Das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... hat die Abschaffung des Eigenmietwerts bereits beschlossen. Damit dieser Entscheid in Kraft tritt, braucht es jedoch eine Verfassungsänderung, die den Kantonen erlaubt, Zweitwohnungen neu zu besteuern. Diese tritt nur in Kraft, wenn sowohl die Mehrheit der Stimmbevölkerung als auch die Mehrheit der Kantone zustimmt (doppeltes Mehr). Deswegen stimmt die Schweizer Bevölkerung am 28. September 2025 über eine neue Verfassungsbestimmung zur Wohneigentumsbesteuerung. Kern der Vorlage ist die Frage, ob die Kantone künftig die Möglichkeit erhalten sollen, eine SteuerDie Steuer ist eine öffentliche Abgabe und bildet die wicht... auf Zweitwohnungen und Ferienhäuser zu erheben.
Ausgangslage
In der Schweiz liegt der Teil von den EigentümerInnen dauernd bewohnten Liegenschaften bei rund 36 Prozent. EigentümerInnen , welche die Liegenschaft selbst nutzen, müssen heute den EigenmietwertDer Eigenmietwert muss von Personen, welche ihre eigene Wohn... versteuern. Dabei handelt es sich um den theoretischen Mietertrag, der von Kanton zu Kanton unterschiedlich berechnet wird und meist unter dem Verkehrswert der Liegenschaft liegt. Diese SteuerDie Steuer ist eine öffentliche Abgabe und bildet die wicht... wird auf Erst- wie auch auf Zweitliegenschaften erhoben. Zugleich können bei der Steuererklärung diverse Abzüge beansprucht werden. Diese beinhalten unter anderem die Kosten des Unterhalts der Liegenschaft sowie die Schuldzinsen.
Die Reform zielt darauf ab, diese Besteuerung des Eigenmietwerts abzuschaffen. Zugleich würden auch die Steuerabzüge eingeschränkt werden. So würden bei Bund, Kantonen und Gemeinden die Abzüge für den Unterhalt wegfallen, und bei der direkten Bundessteuer sollen die Abzüge für die Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen wegfallen.
Hinsichtlich der Schuldzinsen würde sich ändern, dass diese nur noch abgezogen werden können, wenn jemand diese Liegenschaft vermietet oder verpachtet. Allerdings soll neu ein der Ersterwerberabzug für Schuldzinsen eingeführt werden. Dieser sieht vor, dass während den ersten zehn Jahren nur begrenzte Abzüge geltend gemacht werden können. Eine Sondersteuer für überwiegend selbst genutzte Zweitliegenschaften soll besonders betroffene Tourismus-Kantone für Mindereinnahmen bei den Zweitliegenschaften kompensieren.
Die Auswirkungen der Reform für Eigenheimbesitzende und die Steuereinnahmen von Bund und Kantonen hängen vor allem vom Hypothekarzinsniveau ab. Für Kantone würden bei tiefem Zinsniveau Mindereinnahmen und bei hohem Zinsniveau Mehreinnahmen entstehen. Schätzungen zu den potenziellen Einnahmen aus Zweitliegenschaften lassen sich aufgrund von mangelnden Daten nicht machen.
Die wegfallenden Abzüge hätten auch eine Auswirkung auf die Bauwirtschaft, da Eigentümerinnen und Eigentümer Unterhaltskosten wie Renovationen nicht mehr von den Steuern abziehen könnten. Somit ist infolge der Reform mit einer Auftragseinbusse zu rechnen. Es ist auch davon auszugehen, dass die WertschöpfungWertschöpfung misst den Ertrag aus wirtschaftlicher Tätigk... im Hypothekar- und Vermögensverwaltungsgeschäft sinken könnte, da die Reform Anreize für Eigentümer*innen schafft, bestehende Schulden abzubauen. Dadurch könnten private Haushalte und Banken krisenresistenter werden und die Finanzstabilität würde stärker gesichert.
Argumente der BefürworterInnen
Die BefürworterInnen betonen, dass durch die Besteuerung des Eigenmietwerts eine SteuerDie Steuer ist eine öffentliche Abgabe und bildet die wicht... auf Einkommen erhoben wird, dass gar nicht verdient wird. Durch deren Abschaffung und der gleichzeitigen Streichung der Abzüge soll die Verwaltung effizienter gestaltet werden. Weiter handle es sich bei der Reform um eine Anreizstruktur für weniger Verschuldung, da Schulden nicht länger steuerlich begünstigt werden würden. Auch würden Pensionierte entlastet werden, da diese oftmals bereits einen Grossteil ihrer Schuldzinsen zurückbezahlt haben und der EigenmietwertDer Eigenmietwert muss von Personen, welche ihre eigene Wohn... im Verhältnis mit dem tiefen Einkommen in der Pension an Gewichtung der Steuerbelastung gewinnt.
Argumente der GegnerInnen
Die Gegenseite der Vorlage argumentiert, dass dieser Systemwechsel zu massiven Steuerausfällen und dadurch zu einer zusätzlichen Belastung von MieterInnen führen könnte, und nur Immobilienbesitzerinnen davon profitieren würden. Gleichzeitig wird befürchtet, dass durch den Wegfall der Steuerabzüge für den Unterhalt von Liegenschaften, die Schweizer Bauwirtschaft mit ihren KMU’s leidet. Generell sollen die Immobilienpreise mit der Vorlage steigen, da es attraktiver sein würde, das Vermögen in Immobilien anzulegen. Trotz Möglichkeit für eine kantonale Sondersteuer, fürchten sich die Tourismus-Kantone von nicht auszugleichenden Steuereinbussen.
Literaturverzeichnis
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Kommentare anzeigen Hide commentsAbschaffung des Eigenmietwerts: Positive Aspekte trotz grundsätzlicher Ungerechtigkeit gegenüber Mieter:innen und hohen Einnahmenausfällen
Der Eigenmietwert einer Wohnung ist ein „Nutzungsertrag“ und darum ein Naturaleinkommen. Dieses muss aus Gerechtigkeitsgründen besteuert werden, da Mieter:innen ein entsprechendes Kapitaleinkommen auf Vermögensanlagen auch versteuern müssen. Trotzdem hätte die Abschaffung des Eigenmietwerts auch positive Aspekte:
1. Der Anreiz, die heute (zu) hohe Hypothekarverschuldung zu reduzieren, wird erhöht.
2. Im Gegensatz zu Kapitalanlagen kann Immobilienvermögen nur schwer hinterzogen werden.
3. Privates Wohneigentum wird gefördert. Zwei Drittel der Mieter:innen träumen von Wohneigentum. Auch die Altersvorsorge in Form von Wohneigentum wird gefördert.
4. Es bleibt mehr Geld für Renovationen der eigenen Wohnliegenschaft; davon profitiert auch das Gewerbe.
5. Die in der Abstimmungsvorlage vorgesehene Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften kann die absehbaren Einnahmenausfälle in den Berg- und Tourismuskantonen kompensieren.
6. Die Steuererklärung würde für viele vereinfacht.