Seit einigen Jahren hat sich die Wahrnehmung von Muslimen weltweit, wie auch in der Schweiz, verändert. Der Umgang mit dem Islam beschäftigt die Bevölkerung. Einerseits ist der gewaltbereite Islamismus durch Terrornetzwerke im Nahen Osten und Nordafrika sowie durch Anschläge unter anderem in Europa in den Medien sehr präsent. Andererseits wird in Frage gestellt, ob eine strenge Auslegung des Islams mit einer freiheitlichen Gesellschaft vereinbar ist.
Zuerst wird dieser Text eine kurze Einleitung zu den Muslimen in der Schweiz geben. Im Folgenden werden verschiedene Gruppen innerhalb der Glaubensgemeinschaft und andere Entwicklungen differenziert. Weiter wird darauf eingegangen, inwiefern ein freiheitlicher Rechtsstaat wie die Schweiz mit solchen Entwicklungen umgehen kann.
Muslime in der Schweiz
Weltweit ist der Islam, nach dem Christentum, die zweitgrösste Religionsgemeinschaft. In der Schweiz stellen Muslime mit rund fünf Prozent der ständigen WohnbevölkerungUnter der Wohnbevölkerung versteht man alle Personen, die i... eine Minderheit dar: Nach den aktuellsten Zahlen von 2012-2014 leben 338’213 Musliminnen und Muslime in der Schweiz. Diese Zahl ist seit der Erhebung von 2000 relativ konstant geblieben. Während den grossen Einwanderungswellen in den 1970er sowie 1990er Jahren sind viele Arbeitskräfte und Flüchtlinge aus muslimischen Ländern in die Schweiz gekommen. Etwa 90% der hier lebenden Muslime stammen ursprünglich aus dem Balkan und der Türkei. Insofern überwiegt in der Schweiz ein europäisch geprägter Islam. Die Anzahl Asylanträge aus Afghanistan, Syrien und Irak lag 2015 allerdings bei rund 14’000. Damit ist auch mit einer Zunahme der in der Schweiz wohnhaften Muslime aus dem Nahen- und Mittleren Osten zu rechnen.
Die Mehrheit der Muslime lebt in den Städten, rund ein Drittel besitzt den Schweizer Pass und etwa die Hälfte hat als Muttersprache eine schweizerische Landessprache.
Bevölkerungsanteile nach Konfessionen (Ständige WohnbevölkerungUnter der Wohnbevölkerung versteht man alle Personen, die i... ab 15 Jahren 2012-2014)
Unterschiede innerhalb der Glaubensgemeinschaft
Innerhalb der muslimischen Gemeinschaft in der Schweiz gibt es beträchtliche Unterschiede. Im folgenden Teil sollen die Begriffe ‚nicht praktizierende Muslime’, ‚praktizierende Muslime’ und ‚streng praktizierende Muslime’ unterschieden werden.
Nicht praktizierende Muslime
Der weitaus grösste Teil der Muslime in der Schweiz sind mit rund 85-90% nicht praktizierend. Der Anteil der nicht praktizierenden Christen die sich aber dennoch zum Glauben bekennen, ist etwa ähnlich gross. Nicht praktizierende Muslime leben ihren Glauben nicht regelmässig aus, können islamische Feste ebenso feiern, wie nicht praktizierende Christen Ostern und Weihnachten feiern.
Praktizierende Muslime
Rund 10-15% der in der Schweiz lebenden Muslime praktizieren ihren Glauben. Allerdings wird der Glaube unterschiedlich ausgelebt. Folgendes sind einige Vorgaben an die sich Teile der praktizierenden Muslime halten: fünf Gebete pro Tag, wovon das Freitagsgebet das wichtigste ist; Alkoholverbot; Fasten während dem Ramadan; tragen eines Kopftuches. Die Vorgaben können durch die Religion vorgeschrieben sein oder auch kulturellen Eigenheiten in gewissen islamischen Regionen entsprechen. Die pragmatische Ausübung des Glaubens steht dabei nicht im Wiederspruch zu den hiesigen Wertevorstellungen und Gesetzen.
Streng praktizierend
Es gibt praktizierende Muslime, welche die Regeln des Islams streng ausleben und sich auch an andere kulturelle Regeln halten. Diese Aktivitäten widersprechen den Gesetzten jedoch nicht. Dieser Untergruppe der praktizierenden Muslime können ca. zwei bis drei Prozent der Schweizer Muslime zugerechnet werden. Somit sind dies etwa 0.15% der Schweizer WohnbevölkerungUnter der Wohnbevölkerung versteht man alle Personen, die i.... Oft steht dieser Teil der Schweizer Muslime im Fokus der medialen Aufmerksamkeit. Beispielsweise wegen der Vollverschleierung (Burka, Niqab) oder dem Umgang mit Frauen, beispielsweise in der Schüler – Lehrerinnen Beziehung (Handschlagaffäre).
Zurecht werden diese Themen in einer offenen Gesellschaft angesprochen. Die kleine Anzahl an streng praktizierenden Muslimen macht diese Diskussion nicht weniger wichtig. Es darf jedoch nicht vernachlässigt werden, dass es sich um eine kleine Minderheit der muslimischen Gemeinschaft handelt.
Islamismus
Die Bewegung des Islamismus ist von den obengenannten Ausprägungen klar zu unterscheiden. Es handelt sich dabei um eine extremistische, politische Ideologie, welche sich auf den Islam beruft. Mit der wörtlichen Auslegung von Teilen des Korans rechtfertigen Islamisten Gewalt im Namen des Islams. Es ist also wichtig, die fundamental verschiedenen Ausdrücke Islam/islamisch von Islamismus/islamistisch zu unterscheiden. Die Muslime in der Schweiz können als islamische Gemeinschaft bezeichnet werden. Eine Gruppierung wie der IS oder Al Kaida sind jedoch islamistische Terrororganisationen.
In der westlichen Welt führten islamistische Anschläge insbesondere seit 2001 zu unzähligen Opfern und zu grosser Entrüstung. Jüngst schockierten vor allem die Anschläge in Europa. Weitaus mehr Opfer des islamistischen Terrorismus sind allerdings Muslime, welche im islamischen Raum leben. Etwa 78% der rund 135’000 Terroropfer zwischen 2001 und 2014 kamen in den Ländern Irak, Nigeria, Afghanistan, Pakistan und Syrien ums Leben.
Schnittstellen
Eine strenge Auslegung des islamischen Glaubens ist klar von islamistischen Gewalttaten zu differenzieren. Dennoch gibt es auch vereinzelt Schnittstellen. Dies nicht etwa, weil streng praktizierende Muslime an sich zum Islamismus neigen. Doch die wenigen Personen, welche von einer radikale Gesinnung zur Gewaltausübung wechseln, kommen oft aus dem Milieu der streng praktizierenden Muslime.
Bei der Radikalisierung der gewalttätigen Personen spielt das Internet eine wichtige Rolle. Einigen Personen aus der Schweiz wurden allerdings auch in oder um die wenigen sehr radikalen Moschen radikalisiert und schlossen sich dem bewaffneten Islamismus an. In den Schweizer Moscheen wird jedoch grossmehrheitlich eine moderaten Auslegung des Islam gepredigt. Weiter gibt es Organisationen, welche die Ideologie für eine spätere gewalttätige Radikalisierung bereitstellen. Allerdings bewegen sich die Organisationen selbst im legalen Rahmen der Meinungsäusserungsfreiheit.
Es kann folglich schwierig sein, streng praktizierende Muslime, welche sich an unsere Gesetze halten, von radikalen Islamisten, welche sich als streng Gläubige sehen, zu unterscheiden. Dies birgt die folgenden zwei Gefahren: erstens, dass radikale Islamisten nicht als Solche entdeckt und bekämpft werden; zweitens, dass streng praktizierende Muslime, die sich an unsere Gesetze halten, fälschlicherweise unter Generalverdacht geraten.
Reaktion des freiheitlichen Rechtsstaats
Wie kann die Schweiz als freiheitlicher Rechtsstaat mit den verschiedenen Entwicklungen innerhalb des Islams umgehen? Um diese Frage zu beantworten wird zuerst auf die religiös motivierte Gewalt eingegangen. Im zweiten Teil wird dann ausführlicher das Dilemma der unterschiedlichen Wertehaltungen erläutert.
Religiöse Gewalt
Jegliche Anwendung von Gewalt, ob religiös motiviert, links- oder rechtsextrem verstösst gegen das Strafgesetzbuch und wird durch die Justiz verfolgt. Auch der Aufruf zur Gewalt, Rassismus oder Antisemitismus ist in der Schweiz strafbar.
Die Grundlagen für ein Vorgehen der Justiz und der Polizei gegen religiös motivierte Gewalt oder geplante Gewaltakte sind gegeben. Die Vorgehensweisen sind weitestgehend unumstritten und werden von sämtlichen politischen Kräften und der Gesellschaft getragen. Es wird jedoch regelmässig debattiert, inwiefern die Persönlichkeitsrechte einzelner Personen zur Erhöhung der allgemeinen Sicherheit tangiert werden dürfen.
Religiöse Werte und Traditionen
Gewisse religiöse Werte und Traditionen kollidieren mit den Normen und Werten einer freiheitlichen und toleranten Gesellschaft, widersprechen allerdings nicht dem Gesetz. Wie damit umgegangen werden soll, wird intensiv debattiert. Es stehen hier oft verschiedene Rechte im Konflikt. Einerseits garantiert die Bundesverfassung Gewissensfreiheit und freie Religionsausübung, andererseits hat der Staat das Recht, die Grundsätze des menschlichen Zusammenlebens zu regeln. Die freiheitliche Gesellschaft sollte das Individuum nicht unnötigerweise einschränken, auch nicht in der Wahl dessen Kleidung. Doch die Verdeckung des Gesichts, ob freiwillig oder nicht, kann auch als Aufhebung des Individuums in der Gesellschaft gesehen werden. Diese gegensätzlichen Argumentationen basieren beide auf Wertebildern und Gesetzgebung des freiheitlichen Rechtsstaats. Zwei verschiedene Auffassungen, wie auf den Wertekonflikt reagiert werden soll, werden nun nacheinander erläutern.
Fremde Werte und Normen tolerieren
Dieser erste Ansatz stellt die Toleranz einer freien Gesellschaft in den Vordergrund. Obwohl gewisse Regeln der streng praktizierenden Muslime im Konflikt zur freiheitlichen Ordnung stehen können, soll die tolerante Haltung nicht verworfen werden. Gegen fremde Werte und Normen vorzugehen, die nicht im Widerspruch zu unseren Gesetzten stehen, widerspräche der freiheitlichen Ordnung.
Die Vollverschleierung kann als Einschränkung der Frau und im Konflikt mit der Gleichberechtigung der Geschlechter gesehen werden. Wird jedoch die Vollverschleierung verboten, so wird die Freiheit der Bekleidung durch den Staat eingeschränkt.
Eine liberale und tolerante Gesellschaft müsse auch fremde Werte und Normen dulden können.
Fremde Werte und Normen nicht tolerieren
Der zweite Ansatz betont die Notwendigkeit, den freiheitlichen Rechtstaat und die freiheitliche Gesellschaft aktiv zu verteidigen. Eine liberale und tolerante Gesellschaft zu sein bedeute auch, nicht sämtliche Strömungen in der Gesellschaft anzuerkennen. Die Gesellschaft müsse fremde Werte und Normen, die den hiesigen Werten fundamental widersprechen, aktiv entgegenstehen.
Da die Vollverschleierung im Vergleich zum Kopftuch nicht in allen muslimischen Ländern verbreitet ist, wird diese oft als Zeichen eines ultraorthodoxen Islams gedeutet. Eine Ausrichtung des Islams, der zwar nicht unseren Gesetzen, aber den westlichen Werten widerspricht. Obschon die Verschleierung nur ein Symbol sei, müsse mit einem Verbot ein Zeichen gesetzt werden, dass Intoleranz und die Benachteiligung eines Geschlechts in der freiheitlichen Gesellschaft nicht akzeptiert werde.
Errungenschaften der liberalen Gesellschaft, wie beispielsweise die Gleichberechtigung der Geschlechter, seien von Allen zu respektieren.
Fazit
Es gibt grosse Unterschiede innerhalb der muslimischen Glaubensgemeinschaft in der Schweiz. Davon zu differenzieren ist der islamistische Terrorismus.
Es ist unumstritten, dass religiös motivierte Gewalt unterbunden werden soll. Beim Umgang mit fremden Werten und Traditionen, welche den hiesigen Normen und Werten widersprechen, gibt es unterschiedliche Auffassungen.
Umstrittener ist das Dilemma der fremden Werte, welche den Gesetzen nicht widersprechen. Die freiheitliche Gesellschaft kann diese tolerieren und sie nicht durch Gesetze einschränken. Damit besteht allerdings die Gefahr, dass sich Normen und Gesellschaftsstrukturen, die unseren Werten widersprechen, etablieren. Andererseits kann die freiheitliche Gesellschaft durch das Verbot gewisser Normen, wie der Vollverschleierung, geschützt werden. Damit werden jedoch individuelle Freiheiten, wie im aktuellen Beispiel die Wahl der Kleidung, durch den Staat eingeschränkt.
Diese unterschiedlichen Auffassungen, wie auf den Wertekonflikt reagiert werden soll, liegen der aktuellen Debatte um ein Burkaverbot zugrunde. Beide Varianten bringen sowohl Vorteile wie Gefahren mit sich. Da diese verschieden gewichtet werden, gibt es auch keine eindeutige Antwort darauf, wie das Dilemma gelöst werden soll.
Literaturverzeichnis
Babylon Online Wörterbuch (2010). Begriffe und Definitionen. Gefunden am 15.09.2015 unter Link
Basler Zeitung (2016) Basel im Sog der Islamisten. Gefunden am 15.09.2016 unter Link
Bundesamt für Statistik (2004). Eidgenössische Volkszählung 2000: Religionslandschaft in der Schweiz. Gefunden am 15.09.2016 unter Link
Bundesamt für Statistik (2010). Multikultur: Sprachen, Religionen. Gefunden am 1.3.2010 unter Link
Bundesamt für Statistik (2016). Religionen. Gefunden am 15.09.2016 unter Link
Bundesamt für Statistik (2010). Religionsgemeinschaften in der Schweiz: grosse demografische und soziale Unter-schiede. Gefunden am 15.09.2016 unter Link
Duden (2016). Begriffe und Definitionen. Gefunden am 15.09.2016 unter Link
Eidgenössisches Justiz- und PolizeidepartementEJPD steht für Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartem... (2013). Bericht des Bundesrates über die Situation der Muslime in der Schweiz. Gefunden am 15.09.2016 unter Link
ETHZ CSS (2013) Jihadist Radicalization in Switzerland. Gefunden am 15.09.2016 unter Link
FIDS (2015) Radikale Imame in der Schweiz. Gefunden am 15.09.2016 unter Link
NZZ Online (2007). Die weltlichen Paten des Islam. Gefunden am 15.09.2016 unter Link
NZZ Online (2010). Zugänge zu einem friedlichen Islam. Gefunden am 15.09.2016 unter Link
Neue Zürcher Zeitung (2015) Chaotisches Netzwerk charismatischer Prediger Gefunden am 15.09.2016 unter Link
Neue Zürcher Zeitung (2016) Ein Gefängnis aus Stoff. Gefunden am 15.09.2016 unter Link
Sociology Discussion (2016) Values and Norm of Society. Gefunden am 15.09.2016 unter Link
Staatssekretariat für Migartion (2016) Asylstatistik 2015. Gefunden am 15.09.2016 unter Link
Tagesanzeiger (2015) Jetzt spicht der Imam. Gefunden am 15.09.2016 unter Link
The Free Dictionary (2016). Begriffe und Definitionen. Gefunden am 1.9.2016 unter Link
The Washington Institute (2010) Muslims vs. Islamists. Gefunden am 15.09.2016 unter Link
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