergreift hat “den Beruf/die Berufung weit verfehlt”, siehe das wohl himmelschreienste Beispiel der Gegenwart:
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/in-heimen-ueber-100-behinderte-missbraucht-1.18264533​
Und wie würden Sie, Frau Habegger betr. z.B. Grossvätern dies handhaben? Grossvater sein ist kein Job und soweit ich weiss, braucht es noch keine Bewilligung um seine Enkelkinder zu hüten. Soll eine „Hütebewilligung“ (Bürokratie lässt grüssen) zwingend sein? Zumindest war diese Bewilligung mal ein Thema….. http://www.news.ch/Das+Grosi+braucht+doch+keine+Bewilligung+zum+Kinderhueten/456146/detail.htm ….
Frau Säggesser
man kann auch Probleme suchen um von den bestehenden abzulenken, dafür sind gerade Sie keine Unbekannte Persönlichkeit.
Mein JA zu Initiative steht fest, es geht sicher nicht um Grosseltern, welche die Linken wie Sie schön mittels Link sogar beschreiben, um auch diesen Bereich möglichst bürokratisch instrumentalisieren und linkssozialbürokratisch bewirtschaften möchten.
Kinden müssen vor Pädophilen geschützt werden, dass steht ausser Frage. Dies muss mit griffigen Gesetzen aber ohne verhängnisvolle Kollateralschäden geregelt werden. Es darf nicht sein, dass dies zu Gesetzen führt, wo unbescholtene Bürger (z.B. junge Erwachsene)aus ungeschickem Verhalten oder sonst welchen Gründen ohne eine genaue Betrachtung unsinnigen Gesetzen zum Opfer fallen. Obige Beispiele zeigen, dass ausgerechnet die jungen Erwachsenen das grösste Risiko tragen in solche Gesetzesfallen zu latschen, auch wenn die Handlungen überhaupt nichts mit Pädophilie zu tun haben.
Wir wollen eine bessere Schweiz, keine wo jeder unbescholtene Bürger Angst haben muss durch unglückliche Zusammenhänge in einem absurden Gesetz hängen zu bleiben und absolut keine Chance hat sich zu wehren.
Schluss mit Guillotine-Gesetzen, nein zu Initiative, Ja zum Vorschlag des Bundesrates.
Jetzt sind die jungen Erwachsenen gefordert, wenn ihr euch in der Schweiz auch in zukunft wohl fühlen wollt, müsst ihr den fatalen Weg durchbrechen, den Populisten mithilfe der schlagzeilengeilen Medien seit einigen Jahren eingeschlagen haben.
Auch die Via secura und die Ausschaffungsinitiative wurde nach dem Guillotine-Prinzip konstruiert, bereits heute ist ersichtlich, dass mehr Schaden angerichtet wird als Nutzen besteht. Alles was wir heute nach dem Prinzip “Guillotine-Gesetze” beschliessen wird uns künftig noch sehr beschäftigen.
–> Daher geht abstimmen und kempft für eine sichere, faire und Bürgerfreundliche Schweiz!!!!
Ja zur Initiative. KANN-Gegenvorschlags-Beteuerungen (wie BR Sommaruga propagandistisch am Schweizer Fernsehen von sich gab) kennen wir genug. Keine weiteren Aufblähungen mehr für ihre Soziindustrie. Es besteht Handlungsbedarf, Kann-Missionen kennen wir zur Genüge.
Auch schon daran gedacht, dass ein Unschuldiger bestraft werden könnte. Klar der Schutz minderjähriger geht vor. Aber deswegen gleich ein Lebenslanges verbot. In diesem Bereich genau bekannt wer Rückfallgefährdet ist. Für diese Gruppe sehe ich schon ein Lebenslanges verbot
Möchten Sie Angehöriger sein von solchen Opfern?
http://www​.bernerzeitung.ch/region/bern/Ich-wusste-dass-ich-etwas-Unrechtes–tat/story/12136623
Wer sich an Schutzbefohlenen JEGLICHER Art vergreift hat nichts mehr in der Nähe von potentiellen Opfern zu suchen. Da unsere derzeitige Täterschutzjustiz lieber therapiert und der BR wieder Kann-Gegenvorschläge unterjubeln möchte:
Es gib nur eine Antwort JA zur Volksinitiative.
Vielleicht wurden Sie noch nie unschuldig angeklagt. Ich schon (wegen angeblichem Diebstahl) ich war es wirklich nicht. Ich sage ihnen es ist alles andere als Lustig wenn alle mit dem Finger auf Sie zeigen und sie aber unschuldig sind!!!!
Das ist übrigens auch eine Form von Opfer. In einem Jahr haben es alle vergessen und keiner der Mauschelbrüder entschuldigt sich, selbst wenn der tatsächliche Täter gefunden wird. Wenn das ausbleibt und noch eine lebenslange Strafe folgt sind sie gut bedient
In der Diskussion wird immer so getan, als ob es Pädokriminellen nicht zugemutet werden könnte, dass sie ein Berufsverbot für kindergebundene Arbeiten auferlegt erhalten.
Dabei ist doch zu hoffen, dass dieses Berufsverbot nur den kleinsten Teil der Strafe ausmacht. Es geht also nur um eine zusätzliche Präventionsauflage für alle Täter die wegen pädophilen Verbrechen verurteilt worden sind.
Was, muss man fragen, sagen denn die Kuschler zu wirklich harten Strafen und deren Vollzug? Wenn die Strafen genügend streng wären, brauchte es gar kein Berufsverbot, denn dann kämen die Straftäter gar nicht mehr in Freiheit, wo sie eine entsprechende Tätigkeit überhaupt erst ausüben könnten.
Die Zumutbarkeit eines Berufsverbotes für Pädosexuelle steht nicht in der Diskussion. Vielmehr geht es darum, dass die Initiative keinen Unterschied macht, ob ein Täter pädosexuell veranlagt ist oder nicht.
Dabei würde ich nicht ausschliessen, dass auch bei einem sexuellen Übergriff auf ein Kind durch eine nicht pädosexuell veranlagte Person ein Berufsverbot angemessen sein könnte.
Entscheidend ist für mich einzig, dass dies von einem Gericht im Einzelfall geprüft wird.
Wenn jemand ein Kind, Herr Weingartner, missbraucht, ist es doch egal, ob er von Richtern oder Psychologen als Pädosexueller eingestuft wird oder nicht!
Auch ein nicht Pädosexueller ist von Kindern per Berufsverbot fernzuhalten wenn er bereits bewiesen (verurteilt) hat, dass er bereit ist Kinder zu missbrauchen.
Und das Gericht prüft ja im Einzelfall ob eine Verurteilung wegen festgestelltem Kindesmissbrauch auszusprechen sei oder nicht. Wenn ja, führt das eben zum entsprechenden Strafmass. Es ist genau gleich, wie wenn ein anderes Verbrechen mit einer Strafe “nicht unter X Jahren” belegt ist.
Solche Minimalvorgaben gibt es im Strafgesetzbuch häufig. Da gibt es keinen rechtlichen Vorbehalt.
Minimalvorgaben sind mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip durchaus vereinbar. Der parlamentarische Gesetzesentwurf sieht zum Beispiel auch eine Minimalvorgabe vor (in schweren Fällen ein Berufsverbot nicht unter zehn Jahren).
Bei einem zwingenden lebenslangen Berufsverbot kann jedoch nicht von einer Minimalvorgabe gesprochen werden, da in jedem Fall die maximale Massnahme zum Zuge kommt.
Ein sexueller Übergriff auf Kinder und Jugendliche wird gemäss Gesetz mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Das Berufsverbot als zusätzliche Massnahme sollte hingegen keinen strafenden Charakter haben. Ziel sollte der Schutz von potentiellen zukünftigen Opfern sein. Entsprechend soll eine solche Massnahme nur verhängt werden, wenn eine tatsächliche Gefährdung besteht. Bei einer Jugendliebe zwischen einem 20 Jährigen und einer 15 Jährigen ist dies aber wohl eher nicht der Fall.
Es kommt, Herr Weingartner, weder die minimale, noch die maximale Massnahme zum Zug, sondern einfach nur die Massnahme Berufsverbot! Damit wird, genau Ihrem Wunsch entsprechend, der Schutz von potentiellen zukünftigen Opfern angestrebt. Dass eine tatsächliche Gefährdung besteht ist ja bereits durch die Verurteilung belegt.
Die ewige Wiederholung vom Liebesverhältnis zwischen 20 und 15-jährigen ist inzwischen ziemlich abgelutscht. Falls ein solcher 20-Jähriger tatsächlich wegen pädokriminellen Verfehlungen verurteilt wird, dann hat er eben ein Verbrechen begangen!
Wenn der Jüngling dies aus beruflicher Gelegenheit getan hat, so ist das Schlimme nicht das Alter der 15-Jährigen, sondern das Ausnützen des Abhängigkeitsverhältnisses. Für einen Baggerfahrer hingegen, ist es egal wenn er später nicht als Kindergärtner arbeiten darf.
Zitat aus Blog: “Die Initiative verleitet dazu, ein Zeichen zu setzen. Lohnt es sich aber wirklich, dafür den Rechtsstaat zu opfern?”
Kann der Blogschreiber Opfern und derer Angehörigen wie unten aufgeführt seine geschriebene Täterschutzworte auch von Auge zu Auge aussprechen:
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/in-heimen-ueber-100-behinderte-missbraucht-1.18264533
Er kann!
Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen erkläre ich das Ihnen, Frau Habegger, gerne noch einmal: In einem schweren Fall, wie Sie ihn ansprechen, kann bereits nach dem kommenden Gesetz ein lebenslanges Berufs- und Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden.
Der Unterschied liegt zwischen Initiative und Gesetzesvorlage liegt eben nicht in diesen schweren Fällen, die Sie aus den Medien kennen. Er liegt vielmehr in den Fällen, in denen die Täter nicht pädosexuell veranlagt sind. Diese Fälle werden von der Initiative blindlings auch erfasst. Erklären Sie doch hier einmal, weshalb sie finden, dass auch in den im Blog beschriebenen Fällen ein lebenslanges Berufsverbot ausgesprochen werden soll?
Zum Beispiel aus den Medien noch folgendes: Soweit es aus den Medienberichten ersichtlich ist, hat dieser Pfleger noch keine Vorstrafen. Somit hätten die über hundert Missbrauchsfälle auch mit der Annahme der Initiative nicht verhindert werden können.
Die Initiative vermittelt eine Scheinsicherheit.
Genau dieser “KANN-Formulierungen” muss mit dem JA zur Initiative entgegengewirkt werden. Die Scheinsicherheit steht einmalmehr von dem von Frau BR Sommaruga propagierten “Gegenvorschlag”. Was in SP und Entouragen-Kreisen “Kann” heisst ist mehr als bekannt.
Als 15 jähriger hatte ich dazumal eine Affaire mit einer 16 jährigen Mitschülerin. Dazumal galt der Artikel der Kinderliebe noch nicht und müsste wegen der Streichung der Verjährung nachverfolgt werden, weil es dazumal verboten war. Nach heutiger Vorlage dürfte Sie deshalb diese heute ihren Beruf als Lehrerin nicht mehr ausüben. Ich habe Sie später noch öfters getroffen und die heutige Mutter ist wirklich keine Gefahr für Kinder und das war sie übrigens auch nie. – Klar alles erfunden….. Die Vorlage wäre wirklich gut, ist aber nicht durchdacht und vor allem findet keine Gewaltentrennung statt.
Nein, keine Gewaltentrennung, aber bei Schwächsten zugelassene Gewaltanwendung, wobei die Opfer dann selbst Schuld sind. Soweit sind wir bereits. Klares JA zur INI.
Hätte nichts dagegen, wenn Sie Ihre respektlosen und verächtlichen Eintragungen beenden, geehrte Frau Noser.