1. Finanzen & Steuern

Weg mit dem Bankgeheimnis – oder doch nicht?

«Hausdurchsuchung bei Blocher», «Hat Blo­cher das Bank­ge­heim­nis verletzt?», so und ähnlich ti­telte die Presse kürzlich, als die Zürcher Staats­an­walt­schaft​ gegen einen der reichs­ten und ein­fluss­reichs­ten Schwei­zer ein Straf­ver­fah­ren eröffnete. Ab­ge­se­hen vom «Promi»- und «Crime»-Effekt: Was geht uns die­ser Fall an? Was ist schon da­bei, wenn man das Bank­ge­heim­nis ver­letzt? Ist es nicht so­wieso tot? Ganz und gar nicht! Das sagt die CVP und plädiert dafür, das Bank­kun­den- wie auch das Arzt- und das An­walts­ge­heim­nis nicht ver­lu­dern zu las­sen, son­dern diese Pfei­ler un­se­rer Privatsphäre zu ver­tei­di­gen und straf­recht­lich bes­ser zu schützen.

Mit grossem Getöse wurde die Frage diskutiert, ob Nationalbankpräsident​ Philipp Hildebrand hätte einschreiten müssen, als seine Ehefrau einen Dollarkauf tätigte. Die Meinungen waren geteilt. Hildebrand trat zurück.

Was ist geschehen?

Im Schatten blieb lange die Frage, warum der «Fall» an die Öffentlichkeit kam. Inzwischen wissen wir, dass ein Bankmitarbeiter die Kundendaten des Ehepaars Hildebrand in der Bank heimlich gestohlen und Exponenten der grössten schweizerischen Partei diese gestohlenen Daten an die Bundesbehörden und ein nahestehendes Presseorgan weitergaben. Im Gegensatz zum obigen Dollarkauf ist die Verletzung des Bankgeheimnisses ein schwerer Straftatbestand, der mit Gefängnis bis zu drei Jahren geahndet wird. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb Einvernahmen und Hausdurchsuchungen bei den Verdächtigen vorgenommen. Richtigerweise behandelt sie dabei Milliardäre gleich wie «normale» Schweizerinnen und Schweizer. Und pikanterweise handelt es sich dabei um Exponenten der gleichen Partei, die seit Jahren vorgibt, das Bankkundengeheimnis zu schützen und es sogar in der Verfassung verankern will. Mit Recht verurteilte die gleiche Partei noch vor kurzem scharf, dass die deutsche Regierung gestohlene Schweizer Bankkundendaten erwarb und verwendete.

Die Reaktion folgt nun postwendend: Die deutsche Finanzpresse empfiehlt der Schweiz hämisch, nie mehr Deutschland wegen der Verwendung gestohlener Bankdaten zu kritisieren, da nun ja Exponenten der grössten schweizerischen Partei das gleiche täten. SVP-Vizepräsident Christoph Blocher (im Email-Verkehr der Exponenten «Chef» genannt) bestritt zunächst, gestohlene Bankdaten verwendet zu haben, wurde dann von Journalisten auf zunehmende Widersprüche angesprochen und erklärte sein Handeln schliesslich mit den Worten: «Wir lügen ja den ganzen Tag.»

Geharnischte Reaktionen

Fachleute​ reagieren entsetzt. «Durch den Datenklau ist ein schwerer Schaden für den Finanzplatz und die politischen Institutionen generell entstanden», meinte Economiesuisse-Präsid​ent Gerold Bührer. «Ein Datenklau ist das Schlimmste, was einer Bank passieren kann», bekräftigte Christoph Gloor, der Vizepräsident der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers. Und selbst die sonst so zurückhaltende «Neue Zürcher Zeitung » fragt: «Hat Christoph Blocher…gelogen? Diesen Fragen muss sich der starke Mann der SVP stellen, zumal es ihm als gewesenem Justizminister schlecht anstünde, mit entwendeten Bankdaten zu hausieren.» Die NZZ fordert: «Die Verantwortlichen sind für allfällig straf- und medienrechtliche Verfehlungen schonungslos zur Verantwortung zu ziehen. Das gilt insbesondere für Christoph Blocher selbst.»

Braucht es ein Bankgeheimnis?

Die schweizerische Form des Bankgeheimnisses ist ein Bankkundengeheimnis. Geschützt ist nicht die Bank, sondern die Bankkundin. So ist es auch mit dem Arzt- und dem Anwaltsgeheimnis: Geschützt ist nicht der Arzt oder die Anwältin, sondern deren Patientin und deren Klient. Sie werden davor geschützt, dass mit ihren privaten oder sogar geheimen Daten Schindluderei getrieben wird. Es geht meine Nachbarn nichts an, welche Krankheiten ich habe und welche Medikamente ich nehme. Es geht die Zeitung nichts an, welche Unterhaltsstreitigkei​ten ich mit meinem Exmann habe. Und es geht meine Vereinskollegen nichts an, welches Bankkonto ich geerbt habe. Ausser ich sage es ihnen. Das Bank-, das Arzt- und das Anwaltsgeheimnis haben also nichts mit Steuerhinterziehung zu tun, obwohl es dafür missbraucht werden kann. Die Missbräuche sind zu bekämpfen, aber das Geheimnis ist konsequent gegen Verletzungen zu schützen. Der Anspruch auf Privatsphäre ist nichts Böses, auch nichts Anrüchiges, sondern ein wesentliches Grundrecht in e nem freiheitlichen Rechtsstaat. Aus diesem Grunde werden Ärzte, Anwälte und Bankangestellte, also die besonderen «Geheimnisträger» strafrechtlich verfolgt und und mit Gefängnis bestraft, wenn sie solche privilegierten Informationen ihrer Patienten, Klienten und Bankkunden verraten. Zu Recht! Und bestraft wird zu Recht auch, wer ihnen dabei hilft oder sie dazu anstiftet.

Empfindli​che Löcher im Bankgeheimnis

Ereign​isse der letzten Monate wie der Fall Blocher/Hildebrand, aber auch die gestohlenen Bankdaten-CDs, die in Frankreich und Deutschland aufgetaucht sind, haben nun aber gezeigt, dass der strafrechtliche Schutz des schweizerischen Bankgeheimnisses empfindliche Lücken aufweist. So bestraft Artikel 47 des Bankengesetzes zwar die Geheimnisverletzung durch einen Mitarbeitenden der Bank, ebenso die Anstiftung, den Anstiftungsversuch und die Gehilfenschaft, nicht aber die Weitergabe, Verwendung und Publikation der gestohlenen Bankdaten. Ähnliches gilt für die Verletzung des Fabrikationsund Geschäftsgeheimnisses​, den wirtschaftlichen Nachrichtendienst und die unbefugte Datenbeschaffung. Artikel 160 des Strafgesetzbuches bestraft zwar die Hehlerei. Diese umfasst aber nach Lehre und Rechtsprechung nur körperliche «Sachen», nicht aber elektronische Daten. Das unbefriedigende Ergebnis: Heute bleiben Hehler und andere Mittelsmänner bei Datendiebstählen oft straflos. Im strafrechtlichen Schutz der Privatsphäre, aber auch der schweizerischen Wirtschaftsordnung, klaffen damit empfindliche Lücken.

Die CVP fordert deshalb in einem neuen Positionspapier und mit gleichzeitigen Vorstössen in der Frühjahrssession in National- und Ständerat den Bundesrat auf, die heutigen Lücken bei der Strafbarkeit der Weitergabe, Verwendung und Publikation von unrechtmässig erworbenen Daten, insbesondere Arzt-, Anwalts- und Bankdaten, zu schliessen und ein kohärentes Schutzsystem vorzuschlagen.

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Comments to: Weg mit dem Bankgeheimnis – oder doch nicht?
  • Mai 12, 2012

    Für mich dient das Bankgeheimnis nur dem verstecken unversteuerter Gelder. Einen anderen Zweck kann ich nicht erkenne. Für mich ist das sogar Aufforderung zum Steuerbetrug!

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    • Juli 19, 2021

      Ähnlich könnte man argumentieren: Auf den deutschen Autobahnen hat es keine Geschwindigkeitslimit​e, dass ist eine Aufforderung zum Unfälle bauen. Es geht um Eigenverantwortung. Sie haben jedoch recht, dass dies so nicht mehr funktioniert 🙁

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  • Mai 12, 2012

    Solange wir meinen mit dieser Abzocker mentalität,die schliesslich seit 50 Jahren besteht noch voran zu kommen,haben wir verloren. Die Schweiz ist zur Zielscheibe geworden. Hoffe dass dies auch mal bei unseren hoch bezahlten Politkern ankommt,denn manchmal habe ich den Verdacht das alles nur auf das Abashner ausgerichtet wird. Selbst die Reichen haben doch kein Geld,denn die Armen können die Waage nicht mehr herstellen. Bedenke mann und frau dass sich das Kapital der Banken alle sieben Jahre verdoppelt. Bekanntlich zahlen das die Reichen nicht,denn die wollen doch abzocken.

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  • Mai 13, 2012

    @ Pirmin Bischof
    Das ist ja der springende Punkt: Das Bankkundengeheimnis wird zur Steuerhinterziehung missbraucht! Die anonyme Abgeltungssteuer ist finanzpolitisch gut und recht. Eine Steuerbehörde muss aber darauf dringen, dass die Steuerpflichtigen ihre Pflicht erfüllen und dazu muss sie ihre Namen und ihre Einkünfte und Vermögen kennen. Ist Ihnen die Steuergerechtigkeit Wurst, Herr Bischof?

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  • Mai 14, 2012

    Herr Pirmin Bischof CVP,

    Ich wusste nicht, bis eben, dass der Fall Nationalbankpräsident​ Philipp Hildebrand, und die Handlungen von Herr Christoph Blocher, von der Staatsanwaltschaft Kanton Zürich und einem Gericht abgeschlossen wurde?

    Wie kommen Sie dazu, entgegen jeglicher Unschuldsvermutung so etwas zu schreiben?
    Ich bin zwar kein studierter Jurist, sondern einfach ein normal denkender und fühlender Bürger hier im Land Schweiz. Meine aber, was Sie hier und wie geschrieben haben, ist unter aller S…!
    freundliche Grüsse.

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  • Mai 14, 2012

    Das Bankkundengeheimis ist wichtig!
    Es geht den Staat wirklich nichts an wie der Bürger sein Geld ausgibt!
    Aber die Mehrheit hat beschlossen, dass Einkommens-, Vermögens- und andere Steuern bezahlt werden müssen. Also muss der Staat wissen wieviel der Bürger verdient und besitzt. Sonst kann er die geschuldeten Steuern nicht korrekt berechnen.

    Was weiss der Staat vom ehrlichen Steuerzahler?
    Das Jahresendsaldo und die Zinsen aller Konten, Aktien, Obligationen usw. Das ist zuviel, denn für die korrekte Berechnung der Steuern muss der Staat nicht wissen, wie das Geld angelegt ist.

    Wie lassen sich das Bankkundengeheimnis und der Informationsbedarf des Staates miteinander vereinbaren?

    Jede Bank liefert dem Staat pro Kunde zwei Zahlen:
    Das Jahresendsaldo und die Zinsen, jedoch nicht etwa für jedes Konto, Aktie usw. einzeln sondern als Total, denn der Staat muss nicht wissen wie das Geld angelegt wird.
    Mit diesem Systemwechsel weiss der Staat vom ehrlichen Steuerzahler sogar noch weniger als beim bestehenden System!
    Ausserdem wird das Ausfüllen der Steuererklärung wesentlich einfacher, weil das Wertschriftenverzeich​nis entfällt.

    Wem das noch zuwenig diskret ist, kann einen Treuhänder dazwischen schalten. Die Banken leiten die nötigen Angaben an den Treuhänder des Kunden weiter, dieser muss sie sammeln und weiterleiten. Jedoch ohne Angaben über die Banken bei denen das Geld angelegt ist. So weiss der Staat nur wieviel der Bürger verdient und besitzt, mehr nicht. Das genügt für die Berechnung der geschuldeten Steuern.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Karl Müller,
      Erst einmal, beim Geld verdienen, gibt es moralische Werte, wie man sein Geld verdient.
      Meine ich zumindest gilt es zu unterscheiden, ob jemand aus Industrieller Tätigkeit sagen wir mal Sozial Verantwortlich heraus, sein Vermögen macht, oder aber als “Investor, Geld Casino, Spekulation”, so neumodisch Abzocker und Bonzen genannt macht.
      Siehe den neuen Französischen Präsidenten, der einfach so eine 75% Reichtumssteuer will, …

      Hier meine ich, entweder hört jemand auf mit weiterarbeiten, man hat ja genug zum Leben, legt seine Gelder anderswo in einer Oase an. Gibt dann noch die Möglichkeit, das Geld zu Hause zu bunkern, die Räuber wirds freuen.

      Ich meine aber auch, ebenso der Staat hat eine Verantwortung, nebst dem Ausgeben, auch die maximale Höhe der Steuern zu begrenzen. Was diesen %Satz übersteigt ist ebenso unanständig, modernes Raubrittertum, ebenso zu verachten wie Abzocken, oder herum hängen und nichts tun.
      Nach Internationalen Menschenrechten sind die Staaten verpflichtet, auch das Eigentum der Menschen zu schützen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Nabulon

      “Ich meine aber auch, ebenso der Staat hat eine Verantwortung, nebst dem Ausgeben, auch die maximale Höhe der Steuern zu begrenzen.”

      Völli​g einverstanden!
      Aber das bestehende Steuersystem ist vom Souverän abgesegnet worden. Und der Souverän hat immer Recht!
      Das bestehende Steuersystem hat negative Auswirkungen auf die Arbeitsmotivation, also muss es geändert werden. Wenn Sie die Steuersätze zu hoch finden, starten Sie eine Initiative, mit grosser Wahrscheinlichkeit haben Sie meine Unterschrift.
      Aber bis das neue Steuersystem eingeführt ist, müssen sich alle! an die alten Spielregeln halten.
      Die Selbstdeklaration führt dazu, dass es Schlaumeier gibt, die ihre Steuerpflicht nicht vollständig erfüllen. Das ist unfair.

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    • Juli 19, 2021

      Ja, Herr Karl Müller,
      Wo Sie recht haben, haben Sie Recht.
      Ich meine aber, auch in diesem Steuerstreit haben sich Ausländer an die Regeln sprich an die Abkommen gehalten.
      Und mir ist nicht klar, wo wir als Volk zugestimmt haben, dass man bei uns wegen Pleitestaaten was die USA und EU nun einmal sind, alles über den Haufen wirft.
      Das wird ein böses Ende nehmen.

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  • Mai 14, 2012

    Ich denke ein Jurist sollte die Motive einer mutmasslichen kriminellen Handlung nicht ausser Acht lassen, dazu Anstiftung zu einer Kriminellen Handlung und Erpressung sicher nicht das selbe ist wie mit gestolenen Daten den Bundesrat diskret auf wahrscheinlich Offensichtliche Insidergeschäfte der Angestellten der SNB hinweisen. Der Tatbestand mag aus juristischer Sicht die selbe sein, das mögliche Strafmass wird aber sicher sehr unterschiedlich sein.

    Vergessen Sie doch die politische Schlammschlacht und geben sich der Sachlichen Politik hin. Das wäre die beste Werbung für Ihre Partei. Ich muss Parteien leider Ausschliessen welche Verheiratete und Singles gegeneinander ausspielt und eine Alleinstehende Steuer will. Sollte eigentlich jedem einleuchten der sein Hirn nicht dem Papst oder einer reaktionären Sekte übergeben hat.

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  • Mai 19, 2012

    Grüezi Herr NR Bischof, Ich finde Sie bei Ihren Auftritten und Ihren State-ments meistens überzeugend. Ein Vertreter der CVP der dieser Partei hilft, nicht vollständig in den mitte-links Sumpf abzutrifften.

    Beim aufmerksamen und kritischen Durchlesen, dieses Artikels kommen mir Zweifel auf. Einerseits glaube ich Ihnen, dass Sie und Ihre Partei (vorläufig noch) mehrheitlich für das Bankkunden-Geheimnis votieren. Einzelne Ihrer Zunft hängen aber offensichtlich der linken These nach, dieses mittelfristig abzuschaffen. Andererseits ist aus dem Inhalt Ihres Blogs, deutlich abzule-sen, Sie halten es mit der Mehrheit der Medien und der “Hau die SVP Frakt-ion”. Somit liegt der Verdacht nahe, dass es dabei einmal mehr nicht um die Sache (die Weiterführung des Bankkundengeheimnisse​s, zu Gunsten des von allen Seiten attakierten Finanzplatzes Schweiz) geht, sondern ganz einfach darum, die grösste Partei der Schweiz, und die betroffenen Exponenten, in ein zwei-felhaftes Licht zu rücken. Mit dem einzigen Ziel, sich selber zu beweihräuch-ern und (einmal mehr) parteipolitisches Hickhack zu veranstalten, statt ein schwerwiegendes Problem in unserer wichtigsten Institution zu lösen. Da Sie und viele andere (auch Journalisten) bei dieser Selbstinszenierung die Sensi-bilität abgeht, dies wahr zu nehmen, werden Sie als Politiker zum Teil dieses Problems, statt zum Teil der Lösung.

    Gerne sage ich Ihnen, weshalb ich die Sachlage so beurteile:

    1. Wer die Causa Hildebrand ab Beginn aufmerksam verfolgt hat, konnte schon früh feststellen, einerseits das Gebahren des obersten Bankers unseres Land-es, bezogen auf seine privaten, spekulativen Geschäfte konnte nicht länger toleriert werden. Die Aufsicht hat offensichtlich versagt. In Kreisen der Bankkader (weltweit) nahm man mit Verwunderung und Entrüstung zu Kenntnis, wie der SNBP hochspekulative,priva​te Devisengeschäfte(mit Insiderwissen)tätigte​. Damit hat der SNBP seine Glaubwürdigkeit in den höchsten Fachgremien aufs Spiel gesetzt. Bei den gleichen Leuten, bei denen er die strengeren Vorgaben der Politik durchsetzen sollte. Wie dies gehen sollte wissen vielleicht Sie, ich weiss es nicht!

    2. Natürlich haben die beteiligten Exponenten der SVP, (force majeur) gegen das Bankkunden-Geheimnis verstossen. Das Gericht (hoffentlich neutral und unbefangen) wird zu entscheiden haben, wie schwer dieses Vergehen, gegenüber den Interessen unseres Landes zu gewichten ist. Wenn Sie daraus eine polemische Debatte ableiten, handeln Sie eindeutig nicht im Interesse der Sache und unseres Landes.

    Ich erlaube mir, auf meine Blogs hinzuweisen, zum Thema Causa Hildebrand (www.vimentis.ch/kurt​antonbrugger). Für mich würden Sie dann überzeugen können, wenn Sie, zusammen mit der CVP Fraktion, endlich die Frage thematisi-eren würden: Wer ist verantwortlich für die Fehlbesetzung in der SNB?

    Jedem politisch interessierten Bürger (und Steuerzahler) dieses Landes, ist heute klar, ein HighRiskBanker (HedgeFondManager ist seine mehrheitliche Berufserfahrung) gehört nicht auf den Posten des SNBP! Also eine Fehlbesetzung! Genauso wie ein Stalker in einem Strafverfahren, nicht genügt Armeechef zu werden.

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