“Der Bun­des­rat wird be­auf­tragt, die ge­setz­li­chen Grund­la­gen für die Auf­he­bung des De­ckels der kos­ten­de­cken­den Einspeisevergütung zu er­ar­bei­ten. An­stelle des exis­tie­ren­den De­ckels sol­len Jah­res­kon­tin­gente​ für bau­reife Pro­jekte eingeführt wer­den. Gleich­zei­tig soll das Ener­gie­ge­setz da­hin­ge­hend geändert wer­den, dass mehr Mit­tel für wett­be­werb­li­che Aus­schrei­bun­gen von Stro­mef­fi­zi­enz­ma​ss­nah­men zur Verfügung ge­stellt wer­den können.”

Der Ständerat hat als Zweitrat der Motion von NR Brigitte Häberli zusgestimmt. Die kostendeckende Einspeisevergütung KEV wird damit deblockiert. Ich freue mich riesig über diesen Erfolg.

Mit der Aufhebung des Deckels der KEV bei gleichzeitiger Einführung von Jahreskontingenten könnten allen eingereichten Projekten, welche die notwendigen Kriterien erfüllen, Zusagen erteilt werden. Mit dieser Massnahme könnten in den nächsten zehn Jahren bis zu 8000 GWh erzeugt werden, womit das im Energiegesetz gesetzte Ziel von 5400 GWh übertroffen würde. Damit würde ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit​ und Auslandunabhängigkeit​ dank der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien geleistet.

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