Die Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der direkten Demokratie, mit welchem das Volk auf die Einführung, die Aufhebung und die Änderungen der Verfassung, eines Gesetzes oder auf eine sonstige politische Willensbildung direkt Einfluss nehmen kann. In der Schweiz existiert die Initiative auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene.
Die [[Volksinitiative]] auf Bundesebene ist wohl die bekannteste Initiative (Art. 139 BV). Jedoch existiert auf dieser Ebene nur eine Verfassungsinitiative; eine Gesetzesinitiative gibt es nicht.
Die [[parlamentarische Initiative]] gibt den Ratsmitgliedern des Parlaments die Möglichkeit, einen Verbesserungsvorschlag zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen (Art. 160 BV i.V.m Art. 6 ParlG).
Die Standesinitiative wird von einem Kanton oder Halbkanton lanciert (Art. 160 BV).
Auf Kantonsebene sind [[Verfassungsinitiative]]n wie auch [[Gesetzesinitiative]]n möglich. Die notwendige Unterschriftenzahl bestimmt der Kanton selbst.
Eine Initiative für einen Gemeindeerlass kann auch auf Gemeindeebene eingereicht werden, beispielsweise von einem Einwohner. Auch hier wird die benötigte Unterschriftenzahl von der Gemeinde selber bestimmt.
Die Frage heute ist, wie man die Menschheit überreden kann, in ihr eigenes Überleben einzuwilligen. - Bertrand Russell
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