Mit der Reform der Verrechnungssteuer soll die Verrechnungssteuer von 35% auf Zinsen von neuen Schweizer Obligationen abgeschafft werden. Damit soll bezweckt werden, dass Schweizer Firmen, welche ihre Anleihen im Ausland herausgeben, diese künftig wieder im Inland herausgeben.

Konkret von der Verrechnungssteuer befreit werden sollen neu Zinsen von Schweizer Obligationen, Erträge von Obligationenfonds, sowie Treuhandanlagen. Für ausländische Investorinnen und Investoren und inländische juristischen Personen soll die Verrechnungssteuer auch auf Kontozinsen aufgehoben werden.

Ausgangslage

Die Schweizer Verrechnungssteuer geht auf das Jahr 1944 zurück. Sie soll die Steuerhinterziehung eindämmen: durch den Rückzahlungsmechanismus soll ein Anreiz bestehen, die mit der Verrechnungssteuer belasteten Einkünfte und Erträge anzugeben.

Heutzutage besteht die Verrechnungssteuer auf Dividenden von Schweizer Aktien und auf Zinsen von Schweizer Anleihen und Konti. Unternehmen bzw. Banken zahlen also 65% des Bruttoertrags an die Anleger und geben 35% als Verrechnungssteuer ab. Die Steuer kann bei der Deklaration in der Steuererklärung zurückgefordert werden. Ausländische Anleger können die Erträge allerdings nur mühsam und zum Teil nur teilweise bzw. gar nicht zurückfordern.

Zur Umgehung der Verrechnungssteuer geben viele grosse Schweizer Unternehmen ihre Anleihen im Ausland heraus, damit diese für ausländische Investorinnen und Investoren attraktiver sind. Von einem Gesamtbestand von rund 800 Milliarden Franken an Anleihen von Schweizer Unternehmen wurden 470 Milliarden, also mehr als die Hälfte, im Ausland ausgegeben.

2020 und 2021 nahm der Bund aus der Verrechnungssteuer netto je rund 5 Milliarden Franken pro Jahr ein. Davon stammte allerdings der grösste Teil mit über 90 Prozent von Dividenden, welche von der Reform nicht betroffen sind. Gemessen an den bisherigen Nettoerträgen werden mit der Reform etwa 5 Prozent der Verrechnungssteuer abgeschafft.

Argumente der Befürworter

Bundesrat und Parlament befürworten die Reform der Verrechnungssteuer. Die Verrechnungssteuer auf Obligationen schade der Schweiz, weil sie kompliziert und aufwendig sei. Die Reform hole das Geschäft in die Schweiz zurück und schaffe Arbeitsplätze und generiere Wertschöpfung. Damit könnten innert weniger Jahre Mehreinnahmen erzielt werden.

Die Reform der Verrechnungssteuer stärke den Standort Schweiz auch in Hinsicht auf die Mindeststeuer der OECD, indem die Schweiz in anderen Bereichen attraktiv bleibe. Zudem schaffe die Reform die Verrechnungssteuer nur dort ab, wo sie unter dem Strich eher schädlich als nützlich sei.

Schliesslich würden Obligationen attraktiver: Bund, Kantone und Gemeinden könnten deshalb unter Umständen ihre Obligationen zu tieferen Zinsen anbieten, wodurch die Zinsausgaben sinken würden.

Argumente der Gegner

Das Referendumskomitee bemängelt, dass von der Abschaffung der Verrechnungssteuer hauptsächlich Grosskonzerne profitieren würden und diese damit neue Sonderrechte erhielten.

Die Ablehnung der Stempelsteuer-Abstimmung, welche die Abschaffung von Emissionsabgaben forderte, zeige, dass die Bevölkerung es ablehne, wenige Konzerne bei der Kapitalbeschaffung zu privilegieren.

Ausserdem entfalle mit der Abschaffung der Verrechnungssteuer für Grossanleger der Anreiz, die Steuern korrekt anzugeben. Damit werde die Steuerkriminalität von Grossanlegern und Oligarchen gefördert.

Insgesamt führe die Vorlage zu Ausfällen von jährlich 600 bis 800 Millionen Franken. Die Kosten davon habe die Bevölkerung zu tragen. 480 Millionen dieser Erleichterungen flössen zudem direkt ins Ausland ab.


Diesen Artikel gibt es hier als pdf: Verrechnungssteuer

Quellen

Bundesrat (2022). Erläuterungen des Bundesrates – Volksabstimmung vom 25.09.2022. Gefunden am 08. September 2022 unter https://www.admin.ch/dam/gov/de/Dokumentation/Abstimmungen/September2022/_DE_Erlaeuterungen_September_2022.pdf.download.pdf/_DE_Erlaeuterungen_September_2022.pdf

Eidgenössisches Finanzdepartement (2022). Reform der Verrechnungssteuer (Stärkung des Fremdkapitalmarkts). Gefunden am 08. September 2022 unter https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/das-efd/abstimmungen/reform-verrechnungssteuer.html

JA zur Reform der Verrechnungssteuer (2022). Argumente für ein JA. Gefunden am 08. September 2022 unter https://www.zukunft-sichern.ch/argumente

Tagblatt (2022). Alles Wichtige zur Verrechnungssteuer. Gefunden am 08. September 2022 unter https://www.tagesanzeiger.ch/alles-wichtige-zur-verrechnungssteuer-460645366765

Verrechnungssteuer-Vorlage NEIN (2022). Argumentarium «NEIN zur Abschaffung der Verrechnungssteuer». Gefunden am 08. September 2022 unter https://verrechnungssteuer-vorlage-nein.ch/wp-content/uploads/2022/06/220603_SPS_VST_Argumentarium_DE.pdf

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Reform der Verrechnungssteuer
  • September 13, 2022

    Keines der \”Argumente\” der Befürworter hat Hand und Fuss. Es handelt sich durchwegs um aus der Luft gegriffene Behauptungen.

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  • September 13, 2022

    Die geplante Abschaffung der Verrechnungssteuer führt auch zu massiven Steuerausfällen
    für das Gemeinwesen. Bei einem Ja fehlen jedes Jahr mehrere hundert Millionen Franken
    in der Staatskasse. Bei einem normalisierten Zinsniveau von 3 bis 4 % geht der Bund von
    Ausfällen von 600 bis 800 Millionen jährlich aus.

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  • September 19, 2022

    NEIN zur Teilabschaffung der Verrechnungssteuer: Finanzplatz braucht keine Stimulierung.

    Wegen der massiven Kapitalüberschüsse und Kapitalzuflüsse auf unseren Finanzplatz stehen wir in der Schweiz vor der historisch einmaligen Situation, dass die Nationalbank diese Kapitalzuflüsse mit Negativzinsen bekämpfen muss, zum Schaden der Sparer:innen in der Schweiz und zum Schaden unserer Altersvorsorge, eine Situation, die wir uns noch vor wenigen Jahren nicht hätten vorstellen können. Und mit einer Steuersenkung für den Kapitalmarkt verschärfen wir dieses Übel der Überkapitalisierung noch. Unser Finanzplatz braucht keine zusätzliche steuerliche Stimulierung von Kapitalzuflüssen.

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  • September 24, 2022

    NEIN zum Verrechnungssteuergesetz: Ausfälle sicher, Mehreinnahmen unsicher

    Die Befürworter der Reform behaupten, die Ausfälle würden mittelfristig kompensiert, weil mehr Firmen Obligationen in der Schweiz ausgeben würden. Das ist zwar möglich, aber keineswegs sicher. Experten beurteilen die Schätzungen dazu kritisch. Fest steht: Bei vergangenen Reformen wurden solche Effekte stark überschätzt.
    Man wird den Verdacht nicht los, dass die geplante Reform – im Gegensatz zur Verrechnungssteuer – ganz und gar nicht der Steuergerechtigkeit dient. Wer kein grosses Obligationenvermögen hat, das er vor dem Fiskus verstecken möchte, stimmt besser NEIN.

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