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  • Juni 23, 2024

    \”Der Berner Völkerrechtsprofessor Rudolf Bindschedler (1915–1991) war jahrzehntelang das neutralitätspolitische Gewissen des Bundesrats. Gemäss der bis in jüngste Zeit geltenden «Bindschedler-Doktrin» hätte die einseitige, parteiische Bürgenstock-Konferenz niemals stattfinden dürfen. Der hochangesehene Chefjurist im Aussendepartement betonte unentwegt den «dauernden» Charakter der schweizerischen Neutralität und warnte vor zeitgeistigen Verbiegungen. Denn die Neutralität werde von den Grossmächten und den Kriegsparteien zwar ungern gesehen, sei aber auch im Rahmen des modernen Völkerrechts das beste Instrument, um die Interessen des Landes zu wahren.\” (Weltwoche vom 20.6.2024)

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  • Juni 25, 2024

    Herr Bärtschinger, Sie kommentieren hier einen Artikel in der NZZ, den die Leser nicht kennen, statt hier zuerst das Thema in einem Blog darzustellen.

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Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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