1. Politik Aktuell

Vereinheitlichung des Bildungswesens

Das Schweizer Bildungssystem ist im Umbruch. Volk und Stände haben in den letzten Jahren Änderungen im Bildungsbereich beschlossen, welche Auswirkungen auf alle Schulstufen haben. Die neuen Gesetze werden von den zuständigen Stellen nun laufend umgesetzt.

Diese Publikation informiert über das Reformprojekt HarmoS, dessen Ziel und den Stand der Umsetzung. Anschliessend wird über das neue Berufsbildungsgesetz informiert und es wird aufgezeigt, wo genau eine schweizweite Vereinheitlichung erfolgt und wo nicht.

Harmonisierung der Volksschule

In der Volksabstimmung vom 21. Mai 2006 nahmen 85.6% der Stimmbürger die Verfassungsänderung zur Vereinheitlichung der Schweizer Grundausbildung an. Diese wird von der EDK derzeit umgesetzt. Die wichtigsten Eckpunkte sind die Vereinheitlichung der Unterrichtsziele und der Schulstrukturen sowie eine Verbesserung der Qualität des Schulsystems. Zudem wird die Erhöhung der Durchlässigkeit angestrebt, d.h. es wird möglich, mit einem Schulabschluss noch mehr verschiedene weiterführende Schulen besuchen zu können. Den Umzug von Familien mit Kindern in einen anderen Kanton wird durch einheitliche kantonale Schulsysteme stark vereinfacht.

Schuldauer


Abb. 1: Grund- und Basisstufe (Quelle: www.ag.ch)

In der gesamten Schweiz werden die äusseren Schulstrukturen vereinheitlicht. Das Einschulungsalter wird vom 5. bzw. 6. auf das abgeschlossene 4. Altersjahr gesenkt. Die Dauer der Primarschule wird von 6 auf 8 Jahre erhöht und die Sekundarschule dauert nun einheitlich 3 Jahre. Die obligatorische Schulzeit dauert damit neu 11 Jahre und endet frühestens mit dem 15. Altersjahr. Das Tessin kann seine bisherige Struktur der vierjährigen „scuola media“ beibehalten, weil durch die Umstellung auf das neue System 200 Primarlehrer notwendig würden und 250 Sekundarlehrer arbeitslos wären. Die frühere Einschulung wird eingeführt, weil kleine Kinder einfacher lernen und die Chancengleichheit für Kinder aus armen Familien steigt.

Die ersten 8 Schuljahre sind neu zweigeteilt. Die Kinder von 4 bis 8 Jahren besuchen eine Grund- oder Basisstufe und anschliessend die Mittelstufe:

  • Bei der Basisstufe wird der Kindergarten mit den ersten beiden Primarschuljahren verbunden,
  • bei der Grundstufe der Kindergarten mit der ersten Primarschule.

Das Eintrittsalter in die Mittelstufe ist flexibel und abhängig vom Entwicklungsstand des Kindes. Durch diese Umstellung können die Kinder individuell gefördert werden.

Weitere Vereinheitlichungen sind die Einführung von festgelegten Zeiten, zu denen die Kinder in der Schule sind (Blockzeiten) und die Einführung von Tagesstrukturen, z.B. Krippenplätze, welche in der Regel kostenpflichtig sind.

Lehrpläne

In der Schule werden die Lehrpläne pro Sprachregion vereinheitlicht. So lernt das Kind in jedem Kanton auf der gleichen Schulstufe das Gleiche. Dies vereinfacht den Umzug von einem Kanton in einen anderen.

Die Qualität und die Effizienz der neuen Volksschule soll durch ein Bildungsmonitoring (ständiges Messen und Überwachen des Systems) sichergestellt und laufend verbessert werden.

Ebenso wird regional der Fremdsprachenunterricht koordiniert. Eine erste Fremdsprache wird ab dem 5. Schuljahr, die zweite ab dem 7. Schuljahr gelernt. Eine Fremdsprache ist zwingend Englisch, die andere eine Landessprache.


Abb. 2: Sprachenunterricht gemäss HarmoS-Konkordat (Quelle: www.sprachenunterricht.ch)

Bildungsstandards

In den Fächern Mathematik, Naturwissenschaften, Erst- und Zweitsprache wird definiert, was ein Schüler nach dem 4. (Ende der Basisstufe), dem 8. (Ende der Primarschule) und dem 11. Schuljahr (Ende der obligatorischen Schulzeit) können muss. Dabei werden die Kompetenzen mit standardisierten Tests überprüft. Damit ist transparent, was man von einem Schüler nach der Schule erwarten darf.

Bereits jetzt wird die Ausweitung der Bildungsstandards auf die Berufsschule und Kantonsschule gefordert. Ebenso werden Ranglisten der Schulen aufgrund der Testresultate verlangt.

Aktueller Stand

Im Juni 2007 hat sich die EDK auf die oben vorgestellten Eckpunkte geeinigt. Auch 2007 hat das Parlament das Sprachengesetz verabschiedet, welches festlegt, dass die 1. Sprache ab dem 5. und die 2. Sprache am dem 7. Schuljahr gelehrt wird. Die Reihenfolge legen die regionalen Erziehungsdirektorenkonferenzen fest.

Bereits jetzt laufen erste Tests: Schon 2007 haben 12’000 Schüler einheitliche Tests zur Festlegung der Bildungsstandards abgelegt. Bis 2009 werden in 9 Kantonen 108 Versuchsklassen mit dem neuen Modell (Grund- und Basisstufe) getestet.

2014 endet die Übergangsfrist zur Umsetzung der obengenannten Prinzipien, sofern 10 Kantone zustimmen.

Berufsbildung

Am 1.Januar 2004 traten das neue Berufsbildungsgesetz und die neue Berufsbildungsverordnung auf Bundesebene in Kraft. Bis zum 24. September 2007 haben 9 von 26 Kantonen ihr Berufsbildungsgesetz angepasst. Ziel des Gesetzes ist es, ein steigendes Angebot für Begabte und Lernschwächere zu ermöglichen, die Durchlässigkeit in der Berufsbildung zu erhöhen und mehr Geld für die Berufsbildung zur Verfügung zu stellen. Die genauen Änderungen werden im obenstehenden Kasten „Profiwissen“ erläutert.

Ausblick

  • Möglichst alle Jugendlichen sollen einen Abschluss (z.B. Berufslehre, Matura) nach der obligatorischen Schule erwerben. Heute verfügen 10% der Bevölkerung über keinen solchen Abschluss und 5% beginnen direkt zu arbeiten.
  • Auch in Zukunft muss es sich für die Betriebe wirtschaftlich lohnen, einen Lehrling auszubilden.
  • Eine Lehrstelle muss auch für begabte Jugendliche attraktiv sein, deshalb wird die Stellung der Berufsmaturität neu erarbeitet.
  • Die weitere Ausbildung nach der Lehre an Fachhochschulen soll gestärkt werden. Vor allem müssen diese Ausbildungen attraktive Karrierechancen bieten.

Fazit

Die Ausbildung der Kinder und Jugendlichen wird gesamtschweizerisch harmonisiert, sodass überall das Gleiche gelernt wird und dadurch die Mobilität für Familien vereinfacht wird Dennoch wird die Vereinheitlichung des Bildungswesens nicht zu 100% durchgezogen. Besonders im Bereich der Fremdsprachen ist es den einzelnen Kantonen weiterhin möglich, selbst zu wählen, welche Sprache zuerst unterrichtet wird.

Diese Uneinheitlichkeiten beruhen darauf, dass der Bund die Bildung nicht den Kantonen diktieren kann, sondern diese zu einem grossen Teil autonom sind. Es findet also ein Kompromiss zwischen Föderalismus und Vereinheitlichung statt.

Gleichzeitig soll mit der Vereinheitlichung die Qualität der Bildung steigen. Das Bildungsmonitoring bildet die Grundlage dafür.

Literaturverzeichnis

Anner, N. (2007, 01.04.). Obligatorische Schulzeit wird um zwei Jahre verlängert. Neue Zürcher Zeitung.

Bauder, T. & Sneyd, J. (2007, 18.06.). Neue Harmonie in der Bildungslandschaft? Neue Zürcher Zeitung.

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT (2007). Berufsbildungsgesetz. Abrufbar unter: Link

Deutschweizerische Berufsbildungsämterkonferenz SBBK (2007). Umsetzung neues Berufsbildungsgesetz. Abrufbar unter: Link

Der Schweizerische Bildungsserver Educa (2007). Schweizerisches Bildungswesen: Was ist neu?. Abrufbar unter: Link

Deutschsprachige EDK-Regionalkonferenz (2007). Sprachenpolitik EDK. Abrufbar unter: Link

Erziehungsdirektorenkonferenz Ost EDK-Ost (2007). Erziehung und Bildung in Kindergarten und Unterstufe im Rahmen der EDK-Ost. Abrufbar unter: Link

Hagenbüchle, W. (2007, 16.06.) Harmonie herrscht in Schulfragen. Neue Zürcher Zeitung

Meier, K. (2007, 01.04.). Die Schweizer Antwort auf Pisa heisst HarmoS. Neue Zürcher Zeitung.

Meier, K. (2007, 01.04.). So wird die schweizerische Volksschule umgebaut. Neue Zürcher Zeitung.

Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz EDK (2007). Konkordat über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat). Abrufbar unter: Link

Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF (2007). Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung. Abrufbar unter: Link

20071129_Vereinheitlichung_Bildungssystem.pdf – PDF

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