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Der Brexit und dessen Auswirkungen auf die Schweiz

Der Brexit und dessen Auswirkungen auf die Schweiz

Am 11. April 2019 hat die Europäische Union (EU) dem Vereinigten Königreich (UK) einen zweiten Aufschub des Brexit bis spätestens zum 31. Oktober 2019 gewährt. Das UK hat bis dahin Zeit dem Austrittsabkommen mit der EU zuzustimmen oder ein alternatives Vorgehen zu wählen. Dieser Text informiert über den Brexit und geht speziell auf dessen Auswirkungen auf die Schweiz ein.

Brexit

Brexit ist ein Kofferwort für „British exit“, was den Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union (EU) bezeichnet.

Das UK ist eine Union aus den vier Landsteilen England, Wales, Schottland und Nordirland. Die Republik Irland liegt gemeinsam mit Nordirland auf der irischen Insel, ist aber kein Teil des UK und bleibt somit auch nach einem Brexit EU-Mitglied.

Im Jahr 1973 ist das UK der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) beigetreten. Aus dieser hinaus wurde 1992 die EU als Wirtschafts- und Währungsunion gegründet. Das UK trat jedoch nur unter der Bedingung bei, das britische Pfund als eigene Währung behalten zu können und wurde somit nicht Teil der Währungsunion.

Im Jahr 2013 kündigte der damalige Premierminister des UK, David Cameron, ein Referendum über die EU-Mitgliedschaft des UK an, welches im Juni 2016 durchgeführt wurde. Mit 51.9 Prozent der Stimmen stimmte das Volk einem Austritt aus der EU zu. Hauptargumente der Brexit-Befürworter waren die Rückgewinnung der Kontrolle über die Grenzen sowie die Freiheit, selbst Handelsverträge mit anderen Staaten schliessen zu können. Das Referendum war rein beratend und somit weder für die Regierung noch für das Parlament bindend, es handelte sich vielmehr um eine Volksbefragung. Das Parlament des UK stimmte daraufhin für das Gesetz, welches die Regierung des UK ermächtigte, das Austrittsverfahren einzuleiten.

Die Regierung des UK, nun unter Premierministerin Theresa May, reichte daraufhin am 29. März 2017 die offizielle Austrittserklärung beim Europäischen Rat ein. Damit begann die Zweijahresfrist für Austrittsverhandlungen bis zum Vollzug des Austritts. Im November 2018 legten die Europäische Kommission und die Regierung des UK einen Entwurf des Austrittabkommen vor. Diesem wurde von den Staats- und Regierungschefs der 27 verbleibenden EU-Staaten zugestimmt.

Das Parlament des UK lehnte das Austrittsabkommen jedoch drei Mal ab. Als Hauptgrund dafür wird die Grenzregelung auf der irischen Insel zwischen der Republik Irland (EU-Mitglied) und Nordirland (Teil des UK) angesehen. Diese beinhaltet den sogenannten „Backstop“, der angewendet wird, bis sich die EU und das UK über die Gestalt der künftigen Landesgrenzen zwischen der EU (Republik Irland) und dem UK (Nordirland) auf der irischen Insel geeinigt haben. So bliebe durch den „Backstop“ das gesamte UK weiterhin den Binnenmarkts- und Zoll-Regeln der EU unterworfen, ohne aber ein Mitspracherecht zu haben. Dies kommt vor allem der Wirtschaft der Republik Irland zugute und hat zum Ziel, dass keine Warenkontrollen an der inneririschen Grenze anfallen und somit ein Aufflammen des irischen Konflikts vermieden werden soll. Im Parlament des UK wird dieser „Backstop“ kritisiert, da das UK dadurch als Mitglied der Europäischen Zollunion faktisch keine Verträge mit Drittstaaten schliessen kann.

Auch Abstimmungen über mögliche Alternativen fanden im Parlament des UK keine Mehrheit. Weder eine engere Anbindung an die EU, ein Rückzug des Austrittsgesuchs noch die Durchführung eines zweiten Referendums fanden eine Mehrheit. Um einen Brexit ohne gültiges Abkommen zwischen der EU und dem UK (harter Brexit) zu vermeiden, gewährte die EU dem UK im April einen erneuten Aufschub des Brexit. Nun gilt der 31. Oktober 2019 als spätestes Austrittsdatum. Falls das Parlament des UK dem umstrittenen Austrittsabkommen doch noch zustimmen sollte, bleibt ein früherer Austritt möglich.

In diesem Fall, welcher als Deal-Szenario bezeichnet wird, beginnt eine Übergangsperiode bis Ende 2020. Während dieser Zeit können Verhandlungen über das künftige Verhältnis zwischen der EU und dem UK geführt werden. Ausserdem bliebe das UK durch den „Backstop“ weiterhin Teil des EU-Binnenmarkts sowie der Zollunion, jedoch ohne Mitspracherechte. Die bestehenden Rechte für UK- und EU-Bürgerinnen und -Bürger blieben gesichert und auch Drittabkommen der EU wie die bilateralen Abkommen Schweiz–EU wären weiterhin auf das UK anwendbar. Es ginge also während der Übergansperiode noch weitgehend weiter wie bisher.

Wird dem Abkommen nicht zugestimmt, scheidet das UK ohne vertragliche Anschlusslösung am 31. Oktober 2019 aus der EU aus (No deal-Szenario/harter Brexit). So würden neben fällig werdenden Zöllen auch Warenkontrollen notwendig und das UK könnte frei Handelsverträge abschliessen. Gleichzeitig wären auch Drittabkommen der EU wie die bilateralen Abkommen Schweiz–EU nicht mehr auf das UK anwendbar. Da die EU der wichtigste Handelspartner des UK ist, würden etwa Warenkontrollen erhebliche Auswirkungen haben. Waren würden viel länger in Häfen des UK verbleiben und es könnten speziell bei verderblichen Waren Lieferengpässe entstehen.

Aktuelle Beziehungen Schweiz− UK

Das UK ist in Sachen Wirtschaft, Politik und Migration ein wichtiger Partner der Schweiz. Die Beziehungen Schweiz–UK basieren zum heutigen Zeitpunkt zu einem grossen Teil auf den bilateralen Abkommen Schweiz–EU.

2018 war das UK mit 8,8 Mrd. CHF der sechstwichtigste Absatzmarkt für Schweizer Warenexporte und mit 7,7 Mrd. CHF der achtgrösste Herkunftsmarkt für Warenimporte. Weiter ist das UK viertgrösster Direktinvestor in der Schweiz. Zudem verkehren täglich rund 150 Flüge zwischen der Schweiz und dem UK.

Politisch unterhält die Schweiz mit dem UK langjährige und enge Beziehungen. Die Staaten teilen ähnliche Vorstellungen zu Themen wie Rechtsstaatlichkeit, Grundfreiheiten, Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung. Ebenso werden in der Aussenpolitik weitgehend übereinstimmende Ziele in verschiedenen internationalen Foren verfolgt (z.B. UNO, OECD, Europarat). Des Weiteren sind beides Gründungsmitglieder der Europäische Freihandelsassoziation (EFTA), welcher das UK jedoch durch die EU-Mitgliedschaft heute nicht mehr angehört.

Auch im Bereich der Migration sind die Schweiz und das UK stark verflochten. 34’500 Schweizer Staatsangehörige wohnen im UK und 43’000 Staatsangehörige des UK in der Schweiz. Darüber hinaus stellen Touristen aus dem UK die drittgrösste Gruppe ausländischer Besucher in der Schweiz dar.

Beziehungen Schweiz−UK nach dem Brexit

Die heute zentralen bilateralen Abkommen Schweiz−EU sind bei einem Brexit spätestens nach Ablauf der Übergangsphase nicht mehr anwendbar. Sie müssen unabhängig vom Verhandlungsergebnis zwischen der EU und dem UK durch neue Abkommen ersetzt werden.

Dementsprechend hat der Bundesrat im Oktober 2016 schon frühzeitig die Strategie «Mind the Gap» beschlossen.

Deren Ziel ist es, die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten über den Brexit hinaus so weit wie möglich sicherzustellen und allenfalls auszubauen. In diesem Rahmen hat die Schweiz mit dem UK neue bilaterale Abkommen ausgehandelt. Diese Abkommen betreffen den Handel, den Strassen- und Luftverkehr, die Versicherungen und die Migration. Sie kommen zur Anwendung, sobald die bilateralen Abkommen Schweiz−EU nicht mehr gelten. Wenn sich die EU und das UK einigen können, wäre dies also Ende 2020 nach Ablauf der Übergangsperiode der Fall. Kommt bis zum 31. Oktober 2019 keine Einigung zwischen der EU und dem UK zustande, werden sie sogleich zur Anwendung kommen.

Auswirkungen auf die Schweiz

Die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem UK sind grösstenteils durch die neuen bilateralen Abkommen gesichert. So könnten selbst bei einem No deal-Szenario die Beziehungen weitgehend aufrechterhalten werden. Es bestehen jedoch einige Lücken, die nur bei einem Deal-Szenario geschlossen werden können.

Der grundsätzliche Unterschied zwischen einem Deal- und einem No deal-Szenario für die Schweiz besteht darin, dass bei einem No deal-Szenario die neuen bilateralen Abkommen sofort zur Anwendung gelangen würden. Im Falle des deal-Szenarios würde während einer Übergangsperiode die Möglichkeit bestehen, die Abkommen unter Berücksichtigung des zukünftigen Verhältnisses EU−UK zu ergänzen. Nachfolgend werden die Konsequenzen eines No deal-Szenarios aufgezeigt.

Wirtschaftlich ist die Schweiz durch die neuen bilateralen Abkommen grösstenteils abgesichert und die bestehenden Beziehungen können grundsätzlich auch bei einem No deal-Szenario weitergeführt werden. So wurde im Wesentlichen die Übernahme eines Grossteils der bilateralen Abkommen Schweiz−EU vereinbart.

Das dadurch entstandene Handelsabkommen umfasst das Freihandelsabkommen, das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, das Betrugsbekämpfungsabkommen, einen Teil des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen MRA (für den restlichen Teil werden weiterhin Verhandlungen geführt) sowie einen Teil des Agrarabkommens (nicht: Pflanzenschutz, Futtermittel, Saatgut, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel aus ökologischem Landbau, Veterinärabkommen).

Das Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit (ZESA) konnte nicht übernommen werden und ist abhängig von den künftigen Beziehungen EU–UK. Sollte zwischen der EU und dem UK kein entsprechendes Abkommen zustande kommen, schiede das UK aus dem gemeinsamen Sicherheitsrauem zwischen der Schweiz, Norwegen und der EU aus und gälte als Drittstaat. Dies hätte zur Konsequenz, dass Warentransporte zwischen der Schweiz und dem UK vor Grenzübertritt bei der eidgenössischen Zollverwaltung angemeldet werden müssen und allfällige Sicherheitskontrollen durchgeführt würden. Der dadurch verursachte Mehraufwand könnte speziell bei verderblichen Waren zu Problemen führen.

Das Strassenverkehrsabkommen garantiert, dass im Güterverkehr auf eine Bewilligungspflicht für Fahrten zwischen der Schweiz und dem UK verzichtet und der gegenseitige Zugang für Güter- und Personentransporte auf der Strasse weitergeführt werden kann. Weiterhin nicht zulässig ist die Kabotage (Güter- und Personentransport innerhalb des jeweils anderen Staates). Das Luftverkehrsabkommen stellt die lückenlose Weiterführung der bestehenden Rechte im Luftverkehr sicher.

Auch das Versicherungsabkommen konnte übernommen werden und garantiert die Niederlassungsfreiheit für Versicherungsunternehmen im Bereich der direkten Schadensversicherung.

Die Folgen des Brexit auf die Schweizer Wirtschaft werden kurzfristig als schwach angesehen, langfristig könnten sie sich jedoch verstärken. Die Schweiz würde hauptsächlich von einer schwächeren EU Wirtschaft betroffen sein. In der Vergangenheit senkte ein um 1 Prozent geringeres EU-BIP das Schweizer Wirtschaftswachstum um 0,2 bis 0,3 Prozent. Eine Chance besteht in der Möglichkeit der Intensivierung bilateraler Beziehungen mit dem UK, was die Wirtschaft stärken würden.

Im Bereich Migration schliesslich unterzeichneten die Schweiz und das UK ein Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Dieses schützt beim Wegfall der Personenfreizügigkeit die Rechte von Schweizerinnen und Schweizern im UK, die sie gemäss Freizügigkeitsabkommen (FZA) erworben haben; etwa Aufenthaltsansprüche, Sozialversicherungsansprüche oder die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. Dasselbe gilt für britische Staatsangehörige in der Schweiz.

Für Personen, die erst nach dem Wegfall des FZA zuwandern werden, wurde für den Fall eines No deal-Szenarios ein Auffangabkommen über die Zulassung zum Arbeitsmarkt ausgehandelt. Dieses schafft für eine befristete Übergangszeit erleichterte Zulassungsbedingungen für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit im jeweils anderen Land. Mit dieser Auffanglösung wird ein abrupter Wechsel von der Personenfreizügigkeit hin zur Drittstaatenregelung abgefedert und somit Rechts- sowie Planungssicherheit für die Schweizer Wirtschaft gewährleistet.

Zudem würden UK-Bürgerinnen und –Bürger bei EU-Austritt weiterhin von der Visumpflicht befreit bleiben. Umgekehrt wird gemäss Zusicherung des UK auch für Schweizerinnen und Schweizer keine Visumpflicht gelten.

Abschliessend kann festgehalten werden, dass sich die Schweiz den Umständen entsprechend und auch im internationalen Vergleich frühzeitig und relativ breit abgesichert hat. Dadurch sollte selbst ein No deal-Szenario verhältnismässig gut überstanden werden können.

Literaturverzeichnis

Bertelsmann Stiftung (2019). Estimating the impact of Brexit on European countries and regions. Gefunden am 23. Mai 2019 unter Link

Economiesuisse (11. April 2019) Brexit 3.0: Sechs Fragen und Antworten. Gefunden am 23. Mai 2019 unter Link

Eidgenössisches Departement für auswärtgie Angelegenheiten EDA, Direktion für Europäische Angelegenheiten DEA (April 2019).

Beziehungen Schweiz–UK nach dem Brexit. Gefunden am 23. Mai 2019 unter Link

Eidgenössische Technische Hochschule Zürich ETH, Konjunkturforschungsstelle KOF (1. März 2019). Die wichtigsten Fragen zum

Brexit und zu den Handelsbeziehungen. Gefunden am 23. Mai 2019 unter Link

Handelszeitung (28. März 2019). So wirkt sich der Brexit auf die Schweiz aus. Gefunden am 23. Mai 2019 unter Link

Neue Zürcher Zeitung NZZ (2. April 2019). Der Weg zum Brexit. Gefunden am 23. Mai 2019 unter Link

Schweizer Radio und Fernsehen SRF (22. März 2019). Schweiz-Grossbritannien – eine Achse mit Potenzial. Gefunden am 23. Mai

2019 unter Link

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (29. März 2019). Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten König-

reich nach dem «Brexit». Gefunden am 23. Mai 2019 unter Link

Brexit_Final.pdf – PDF

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