Dieser Text erläutert das Wahlsystem für den Kantonsrat und den Regierungsrat des Kantons Luzerns und zeigt auf, wie man diese wählt.
Die Räte
Das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... des Kantons Luzern, der Kantonsrat, besteht aus 120 Volksvertretern. Er wird in sechs Wahlkreisen gewählt.
Die Exekutivbehörde des Kantons Luzern ist der Regierungsrat. Dieser besteht aus fünf Mitgliedern und wird in nur einem Wahlkreis (ganzer Kanton Luzern) gewählt.
Wahlsystem
Sowohl der Kantonsrat als auch der Regierungsrat werden im Kanton Luzern alle vier Jahre gewählt. Die Amtszeit der Behörden beträgt vier Jahre.
Der Kantonsrat wird aus den sechs Wahlkreisen gewählt. Die Zuteilung der 120 Sitze auf die Wahlkreise erfolgt vor der Wahl. Sie stellt sicher, dass jeder Wahlkreis entsprechend seiner Bevölkerungszahl die angemessene Anzahl Sitze für den Kantonsrat erhält.
Wahlkreise | Mitglieder |
Luzern Stadt | 25 |
Luzern Land | 30 |
Hochdorf | 21 |
Sursee | 21 |
Willisau | 16 |
Entlebuch | 7 |
Gewählt wird mit einer Verhältniswahl (ProporzProporz, auch Proporzwahl oder Verhältniswahl, bezeichnet i...). Die Proporzwahl ist ein zweistufiges Wahlsystem. Im ersten Schritt wird ermittelt, wie viele Stimmen die verschiedenen Parteien erhalten haben und wie viele Kantonsratssitze sie damit beanspruchen dürfen. Im zweiten Schritt werden die Anzahl Sitze innerhalb der Partei auf die Kandidaten mit den meisten Stimmen aufgeteilt. Diesen Vorgang führt man in jedem Wahlkreis durch.
Der Regierungsrat wird nach dem Mehrheitswahlverfahren (MajorzMajorz, auch Majorzwahl oder Mehrheitswahl, bezeichnet in de...) gewählt. Listen und Parteien sind für die Wahl nicht relevant. Im ersten Wahlgang ist derjenige gewählt, der mehr Stimmen als das absolute Mehr erhält. Das absolute Mehr entspricht der Hälfte der gültigen Stimmen plus eins. Erhalten mehr als Kandidaten das absolute Mehr, scheiden diejenigen mit weniger Stimmen aus. Haben weniger als fünf Kandidaten das absolute Mehr erreicht, gibt es einen zweiten Wahlgang für die verbleibenden Sitze. Gezählt wird dabei das relative Mehr der Stimmen.
So wählt man
Die Parteien stellen für die Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats Listen mit wählbaren Kandidaten auf. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie es Kantonsratssitze in seinem Wahlkreis gibt. Man unterscheidet bei der Proporzwahl zwischen Stimmen für die Partei und Stimmen für die Kandidaten. Wählt man einen Kandidaten, erhält sowohl die Partei des Kandidaten als auch der Kandidat selbst eine Stimme. Lässt man die Linien auf der Liste einer Partei leer, bekommt nur die Partei die Stimme.
Es gibt bei den Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats des Kantons Luzern folgende Möglichkeiten zu wählen:
Eine vorgedruckte Parteiliste unverändert einwerfen oder eine vorgedruckte Liste mit folgenden Optionen abändern:
- Streichen: Person ersatzlos von einer vorgedruckten Liste streichen. Diese leere Zeile fällt als Stimme jener Partei zu, deren Name oder Abkürzung im Kopfbereich des Wahlzettels steht. Die Zeile hilft der Partei, mehr Sitze für den Kantonsrat zu erhalten. Sie nimmt allerdings keinen Einfluss auf die Verteilung der Sitze innerhalb der Liste.
- KumulierenAls Kumulieren bezeichnet man das doppelte Hinschreiben eine...: Person doppelt auf eine Liste schreiben. Person und Partei erhalten dadurch zwei Stimmen. Mehr als zweifache Nennung sowie „dito“ oder Gänsefüsschen (“) sind ungültig. Auf der Liste dürfen am Schluss jedoch nicht mehr Namen stehen, wie der Wahlkreis Plätze im Kantonsrat hat.
- Panaschieren: Person von der Liste streichen und durch eine Person einer anderen Liste ersetzen.
- Dann erhält die hinzugefügte Person und deren Partei die Stimme. Die Partei, die im Kopfbereich steht, erhält eine Stimme weniger.
Es gibt ebenfalls eine leere Liste, die man vollständig selber ausfüllen darf. Bei einer leer gelassenen Zeile erhält nur dann eine Partei eine Stimme, wenn die Liste im Kopfbereich des Wahlzettels nach ihr bezeichnet wurde. Es darf nur ein Kantonsratswahlzettel verwendet werden, d.h. nur ein Wahlzettel darf ins Stimmzettelcouvert gelegt werden.
Für die Wahl der Regierungsräte sind in der Beilage alle amtlich gedruckten Kandidatenlisten für die Regierungsratswahlen sowie eine Blankoliste enthalten. Für die Regierungsratswahlen sind neben den amtlich gedruckten Kandidatenlisten und der Blankoliste auch von privater Seite herausgegebene Kandidatenlisten zulässig. Es darf nur eine Liste (Kandidatenliste oder Blankoliste) verwendet werden. Eine vorgedruckte Liste kann unverändert genutzt werden. Es können aber auch folgende Anpassungen vorgenommen werden:
- Vorgedruckte Kandidatennamen streichen (mind. Jedoch muss ein Name vorhanden sei).
- Die Name anderer wählbarer Kandidaten oder Kandidatinnen auf die Liste schreiben.
Eine Liste für die Regierungsratswahl darf maximal fünf Namen enthalten und keiner darf mehr als einmal erwähnt werden. Wer eine Blankoliste benutzt, muss mindestens einen Namen auf die Liste schreiben.
Gewählt sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit. Zudem muss am Schluss noch der Regierungspräsident gewählt werden. Die einzige Bedingung ist, dass man dafür einen Namen hinschreibt, den man auch als Regierungsrat gewählt hat.
Literaturverzeichnis
Kanton Luzern (2015). „Kantonsrat.“ Abgerufen unter Link
Kanton Luzern (2015). „Regierungsrat.“ Abgerufen unter Link
Kanton Luzern (2015). „Sitzzuteilung Wahlkreise.“ Abgerufen unter Link
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Ein bisschen schief, dieser Vergleich; auch ein bisschen primitiv!