1. Gesellschaft

Ständerat entscheidet für die Freiheit und das Kindeswohl

Entgegen den Voten aus erz­kon­ser­va­ti­ven​ Krei­sen hat der Ständerat in einer denk­bar knap­pen Ab­stim­mung ent­schie­den, das Ad­op­ti­ons­ver­bot für Ho­mo­se­xu­elle Paare auf­zu­he­ben.

Dieser Entscheid markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer freiheitlichen Gesellschaft. Wir sollten bestrebt sein künstliche Hindernisse aus unserem Rechtssystem zu verbannen um allen es soweit als möglich zu erlauben, so leben zu können, wie sie es für richtig halten. Das heisst keineswegs, dass alles erlaubt sein sollte, es heisst lediglich, dass wir einen guten Grund brauchen um eine Sache zu verbieten.

Einen solchen Grund ist nicht ohne weiteres auszumachen, wenn es um Adoptionen durch gleichgeschlechtliche​ Paare geht. Die ,Aushöhlung des Instituts der Ehe‘ kann kein Grund sein. In unserer Gesellschaft kann man Kinder grossziehen ohne verheiratet zu sein und man kann verheiratet sein, ohne Kinder grosszuziehen. Wenn dies tatsächlich die Ehe aushöhlt, ist es längst geschehen und hat nichts mit gleichgeschlechtliche​n Paaren zu tun.

Der einzige Gesichtspunkt, welcher hier wirklich eine Rolle spielen darf, ist das Wohl des Kindes. Ist das Wohl des Kindes dadurch gefährdet, dass es mit zwei Vätern oder zwei Müttern aufwächst? Ich weiss es nicht, aber gehen wir mal die beliebtesten Argumente durch, wieso es so sein könnte. Solchen Kindern fehlen gewisse Rollenvorbilder. So könnten sie später auch einmal homosexuell werden. Das wäre aber nur dann ein Problem, wenn wir von vornherein davon ausgehen, dass Homosexualität etwas schädliches ist, was wir aber in unserer Gesellschaft nicht (mehr) tun. Solche Kinder werden in der Schule gemoppt, weil sie keine ,normalen‘ Eltern haben. Aber Fakt ist nunmal, das Kinder in der Schule aus den dümmsten Gründen gemoppt werden. Sie werden gemoppt weil sie dick oder klein sind, weil sie eine Brille tragen, weil sie Ausländer  oder Schweizer sind, weil sie besonders Klug sind oder intellektuell etwas hinterherhinken, weil sie reiche Eltern haben, oder besonders arme. Kurz: Es gibt so viele Gründe, wieso Kinder in Schulen gemoppt werden, dass es auf einen mehr wirklich nicht mehr drauf an kommt. Ganz davon abgesehen: Wollen wir reichen und besonders armen Menschen mit dieser Argumentation auch Anfangen das Sorgerecht für ihre Kinder zu entziehen? Ich denke nicht. Schliesslich ist da noch das Argument, dass die Kinder sich für ihre ,abnormalen‘ Eltern schämen würden, spätestens wenn sie in die Pubertät kämen (Zitat Weltwoche). Das mag stimmen. Aber sind wir mal ehrlich zu uns selbst. In unserer Pubertät haben wir uns doch alle hin und wieder für unsere Eltern geschämt. Das gehört richtiggehend zur Pubertät, dass wir all die Eigenarten unserer Erzeuger und Ernährer als penetrant, unerträglich und peinlich taxieren. Das geht auch wieder vorbei und hat letztlich keinem von uns geschadet.

Wer von dem allem jedoch nicht überzeugt ist, der soll bedenken, was wohl das wichtigste ist, für das Wohl des Kindes. Und das ist, dass dieses Kind in festen Strukturen grosswerden kann, in einem Umfeld, welches ihm vertraut ist.  Und genau darauf zielt der Vorschlag auch ab, dass insbesondere für Stiefkinder dieses Adoptionsrecht bestehen soll. Es geht also darum, dass Kinder, welche sowieso schon in einem Haushalt mit ,zwei Mütter‘ oder ,zwei Vätern‘ aufwachsen, eine rechtliche Sicherheit haben, im Falle des Todes des leiblichen Elternteils nicht in einem Heim zu landen, sondern weiter in dem ihm vertrauten Umfeld bleiben kann. Dies ist ohne Zweifel im Interesse des Kindeswohl und darum unbedingt zu unterstützen.

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