Die Initiative verlangt, dass für Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit soll die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen soll. Während die Verfassung die körperliche und geistige Unversehrtheit heute schon schützt, soll gemäss der Initiative zusätzlich eine Person, die die Zustimmung verweigert, weder bestraft noch benachteiligt werden. Die genaue Auslegung der Initiative würde von der konkreten Umsetzung und von der gerichtlichen Auslegung abhängen.

Ausgangslage

Die Corona-Pandemie brachte einschneidende Veränderungen mit sich. Teil davon war die rasche Beschaffung und Verbreitung neuer Impfstoffe. Rund 70 Prozent der Schweizer Bevölkerung liess sich impfen. Diejenigen, die weder geimpft oder genesen waren, mussten gewisse Einschränkungen, wie etwa die Verwehrung des Eintritts in verschiedene Einrichtungen, darunter Restaurants und Bars, hinnehmen.

Die Verfassung schützt bereits heute die körperliche und geistige Unversehrtheit als Grundrecht. Somit muss eine Person einem staatlichen Eingriff grundsätzlich zustimmen. Ein Grundrecht kann allerdings eingeschränkt werden, falls ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder die Grundrechte anderer Personen gefährdet sind. Um Grundrechte einzuschränken, braucht es eine gesetzliche Grundlage und die Einschränkung muss verhältnismässig sein.

Bei der Impfung trifft dies ebenfalls zu: Die Person muss ihr Einverständnis geben. Dennoch darf für gewisse Personengruppen, z. B. Pflegepersonal, ein Impfobligatorium ausgesprochen werden. Somit muss jemand, der dazu nicht bereit ist, etwa die Abteilung wechseln. Ein Impfobligatorium wurde auf Bundesebene allerdings noch nie ausgesprochen.

Die Initiative spricht explizit nicht von der Impfung, verweist jedoch allgemein auf die körperliche und geistige Unversehrtheit. Diese kann in unterschiedlichen Situationen eingeschränkt sein, beispielsweise bei der Vollstreckung polizeilicher Massnahmen oder im Strafvollzug. Die Folgen der Initiative hängen von der konkreten Umsetzung im Gesetz und der entsprechenden Rechtsprechung ab.

Argumente der Befürworter

Das Initiativkommitee stellt die Abstimmung unter die Frage, ob wir in Zukunft weiterhin frei über unseren Körper entscheiden können. Nur der Mensch soll in Eigenverantwortung über seinen Körper bestimmen, und nicht die Politik.

Die Befürworter befürchten, dass etwa  die Politik, die Pharmaindustrie oder internationale Organisationen wie die WHO entscheiden könnten, implantierbare Mikrochips, Nanopartikel, Gen-Manipulationen oder Impfungen zu gegen den Willen der Menschen, oder unter Androhung negativer Konsequenzen, einzusetzen. Dazu sei auch schon eine Studie des Europäischen Parlaments vorgelegt worden.

Ausserdem betonen die Befürworter, dass die Initiative Rechtssicherheit schaffen würde, da das Parlament bei einem Ja gesetzlich festlegen könne, was körperliche Unversehrtheit sei.

Weiter fragt das Initiativkommitee, ob der Ausschluss Ungeimpfter nicht schon einem Impfzwang entspreche. Es stelle sich die Frage, ob man bei einem solchen Druck noch frei entscheiden könne. Dieses Problem löse die Initiative.

Argumente der Gegner

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Die körperliche und geistige Unversehrtheit sei heute schon in der Verfassung verankert, und schon heute dürfe niemand ohne Zustimmung geimpft werden. Die Impfung habe sich während der Corona-Pandemie als wirksames Mittel erwiesen, um vor schweren Erkrankungen zu schützen.

Darüber hinaus könnten vorübergehende Einschränkungen für ungeimpfte Personen das Gesundheitswesen vor Überlastung schützen und strengere Massnahmen für alle verhindern. Massnahmen, welche die Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit zur Folge hätten, dürften zudem nur aus wichtigen Gründen und unter gewissen Bedingungen umgesetzt werden.

Die Initiative sei zu allgemein und unbestimmt formuliert, sodass unklar sei, was ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit genau bedeute. Dies könne Folgen für viele staatliche Aufgaben wie die Polizeiarbeit oder das Asylwesen haben und deren Arbeit möglicherweise erschweren.


Hier gibts den Artikel als pdf-Version: Volksinitiative “Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit”

Quellen

Bundesrat (2024). Erläuterungen des Bundesrates – Volksabstimmung vom 9. Juni 2024. Gefunden am 15. Mai 2024 unter https://www.admin.ch/

SRF (2024). Die Freiheits-Initative in Kürze. Gefunden am 15. Mai 2024 unter https://www.srf.ch/news/schweiz/freiheits-initiative/auf-einen-blick-die-freiheits-initiative-in-kuerze

Hinweis: Es gibt keine zentrale Informationsstelle ausserhalb der Erläuterungen der Bundesrates zu den Gegnern der Initiative. Die Informationsstelle der Befürworter der Initiative, www.freiheit-unversehrtheit.ch, ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Textes noch im Aufbau.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
  • Mai 24, 2024

    Who is WHO?

    Die WHO ist eine internationale Lobbying- und Weltverbesserungsinstitution, die wei-
    testgehend von der Finanzierung durch interessierte Sponsoren abhängig ist. Sie hat
    ihren steuerbefreiten Sitz in Genf und profitiert damit vom Status einer neutralen UNO-
    Institution, die sie schon lange nicht mehr ist. Sie hat die erklärte Absicht, ihre Macht
    zu Lasten der demokratischen und auch undemokratischen Staaten auszudehnen.
    Die Schweiz darf ihr weiterhin in Genf Gastrecht gewähren; auf keinen Fall aber darf
    sie irgendwelche Kompetenzen abtreten, weder nach hartem Recht noch nach «Soft
    Law».

    Der Bundesrat hat sich bisher zu Recht nicht zum Inhalt der geplanten Änderungen
    geäussert. Es reicht, wenn er sagt, dass die Schweiz solche nicht akzeptieren wird.

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  • Mai 26, 2024

    Die Weltgesundheitsorganisation (englisch World Health Organization, kurz WHO) ist ein wichtiges Organ der Vereinigten Nationen (UNO). Die UNO koordiniert u. a. das internationale Gesundheitswesen, und sie proklamierte u. a. das Anrecht auf Gesundheit als Grundrecht des Menschen. (So u. a. bestätigt bei den \”Klimaseniorinnen\”.) Eine Hauptaufgabe der WHO ist die Bekämpfung von Pandemien. Da muss sie manchmal Impfungen empfehlen. Die Schweiz sieht dazu die Einwilligung der betroffenen Personen vor. Eine Impfung ohne Zustimmung ist ausgeschlossen. Diese Initiative geht also ins Leere.

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  • Juni 3, 2024

    VI für Freiheit und körperliche Unversehrtheit: NEIN zum WHO-Pandemiepakt

    Der Bundesrat wiegelt ab – noch sei nichts beschlossen –, lässt aber zugleich durchblicken, dass er den WHO-Pandemiepakt in Umgehung von Parlament und Souverän in eigener Kompetenz zustimmen könnte.

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