1. Wirtschaft

Weissgeldstrategie der FDP

Es geht um weit mehr, als die Ab­wehr des au­to­ma­ti­schen Informationsaustausch​es.

 

Unter dem Begriff „Weissgeldstrategie“ hat die FDP-Parteileitung eine zukunftsweisende Richtung für den Finanzplatz Schweiz vorgeschlagen. Der Aufschrei all jener, die weiter machen wollen wie bisher, ist nicht ausgeblieben. Dabei geht es letztlich um die einfache Frage, ob sich der Finanzplatz Schweiz inskünftig noch ein Geschäftsmodell erlauben kann, welches anderen Staaten Steuersubstrat entzieht oder nicht. Wir täten gut daran, diese Frage unter dem Aspekt einer sich verschärfenden Bedrohungslage klar und deutlich zu beantworten. Dabei ist der in der EU flächendeckend angestrebte automatische Datenaustausch nur der Anfang einer Strategie, die sich zunehmend auch auf die Ausgestaltung einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik sowie eine materielle Steuerharmonisierung innerhalb der EU fokussiert. Für die Schweiz alarmierend ist der Inhalt eines Dokumentes, indem die EU-Kommission klar und unmissverständlich fordert, dass die in der EU angestrebte Steuerharmonisierung auch verstärkt bei Drittstaaten durchgesetzt werden soll. Der Erhalt einer souveränen schweizerischen Steuer- und Wirtschaftspolitik setzt voraus, dass wir eine stabile Abwehrfront errichten, bevor wir durch die Ereignisse überrannt werden. Dazu gehört die Weissgeldstrategie, wie sie nicht nur die FDP-Parteileitung vorschlägt, sondern jüngst auch von namhaften Vertretern der Banken, insbesondere den besonders betroffenen Privatbankiers vorgeschlagen wird. Auch der Bundesrat hat am 25. Februar 2010 die Weichen in Richtung einer solchen Finanzplatzpolitik gestellt und beschlossen, dass er die Regularisierung unversteuerter Vermögen vorantreiben und neue unversteuerte Gelder aus dem Ausland ablehnen will. Wer also hier zu spät kommt, den bestraft nicht nur das Leben, der wird sich den Vorwurf gefallen lassen müssen, nicht umsichtig und vorausschauend haltbare Positionen eingenommen zu haben.

 

Schwierig,​ aber nicht unlösbar

 

Die FDP-Vorschläge werden nun in den Parteigremien konkretisiert. Dabei wird es insbesondere darum gehen, Lösungen zu erarbeiten, die einerseits praktikabel sind und andererseits den politischen Anforderungen genügen. Insbesondere die Überprüfung, ob bereits in der Schweiz vorhandene, ausländische Vermögenswerte, aber auch Neugelder versteuert sind oder nicht stellt uns vor eine grosse Herausforderung. Diesbezüglich gibt es keine Patentrezepte, aber die Aufgabe ist genau so lösbar, wie sie es bei der Bekämpfung der Geldwäscherei war, bei der die Schweiz heute im internationalen Vergleich vorbildlich agiert.

 

Neudefini​tion von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung

 

Zusätzlich wird eine Klärung bzw. Neudefinition der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug vorgeschlagen. Trotz des publizierten Massnahmenplans wird da und dort behauptet, die FDP beabsichtige, die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug gänzlich abzuschaffen. Das ist schlichtweg falsch.

 

Es ist klar, dass es keine Kriminalisierung von simplen Steuerhinterziehungen​ geben soll. Daher sind die Kriterien (kumulativ) „schwere und wiederholte, absichtliche Steuerhinterziehung“ im Massnahmenplan aufgeführt. Im Gegenzug soll aber der Artikel 190 des Gesetzes über die Bundessteuer abgeschafft werden, der dem Finanzminister in Fällen von Verdacht auf schwere Steuerhinterziehung weitreichende Kompetenzen überträgt, bei denen die Gefahr besteht, dass der Staat willkürlich vorgeht.

 

Man darf sich wundern

 

Nachdem nun die Vorschläge auf dem Tisch liegen, ist es sehr erstaunlich, dass sich gerade die SVP als letzte Gralshüterin des Bankundengeheimnisses​ aufspielt! War da nicht ein gewisser Christoph Blocher, der im Tagesanzeiger vom 6. Februar 2010 genau diese Strategie gefordert hatte? Die Frage sei erlaubt, wer nun hier wirklich Populismus betreibt. Eine derartige Haltung ist unverantwortlich.

 

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Weissgeldstrategie der FDP
  • April 21, 2010

    Wir sollten nicht abwehren (“stabile Abwehrfront errichten”) sondern einfach klipp und klar sagen wie wir es künftig machen, korrekt,ohne den eigenen Vorteil dauernd im Auge zu behalten:
    Ausländisc​he Neugelder:
    Mit der Annahme der AGB bestätigt der Anleger ausdrücklich, dass die Gelder versteuert sind und nimmt zur Kenntnis, dass ausländischen Steuerbehörden Auskunft erteilt wird wenn die Anfrage den vom BR festgelegten Anforderungen entspricht (keine zu grosse Hürde, Hinterziehung oder Betrug ist keine Thema mehr).
    In der Schweiz vorhandene ausländische Vermögenswerte:
    mit neuen ABG’s werden obige Erklärung und Kenntnisnahme nachgeholt.
    Inland:

    Steuerbehörden erhalten Auskunft, wenn die Anfrage die vom Bundesrat gestellten Anforderungen erfüllt (starke Verdachtsmomente). Liegt ein Vergehen vor, dann gehts wie beim Strassenverkehrsgeset​z: “Kleinigkeiten” (ist genau definiert) geben Busse, alles andere kommt vor den Richter (ob das nun Hinterziehung oder Betrug heisst interessiert eigentlich nicht).

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  • April 21, 2010

    Die Weissgeldstrategie ist ein absolutes Muss, aber nur ein Teil der sofort nötigen Vorschriften und Regeln für alle Banken. Ohne international gültige Regeln für alle Banken und auch Versicherungen bleiben alle Ideen und Vorschläge gegenstandsloses Geschwätz. Schön wäre, wenn die Schweiz schnell sinnvolle Regeln einführen würde, die so vorbildlich wären, dass andere Regierungen nachziehen. Eine Vorschrift, die zwingend eine Eigenkapitalquote von mindesten 15%, ansteigend bis 50% bei riskanten Geschäften verlangt, würde viele andere Bankentricks schon im Ansatz verunmöglichen.

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  • April 21, 2010

    Ich sehe keinen Grund, das Bankkundengeheimnis abzuschaffen oder auf die bewährte Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und -betrug zu verzichten.

    Wir leben in einem Land, wo der Staat nicht alles darf und wo es eine Privatsphäre des Bürgers gibt, zu dem auch die Finanzen gehören. Wäre uns Schweizern nicht wohl damit, hätten wir das an der Urne schon längst geändert.

    Warum sollen wir auf Druck von aussen von unseren bewährten Grundsätzen Abstand nehmen?

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    • Juni 13, 2011

      Das Bankgeheimnis ist staatspolitisch verwerflich!

      Währe​nd das Bankgeheimnis zurzeit des Holocaust seine Berechtigung gehabt hat, hat es sich heute in das Gegenteil verkehrt: Es dient Diktatoren, Geldwäschern, Banken und Steuerflüchtlingen als Versteck vor dem berechtigten Zugriff ihrer Staaten. Wer Steuergerechtigkeit und Schutz vor Geldwäscherei als staatspolitische Ziele hochhält, kann nicht mehr für das Bankgeheimnis eintreten. Auch das in der Vernehmlassung befindliche Steueramtshilfegesetz​ lüftet das Bankgeheimnis nur einen kleinen Spalt weit, da Amtshilfe ausschliesslich auf Ersuchen im Einzelfall geleistet wird. Auf Ersuche, die zum Zwecke der Beweisausforschung gestellt worden sind oder die auf Informationen beruhen, die durch strafbare Handlungen erlangt worden sind (Datenklau), wird nicht eingetreten. Wie sollen denn die Steuerbehörden an die Informationen über die Steuerbetrüger oder –hinterzieher herankommen? Ohne Whistleblower geht das doch gar nicht! Wer meint, zuviel Steuern zahlen zu müssen, soll doch die Steuergesetze auf demokratischem Wege zu ändern versuchen. Wer Steuern hinterzieht oder dazu anstiftet ist ein „mieser Staatsbürger“ resp. eine „miese Bank“, in welchem Land auch immer und verdient keinen Schutz.

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  • April 21, 2010

    Für mich ist klar, einen Unterschied zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu machen ist schlicht Unsinn und birgt eine grosse Grauzone und ewiges Gezänk, ob es nun das eine oder andere sei. Dabei wäre es doch sehr viel einfacher, beides gleich zu behandeln, aber dann in der Be- und Verurteilung den Schweregrad zu berücksichtigen.
    Und dass auch immer wieder das Bankgeheimnis damit ins Spiel gebracht und derart vehement und mit unrichtigen Argumenten verteidigt werden muss. Ich glaube, niemand spricht ernsthaft von einer Aufhebung im Sinne eines ‘gläsernen Bürgers’. Es soll aber auch nicht dazu dienen, unseren Sozialstaat und unser Steuersystem zu ‘bescheissen’. Oder Ausländern damit Steuerhinterziehung schmackhaft zu machen.
    Wenn also ein begründeter Verdacht auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung besteht, muss das Rechtssystem auf Daten zugreifen können. Welche Hürden man da einbaut, wäre noch zu diskutieren. Dass dies aber zum gläsernen Bürger führt, ist einfach lächerlich und zeugt von grossem Misstrauen unserem Rechtssystem gegenüber. Das Ganze macht mich als kleiner Lohn(ausweis)empfänge​r nachdenklich und wütend! Ebenfalls, dass es auch im Kommentar von Philipp Müller nicht so sehr um (v.a. Steuer-)Gerechtigkeit​ geht, sondern nur darum, ob der Finanzplatz Schweiz sich das noch leisten kann…
    Vielseitig be-denklich…

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  • April 21, 2010

    Die Schweiz steht schon seit einiger Zeit mit dem Rücken zur Wand. Das Heft wieder aktiv in die Hand zu nehmen ist entscheidend, und dazu gibt es auch eine Reihe von Vorschlägen. Ein Punkt scheint mir in der entsprechenden Debatte regelmässig zu kurz zu kommen: Wichtig ist sicher eine gute und nachhaltige Lösung für den hiesigen Finanzplatz. Wichtig ist aber auch, die Interessen der (ausländischen) Kunden adäquat zu berücksichtigen. Wir brauchen eine Strategie, im Rahmen derer die Kunden beim Wechsel von der alten Welt in die neue Welt ihr Gesicht wahren können und nicht einfach im Stich gelassen werden. Wie eine Reihe von Banken beim (UBS-)Disput zwischen der Schweiz und den USA mit ihren Kunden umgegangen sind, ist haarsträubend. Nachdem den Kunden während Jahrzehnten Stabilität, Rechtssicherheit, Zuverlässigkeit etc. als Stärken des Finanzplatzes gepriesen wurden, liess man sie nun in verschiedenen Häusern wie heisse Kartoffeln fallen. Das darf sich nicht wiederholen, ansonsten wäre die Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes stark gefährdet.

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    • Juni 13, 2011

      Selber Schuld. Wenn Betrüger (Steuerhinterzieher) mit andern Betrügern (Kundenberater der Banken für Steuerhinterzieher) zusammenarbeiten ist es nicht verwunderlich, dass die einen Betrüger auch einmal die andern Betrüger betrügen.

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  • April 22, 2010

    Wenn es so ist, wie FDP-Exponenten immer wieder erzählen, dass der Schweizerbürger ehrlich und pflichtbewusst seine Steuererklärung ausfüllt, dann kann man getrost auch eine Auskunftspflicht der Banken einführen. Unter dem Strich würde sich ja nichts ändern. Aber weil dem halt einfach nicht so ist, weil jeder probiert und bescheisst, überall wo es irgendwie geht. Nur die Lohnbezüger bescheissen, wenn überhaupt, im Hunderterbereich, die Grossen aber mit Millionen. Und genau deswegen windet sich die FDP und tüftelt an einer Lösung, die möglichst gut tönt, aber den Grossen möglichst nicht weh tut. Dabei gibt es nur eine faire Lösung und das ist die Offenlegung einer Bankbeziehung. Vom Ende her gedacht, wird das auch so kommen, sicher für das Ausland, später auch für das Inland. Es ist nur die Frage wann und was bis dann noch alles kaputt gemacht wird, bis hin zum sozialen Unfrieden. Das Argument, dass das Bankgeheimnis dazu da sei, dass der Nachbar den Kontostand nicht erfahre, ist das schlicht hanebüchen, wo es doch in jeder Firma ein Betriebsgeheimnis gibt; vom Beamtengeheimnis oder Arztgeheimnis nicht zu sprechen. Wenn 20% der Bürger 80% vom Vermögen besitzen, ist es nur auch richtig, wenn diese 20% der Bürger auch 80% der Steuern aufbringen und nicht umgekehrt. Und wenn diese das auch nur annähernd täten, dann müsste der kleine Mann viel weniger bezahlen. Eigentlich wäre alles sehr einfach, man müsste nur wollen. Egal, ob Schwarzgeldstrategie oder Weissgeldstrategie, jede Strategie impliziert auch eine versteckte Absicht, automatischer Datenaustausch tut das nicht. Und es müssten auch keine Daten mehr geklaut werden!
    In Klammer sei noch bemerkt: Meine persönlichen Steuerrechnungen sind happig, deshalb gurkt es mich gewaltig an, wenn es Leute gibt, die sich in inakzeptablem Ausmass mit legalen Steuertricks, die bewusst nicht für alle geschaffen wurden, ganz oder teilweise drücken können.

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  • Januar 8, 2011

    Steueramnestie: Ist Steuerhinterziehung ein Volkssport?

    Die hohen zusätzlichen Steuererträge aus der Mini-Steueramnestie zeigen einmal mehr, dass Steuerhinterziehung auch in der Schweiz ein fiskalpolitisch wichtiges Thema sein sollte. Auch hier wäre eine Weissgeldstrategie der FDP sehr erwünscht. Erstaunlich wie geduldig die ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die in der Schweiz relativ einfache Möglichkeit zur Steuerhinterziehung tolerieren, widerspricht sie doch eklatant dem Prinzip der Steuergerechtigkeit. Gibt es vielleicht in der Schweiz viele kleine Steuerhinterzieher, die wegen ihren wenigen hinterzogenen Steuerfranken politisch nichts gegen die grossen Steuerhinterzieher unternehmen?
    Wer die Richtigkeit des ausgefüllten Steuerformulars mit seiner Unterschrift bezeugt, sagt doch, dass er nach bestem Wissen und Gewissen alle Einkommens- und Vermögensbestandteile​ angegeben hat. Wer einen grossen Teil davon einfach nicht deklariert, betrügt mit seiner Unterschrift. Kleine Versehen sollen selbstverständlich bei der nächsten Steuerdeklaration ohne Strafe deklariert werden können.

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