Volksabstimmung vom 24. November 2024

Das Parlament hat letztes Jahr den Ausbauschritt 2023 der Nationalstrassen beschlossen, der darauf zielt, Engpässe im Strassennetz punktuell zu beseitigen. Dazu sollen Ausbauten auf sechs Autobahnabschnitten realisiert werden, wofür 4.9 Milliarden Franken vorgesehen sind. Die Finanzierung wird durch den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfond sichergestellt, sodass der Bundeshaushalt nicht belastet werden soll. Eine Allianz aus rund 50 Organisationen haben gegen den Ausbauschritt 2023 das Referendum ergriffen.

Ausgangslage

Der Verkehr auf den Nationalstrasssen hat sich seit 1990 mehr als verdoppelt und es kommt daher regelmässig zu Stau. Dieser beeinträchtigt die Mobilität der Bevölkerung und schadet der Wirtschaft. Um Engpässe zu beseitigen und Ausweichverkehr durch Dörfer und Wohnquartiere zu reduzieren, will der Bundesrat und das Parlament die folgenden sechs Autobahnabschnitte ausbauen:

  • A1 zwischen Le Vengeron und Nyon
  • A1 zwischen Bern-Wankdorf und Schönbühl
  • A1 zwischen Schönbühl und Kirchberg
  • A2 bei Basel (neuer Rheintunnel)
  • A4 bei Schaffhausen (2. Röhre Fäsenstaubtunnel)
  • A1 bei St. Gallen (3. Röhre Rosenbergtunnel)

Die sechs Projekte sollen den Bundeshaushalt nicht belasten und werden aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfond finanziert. Dieser wiederum wird nach dem Verbraucherprinzip hauptsächlich vom Mineralsteuerzuschlag sowie von der Autobahnvignette und der Automobilsteuer finanziert. Für die Umsetzung der Projekte wird rund ein halber Quadratkilometer Land beansprucht, von dem die verwendeten Fruchtfolgeflächen kompensiert werden sollen. Ebenfalls sollen auch die restlichen Eingriffe in die Natur durch Renaturierungen ausgeglichen werden.

Die Vorlage ändert das ordentliche Bewilligungsverfahren nicht. Vom Ausbau betroffene Personen und Verbände können sich auch bei der Annahme des Vorhabens zu den Projekten äussern und eine Beschwerde einreichen.

Argumente der Befürworter

Für die Befürworter der Initiative ist der Ausbau der Nationalstrassen eine logische Konsequenz des steigenden Verkehrsvolumen. Für sie steht die Verhinderung von Stau im Zentrum, der die Volkswirtschaft pro Jahr über eine Milliarde Franken kosten soll. Daneben betonen sie die Reduktion von Ausweichverkehr durch Dörfer und Wohnquartiere bei staufreien Nationalstrassen. Gleichzeitig soll die Sicherheit im Strassenverkehr erhöht werden, da die Benutzung von Nationalstrassen ohne Gegenverkehr zu weniger Unfällen als Stau und Ausweichverkehr führen soll. Die Befürworter weisen darauf hin, dass der Ausbau auschliesslich von Teilnehmenden des Strassesverkehrs finanziert wird und somit den Steuerzahler nicht belastet. Ebenfalls betonen sie die geplante Kompensation der beanspruchten Fruchtfolgeflächen.

Argumente der Gegner

Die Gegner der Ausbauschritts 2023 verweisen auf die potenzielle Zunahme des Strassenverkehrs bei einem Ausbau der Nationalstrassen. Für sie schafft die Staureduktion einen Anreiz, vermehrt die Autobahnen zu nutzen, was binnen kurzer Zeit wieder zu einer Zunahme des Staus führen soll. Der Bau der neuen Spuren verursache enorme CO2-Emissionen und verschlinge wertvolles Kulturland. Zudem kritisieren sie, in Anbetracht der Klimakrise 5 Milliarden Franken in den Strassenverkehr zu investieren. Ausserdem plane das Bundesamt für Strassen am Willen der betroffenen vorbei. Laut dem Referendumskomitee sollen sich viele direkt tangierte Gemeinden gegen die Ausbauschritte gewehrt haben.


Hier gibts den Artikel als pdf: https://vimentis.ch/wp-content/uploads/2025/07/Ausbau-Nationalstrassen_Vimentis.pdf

Quellen

Auto Gewerbe Verband Schweiz (2024). Interview – «Es profitieren alle – selbst jene, die nie Auto fahren». Gefunden am 10. Oktober 2024 unter https://www.agvs-upsa.ch/de/news/es-profitieren-alle-selbst-jene-die-nie-auto-fahren

Bundeskanzlei (2024). Erläuterungen des Bundesrates – Volksabstimmung vom 24. November 2024. Gefunden am 10. Oktober 2024 unter https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20241124/ausbau-nationalstrassen.html

Komitee «Ja zur Sicherung der Nationalstrassen» (2024). Argumentarium – Argumente für eine intakte und effiziente Verkehrsinfrastruktur. Gefunden am 10. Oktober 2024 unter https://www.zusammen-vorwaertskommen.ch/argumente

Komitee «NEIN zum masslosen Autobahn-Ausbau» (2024). Argumentarium – NEIN zum masslosen Autobahn-Ausbau am 24. November. Gefunden am 10. Oktober 2024 unter https://www.autobahnausbau-nein.ch/argumente

VCS Verkehrs-Club der Schweiz (2024). Argumentarium – Schädlich, teuer, nutzlos. Gefunden am 10. Oktober 2024 unter https://www.verkehrsclub.ch/nein-zum-autobahn-ausbau/argumente  

 

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments
Comments to: Ausbauschritt Nationalstrassen
  • Juli 12, 2025

    Ausbau der Autobahnen: Folge der masslosen Zuwanderung und der zu tiefen Mobilitätskosten

    Die auf die bestehenden und die zu erwartenden Kapazitätsengpässe gestützten Ausbaubegehren bei den Nationalstrassen sind die Quittung für das ungehinderte Mobilitätswachstum in der Schweiz. Dieses wird verursacht durch die wegen der Personenfreizügigkeit übergrosse Zuwanderung, die zu tiefen Mobilitätskosten und den hohen Wohlstand in der Schweiz.

    Stauprobleme sollen nicht durch einen Kapazitätsausbau der Strassen bekämpft werden. Zum einen müssen die Treibstoffpreise durch eine Lenkungsabgabe erhöht werden, wobei deren Erträge nur teilweise dem Strassenbau zukommen sollen. Zum andern müssen sich die Autofahrer:innen und die Wirtschaft an die knappen Verkehrskapazitäten anpassen durch eine Standort- und/oder Zeitverlagerung ihrer Aktivitäten. Offenbar lassen sich nur mit noch mehr Staustunden die Hintersten und Letzten davon überzeugen, dass es so mit der masslosen Zuwanderung und Mobilität nicht weiter gehen kann.

    Kommentar melden

Kommentar schreiben

Neuste Artikel

  1. Aussenpolitik
"Weltwoche" zitiert die NZZ und - im Mai 2025 - den AUSBILDUNGSCHEF der SCHWEIZER ARMEE: NZZ: WENN WIR UNS NICHT DER EU UNTERWERFEN KOMMT DER RUSSE - !!! und AUSBILDUNGSCHEF HANS-PETER WALSER SCHLIESST RUSSISCHEN ANGRIFF AUF BERN NICHT MEHR AUS Da muess ich mich ja schäme für die NZZ, wo früehner s’Flaggschiff vo de Schwyzer Ziitige gsi isch - !!! Ich bin froh, dass ich kein Abo auf die NZZ mehr habe: Ein solcher Blödsinn von der Falkenstrasse in Zürich - !!! Die 'Schweizer Armee' entspricht im Vergleich zu früher einem Armleuchter-Gewächs. (Ein Euphemismus aus der Soldatensprache laut "Wikipedia". Ich meine die harmlosere Version; das andere Wort sagt oder schreibt man bei uns kaum - wohl aber in Deutschland; dort habe ich auch den `Stinkefinger' kennengelernt.
  1. Aussenpolitik
JA zum Ständemehr: Wesentliche Elemente des EU-Vertragspakets sprechen für ein obligatorisches Referendum! In erster Linie geht es nicht um ein Staatsvertragsreferendum nach Art. 140 Abs. 1 Bst. b BV, obwohl auch das von der Bundesversammlung mit gutem Recht gefordert werden könnte. Es geht vor allem um ein Verfassungsreferendum nach Art. 140 Abs. 1 Bst. a BV für eine Änderung von Art. 121a BV (eigenständige Steuerung der Zuwanderung). Und schliesslich wäre auch ein sog. obligatorisches Staatsvertragsreferendum "sui generis" möglich, oder es könnte eine besondere Verfassungsbestimmung über die Genehmigung der Abkommen erlassen werden. Hier besteht allerdings ein Spielraum der Bundesversammlung.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu