Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes soll bei der Organspende das sogenannte Widerspruchsmodell eingeführt werden. Konkret bedeutet das, dass Spendenunwillige zu Lebzeiten Widerspruch erheben müssen. Der Wille des Spenders kann auch von den Angehörigen durchgesetzt werden, da diese die Organentnahme verhindern können, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person dies nicht gewollt hätte. Schweigen wird allerdings als Zustimmung interpretiert.
Ausgangslage
Organspenden retten Leben: die Gesundheit und Lebensqualität von kranken Menschen, die auf ein neues Organ angewiesen sind, kann entscheidend verbessert werden und stellt häufig deren Überleben sicher. Die Organspende ist heute mit der Zustimmungslösung geregelt. Das bedeutet, dass die verstorbene Person der Spende noch zu Lebzeiten zustimmen muss. Da der Wille der Person oftmals nicht bekannt ist, müssen die Angehörigen häufig über eine Organspende entscheiden, wobei der Entscheid mehrheitlich gegen eine Spende ausfällt.
Seit 2017 erhielten in der Schweiz pro Jahr ungefähr 450 Personen Organe einer verstorbenen Person. Der Bedarf an Organen liegt allerdings deutlich darüber: Ende 2021 warteten 1434 Menschen auf ein Organ, mit Wartezeiten bis zu mehreren Jahren. Um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, wurde 2013 der Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» ins Leben gerufen. Durch diesen wurde die Ausbildung von Fachpersonen optimiert, einheitliche Richtlinien eingeführt und eine Informationskampagne lanciert. Dies führte zwar zu einer schrittweisen Erhöhung der gespendeten Organe, wobei die Zahl der gespendeten Organe im Vergleich zum westeuropäischen Raum nach wie vor tief ist.
Organspende – kurz erklärt
Voraussetzungen
Der Prozess der Organspende ist an klare Vorgaben gebunden. Als Spendende kommen verstorbene Personen in Frage, die mit einer schweren Kopfverletzung, einem Herzinfarkt oder einem Hirnschlag ins Spital eingeliefert werden, deren Leben trotz aller möglichen Bemühungen der Ärzte jedoch nicht gerettet werden kann. Eine obere Altersgrenze für die Spende gibt es nicht, massgeblich ist der Zustand der Organe und die Krankheitsgeschichte der spendenden Person. Liegt eine Einwilligung zur Organspende vor, werden die Angehörigen darüber informiert. Andernfalls liegt es an den Angehörigen, im Sinn des verstorbenen Menschen zu entscheiden.
Ablauf der Spende
Ist die Frage der Einwilligung geklärt, muss von zwei unabhängigen Ärzten der endgültige Ausfall der Hirnfunktion (sog. Hirntod) festgestellt werden. Anschliessend folgen medizinische Untersuchungen wie etwa die Bestimmung spezifischer Gewebemerkmale, die entscheiden, ob und wem die Organe potenziell transplantiert werden können. Entnommen werden die Organe der spendenden Person erst, wenn alle Organe, die gespendet werden, bereits definitiv an Empfängerinnen und Empfänger zugeteilt sind. Denen verhelfen die Organe nach mehrstündigen Operationen zu einem neuen Leben.
Was wird geändert?
Bei der Organspende soll neu die Widerspruchslösung gelten. Konkret ist diese so ausgestaltet, dass der Spender zu Lebzeiten seinen Willen äussert; liegt kein dokumentierter Wille vor, gilt die Annahme, dass die Person mit der Organspende einverstanden ist.
Im Sinne einer erweiterten Widerspruchslösung werden allerdings die Angehörigen in den Spendeprozess miteinbezogen. Sie können den Willen der Person geltend machen, indem sie die Entscheidung des Verstorbenen oder die Vermutung seiner Entscheidung mitteilen. Es dürfen keine Organe entnommen werden, falls kein dokumentierter Wille vorliegt und keine Angehörigen erreichbar sind.
Ab 16 Jahren kann der Wille zur Spende selbständig festgehalten werden, unter 16 Jahren entscheiden weiterhin die Eltern unter Berücksichtigung der Meinung des Kindes. Weiterer Bestandteil der Gesetzesänderung ist die Schaffung eines neuen Registers für Organspenden, welches jederzeit eine Änderung des hinterlegten Willens zulässt. Auch schreibt das Gesetz eine umfassende und regelmässige Information über die Widerspruchslösung vor.
Initiative
Die Vorlage, über die abgestimmt wird, ist der indirekte Gegenvorschlag von BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun… und ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V… zur VolksinitiativeDie Volksinitiative ist ein politisches Recht in der direkte… «Organspende fördern – Leben retten». Diese will zwar ebenfalls die Widerspruchslösung einführen, allerdings ohne den Einbezug von Angehörigen in den Prozess. Sie wurde zugunsten des Gegenvorschlags bedingt zurückgezogen: sollte die Vorlage an der Urne allerdings abgelehnt werden, könnten die Initianten ihre InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der … trotzdem zur Abstimmung bringen. Gegen den indirekten Gegenvorschlag wurde das ReferendumUnter einem Referendum versteht man die Volksabstimmung übe… ergriffen, weshalb nun an der Urne darüber entschieden wird.
Argumente der Befürworter
BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun… und ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V… unterstützen die Änderung des Transplantationsgesetzes. Sie argumentieren, dass der Wechsel zur Widerspruchslösung dazu beitragen kann, die Zahl der Organspenden zu erhöhen.
Die Spendenzahlen in der Schweiz seien im Vergleich tief, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung der Organspende positiv gegenüberstehe. Die Einführung der Widerspruchslösung sei hierbei ethisch haltbar, da die Angehörigen auch künftig miteinbezogen werden und bei keinem dokumentierten Willen sowie keinem erreichbaren Angehörigen keine Organe entnommen werden.
In den meisten westeuropäischen Ländern habe sich die als Übergangslösung konzipierte Widerspruchslösung bewährt – die Spenderaten sind tendenziell höher als in der Schweiz. Deshalb sei vor dem Hintergrund der Schwerkranken, welche auf eine Organspende angewiesen sind, die Widerspruchslösung zu rechtfertigen.
Argumente der Gegner
Das Referendumskomitee sieht die Möglichkeit der potenziellen Organspende problematisch an. Einem Menschen ohne ausdrückliche Zustimmung dürften keine Organe entnommen werden. Die Bundesverfassung garantiere jedem Menschen das Recht auf körperliche Unversehrtheit – ein Recht, das insbesondere in verletzlichen Situationen wie dem Sterbeprozess essenziell sei.
Zu jedem medizinischen Eingriff brauche es eine umfassende Aufklärung und eine Einwilligung. Es sei unethisch und verfassungswidrig, dass dieses Prinzip für die Organspende ausgesetzt werde.
Es folge eine Ausbeutung des Menschen, da es unrealistisch sei, dass sich die gesamte Bevölkerung informiere und ihren Willen äussere. So komme es zu Situationen, in denen Menschen gegen ihren Willen Organe entnommen würden. Auch müssten alle Personen Konzepte wie etwa den Hirntod kennen und einordnen können, was unrealistisch sei.
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Änderung des Transplantationsgesetzes
Quellen
BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun… (2022). Erläuterungen des Bundesrates – Volksabstimmung vom 15.05.2022. Gefunden am 17. April unter https://www.admin.ch/dam/gov/de/Dokumentation/Abstimmungen/Mai22/DE_Abstimmungsbroschuere_15-05-2022_de.pdf.download.pdf/DE_Abstimmungsbroschuere_15-05-2022_de.pdf
Ja zum Transplantationsgesetz (2022). Argumentarium. https://transplantationsgesetz-ja.ch/wp-content/uploads/2022/03/TG_Argumentarium_A4_DE_RZ.pdf
NZZ (2022). Das Widerspruchsmodell bei der Organspende auf einen Blick. Gefunden am 16. April unter https://www.nzz.ch/schweiz/das-widerspruchsmodell-bei-der-organspende-auf-einen-blick-ld.1678496
Organspende nur mit Zustimmung (2022). Argumentarium «Nein zur Widerspruchslösung». Gefunden am 17. April unter https://organspende-nur-mit-zustimmung.ch/wp-content/uploads/2022/04/Argumentarium_Transplantationsgesetz-Nein_2022.pdf
Swisstransplant (2022). Ich lebe jetzt. Ich entscheide jetzt. Gefunden am 16. April 2022 unter Registerkampagne-21-Broschuere-99×210-DE-web.pdf (swisstransplant.org)
Swisstransplant (o. D.). Ablauf einer Organspende: Wie ein Organ den Empfänger erreicht. Gefunden am 21. April 2022 unter https://www.swisstransplant.org/de/organ-gewebespende/organspende/ablauf
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