Der bundesrätliche Entscheid den Flugplatz Dübendorf bis auf Weiteres auch fliegerisch zu nutzen ist sinnvoll und birgt auch für den Standort Zürich Chancen. Der Aufschrei der Empörung aus den kantonalen Amtsstuben und den meisten Parteien ist ungerechtfertigt. Ein Werkflugplatz als Aviatik-Cluster mit hunderten hochqualifizierten Arbeitsplätzen ist sehr wohl im volkswirtschaftlichen Interesse des Kantons. Der Betrieb sichert zudem die Versorgung der gesamten Ostschweiz mit Lufttransportdiensten und Hilfeleistungen der Armee im Falle von Grossereignissen. Auch beim Flugbetrieb mit Piste bietet das Gelände genügend Potenzial für weitere Nutzungen der öffentlichen Hand oder im Eventbereich. Vor allem wird mit dem Flugplatz die unbestrittene strategische Landreserve auch für künftige Generationen erhalten, was bei der Realisierung von grössenwahnsinnigen Überbauungsprojekten nicht der Fall wäre. Ein von einigen Kreisen sehnlich gewünschter (womöglich anschubfinanzierter) Innovationspark ist nicht von diesem Gelände abhängig. Innovation findet dort statt, wo sich innovative Unternehmen niederlassen. Gute Rahmenbedingungen für die Unternehmen machen aus dem ganzen Kanton Zürich ein Innovationspark. Unter dieser Ausgangslage ist der Regierungsrat aufgerufen auf die vorgesehene Streichung des Flugplatzes Dübendorf aus dem kantonalen Richtplan zu verzichten.
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