1. Politik Aktuell

Das Wahlsystem des Kantons Zürich

Dieser Text erläutert das Wahlsystem der Zürcher Kantons- und Regierungsratswahlen und zeigt auf, wie man bei diesen wählt.

Die Räte

Das Zürcher Parlament, der Kantonsrat, besteht aus 180 Bevölkerungsvertretern. Er wird in 18 Wahlkreisen gewählt.

Die Exekutivbehörde des Kantons Zürich ist der Regierungsrat. Er besteht aus 7 Mitgliedern und wird in nur einem Wahlkreis (ganzer Kanton Zürich) gewählt.

Wahlsystem

Sowohl Kantonsrat als auch Regierungsrat werden im Kanton Zürich alle 4 Jahre gewählt.

Der Kantonsrat wird in 18 Wahlkreisen in einer Verhältniswahl (Proporz) gewählt. Man wählt also nicht direkt Kandidaten, sondern in erster Linie Parteien. Die zur Verfügung stehenden Sitze werden entsprechend der Bevölkerungsstärke auf die Wahlkreise aufgeteilt. Bei den Kantonsratswahlen 2007 wurde erstmals das „neue Zürcher Zuteilungsverfahren“ angewandt. Dieses System funktioniert in zwei Schritten. Zuerst werden die Sitze auf der Ebene des gesamten Kantons Zürich dem Stimmenanteil entsprechend auf die Listen verteilt (sogenannte Oberzuteilung). Es wird also zuerst festgestellt, wie viele Sitze jede Partei über den ganzen Kanton hinweg erhält. Um an der Sitzverteilung teilnehmen zu können, muss eine Partei mindestens in einem Wahlkreis 5% der Stimmen erreichen. Im zweiten Schritt werden die den Parteien zugewiesenen Sitze auf die einzelnen Parteilisten in den Wahlkreisen aufgeteilt (sogenannte Unterzuteilung). Hierbei wird sichergestellt, dass jede Partei die bei der Oberzuteilung erhaltenen Sitze auch bei der Verteilung auf die Wahlkreise behält. Zudem versichert das Verfahren, dass jeder Wahlkreis die ihm zu Beginn gemäss Bevölkerungsanteil zugewiesene Sitzzahl erhält. Als letzter Schritt werden die Sitze der Parteien in den Wahlkreisen auf die Kandidaten verteilt. Innerhalb einer Liste gelten die Kandidaten mit den meisten Stimmen als gewählt.

Da die Zuteilung der Sitze auf die Parteien über alle Wahlkreise hinweg geschieht, kann es vorkommen, dass eine eine Liste in einem Wahlkreis mit weniger Stimmen mehr Mandate erhält als eine andere. Über den ganzen Kanton hinweg sind solche Unregelmässigkeiten jedoch nicht möglich.

Der Regierungsrat wird nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt. Dabei werden nur Kandidaten gewählt. Listen und Parteien sind für die Wahl nicht relevant. Im ersten Wahlgang wird ein absolutes Mehr berechnet, bei dessen Überschreitung ein Kandidat gewählt ist. Das absolute mehr entspricht der totalen Anzahl gültig eingegangener Stimmen geteilt durch 14 (2x 7 Sitze). Die nächsthöhere ganze Zahl stellt die zu überschreitende Hürde für die Kandidaten dar. Falls im ersten Wahlgang weniger als 7 Personen das absolute Mehr erreichen, braucht es einen zweiten Wahlgang. Dieser funktioniert nach dem relativen Mehr. Die noch verbleibenden Sitze werden den Kandidaten mit den meisten Stimmen zugesprochen.

So wählt man

Die Parteien stellen für die Kantonsratswahlen Listen mit wählbaren Kandidaten auf. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie es Kantonsratssitze in seinem Wahlkreis gibt. Man unterscheidet bei der Proporzwahl grundsätzlich zwischen Stimmen für die Partei und Stimmen für die Kandidaten. Wählt man einen Kandidaten, erhält sowohl die Partei des Kandidaten als auch der Kandidat selbst eine Stimme. Leere Linien auf einer Liste mit Parteibezeichnung gelten als Stimme für diejenige Partei.

Es gibt bei den Zürcher Kantonsratswahlen zwei Möglichkeiten zu wählen: eine vorgedruckte Partei-Liste unverändert einwerfen oder eine vorgedruckte Liste mit folgenden Optionen abändern:

  • Streichen: Person ersatzlos von einer vorgedruckten Parteiliste streichen. Diese leere Zeile fällt als Stimme jener Partei zu, deren Name oder Abkürzung im Kopfbereich des Wahlzettels steht. Die Zeile hilft der Partei somit bei der Erlangung eines Mandates. Sie nimmt allerdings keinen Einfluss auf die Verteilung der Sitze innerhalb der Liste.
  • Kumulieren: Person doppelt auf eine Liste schreiben. Person und Partei erhalten dadurch zwei Stimmen. Mehr als zweifache Nennung sowie „dito“ oder Gänsefüsschen (“) sind ungültig.
  • Panaschieren: Person von der Liste streichen und durch eine Person einer anderen Liste ersetzen. Dann erhält die Partei, von der die hinzugefügte Person ursprünglich stammt, die Stimme. Die Partei, die im Kopfbereich steht, erhält eine Stimme weniger.

Der Wahlzettel für die Regierungsratswahl hat nur 7 Zeilen. Es gibt keine vorgedruckten, sondern nur leere Listen, die von Hand ausgefüllt werden müssen. Gewählt sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit.

Literaturverzeichnis

Kanton Zürich (2003). Gesetz über die politischen Rechte (GRP).

Direktion der Justiz und des Innern des Kanton Zürich (2005). Sitzverteilung bei Parlamentswahlen nach dem neuen Zürcher Zuteilungsverfahren – Eine leicht verständliche Darstellung. Gefunden am 12. Februar 2011 unter Link

Wahlsystem_Kanton_Zuerich.pdf – PDF

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