Den Systemwechsel in der Zuwanderungspolitik wagen
Die Zuwanderungspolitik der Schweiz basiert auf drei Pfeilern: Personenfreizügigkeit gegenüber den EU-Staaten, kontrollierte Zuwanderung von Personen zum Zweck einer Erwerbstätigkeit aus Drittstaaten und die Gewährung von Asyl für Flüchtlinge. Die SVP-Initiative „Masseneinwanderung stoppen!“ will diese Zuwanderungspolitik ändern und gibt damit Anlasszur Frage, was die richtige Migrationspolitik für die Schweiz ist.
Personenfreizügigkeitbedeutet, dass der Staat auf eine Steuerung der Zuwanderung verzichtet. Personenfreizügigkeit ist eine liberale Zuwanderungspolitik, weil sie den Unternehmen die Freiheit lässt, Ausländer nach ihrem Belieben anzustellen, und weil sie dem Einzelnen die Freiheit lässt zu entscheiden, wo er sich aufhalten und wo er arbeiten will.
Weil die Zuwanderung jedoch nicht nur die Interessen der ArbeitgeberBeim Arbeitgeber handelt es sich um eine Person/Unternehmung... und des Einzelnen betrifft, der sich in einem bestimmten Land aufhalten will, ist Personenfreizügigkeit nicht ohne Weiteres eine gute Zuwanderungspolitik. Das ist sie erstens nur dann, wenn Personen einzig aus gesellschaftlich erwünschten Gründen einwandern und im Land bleiben, zum Beispiel zur Deckung eines Bedarfs an Arbeitskräften. Wenn Personen zwar einwandern, um einer Arbeit nachzugehen, in einem wirtschaftlichen Abschwung dann aber überproportional stark arbeitslos werden und Leistungen der SozialversicherungSozialversicherungen sind die im Gesetz verankerten, obligat... beanspruchen, dann ist die Zuwanderung volkswirtschaftlich nicht sinnvoll.Zweitens ist Personenfreizügigkeit nur dann eine gute Zuwanderungspolitik, wenn die Staaten, zwischen denen sie gilt, hinsichtlich der die MigrationUnter Migration versteht man das dauerhafte Verlegen des Woh... bestimmenden Faktoren ein ähnliches Niveau haben: in etwa gleiche Verhältnisse auf dem ArbeitsmarktDer Arbeitsmarkt wird wie jeder Markt gebildet durch [[Nachf..., gleicher Wohlstand, gleiche Leistungen der öffentlichen Hand usw.
Die VolksinitiativeDie Volksinitiative ist ein politisches Recht in der direkte... „Masseneinwanderung stoppen!“ der SVP gibt Anlass zur Frage, ob diegenannten zwei Voraussetzungen einer liberalen Migrationspolitik im Verhältnis Schweiz-EU erfüllt sind. Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... will nämlich zu einer Politik der kontrollierten Zuwanderung übergehen. Sie will – das ist ihr erster Hauptpunkt –,dassnicht nur die Zuwanderung aus Drittstaaten, sondern auch diejenige aus den EU-Staatenkontrolliert und damit begrenzt ist. Kontrollierte Zuwanderung von erwerbstätigen Personen aus Drittstaaten gemäss heute geltender Ordnung bedeutet, dass die Zuwanderung im Hinblick auf die Interessen der Gesamtwirtschaft gesteuert wird. Die Steuerung ist einerseits eine quantitative, indem für die einzelnen Kategorien von Aufenthaltsbewilligungen jährlich Kontingente festgelegt werden. Andererseits wird die Zuwanderung unter qualitativen Gesichtspunkten gesteuert, indem Bewilligungen im Rahmen des Kontingents nur erteilt werden, wenn kein in der Schweiz oder in der EU Ansässiger für eine bestimmte Stelle gefunden werden kann (Vorrangprinzip) und bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind (besondere fachliche Qualifikation, Integrationsfähigkeit). Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... will dieses System gegenüber allen Ausländern zur Anwendung bringen und einen Inländervorrang statuieren.
Der zweite Hauptpunkt der InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... ist die Einführung eines Kontingentssystemsund damit eine quantitative Begrenzung auch im Asylbereich. Eine solche Begrenzung gibt es bis jetzt nicht.
Was spricht für die VolksinitiativeDie Volksinitiative ist ein politisches Recht in der direkte...?
Das wichtigste Argument zu Gunsten der InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... lautet, dass eine kontrollierte Zuwanderung für die Schweiz die bessere Migrationspolitik ist als die Personenfreizügigkeit. Die an sich denkbaren Vorzüge der Personenfreizügigkeit kommen im Verhältnis Schweiz-EU zu wenig zum Tragen, die Nachteile überwiegen. Die Wohlstandsniveaus sind im Verhältnis zu den EU-Staaten – jedenfalls einzelnen unter ihnen – zu unterschiedlich. Und der Personenverkehr ist nicht allein volkswirtschaftlich, insbesondere nicht nur durch den Arbeitsmarkt bestimmt, sondern er folgt auch sachfremden, gesellschaftlich unerwünschten Gesichtspunkten. Das sieht man etwa daran, dass der Zuwanderungsüberschuss im Verhältnis zur EU während der Finanz- und Wirtschaftskrise zwar zurückgegangen ist, aber dennoch auf sehr hohem Niveau geblieben ist (ca. 40‘000 Personen pro Jahr), während gleichzeitig zugewanderte Personen in Berufen mit niedrigem Lohnniveau überproportional stark arbeitslos wurden. Der hohe, gesellschaftlich zum Teil unerwünschte Zuwanderungsüberschuss lässt die Bevölkerungszahl auf unbestimmte Zeit stetig anwachsen. Der Frage, wohin das führen soll, kann sich niemand verschliessen. Die Zuwanderung führt zu einer Übernutzung der Infrastrukturen und der natürlichen Ressourcen, zu Problemen der Integration usw. Personenfreizügigkeit ist unter den Umständen, wie sie heute im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU bestehen, auf Dauer nicht verkraftbar und darum keine nachhaltige Migrationspolitik.
Für die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... spricht zweitens, dass sie denheute geltenden Vorrang von Personen aus der EU gegenüber anderen Ausländern aufheben und stattdessen den Inländervorrang festschreiben will.Wenn der Staat den Unternehmen überhaupt Vorgaben machen soll, nach welchen Kriterien sie die ArbeitnehmerArbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und ... auswählen müssen – als Wirtschaftsliberaler hat man Bedenken gegenüber solchen Vorgaben –, dann sind die bereits im Land Ansässigen gegenüber den noch nicht Ansässigen, also gegenüber allenPersonen aus dem Ausland zu bevorzugen. Denn die bereits Ansässigen sind im ArbeitsmarktDer Arbeitsmarkt wird wie jeder Markt gebildet durch [[Nachf... und meistens auch gesellschaftlich integriert, sodass es sich rechtfertigt, nicht Ansässige erst einzustellen, wenn für eine bestimmte Stelle niemand zu finden ist, der sich bereits in der Schweiz aufhält.
Das dritte Argument zu Gunsten der InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... ist die Einführung eines Kontingentssystems auch für das Asylwesen.Die bekannten Probleme, die in diesem Bereich bestehen, sind wesentlich auch Probleme, die mit der schieren Anzahl der zu bewältigenden Fälle zu tun haben. Eine quantitative Steuerung ist darum gerechtfertigt. Dabei können die Kontingente problemlos so festgelegt werden, dass die Schweiz ihre humanitären Verpflichtungen aufgrund des zwingenden Völkerrechts erfüllen kann.
Was ist zu den Argumenten gegen die VolksinitiativeDie Volksinitiative ist ein politisches Recht in der direkte... zu sagen?
Gegen die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... wird angeführt, dass die Schweiz auf qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen sei. Das ist tatsächlich so. Ohne die Zuwanderung dieser Fachkräfte, aber auch ohne die nach wie vor starke Zuwanderung im Bereich der niedrigen Erwerbseinkommen wäre die Erfolgsgeschichte der Schweizer Wirtschaft in den letzten Jahren und insbesondere von 2004 – 2008 nicht möglich gewesen.Eine solche Zuwanderung und wirtschaftliche Entwicklung soll mit der InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... aber auch gar nicht verhindert werden. Die Kontingente würden mit Blick auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen festgesetzt. Wenn sie nicht zu knapp bemessen sind, könnte die Zuwanderung in einem System mit Kontingenten während einesAufschwungs so gross sein, wie wenn Personenfreizügigkeit bestünde. Wer die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... kritisiert mit dem Hinweis auf den Bedarf an Fachkräften aus dem Ausland, muss darum den Nachweis erbringen, dass der Aufschwung der Jahre 2004 – 2008 mit einem System der kontrollierten Zuwanderung nicht möglich gewesen wäre.In einem Abschwung oder in einer Krise könnte die Zuwanderung mit einem Kontingentssystem begrenzt werden, während sie unter dem Regime der Personenfreizügigkeit nicht genügend stark nachlässt und es vor allem keine genügende Rückwanderung gibt.
Gegen die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... wird weiter angeführt, sie gefährde die bilateralen Beziehungen zur EU. Hierzu ist zuerst festzuhalten, dass das, was die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... will, dem Personenfreizügigkeitsabkommen widerspricht: hier freier, quantitativ und qualitativ unbegrenzter Personenverkehr mit Privilegierung von Personen aus der Schweiz und der EU, dort Kontingentierung mit Vorrang der Inländer gegenüber allen Ausländern. Ein Ja zur InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... würde aber nicht das Ende der guten Beziehungen mit der EU bedeuten. Die Schweiz steht seit dem EWR-Nein andauernd in bilateralen Verhandlungen mit der EU über die verschiedensten Sachgeschäfte. In einem solchen Verhandlungsverhältnis kann der Personenverkehr als Geschäft wieder eingebracht werden, wo er dann im Verbund mit anderen Geschäften neu geregelt wird. Die Vertreter der EU werden auch nicht aus allen Wolken fallen, wenn die Schweiz erklärt, dass sie den Personenverkehr neu regeln will; dass die Personenfreizügigkeit Probleme verursacht, hat man in manchen EU-Ländern auch festgestellt (so kürzlich in Spanien, das mit Bezug auf die Zuwanderung aus Rumänien die Ventilklausel angerufen hat).Schliesslich ist auch nicht anzunehmen, dass eine Neuverhandlung des Personenverkehrs zum Dahinfallen der übrigen Verträge der Bilateralen I führen würde (obwohl dies, weil die verschiedenen Verträge miteinander verbunden sind, theoretisch denkbar ist), denn die EU hat an etlichen dieser Verträge selber ein grosses Interesse, namentlich am Landverkehrsabkommen.
Schliesslich noch zum Argument, die Personenfreizügigkeit stärke die Sozialwerke und ohne sie würde die AHV bereits rote Zahlen schreiben. Selbstverständlich zahlen die zugewanderten Personen zurzeit mehr Beiträge ein, als sie Leistungen beziehen. Diese positive Bilanz wird sich aber, je nach Berechnung, in ca. 10 – 20 Jahren in ihr Gegenteil wenden. So gesehen verschafft die Personenfreizügigkeit zwar eine Verschnaufpause bei der Reform der Sozialwerke; eine Zuwanderungspolitik, die nötige Reformen verzögert, ist aber gewiss keine nachhaltige Politik.
Kontrollierte Zuwanderung heisst nicht Abschottung, sondern aktive Einflussnahme des Staates darauf, wer sich auf seinem Territorium aufhält. Sie ist für die Schweiz die bessere Migrationspolitik als die Personenfreizügigkeit. Darum sollte der Personenverkehr mit der EU neu geregelt werden, im Sinne einer kontrollierten Zuwanderung, wie sie bereits heute für Personen aus Drittstaaten gilt. Die damit verbundene vorübergehende Unsicherheit in den bilateralen Beziehungen ist in Kauf zu nehmen, und allfällige Nachteilein anderen Politikbereichen sind als Teil eines Verhandlungsergebnisses zu akzeptieren, wenn dieses insgesamt gut ist.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsDie SVP will das alte System mit den Kontingenten wieder einführen. Unter diesem System stieg der Ausländeranteil von 5% auf 21%. Und damit soll nun die “Masseneinwanderung” reduziert werden.
Wirkung gleich Null. Nur reiner Wahlkampf.
Sehr geehrter Herr Pfister
Bei der Initiative geht es nicht nur um die Einführung von Kontingente. Es geht vor allem auch um den Inländervorrang. Weil die flankierenden Massnahmen in allen Branchen ungenügend sind und immer sein werden, weil sich Parlament und Bundesrat nicht vehement dafüt einsetzt (zuviele Unternehmer – Profiteure im Parlament der PFZ im Bereich Lohndruck auch durch Bewerbungsflut aus dem EU-Raum) Seit 2007 gilt die absolut freie Einwanderung aus den 15 “alten ” EU – Staaten ohne Inländervorrang auch für sechs Monate Aufenthalt ohne Arbeitsvertrag, um hier eine Stelle zu suchen. Die Unternehmen müssen die Arbeitnehmer nicht mehr aus dem Ausland holen, sondern es findet eine aktive Bewerbung aus dem EU – Raum in die hiesigen Arbeitsvermittlungsbüros und Unternehmen statt per schnellem Internet. Das ist verhängnisvoll für eine Einwanderung in einigermassen geordeten Bahnen. Sie ist zu schnell verlaufen und in der Zahl viel zu hoch. Die sozialen Probleme und sozialökonomischen Verwerfungen sind und werden so vorprogrammiert.
Die Intitiative will Kontingente einführen. Und wer definiert diese, welches Unternehmen bekommt wieviel?
Pirmin Estermann
Heute gilt der Inländervorrang nur für Nicht-EU-Ausländer. Neu würde der Inländervorrang für ALLE Ausländer gelten.
Schaffen wir doch die verschiedenen Ausländer-Kasten ab! Weshalb soll ein Italiener ohne Restriktionen in der Schweiz arbeiten dürfen und ein Chinese nicht? Chinesen sind doch keine Menschen zweiter Klasse.
Wir haben schon die ganze Infrastruktur für den Inländervorrang. Mit der Intiative würden die EU-Bürger gleich behandelt wie die Nicht-EU-Bürger.
Stefan Pfister
Sie haben irgendwie Probleme die Masseneinwanderungsintative zu unterscheiden. Prof. Vogt erklärt hier die SVP-Initative, nicht die ecopop-Initative.
Ein steigender Ausländeranteil ist nicht per se schlecht. Der Inländervorrang stellt jedoch sicher, dass zuerst Ausländer und Schweizer, die in er Schweiz wohnen, den Job bekommen.
Keller macht auf Humanist. Wie herzig! Die Frage war: Wer definiert diese Kontingente, welches Unternehmen bekommt wieviel?
Pirmin Estermann
Eure heiss geliebte BR Sommaruga.
http://www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/home/themen/arbeit/nicht-eu_efta-angehoerige.html
PS: Man muss doch die Sprache, die das Gegenüber versteht.
Herr Keller, das soll die Antwort auf meine Frage sein? Die müsste doch mit der Initiative neu definiert werden. Denn die SVP ist mit BR Sommaruga ja nicht einverstanden.
Herr Keller, bleiben Sie eigentlich prinzipiell Antworten auf Fragen schuldig?
Jene auf die Frage nach den Gönnergeldern für die SVP ist auch noch offen!
Dietrich Wiederkehr
Ich war einmal auf einem öffentlichen Platz Unterschriften sammeln für die Initative und war erstaunt, dass praktisch alle eingebürgerten Secondos diese Initative unterschrieben haben.
Herr Keller, die Intitiative will Kontingente einführen. Und wer definiert diese, welches Unternehmen bekommt wieviel?
Herr Keller, Sie haben Unterschriften gesammelt und wissen keine Antwort auf meine einfache Frage. Schwach!
Pirmin Estermann
Ich dachte, sie würden meinen gelieferten Link anklicken… Hier noch alles im Detail:
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer: Art. 20 Begrenzungsmassnahmen
“1 Der Bundesrat kann die Zahl der erstmaligen Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen (Art. 32 und 33) zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit begrenzen. Er hört vorgängig die Kantone und die Sozialpartner an.
2 Er kann für den Bund und die Kantone Höchstzahlen festlegen.
3 Das BFM kann im Rahmen der Höchstzahlen des Bundes Verfügungen für erstmalige Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen erlassen oder die kantonalen Höchstzahlen erhöhen. Es berücksichtigt dabei die Bedürfnisse der Kantone und das gesamtwirtschaftliche Interesse.”
http://www.admin.ch/ch/d/sr/142_20/a20.html
Wie sie sehen es gibt schon alles. Nur würde das eben auch für die EU-Bürger gelten. Sie kaufen also mit der SVP-Initative keine Katze im Sack.
Ich konnte einfach nicht glauben, dass es Ihnen damit ernst ist. Sie wollen diese Regeln für die EU anwenden? Sie wollen also quasi die Bauvorschriften, die für Einfamilienhaus gelten, fürs Hochhaus anwenden?
Nein, auf diese Buebetrickli der SVP fallen wir nicht mehr rein!
Paul Emmenegger
Ihnen ist ein kapitaler Schreibfehler unterlaufen.
Sie schreiben:Denn die SVP ist mit Bundesrätin Sommaruga ja nicht einverstanden.
Es sollte heissen:Die Bundesrätin Sommaruga ist mit der SVP und der Stimmehrheit der entsprechenden Initiative in keiner Weise einverstanden.
Deshalb lässt sie stink frech die Initiativpartei SVP aussen vor und sperrt Diese ohne Scham von sämtlichen Gesprächen zur Sache aus.Wenn dies nicht sozialistisch-kommunistische Vorgehensweise von anno dazumal ist,weiss ich nicht was diese volksverachtende Vorgehensweise zu bedeuten hat.
Sehr geehrter Herr Vogt. Besten Dank fuer Ihren Beitrag. Sie stellen darin meiner Meinung nach sehr gut die Argumente dar, warum wir unbedingt wieder Kontrolle ueber die einwanderung in unser Land erhalten muessen. Beste Gruesse
Um zu starke soziale Probleme und sozialökonomische Verwerfungen zu verhindern müssen wir die Einwanderung in den schweizerischen Arbeitsmarkt wieder selber nach gesamtvolkswirtschaftlichen Kriterien regeln können. Die ungebremste, unkontingentierte Einwanderung darf nicht nur wenigen, egoistischen Unternehmerinzeressen dienen.
Zuwanderung über Anpassung des EU-Vertrags zur Personenfreizügigkeit reduzieren!
Die SP will die Personenfreizügigkeit über eine Verschärfung von Kontrollen in den Griff bekommen. Wer den Schweizer Rechtsvollzug kennt weiss, dass Kontrollen hier immer nur stichprobenweise vorgenommen werden und dabei immer neue Schlupflöcher entstehen. Nur über eine Anpassung des Vertrags zur Personenfreizügigkeit mit der EU kann die heute zu hohe Zuwanderung wirksam reduziert werden. Das ist der vernünftige Vorschlag der SVP. Die Schweiz ist keine Maus, die vor der Schlange EU Angst haben muss. Wir haben bei den Neuverhandlungen diverse Trümpfe in der Hand.
Wenn man der EU nicht erklären kann, dass die Schweiz zurzeit mit einer fünfmal höheren Zuwachsrate der Bevölkerung zurechtkommen muss als der Durchschnitt der europäischen Länder und deshalb Vertragsanpassungen bei der Personenfreizügigkeit nötig sind, dann gute Nacht!
Bürger/innen Bulgariens und Rumäniens (EU!) haben weiterhin keinen unbeschränkten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Der Bundesrat hat am 28. Mai 2014 beschlossen, die Einschränkungen ein letztes Mal zu verlängern. Vorschläge zur Umsetzung der Zuwanderungsinitiative will er am 20. Juni präsentieren.
“(…) Damit bleiben die Übergangsbestimmungen zur Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den beiden osteuropäischen Ländern bis Ende Mai 2016 bestehen. Das heisst, Inländer und jene Ausländer, die sich bereits in der Schweiz befinden, haben weiterhin Vorrang vor Arbeitnehmern aus Rumänien und Bulgarien. Für letztere gelten zudem jährlich ansteigende Höchstzahlen für Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen. Nur für Selbständigerwerbende gelten die Bestimmungen nicht.”
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/zuwanderung-aus-bulgarien-und-rumaenien-bleibt-kontingentiert-1.18311574
Einersteils verschiebt der Bundesrat die volle Personenfreizügigkeit für Rumänien und Bulgarien immer wieder auf später,was auch ich als richtig finde.
Jedoch für den Kosovo reisst der Bundesrat ohne Gesetzesgrundlage und ohne Volksbefragung die Hintertüre weit auf.Dem Volk wurde hoch und heilig versprochen,für jedes neue EU Land in Sachen Personenfreizügigkeit abstimmen zu lassen.