1. Sicherheit & Kriminalität

Warum schützt die SVP Kriminelle und Verbrecher ?

Warum schützt die SVP Verbrecher und Kriminelle ?

Die SVP betreibt Täterschutz in übelster Weise.

Mit der Durchsetzungsinitiati​ve soll ein Automatismus eingeführt werden, der ohne jede Einzelfallprüfung und ohne Verhältnismässigkeit durch einen Richter, eine Ausschaffung auslöst und zwar per sofort . Im Initiativtext aufgelistet sind rund 40 Delikte, die bei einer Verurteilung, automatisch per sofort zu einer Ausschaffung führen.

Familiäre Situation, Alter, Aufenthaltsstatus, Leumund usw. spielen keine Rolle mehr und können auch nicht mehr berücksichtigt werden, selbst bei kleinsten Delikten, es genügt ein Betrag von Fr 301.- zur Ausschaffung.

Im Initiativtext aufgelistet sind rund 40 Delikte, die bei einer Verurteilung, automatisch per sofort zu einer Ausschaffung führen. Damit wird die Rechtsstaatlichkeit verletzt und anderes.

ABER Warum fehlen denn auf der Liste jedoch Straftaten wie Steuerbetrug, Abgabebetrug (das ist Mehrwertsteuer, Zollgebühren usw). Es fehlt auch Urkundenfälschung, Geldwäscherei oder Insiderhandel. Hier wagt es die SVP scheinbar nicht, härtere Strafen für Täter zu fordern.

Abgabebetrug wird wie der Finanzverwaltung bekannt ist vor allem von Reichen betrieben wo der Einzelfall meist X Millionen beträgt.

Beliebt sind die Schweizer Zollfreilager für Abgabebetrug zu missbrauchen. Zwar sind die Güter im Zollfreilager Zollfrei, jedoch sobald eine Ein/Ausfuhr erfolgt sind Abgaben (Zoll, Mehrwertsteuer usw) fällig. Beliebt ist auch mit dem eigenen 100-Millionen-Privatj​et aus dem Ausland kommend auf einem kleinen Flugplatz zu landen (Samedan; Gstaad) wo keine Zollkontrolle ist. In Samedan wurden mal bei Stichproben schon Güter im Wert über 50 Millionen konfisziert und erst frei gegeben als Zoll/Mehrwertsteuer bezahlt. Beliebt ist den Kunsthandel zu verwenden. Letzthin wurde so ein Reicher Fiesling erwischt als er Bilder seiner Sammlung im Werte über 300 Millionen in die CH schmuggeln wollte (mit eigenem 100-Millionen-Jet) ohne Abgaben zu zahlen.

ALL DIESE VERBRECHER UND KRIMINELLE SCHÜTZT DIE SVP

Niemand schützt die Verbrecher und Kriminellen es ist nur die SVP die diese schützt

Die DI ändert nichts daran dass wie bisher Verbrecher und Kriminelle ausgeschafft werden.

Die DI schützt aber Verbrecher und Kriminelle die dann hier bleiben dürfen.

SO ein Idioten-Quatsch

Die​ SVP betreibt Täterschutz in übelster Weise.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments
Comments to: Warum schützt die SVP Kriminelle und Verbrecher ?
  • Februar 2, 2016

    ALL DIESE VERBRECHER UND KRIMINELLE SCHÜTZT DIE SVP
    Niemand schützt die Verbrecher und Kriminellen es ist nur die SVP die diese schützt

    Kommentar melden
    • Juli 19, 2021

      Herr Meier

      Ihre Aussage müssten Sie bitte noch begründen, denn so wie diese hier dasteht ist sie falsch. Denn grad die Gegner werfen doch dieser Partei vor, dass man pauschal nun ALLE ausschaffen wolle, somit auch die Verbrecher und Kriminellen?

      Kommentar melden
  • Februar 2, 2016

    @ M.Meier,

    1. Sorry, Aber ich habe Sie jetzt für intelligenter gehalten, als ihr Kommentar ausdrückt.

    2. Fakt ist, dass heute ca. 500 Kriminelle, Recht staatlich, weil rechtskräftig verurteilt, ausgewiesen werden.

    3. Mit der DSI werden es voraussichtlich aber 10’000 bis 12’000.

    4. Also belegbarer Fakt ist doch, dass Sie & alle Gegner der DSI Kriminelle & schwere Verbrecher noch “bemuttern”, somit beschützen wollen. Diese aber stellen alles auf den Kopf.

    Kommentar melden
    • Juli 19, 2021

      Das ist grober Unfug Herr Hottinger. Mit der vom Parlament beschlossenen Ausschaffungs-Gesetz werden mehr Delikte erfasst und auch mehr Täter. Die SVP will uns wohl verarschen

      Kommentar melden
    • Juli 19, 2021

      @ H. Fausch,

      1. Ich würde Ihnen das ja noch so gerne abnehmen, nur wird von den meisten Gegnern doch immer behauptet, mit der DSI würden viel zu viele Bagatellen (Apfel stehlen, Wand verschmieren, versehentlich – kann ja jeder flunkern – bei falsche Angaben, häufig im Sozialhilfe-Bezug) i.d. Folge dann auch aus geschafft, eines Rechtsstaates völlig unwürdig.
      2. Dies Hr. Fausch ist sicher grober “Unfug”, sogar “stinke frech” gelogen, das ist die Faktische, traurige Wahrheit. Die Gegner stellen sich aber weiter dumm & dämlich. Denn erstens Haben z.B. mehrere Personen vom Balkan (Kosovo) jahrelang, sogar Jahrzehntelang X-hunderttausende von starken Franken betrogen, ja vom CH-Volk & den fleissigen Ausländern, wegen den “ignoranten” Behörden. Ein 100 % IV- Bezüger sass im Kosovo sogar über Jahre im dortigen Parlament, bei dem waren es
      über – e i n e – Million Fränkli, alles vom braven Steuerzahler abgemolken, wovon er sich ein herrschaftliches Haus leistete. Doch sehr schlecht & auch charakterlos, und solche schweren Kriminellen beschützen, verhätscheln äusserst energisch, auch unter zu Hilfe nahme von willkürlichen Lügen. In der Folge – etwas zu spät – hat dann aber hat die Behörde reagiert, Kontrolleure runter geschickt, die jeden Fall, der infolge Meldungen nicht “koscher” schien, zu überprüfen. Eben ob diese gemeldeten “Schwerst-Behinderten​” munter arbeiten, also Doppelverdiener sind. Was passierte, diesen Kontrolleuren wurden mit Gewalt gedroht, sodass diese wieder zurückgezogen wurden.

      3. Also Hr. Fausch, die korrekte Frage ist wohl eher die, wer uns (auch Sie als Steuerzahler) “verarscht”, wie Sie ja äusserst salopp schreiben, indem Sie auch einfach – wie ja von den Gegnern leider Gottes schon mit regelmässiger Beharrlichkeit – einfach primitiv wieder die SVP diffamieren und verleumden.

      4. Als neutraler Parteiloser habe ich aber leicht gemerkt, dass die Mitglieder dieser arg verleumdeten Partei als einzige sich diesbezüglich vorbildlich einsetzt, nämlich für die Anliegen der sehr fleissigen und anständigen Schweizer/Innen & Ausländer/Innen.
      Sha​lom.

      Kommentar melden
    • Juli 19, 2021

      Herr Hottinger

      Mit Ihrem Votum über die Anzahl der potentiell Auszuschaffenden zeigen Sie klar, dass es Ihnen nur um die Menge und nicht um die Qualität geht.
      So etwas nennt man normalerweise “Fremdenfeindlichkeit​”.

      Viele Grüsse

      Kommentar melden
    • Juli 19, 2021

      @ J. Wolf,

      1. Was hat eine Bejahung einer AUSWEISUNG von möglichst vielen, ja ALLEN rechtskräftig verurteilen Kriminellen zu tun ?

      2. Natürlich leichtfertig, ja grob-fahrlässig einfach wieder die “Rassismus-Keule zu schwingen, ist ein totales “no go”, dies weil ebenfalls eine Straftat (üble Nachrede, Verächtlichmachung & eine schwere Verleumdung). “Straftäter “gibt es doch bei ALLEN RASSEN.

      3. Ich weiss nicht, ob Sie dies verstehen können, wenn ja, dann erwarte ich jetzt eine formelle Entschuldigung von Ihnen.

      Kommentar melden
    • Juli 19, 2021

      Guten Tag Herr Hottinger

      Dass es Ihnen nur um die Anzahl der Auszuschaffenden geht ist offensichtlich. Wenn es Ihnen WIRKLICH darum ginge, Kriminelle auszuweisen, dann würden Sie sich von der willkürlichen SVP-Liste distanzieren.

      In dieser sind nämlich einerseits viele Kriminelle nicht erfasst [1] und andererseits geht es bei vielen Sachen, die explizit drin stehen um kleine Vergehen für die ein Schweizer nicht mal ins Gefängnis gehen müsste [2].

      Somit ist diese Willkür-Liste kein taugliches Mittel jemanden als “Kriminell” zu identifizieren.
      Für WIRKLICH kriminelle ist es richtig, dass sie ausgeschafft werden – aber NICHT nach der dem Schrott, den die SVP hier produziert hat.

      Falls Sie mir eine andere Interpretation Ihrer Quantitativ-Argumente​ liefern können als die von Ihnen angesprochene “Rassismus-Keule”, dann würde ich mich sicher entschuldigen, aber im Moment sehe ich weder einen Straftatbestand meinerseits (wollen Sie mich gleich auch noch ausschaffen?) noch die Notwendigkeit für eine Relativierung oder Milderung meiner Aussage.

      Und ja, “Straftäter” gibt es wirklich überall. Ob man die Menschen nun nach “Rassen” unterteilt oder nach Nationalität sagt übrigens auch etwas darüber aus, wie Sie denken.

      Nochmals viele Grüsse

      [1] http://www.politnetz.​ch/artikel/22462-waru​m-schuetzt-die-svp-ve​rbrecher-und-kriminel​le
      [2] https://www.youtube.c​om/watch?v=HEFsmBH4UD​A

      Kommentar melden
    • Juli 19, 2021

      Ich frage mich, warum nun eine noch klarere Deklaration der Gründe dazu führen soll, dass das zu einer “Verarsche” führe.

      Ist es nicht so, dass je klarer man deklariert wer betroffen ist, auch weniger Diskussionen entstehen, was nun gelte oder was nicht? Ist es nicht genau eine klare Deklaration, welche uns Sicherheit gibt zu Wissen, was gilt und was nicht? Oder wollen wir uns weiterhin im Ungewissen bewegen um uns zu beklagen, dass man Diesen oder Jenen auch noch ausschaffen hätte sollten, aber Diesen oder Jenen dann nicht?

      Ist es nicht in allen Bereichen des Lebens so, dass je genauer man erklärt bekommt, umso genauer kann man auch nachvollziehen, ob es so ist oder eine Ungerechtigkeit besteht?

      Wäre es nicht dann so, dass man neu Geschwindigkeitstafel​n aufstellen müsste mit (gültig von 40-60) und dann aufgrund der Verhältnismässigkeit welche der Beamte dann erkennt bekommt man eine Busse einer Überschreitung der von Ihm bestimmten Höhe?

      Ist es nicht genau diese Definition 50 welche uns klar und deutlich belegt, dass mit Überschreitung jener eine Busse zu erwarten ist? Sogar die Höhe der Bussen ist im Bussenkatalog genau definiert, somit kann jeder genau nachsehen und erkennen, in welcher Höhe sein Verhalten gebüsst wird.

      Aber genau aus dieser Verhältnismässigkeit entstehen dann Ungerechtigkeiten:
      B​sp:
      Fall 1: Ein Fahrzeughalter hat einen Hustanfall (ärtzlich attestiert) touchiert eine Leitplanke (Gesamtschaden ca 5’000.–) bekommt einen Ausweisentzug im Erstfall 3 Monate wegen Nichtbeherschen des Fahrzeuges.
      Fall 2: Ein Fahrzeughalter donner wegen nachweislicher Unachtsamkeit (am Händy manipulirt, erwiesen) in den Vordermann (Gesamtschaden ca. 130’000.–) hat nun den Abschlussentscheid erhalten. Fr. 1’200.– Busse KEIN Ausweisentzug im Erstfall

      Und ja diese zwei Bsp wären belegbar, wenn diese nicht durch den Datenschutz geschützt wären. Habe BEIDE Fälle selber abgerechnet als Geschädigter an den Fahrzeugen.

      Ist das die sog. Verhältnismässigkeit,​ welche wir nun zu erwarten haben mit den heute erstellten Urteilen der Richter?

      Kommentar melden
    • Juli 19, 2021

      Das Bussenbeispiel ist grundsätzlich ein gutes Beispiel. Nur kann man dies nicht mit einer Ausschaffung vergleichen, da die Ausschaffung ja keine Strafe sondern eine Konsequenz derselben darstellt. Die Busse hingegen ist eine Strafe.
      Ausserdem spielt die Ausschaffung in einer ganz anderen Liga. Da steht mehr auf dem Spiel als bei einer Busse.

      Kommentar melden
    • Juli 19, 2021

      Hallo Herr Schweizer

      Ich fasse also Ihren Post zusammen:
      * Wenn man die Grenze Millimetergenau definiert ist es absolut gerecht
      * Bei der Berücksichtigung von Verhältnismässigkeit entstehen Ungerechtigkeiten
      * Richter nutzen die Verhältnismässigkeit nur zu Gunsten der Anderen

      Ihr Beispiel mit der Geschwindigkeit ist eigentlich ein gutes Beispiel dafür, was Verhältnismässigkeit bedeutet.
      Die Fakten:
      * Das Limit ist 50 km/h
      * Die Tachos der Fahrzeuge müssen immer die exakte oder eine höhere Geschwindigkeit anzeigen als die Tatsächliche – niemals eine tiefere
      * Die Messgeräte haben je nach verwendeter Technik eine Messungenauigkeit von bis zu 10%

      Das bedeutet also, dass man in der 50er-Zone auf dem Tacho 60 drauf haben kann, mit 56 gemessen wird und nach Abzug der Messtoleranz 3 km/h zu schnell war.

      Wenn man die Verhältnismässigkeit nicht berücksichtigen würde, dann würde das bedeuten, dass die Fahrzeug-Tachos KEINE Abweichung von der tatsächlichen Geschwindigkeit haben dürften und ein Messtoleranz-Abzug nicht existiert. Wenn Sie dann also mit 60 auf dem Tacho in der 50er Zone geblitzt würden hätten Sie nicht 3 km/h zu viel sondern 10 km/h zu bezahlen.

      Und es würde auch keine Rolle mehr spielen ob man die 60 km/h auf dem Tacho hatte weil man mit einer gebärenden Frau in die Notaufnahme unterwegs ist oder schon 20 mal geblitzt wurde.

      Ihre beiden Fälle sind eigentlich ein sehr gutes Beispiel für den Sinn der Verhältnismässigkeit.​ Gerade im Fall 1 würde das für den anderen Fahrzeughalter bedeuten, dass er wegen möglichem Hustenanfall gar nie mehr hinter das Steuer dürfte. Und nach Ihrer Beschreibung ist ja lediglich Sachschaden entstanden. Und Sie wollen mir nun weismachen, dass die Begleichung des Sachschadens (ja ich weiss, die Versicherung steht da auch noch im Spiel, wird aber wohl einen Regress auf die Betroffenen gemacht haben! [1]) keine Strafe ist. Und auch Ihr Fall 2 zeigt doch, dass der Fahrzeughalter sehr streng angefasst wurde. Eine kurze Google-Recherche hat mir wesentlich tiefere Bussen gezeigt [2]. Dank der Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit kann hier der gesteckte Rahmen mehr oder weniger ausgeschöpft werden. Eben der Situation und dem Vergehen angepasst. So etwas nennt man dann eben “Verhältnismässigkeit​”.
      Klar, als direkt Betroffener wünschen Sie der Gegenpartei natürlich Pest, Cholera und den finanziellen Ruin für so etwas. Aber nützt Ihnen das direkt etwas?

      Vimentis hat sehr kurz und prägnant beschrieben, was Verhältnismässigkeit denn genau ist [3]. Aber klar – Sie wünschen sich die Verhältnismässigkeit natürlich nur dann, wenn es um Sie geht und niemals wenn es um die anderen geht. Toll!

      Bitte öffnen Sie Ihre Augen!

      [1] http://www.bfu.ch/de/​ratgeber/ratgeber-rec​ht/strassenverkehr/ve​rminderte-fahrt%C3%BC​chtigkeit/ablenkung/t​elefonieren-sms-im-au​to
      [2] http://www.srf.ch/kon​sum/themen/umwelt-und​-verkehr/handy-fummel​n-am-steuer-viel-teur​er-als-100-franken
      [​3] https://www.vimentis.​ch/d/lexikon/534/Verh​%C3%A4ltnism%C3%A4ssi​gkeit.html

      Kommentar melden
  • Februar 2, 2016

    Wie Recht Sie haben Herr Meier. Also ganz klar NEIN zur DI. Wieso soll ich auf Verlangen der SVP Reiche Kriminelle und Betrüger schützen und bevorzugen. SO nicht.
    Die DI ist totaler Saich.
    Mit der Ausschaffungsinitiati​ve werden mehr Delikte erfasst auch diejenigen die sie erwähnen. Die SVP belügt den Wähler. Denn mit der DI werden weniger ausgeschafft da weniger Delikte. Will uns die SVP verarschen ?? http://www.srf.ch/new​s/schweiz/session/aut​omatische-ausschaffun​g-von-auslaendern-bei​-schweren-verbrechen

    Kommentar melden
    • Juli 19, 2021

      Herr Fausch

      Warum ist das nun falsch, wenn MEHR Delikte erfasst sind und warum würden dadurch Verbrecher und Kriminelle noch geschützt? Ist es nicht so, dass wenn man deklariert welche als Kriminell und Verbrecher definiert sind, dass diese eben genau dann betitelt werden und sich nicht aus dem Staub machen können als Bagatelle?

      Nun. Ihre hier dargestellte Logik, dass man mit einem genaueren Deliktskatalog nun Verbrecher und Kriminelle schützen wolle, die müssten Sie hier schon noch genauer deklarieren. Scheint mir zur Zeit nicht wirklich erkenntlich zu sein.

      Kommentar melden
    • Juli 19, 2021

      Nichts Neues in der Schweiz! Welcher Kanton ist das doch gleich, der von Ausländern, die in der Schweiz leben wollen, nach eineinhalb Jahren gute Deutschkenntnisse verlangt, ansonsten er gehen muss. Aber nicht, wenn er mehrere Millionen besitzt. Dann braucht er kein Deutsch zu können. Muss er denn nur schmieren können? Und ich dachte, hier seien vor dem Gesetz alle gleich!

      Kommentar melden
  • Februar 3, 2016

    Jeder Mensch bringt Natur gemäss seine Einstellung & seine Probleme mit an den neuen Ort, die er zu Hause schon hatte. Bei der Willkür die in Kriegsgebieten herrscht, sind Leute von dort äusserst problematisch.
    Dass jede Gemeinschaft auf der Welt verschiedene Ansichten & Einstellungen hat, in verschieden Jahrhunderten der menschlichen Entwicklungen steckt, ist hoffentlich unbestritten. Gewalttätige schon in ihrer Heimat, kann man in unsere abendländische Kultur ganz bestimmt nicht integrieren. Dies ist eine grosse Illusion. In Europa wird es, sollte es bei dieser völlig UN-krontrollierten Massen Einwanderung wild fremder Kulturen bleiben, wird es sehr bald so verdreckt, gewalttätig gegenüber jedem Nächsten zugehen, wie bei Ihnen Zuhause es der Normal Zustand ist. Es wird dann Jeder das RECHT in seine eigenen, Gewalt -tätigen Hände nehmen, erst dann werden die Ilusionisten vielleicht erwachen;

    Quellen-​Video

    https://www.​youtube.com/embed/44v​zMNG2fZc

    Kommentar melden
  • Februar 3, 2016

    “Mit der Durchsetzungsinitiati​​ve soll ein Automatismus eingeführt werden, der ohne jede Einzelfallprüfung und ohne Verhältnismässigkeit durch einen Richter, eine Ausschaffung auslöst und zwar per sofort “

    Sie unterstellen somit dem Richter, welches ein Urteil fällt, dass er diese Verhältnismässigkeit nicht betrachtet, bevor er ein Urteil fällt? Wird zwar heute schon gemacht, aber ist ja egal…

    Kommentar melden
  • Februar 3, 2016

    JA zur DSI,

    endlich für mehr Sicherheit Sorge tragen;

    https://ww​w.youtube.com/watch?v​=Y7Axb2ZXJF0

    Kommentar melden
  • Februar 3, 2016
    • Juli 19, 2021

      Herr Hottinger

      Ihre “Stet der Tropfen höhlt den Stein” Politik in Ehren. Aber ich denke es ist nun genug dargestellt. Nun sollten wir BEIDEN Seiten die Gelegenheit geben, sich darüber Gedanken zu machen, was für wen wie gilt. Solange wir weiterhin den Menschen vollstopfen mit irgendwelchen Infos, welche nur noch als Populismus zu bezeichnen sind, wird man kaum den Kopf so frei bekommen, dass man die “richtige” Entscheidung fällt.

      Für mich zumindest ist es so, dass mir nun langsam dieses ewige Hickhack, wer wen anlügt auf den Wecker geht, aber effektive Fakten hat auch Frau Somaruga in den Auftritten nicht gebracht. Auch nur polemische Angriffe auf die Gegenseite was niemanden effektiv hilft.

      Zudem: Ob es bei einem Ja oder Nein wirklich “Richtig” war…. sagt und dann vielleicht später das Licht.

      Kommentar melden
  • Februar 10, 2016

    Nichts Neues in der Schweiz! Welcher Kanton ist das doch gleich, der von Ausländern, die in der Schweiz leben wollen, nach eineinhalb Jahren gute Deutschkenntnisse verlangt, ansonsten er gehen muss. Aber nicht, wenn er mehrere Millionen besitzt. Dann braucht er kein Deutsch zu können. Muss er denn nur schmieren können? Und ich dachte, hier seien vor dem Gesetz alle gleich!

    Kommentar melden

Kommentar schreiben

Neuste Artikel

  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu