Das Bun­des­ver­wal­tungs​­ge­richt hat dem Kern­kraft­werk Mühleberg eine neue Be­fris­tung für die Be­triebs­be­wil­li­g​ung auf­ge­brummt. Die Folge war ab­seh­bar: Es wird wie­der über die Si­cher­heit des BKW-Wer­kes dis­ku­tiert. Mit Blick auf die Tat­sa­che, dass wir nicht nur Mühleberg, son­dern auch noch vier an­dere Kern­kraft­werke eines Tages vom Netz neh­men müssen, drängt sich aber ei­gent­lich eine ganz an­dere Dis­kus­sion auf. Jene um die Fra­ge: Wer zieht den Stecker?

 

Nur zwei dürfen den Stecker ziehen: Der Betreiber und das Ensi

Im Optimalfall zieht der Betreiber selber den Stecker. Nämlich zu jenem Zeitpunkt, an dem das Werk nur noch mit Investitionen an die Sicherheitsstandards angepasst werden kann, welche jenseits der Amortisationsmöglichk​eiten liegen. Über die Wahrscheinlichkeit dieses Szenarios streiten sich die politischen Lager natürlich wieder. Je nach Vertrauen in die AKW-Betreiber hält man das Szenario für reine Hypothese (Links) oder für eine Selbstverständlichkei​t (Rechts). Doch auch diese Diskussion ist unnütz. Denn wenn der Optimalfall nicht eintritt, dann muss automatisch das zweite, das „Zwangsszenario“ greifen: Sollte der Betreiber eines AKWs wegen der zu hohen Kosten nicht bereit sein, entsprechende Sicherheitsnachbesser​ungen vorzunehmen, wird das Werk zwangsweise heruntergefahren – und zwar zwingend durch die einzige Behörde, welche in der Schweiz die Atomaufsicht ausübt: Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsins​pektorat Ensi.

 

Zweitmeinun​g schwächt die Sicherheit

Im aktuellen Fall von Mühleberg hat sich neben Ensi und BKW noch ein dritter Player an den „Off“-Schalter gesetzt: das Bundesverwaltungsgeri​cht. Das ist hochgradig unerfreulich, denn die Richter haben kaum mehr Fachkenntnis auszuweisen als die Atomexperten im Ensi. Ganz egal, wie man zur Atomkraft steht, eines ist klar: Es darf nicht sein, dass fachfremde Richter den Abschaltentscheid treffen. Und noch eines ist klar: Die Zweitmeinung des Gerichtes, welche nun die Meinung des Ensi zu konkurrieren scheint, nützt der Sicherheit nicht, sondern schadet ihr. Schliesslich schafft sie Rechtsunsicherheit, welche die Betreiber an Investitionen hindert, was wiederum zu einer Verminderung der Sicherheit führt. Es darf in der Schweiz nur eine Atomaufsicht geben, nämlich jene des unabhängigen und ausschliesslich auf die Sicherheit fokussierten Ensi.

 

Das Kernenergiegesetz ist nicht ausstiegstauglich

Da​ drängt sich die Frage auf, wie es überhaupt dazu kam, dass sich das Bundesverwaltungsgeri​cht einmischen konnte. Ursache war ein eigentliches Schwarzpeterspiel zwischen den involvierten Behörden. Für die Bewilligung von Kernenergieanlagen ist – gemäss Kernenergiegesetz – das UVEK zuständig. Die Aufsicht über die Anlagen und sämtliche Verfügungen zu deren Durchsetzung führt aber das Ensi aus. Nur bei einer „unmittelbaren Gefährdung“ kann das Ensi in die Bewilligung eingreifen. Diese Kompetenzaufteilung führte im Fall Mühleberg und wird bei jedem zukünftigen Fall zwangsläufig zu besagtem Schwarzpeterspiel führen. Während das Ensi sagt, man verfüge nicht über die rechtlichen Grundlagen, die Bewilligung zu befristen, beruft sich das UVEK auf das Ensi, da dort die Spezialisten zu finden sind. Dieses Spiel darf sich nicht wiederholen. Zukünftig muss die Fach- und die Entscheidkompetenz im „Abschaltprozess“ am gleichen Ort sein. Für mich ist klar, wo: beim Ensi. Das UVEK muss eine politische Brille haben, muss auch die Aspekte der Versorgungssicherheit​ und der Wirtschaftlichkeit im Auge haben. Die Sicherheit muss aber zwingend isoliert betrachtet und nicht mit anderen Argumenten vermischt werden – „Safety first“ heisst die Devise. Das Parlament ist gefordert, hier die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen. Das von mir in der Märzsession eingereichte Postulat „Sach- und Entscheidkompetenz in der Atomaufsicht vereinen“ ist der erste Schritt dazu.

 

Ist das geschehen, haben wir wieder eine gestärkte Atomaufsicht, klare Verhältnisse und die Aussicht, dass bei den vier nächsten Fällen der Stecker ohne richterliche Intermezzi gezogen wird.

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Comments to: Atomausstieg: Wer zieht den Stecker?
  • März 12, 2012

    Eines ist sicher, mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgeri​chts, verkürzt sich die Frist bis der Stecker gezogen werden muss. Doch erschreckt muss der einfache und nicht fachkundige Bürger feststellen, dass Projekte von Alternativversorgunge​n mit Electroenergie noch kaum in grösserem Rahmen vorhanden sind. Vorhaben in dieser Richtung werden aus Gründen angeblichem Geldmangel von den Behörden ganz bewusst verschleppt. Erfreulich darf man hingegen feststellen, dass es im Parlament noch kluge Köpfe gibt, die dem Bundesrat in dieser Session den Weg gewiesen haben um in Sachen Geothermie, die Energie der Zukunft, die Suche nach geeigneten Standorten zu beschleunigen. Die Zeit drängt, der Stecker bleibt nicht mehr lange in der Dose, der Bundesrat ist gefordert.

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    • Juli 19, 2021

      Dies müsste man sicher tun, da Geothermie, im Gegenteil zu anderen Erneuerbaren Energien, immer verfügbar ist. Leider ist das Gesamtpotenzial anscheinend eher gering, so dass sie voraussichtlich nur als Ergänzung von anderen Quellen in Frage kommt…
      Gibt es dafür genaue (und realistische) Angaben?

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  • März 12, 2012

    Tja, der Mensch ändert sich erst wenn er am Abgrund steht. Könnte es nicht sein, dass man Zeit genug gehabt hätte nach Lucens, Tschernobil und anderen Unfällen um Alternativen zu pushen, weniger Stromfresser auf den Markt zu bringen? Aber eben….. wer nicht will, der macht nicht oder nur zögerlich….

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  • März 12, 2012

    WIDERSPRUCH DES UVEK MIT ERHEBLICHEN RISIKEN

    Sehr geehrter Herr Nationalrat Müller-Altermatt

    Das UVEK ist die oberste Aufsichtsbehörde der Kernkraftwerke in unserem Land. Die Behörde hat während den letzten Jahren erlaubt, dass das Kraftwerk Mühleberg mit Rissen im Kernmantel weiterbetrieben wird. Dies ist ein erhebliches Risiko.

    In der gleichen Zeit ist die Vorsteherin des UVEK für den Atomausstieg eingetreten. Die Risiken der Technologie seien zu hoch.

    Seit bekanntwerden der Resultate des Bundesverwaltungsgeri​chts in der letzten Woche schweigt nun das UVEK. Zum oben beschriebenen Widerspruch gibt es aber viel zu sagen. Es geht hier um eine Gefährdung der Bevölkerung. Das widersprüchliche Verhalten des UVEK kann meiner Einschätzung nach nicht verantwortet werden.

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  • März 12, 2012

    Unsere Medien verschweigen bewusst, dass während der letzten Kältewelle Deutschland kurz vor einem Stromkollaps stand! Durch die anhaltende Kältewelle und durch Engpässe bei der Versorgung einiger Gaskraftwerke war die Lage im Stromnetz “sehr angespannt”, erfuhr die Nachrichtenagentur dapd von einem Netzbetreiber. Unerwartete zusätzliche Probleme bereiteten ausserdem die russischen Lieferprobleme beim Erdgas, die zu Einschränkungen beim Betrieb von Gaskraftwerken führten. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit​ mussten die Unternehmen erneut auf zwei Reservekraftwerke in Deutschland und Österreich zurückgreifen. Wegen der Kälte war der Stromverbrauch besonders abends sehr hoch. Fehlende Winde konnten die Windkraftwerke nicht antreiben, Solaranlagen konnten wegen Schnee und Eis auf den Dächern keinen Strom mehr liefern!

    Stromzuku​nft Schweiz! Sind wir besser gerüstet? Die Millionen Verluste der Windparks auf der Mont Solei Bergkette werden explizit verschwiegen!

    Kernkraftgegner wollen den sofortigen Ausstieg! Im Ausland wird ausgebaut!
    Zurzeit sind Weltweit ca.50 Kernkraftwerke im Bau. Russland baut 26 neue Reaktoren. In England ist der Bau von mehreren neuen AKWs angekündigt worden.
    Finnland baut zurzeit ein zusätzliches AKW. Der konservative Präsident Sarkozy hält an der zentralen Stellung der Atomkraft fest. Dies machte er unter anderem bei einem Besuch im Atomkraftwerk Fessenheim an der Grenze zur Schweiz und Deutschland deutlich! Das UVEK muss erwiesenermassen wegen fehlenden Alternativen nach dem teil Ausstieg die Stromlücke bei ausländischen Anbieter teuer einkaufen! Ohne ein weiteres modernes AKW kann die Stromversorgung nicht gewährleistete werden!

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    • Juli 19, 2021

      Da alle Gaskraftwerke auf Volllast liefgen musste noch ein österreichisches Ölkraftwerk (!!!) eingeschaltet werden.

      Der Peak Preis für französichen Strom 9:00-12:00) wurde bei 1422 Euro / MWh an der EPEX versteigert. Normalerweise werden 50-70 Euro verlangt.

      Also hat Europa Glück gehabt und ist knapp am GAU vorbeigeschrammt.

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    • Juli 19, 2021

      Japan hatte weniger Glück. Bei ihm war es vorbei mit vorbeischrammen. Und Fachleute sind sich einig, dass weitere GAUS schon wegen der Überalterung der AKWs weltweit nur eine Frage von kurzer Zeit sein werden. Wem reicht es als nächstes nicht mehr, vorbeizuschrammen? Welche Bürger müssen den nächsten GAU erdulden? Fessenheim? Mühleberg?

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  • März 13, 2012

    Sehr geehrter Herr Müller

    Sie argumentieren juristisch scharfsinnig. Ich habe Ihnen den Daumen nach oben gedrückt, auch wenn ich einen etwas anderen Blickwinkel und andere Voraussetzungen als Sie habe und meine Einschätzung in eine etwas andere Richtung zeigt. Da Sie sich im Parlament für eine entsprechende Anpassung des Kernenergiegesetzes engagieren, möchte ich im Folgenden versuchen, den zukünftigen Betrieb von Kernreaktoren in der Schweiz aus etwas Distanz zu betrachten.

    Erst die in einigen Jahren auf den Markt kommenden in grosser Zahl industriell hergestellten Mini-Reaktoren werden erstmals inhärent (= nicht überhitzbar) sein. Das heisst, eine Kernschmelze wie in Fukushima mit Evakuierungen ist dann von der Auslegung her nicht mehr möglich. Grosse inhärente Kernreaktoren werden uns erst in einigen Jahrzehnten zur Verfügung stehen.

    Bis wir unseren Strom mit inhärenten Reaktoren produzieren werden, ist ein durch Versicherungen nicht abzudeckendes Restrisiko für Ereignisse wie in Fukushima immer vorhanden. Man kann versuchen, dieses Restrisiko entsprechend den jeweils vorliegenden neusten Erkenntnissen klein zu machen. Das ist ein fortwährender Prozess, der durch Experten wie bei uns durchs Ensi verfolgt und allenfalls auch angeregt wird. Es ist jeweils eine Ermessensfrage, zu beurteilen, ob das Restrisiko eines Kernreaktors akzeptiert werden kann oder nicht. Dabei muss auch die Frage gestellt werden, ob wir dieses Restrisiko eingehen wollen. Es sieht zurzeit so aus, als ob die bei einer Verstrahlung wie in Fukushima stark gefährdete Agglomeration Bern ohne die Behebung der vorerst vom Ensi und nun vom Bundesverwaltungsgeri​cht genannten Schwachpunkte nicht bereit sei, dieses Risiko weiterhin zu tragen. Etwa eine letzthin durchgeführte Volksabstimmung in der grossen Gemeinde Köniz zeigt dies deutlich. Ich muss ehrlich sagen: In der zurzeit stattfindenden Diskussion über die Abschaltung des AKW Mühleberg habe ich für alle vorhandenen Meinungen volles Verständnis. Der auf den vom Ensi festgestellten Schwachpunkten basierende nunmehr auch politische Entscheid des Bundesverwaltungsgeri​chtes hat seine Berechtigung. Da ich davon ausgehe, dass die BKW das Urteil vors Bundesgericht ziehen wird, rechne ich mit einer etwas späteren als heute festgelegten Abschaltung oder einer aufwendigen und teuren Sanierung. Diese würde eine Verlängerung der Lebensdauer über das heute geplante Datum hinaus nahe legen.

    Herr Müller, ich habe in Ihrem Internetauftritt auch ihren „Lösungsansatz“ für unsere zukünftige Energieversorgung gelesen. Er entspricht der von der CVP-Mehrheit vertretenen Energiepolitik. Der durch die Meinungsänderung von BSP und CVP sowie durch die Erstarkung der GLP möglich gewordene „Atomausstieg“ ist, genau betrachtet, erst ein Vorschlag ans letztendlich entscheidende Schweizervolk. Dieses wird über einen entsprechenden Atrikel im Kernenergiegesetz in einem (zwar fakultativen aber sicher zustandekommenden) Referendum abstimmen können. Der nach den Reaktorunfällen in Fukushima auch in der Schweiz sichtbare Schock geht langsam zurück. Dies sieht man sowohl in Leserbeiträgen verschiedener Zeitungen wie auch in der letzte Woche in der BZ durchgeführten Leserumfrage. Noch 53% sehen dort für die Kernenergie-Nutzung keine Zukunft.

    Minister Goshi Hosono, verantwortlich für die Aufgaben um die Atomkrise in Fukushima, zeigt sich zuversichtlich. Die ersten Flüchtlinge könnten bereits im Frühjahr oder Sommer in ihre Ortschaften zurückkehren. Die Auswirkungen der im vergangenen Jahr freigesetzten Strahlung sind gemäss Professor Christoph Reiners, Strahlenmediziner am Uniklinikum Würzburg, niedriger als ursprünglich befürchtet. Es habe in Fukushima nicht einen einzigen Strahlentoten gegeben, berichtete er. Die Folgen der Reaktorkatastrophe seien wesentlich geringer als in Tschernobyl.

    Die schrittweise Erhöhung der Energieeffizienz ist schon seit einiger Zeit zu beobachten. Von einem Rückgang des Stromverbrauchs in der Schweiz ist weit und breit nichts zu sehen. Das wird auch in den kommenden Jahren so bleiben. Der Stromverbrauch in der Schweiz wächst konjunkturbereinigt seit 1980 jährlich um 0.83 TeraWattStunden. Die Energieeffizienz wird „aufgefressen“ durch den Mehrverbrauch der wachsenden Bevölkerung, die ständige Erweiterung der Infrastruktur und die zu beobachtende Umstellung auf Elektrizität.

    Es ist heute noch völlig offen, ob das Schweizervolk in ein bis zwei Jahren dem von Regierung und Parlament vorgeschlagenen „Atomausstieg“ zustimmen wird. Ich habe mich nicht nur bei Rolf Schweiger, Adrian Amstutz, dem Urek des Ständerats und schliesslich dem gesamten Ständerat für eine offene Haltung zum schon in den nächsten Jahren zu erwartenden Technologiefortschrit​t (vorerst bei Mini-Reaktoren) eingesetzt. Ich werde auch bei der kommenden Volksabstimmung das Schweizervolk zusammen mit entsprechend ausgebildeten und informierten Personen sehr anschaulich und klar ersichtlich der Realität entsprechend über die zurzeit stattfindende Weiterentwicklung informieren.

    Sie sind wie viele Parlamentarier und viele Bürgerinnen und Bürger der Meinung, die erneuerbaren Energien hätten langfristig das Potential, die gesamte weltweite Energieversorgung abzudecken. Wer nicht nur das theoretisch erreichbare Maximum sondern alle zum Teil nicht leicht quantifizierbaren Aspekte beachtet, kann diese Frage nicht endgültig beantworten. Ich selbst komme zum Schluss, dass die Energieversorgung von 8 Mia. Menschen allein durch erneuerbare Energien vom Aufwand her kaum denkbar ist. Ohne die noch einige zehntausend Jahre mögliche Kernspaltung (Uran-235, Uran-238, Thorium-232) und langfristig ohne die unbegrenzt mögliche Kernfusion (erster Energie produzierender Reaktor wird zurzeit in Cadarache gebaut) geht es kaum.

    Es geht nicht nur darum, unsere zukünftige Stromversorgung abzudecken, sondern die sich schrittweise aufs Stromnetz verlagernde Energieversorgung weltweit auch in Zukunft zu ermöglichen. Erdöl und Erdgas werden in den kommenden Jahrzehnten knapp, politisch umkämpft und unter dem Einfluss von Spekulanten teuer. Anstatt schrittweise auf die Nicht Fossilen Energiequellen umzusteigen, schauen wir machtlos und unbegreiflich träge zu, wie der Anteil an der weltweiten Gesamtenergieversorgu​ng bereits gegen 15% abtaucht.
    Grafik: http://www.bernerschach.ch/I​EA.pdf
    Das wohl grösste Risiko der Menschheit ist ihre immer noch wachsende Abhängigkeit von den fossilen Energiequellen. Niemand kann heute abschätzen, in was für eine Wirtschaftskrise wir da hineinlaufen und welches die Konsequenzen sein werden. Wer erneuerbare Energien und Kernenergie gegeneinander ausspielt, hat den Ernst der Situation noch nicht begriffen:
    Wir brauchen alle drei: Energieeffizienz, erneuerbare Energie und Kernenergie (inkl. Kernfusion). Und wenn wir bei deren Weiterentwicklung nicht noch einen Zacken zulegen, kommen wir leider zu spät!

    Falls Sie mehr Informationen zu Minireaktoren wünschen, finden Sie diese, wie schon viele andere Leser von Vimentis und NZZ unter
    http://www.vimentis.c​h/dialog/readarticle/​gedanken-zum-atomauss​tieg-/

    Ebenfalls unter Vimentis werden Sie in ein bis zwei Monaten meinen bereits im Entwurf vorliegenden Vorschlag für eine umfassende Energiestrategie und einen diese unterstützenden neuen Energieartikel in der Bundesverfassung lesen können.

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    • Juli 19, 2021

      Korrektur: Natürlich BDP und nicht BSP!

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    • Juli 19, 2021

      “Die Fukushima-Betreiberfi​rma Tepco fordert umgerechnet einen zusätzlichen zweistelligen Milliardenbetrag an Hilfszahlungen vom Staat.
      Dies nachdem zuvor bereits mehrere male zig Milliarden zugesagt werden mussten.

      Die Lage in Fukushima spitzt sich derweil weiter zu (richtig, nach über einem Jahr)…
      Die Strahlungswerte in Reaktor 2 übersteigen die tödliche Dosis um das 10fache, die Geräte welche bei den Arbeiten benutzt werden halten nur wenige Stunden durch, bevor sie durch die Strahlung zerstört werden.
      Durch weitere Lecks im Druckbehälter ist der Kühlwasserstand in Reaktor 2 derweil auf ~ 60cm gesunken (bis vor kurzem ging man noch von 10 Metern aus), verstrahltes Kühlwasser scheint noch immer ins Meer abzufliessen.

      Tepc​o sucht übrigens einen neuen Chef. Bisher hat sich noch keiner freiwillig gemeldet.”

      Die Aufforderung, endlich wieder ruhig weiterzuschlafen und auf die Atomkraft zu vertrauen, ist daneben! Ein freies Volk kann die Atom-Mafia nicht brauchen! Es ist ein Verbrechen, welchen Dreck und strahlenden Abfall wir unseren Kindern und nachfolgenden Generationen überlassen. Das ist Atom-Energie!

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  • März 14, 2012

    ATOMAUSSTIEG ALS ABLENKUNG VON TECHNISCHEN MISSSTÄNDEN

    Sehr geehrter Herr Nationalrat Müller-Altermatt

    In der Bevölkerung ist in den letzten zwei Wochen der Eindruck entstanden, dass der Atomausstieg als Ablenkungsmanöver dienen soll, um die alten Kernkraftwerke länger betreiben zu können. Die Sicherheitsdiskussion​ wurde damit auf die Technologie-Ebene verschoben und der Bezug auf die bestehenden Kraftwerke wurde soweit wie möglich weggelassen.

    Ein solches Verhalten ist meiner Ansicht nach mit der verantwortungsvollen Behörden-Funktion in keiner Weise vereinbar und ruft nach einer personellen Veränderung in der Leitung des Departements UVEK.

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Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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