1. Aussenpolitik

Ein Schlüsselvertrag der Türen öffnet

Die Schweiz ist eu­ropäisch. Geo­gra­phisch liegt sie im Her­zen Eu­ro­pas, mit ihren vier Lan­des­s­pra­chen ist sie ein kul­tu­rel­ler „­Mel­ting pot“. Die his­to­ri­sche Ver­knüp­fung und die Be­deu­tung der um­lie­gen­den Län­der sind seit Jahr­hun­der­ten ele­men­tare Fak­to­ren für die Ge­schichte der Schweiz. Ihre Wirt­schaft ist auf eu­ropäi­scher Ebene stark in­te­griert und ihre Be­völ­ke­rung ist mit den Nach­bar­staa­ten eng ver­bun­den. Ge­nauso ist es auch um­ge­kehrt: in den EU-­Mit­glieds­staa­t​en leben über 470’000 Men­schen aus der Schweiz. Wir alle sind EuropäerInnen.

Die guten Beziehungen zu den Ländern der Europäischen Union (EU) haben uns erfolgreich gemacht. Heute ist unsere europäische Zukunft aufgrund des Stillstands beim institutionellen Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU nicht mehr gewährleistet. Mit diesem Abkommen würden wir einen Zukunftsrahmen schaffen, der Chancen für uns, unser Land und die nächsten Generationen ermöglicht. Nennen wir das Kind beim Namen: Das Rahmenabkommen ist ein Schlüsselvertrag für die Zukunft der Schweiz! Ein Vertrag der Türen öffnet und weitere europapolitische Perspektiven ermöglicht.

Quelle: ht​tps://unser.europa.ch​/

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  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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