Der Mittelstand und Familien mit Kindern tragen einen Grossteil der Steuerlasten – und durften bisher von keinerlei Steuerentlastungen profitieren. Bisher waren es vor allem die tieferen und höheren Einkommen, die steuerlich begünstigt wurden. Die anstehende, dritte Steuergesetzrevision wirkt diesem Problem endlich entgegen und realisiert konkrete Steuermilderungen für Familien und Mittelstand. Damit schaffen wir die Grundlage für eine nachhaltig starke Kaufkraft in unserem Kanton. Mit dieser Revision setzt der Aargau seine Politik der gezielten steuerlichen Optimierungen fort, die er mit den Steuergesetzrevisionen von 1998 und 2006 beschritten hat. Die Folge der vergangenen Steuergesetzrevisionen waren nicht sinkende Steuereinnahmen, sondern steigende! Seit 2006 konnten nicht weniger als 150 Gemeinden im Kanton den Steuerfuss senken. 350 neue Firmen haben sich im Aargau angesiedelt. Nicht ohne Folgen: der Kanton wies im vergangenen Jahr 245 Millionen Franken Ertragsüberschuss aus, eine wahrlich stolze Zahl. Und nicht zuletzt ist die Standortattraktivität im interkantonalen Vergleich massiv gestiegen, so dass der Kanton Aargau bei den letzten beiden Erhebungen hinter Zug und Zürich auf Rang 3 einen Podestplatz errungen hat; nicht nur, aber auch aufgrund der Steuergesetzrevisionen. Diesen erfolgreichen Weg gilt es weiter zu gehen, deshalb am 23. September Ja zur aargauischen Steuergesetzrevision.
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