Gastkommentar Schweiz am Sonntag 11.9.16: Die Kosten für Sozialhilfe haben sich innerhalb von zehn Jahren fast verdoppelt. Auffallend ist, dass die Sozialhilfeempfänger aus den Herkunftsregionen der EU um 40 Prozent und aus Afrika um 60 Prozent zugenommen haben. Mittlerweile beziehen im Kanton mehr Ausländer als Schweizer Sozialhilfe. Viele Gemeindevertreter sprechen hinter vorgehaltener Hand davon, dass die Sozialhilfe über kurz oder lang nicht mehr finanzierbar sei. Rorschach, Dübendorf, Berikon und jüngst auch Aarburg sind aus der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) ausgetreten. Mehr als ein Zeichen des Missmutes war es jedoch nicht. Handeln müssten längst Kantons- und Bundespolitiker, um Gesetzesänderungen vorzunehmen. Der Sozialbereich ist heute noch ein Tabuthema. Kritiker des Fürsorgesystems haben angeblich kein Herz für die Armen und betreiben auf Kosten der Ärmsten Politik. So gelingt es den entsprechenden Kreisen immer wieder, dass bereits die kleinste Kritik im Keim erstickt wird. Aber wenn wir uns dieser politischen Diskussion nicht stellen, kommen wir aus der heutigen Problemspirale nicht mehr hinaus. Die Kosten werden in den nächsten Jahren noch stärker explodieren, das wissen alle – aber niemand unternimmt etwas dagegen. Irgendwann gelangen wir an den Punkt, wo unser Fürsorgesystem zu einem Scherbenhaufen wird. Wir tragen für unsere zukünftigen Generationen Verantwortung und müssen heute die Weichen stellen, damit es unsere Fürsorge in Zukunft noch gibt. Dazu ist es notwendig, die Probleme beim Namen zu nennen, sachlich und wertneutral. Nur wenn ein Dialog geführt wird, können die Herausforderungen gelöst werden. Das Fürsorgesystem wurde einst für schweizerische Bedürfnisse entworfen. Die Skos entstand 1905 als Armenpflegerkonferenz. Seit den 60er-Jahren publiziert sie Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe. 2005 kam der Richtungswechsel hin zum Belohnungssystem. Es folgten immer wieder kleinere Überarbeitungen. Doch die Massnahmen verpuffen, die Kosten steigen ungebremst an. Das einst für schweizerische Bedürfnisse entworfene System wird mittlerweile mehrheitlich von Zuwanderern genutzt. Der Ausländeranteil ist relevant, weil er die Grenzen des Systems aufzeigt. Für Zuwanderer gelten andere Rahmenbedingungen als für die heimische Bevölkerung. In der Theorie ist die Sozialhilfe ein Darlehen in einer Notsituation, das nach Möglichkeit zurückbezahlt werden muss. Doch in der Praxis ist sie zu einer LebensrenteDer Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende G... geworden, und nur ein kleiner Teil der Leistungen wird überhaupt zurückbezahlt. Die Rückzahlungen sind bei Schweizern ein Vielfaches höher als bei Ausländern. Migranten müssen auch nicht damit rechnen, dass ihre Vermögenswerte im Ausland tangiert werden, da diese gar nicht nachgewiesen werden können. Bei der Verwandtenunterstützung ist es ähnlich. Die Einwanderer haben kaum Verwandte in der Schweiz, welche das gesetzlich vorgeschriebene finanzielle Polster besitzen. Eine Ungleichbehandlung zwischen der hier ansässigen Bevölkerung und den immigrierenden Personen. Hingegen hat jede Person ab dem ersten Tag in der Schweiz Anspruch auf die gleich hohen Fürsorgeleistungen mit Ausnahme von Personen im Asylprozess. Im Aargau diskutiert die Politik momentan, ob der Kanton die vollständigen Skos-Richtlinien übernehmen soll. Etwas Vorhandenes zu übernehmen, ist für Politiker einfacher, nur sind damit die Probleme nicht ansatzweise gelöst. Die Richtlinien beruhen auf einer falschen Ideologie und werden nie zum gewünschten Ziel führen. Die heutige Sozialhilfe muss grundlegend überdacht werden. Es braucht neue, unkonventionelle Lösungsansätze. Da die Sozialhilfe durch Steuern finanziert wird, könnte – ähnlich wie dies bei den Sozialversicherungen der Fall ist – die Anzahl einbezahlter Steuerjahre berücksichtigt werden. So hätte jemand, der über die Asyl- oder Personenfreizügigkeitsschiene in die Schweiz einwandert, nicht dieselben Leistungen wie jemand, der hier 40 Jahre gearbeitet hat. Die Gemeinden bräuchten einen grösseren Handlungsspielraum. Die unentgeltlichen Rechtsmittel müssten auf ein Minimum beschränkt werden. Auch ein Selbstbehalt für Arzt- und Zahnarztbesuche würde die Kostenaffinität fördern. Das alles nützt jedoch nichts, wenn der Grundsatz weiterhin besteht, dass wer einmal in der Schweiz ist auch in der Schweiz bleibt. Selbst wenn er den Sprung in den Arbeitsmarkt nie schaffen wird. Es ist höchste Zeit, dass die verantwortlichen Politiker mit ihrer Arbeit beginnen – zum Wohle unserer Fürsorge
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Kommentare anzeigen Hide commentsBeschäftigungsprogramme statt Sozialhilfe!
Viele Sozialhilfebezüger und –bezügerinnen wären bereit, Arbeit im Rahmen von Beschäftigungsprogrammen zu leisten. Sinnvolle Arbeit gibt es genügend, zum Beispiel im Gesundheits- oder Bildungswesen, im Umwelt- oder Naturschutz. Die öffentliche Hand ist aufgerufen, solche Arbeitsplätze in einem sekundären Arbeitsmarkt zu schaffen oder zu unterstützen, ohne allerdings den primären Arbeitsmarkt zu konkurrenzieren oder zu subventionieren.
Herr Schneider, letzte Woche war ein Artikel im 20 Minuten über einen Kurierdienst der Sozialhilfeempfänger beschäftigt und wieder in den Arbeitsprozess integriert.
Der Kurierdienst muss nun aber mangels geeigneter “Fachkräfte” schliessen, denn das Sozialamt weisst ihrem Klientel nur Stellen zu, die auch den Bedürfnissen des Sozialhilfebezügern entsprechen. Velofahren können und Ortskenntnisse reichen da offenbar nicht aus!
Einerseits wird immer behauptet, die Migration und vor allem die PFZ sei ein Erfolgsmodell. Die Linken brüsten sich mit 35000 neu geschaffen Jobs, im Sozial- und Asylwesen und der Pflege. Das diese Jobs, keinen Kostenbeitrag generieren sondern nur Kosten die der Allgemeinheit aufgebürdet werden, will man nicht hören. Dass unser Sozialsystem ausgesaugt wird, wird ständig bestritten. Ebenso wird bestritten, dass wir diesen menschen den Zugang sogar noch vereinfachen, sie müssen nicht die selben Bedingungen erfüllen wie Einheimische. Quasi noch eine Einladung, sich an unserem Sozialsystem zu bereichern! Beschränken will man die Zuwanderung, trotz Volksentscheid, natürlich auch nicht!
Was will man eigentlich? Den systematischen Ausverkauf all unserer Errungenschaften, auf UNSERE Kosten. Man verleugnet Tatsachen und verkauft die einheimische Bevölkerung seit Jahren, für blöd!
Tut als könne man nichts ändern, ohne jemandes Rechte zu verletzen.
Aber andere Einwanderungsländer können das, worüber wir seit Jahren nur diskutieren! Z.B. Australien. Jeder bekommt eine Chance, bleiben darf aber nur, wer sie nutzt! Wer eine Bereicherung und keine Belastung ist! ( Migranten, Flüchtlinge stehen natürlich auf einem anderen Blatt)
Aber für unsere Linken ist ja jeder ein Rassist und Nationalsozialist, der sich das nicht mehr länger stillschweigend mit ansehen will! Ja nu, dann geht halt alles den Bach ab, damit ein paar Schmarotzer und unsere Gutmenschen, seelig sind?!
WIE LANGE WOLLEN WIR DAS NOCH TATENLOS TOLLERIEREN???
“(…) Ja nu, dann geht halt alles den Bach ab, damit ein paar Schmarotzer und unsere Gutmenschen, seelig sind?!
WIE LANGE WOLLEN WIR DAS NOCH TATENLOS TOLLERIEREN??? (…)”
Schon wieder ein Aufruf zur Gewalt gegen Asylbewerber/innen
Kann man Ihre Kommentare noch ernst nehmen Herr Oberli?
Was für wirre Gedanken müssen sie haben, dies ist sicherlich kein Aufruf zur Gewalt. Anders als Chaoten (vornehmlich Linksextreme) kann man sich auch ohne Gewalt wehren und zudem ist es eine Frage und kein Aufruf.
@Willi Frischknecht
🙂 Ich lach schon längst nur noch über solche Unterstellungen! Taten sind automatisch Gewalt und schuld sind die Asylbewerber selber, als ob die unsere Gesetze selbst so biegen könnten…
Für mehr reicht’s beim Oberli halt nicht! Aber was soll’s, ich bin’s nicht die hier öffentlich zu einer Straftat aufruft sondern er! Und seine Rechtfertigung sagt ja alles! 😉
Letzte Woche war ein Artikel im 20 Minuten über einen Kurierdienst der Sozialhilfeempfänger beschäftigt und wieder in den Arbeitsprozess integriert.
Der Kurierdienst muss nun aber mangels geeigneter “Fachkräfte” schliessen, denn das Sozialamt weisst ihrem Klientel nur Stellen zu, die auch den Bedürfnissen des Sozialhilfebezügern entsprechen. Velofahren können und Ortskenntnisse reichen da offenbar nicht aus!
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/-Sozialhilfebezueger-sind-nicht-alles-Velokuriere–23678416
Da lupft’s einem echt den Deckel!!!
“Das einst für schweizerische Bedürfnisse entworfene System wird mittlerweile mehrheitlich von Zuwanderern genutzt. Der Ausländeranteil ist relevant, weil er die Grenzen des Systems aufzeigt. Für Zuwanderer gelten andere Rahmenbedingungen als für die heimische Bevölkerung. In der Theorie ist die Sozialhilfe ein Darlehen in einer Notsituation, das nach Möglichkeit zurückbezahlt werden muss. Doch in der Praxis ist sie zu einer Lebensrente geworden, und nur ein kleiner Teil der Leistungen wird überhaupt zurückbezahlt. Die Rückzahlungen sind bei Schweizern ein Vielfaches höher als bei Ausländern. Migranten müssen auch nicht damit rechnen, dass ihre Vermögenswerte im Ausland tangiert werden, da diese gar nicht nachgewiesen werden können. Bei der Verwandtenunterstützung ist es ähnlich. Die Einwanderer haben kaum Verwandte in der Schweiz, welche das gesetzlich vorgeschriebene finanzielle Polster besitzen. Eine Ungleichbehandlung zwischen der hier ansässigen Bevölkerung und den immigrierenden Personen. Hingegen hat jede Person ab dem ersten Tag in der Schweiz Anspruch auf die gleich hohen Fürsorgeleistungen mit Ausnahme von Personen im Asylprozess.”
1) Wie gesagt, Frau Bircher, wir sprechen nicht mehr von “Fürsorge”, die mit dem früheren Barmherzigkeits- und Alomosendenken und ungesetzlichen “fürsorgerischen” Massnahmen verknüpft war, sondern von öffentlicher Sozialhilfe. Ebenso wichtig wie die Ausrichtung von Unterhaltszahlungen sind bei der heutigen Sozialhilfe die Prävention, die berufliche Eingliederung und die Verhinderung neuer Verschuldung.
2) In der Schweiz haben ALLE Bewohner/innen verfassungsmässig einen gleichen ANSPRUCH auf Sozialhilfe, die aufgrund einer bestimmten Lebenssituation ihre Grundbedürfnisse nicht sichern können. Sie war von Anfang an nicht nur auf Schweizer Bürger/innen beschränkt.
3) Das Anrecht auf Sozialhilfe wird geregelt im “Zuständigkeitsgesetz” (ZUG). Im ZUG ist die im Besonderen auch das Anrecht von Ausländern (auch von Asylbewerbern und Staatenlosen) aufgeführt
4) Gemäss Artikel 115 der Bundesverfassung sind die Kantone zur Regelung und zum Vollzug dieser Sozialhilfe verpflichtet. Sind Asylbewerber/innen, anerkannte Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene sowie Personen mit einem Wegweisungsentscheid auf Hilfe angewiesen, sind ebenfalls Kantone und Gemeinden für die Ausrichtung der Sozialhilfe zuständig, die Kosten werden aber vom Bund übernommen.
5) Der betrügerische Bezug von Sozialhilfe wird bestraft.
Ihr Blog besteht ausschliesslich aus übler Hetze gegen Ausländer/innen und Schweizer/innen mit Immigrationshintergrund, Frau Bircher. Eine Bevorzugung der Eingewanderten vor den “Ansässigen” (also in der Schweiz geborenen (!) Schweizer Bürgern) gibt es bei der Sozialhilfe natürlich nicht. Deshalb fehlen ja hier auch jegliche Belege Ihrer Behauptungen und Quellen.
Bereits im Pkt 1. stimmt Ihre Aussage absolut nicht, Herr Rudolf Oberli, dass nicht mehr von “Fürsorge” gesprochen wird.
So gibt es im Kanton Bern eine Gesundheits- und Fürsorgedirektion mit einem Regierungsrat mit dem “Titel”: Gesundheits- und Fürsorgedirektor.
Das Bundesverwaltungsgericht schreibt in einem Urteil vom 31.10.2012 über die Verpflichtung der Rückerstattung von Fürsorgekosten.
In mehreren kantonalen Gesetzen (und dies sind “neuere” Gesetze) ist festgehalten, dass die vom Bund nicht übernommenen Kosten für die Betreuung und Fürsorge von Asylbewerbern und Schutzsuchenden …….
So gäbe es noch sehr viele Beispiele, dass in der Schweiz das Wort “Fürsorge” in sehr vielen Fällen zur Anwendung kommt, d.h. Ihre Analyse entspricht nicht der Wahrheit!
“Da die Sozialhilfe durch Steuern finanziert wird, könnte – ähnlich wie dies bei den Sozialversicherungen der Fall ist – die Anzahl einbezahlter Steuerjahre berücksichtigt werden. So hätte jemand, der über die Asyl- oder Personenfreizügigkeitsschiene in die Schweiz einwandert, nicht dieselben Leistungen wie jemand, der hier 40 Jahre gearbeitet hat.”
Sozialhilfe ist eine Mindestsicherung. Wie stellen Sie sich die Staffelung nach Steuerjahren vor? Erst ab 5 Steuerjahren Anspruch auf ein Dach über dem Kopf, vorher gibt es nur einen Pappkarton und einen Platz im Park? 2 Steuerjahre max. 1’500 Kalorien pro Person, 5 Jahre 2’000 Kalorien, ab 10 Jahre 2’500 Kalorien und am Wochenende Fleisch? Oder fangen Sie bei der Mindestsicherung an für 0 Steuerjahre und zahlen Sie dann jemandem der 40 Jahre Steuern gezahlt hat Fr. 8’000 Sozialhilfe im Monat? Selbstbehalt für Arztbesuche … wie bringt ein Sozialhilfeempfänger diesen Selbstbehalt auf?
Wie sieht es mit Kindern in Sozialhilfeempfängerfamilien aus? Die haben ja noch keine Steuern gezahlt. Sozialhilfe für Kinder streichen? Oder nur ausländischen Kindern?
Selten etwas so wenig durchdachtes gelesen. Aber Hauptsache ein “die Ausländer sind alle Schuld”-Thema auf den Tisch gebracht.
Ihre Aussage “Selten etwas so wenig durchdachtes gelesen” zeigt, dass Sie sehrwahrscheinlich stark überfordert sind, den Kommentar von Frau Bircher “Unser Fürsorgesystem stösst an seine Grenzen” richtig zu analysieren!
Ich wäre sehr gespannt, Herrr Sommerhalder, auf Ihre Erklärung wie Sie die Sozialhilfe als Mindestsicherung nach Steuerjahren in der Höhe staffeln wollen?