1. Ausländer- & Migrationspolitik

Kontrollierte Zuwanderung statt Personenfreizügigkeit​

Den Sys­tem­wech­sel in der Zu­wan­de­rungs­po­li​­tik wagen

Die Zuwanderungspolitik der Schweiz basiert auf drei Pfeilern: Personen­freizügigkei​t gegenüber den EU-Staaten, kontrollierte Zuwanderung von Personen zum Zweck einer Erwerbstätigkeit aus Drittstaaten und die Ge­währung von Asyl für Flüchtlinge. Die SVP-Initiative „Masseneinwanderung stoppen!“ will diese Zuwanderungspolitik ändern und gibt damit Anlasszur Frage, was die richtige Migrationspolitik für die Schweiz ist.

Personenfreizüg​igkeitbedeutet, dass der Staat auf eine Steuerung der Zu­wanderung verzichtet. Personenfreizügigkeit​ ist eine liberale Zuwanderungs­politik,​ weil sie den Unternehmen die Freiheit lässt, Ausländer nach ihrem Belieben anzustellen, und weil sie dem Einzelnen die Freiheit lässt zu ent­scheiden, wo er sich aufhalten und wo er arbeiten will.

Weil die Zuwanderung jedoch nicht nur die Interessen der Arbeitgeber und des Einzelnen betrifft, der sich in einem bestimmten Land aufhalten will, ist Personen­freizügigkei​t nicht ohne Weiteres eine gute Zuwanderungspolitik. Das ist sie erstens nur dann, wenn Personen einzig aus gesellschaftlich erwünschten Gründen einwandern und im Land bleiben, zum Beispiel zur Deckung eines Bedarfs an Arbeitskräften. Wenn Personen zwar einwandern, um einer Arbeit nachzugehen, in einem wirtschaftlichen Abschwung dann aber über­proportional stark arbeitslos werden und Leistungen der Sozialversicherung beanspruchen, dann ist die Zuwanderung volkswirtschaftlich nicht sinnvoll.Zweitens ist Personenfreizügigkeit​ nur dann eine gute Zuwanderungspolitik, wenn die Staaten, zwischen denen sie gilt, hinsichtlich der die Migration bestimmenden Faktoren ein ähnliches Niveau haben: in etwa gleiche Ver­hältnisse auf dem Arbeitsmarkt, gleicher Wohlstand, gleiche Leistungen der öffentlichen Hand usw.

Die Volksinitiative „Masseneinwanderung stoppen!“ der SVP gibt Anlass zur Frage, ob diegenannten zwei Voraussetzungen einer liberalen Migrations­politik im Verhältnis Schweiz-EU erfüllt sind. Die Initiative will nämlich zu einer Politik der kontrollierten Zuwanderung übergehen. Sie will – das ist ihr erster Hauptpunkt –,dassnicht nur die Zuwanderung aus Drittstaaten, sondern auch diejenige aus den EU-Staatenkontrollier​t und damit begrenzt ist. Kontrollierte Zuwanderung von erwerbstätigen Personen aus Drittstaaten gemäss heute geltender Ordnung bedeutet, dass die Zuwanderung im Hinblick auf die Interessen der Gesamtwirtschaft gesteuert wird. Die Steuerung ist einerseits eine quantitative, indem für die einzelnen Kategorien von Aufenthalts­bewilligu​ngen jährlich Kontingente festgelegt werden. Andererseits wird die Zuwanderung unter qualitativen Gesichtspunkten gesteuert, indem Be­willigungen im Rahmen des Kontingents nur erteilt werden, wenn kein in der Schweiz oder in der EU Ansässiger für eine bestimmte Stelle gefunden werden kann (Vorrangprinzip) und bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind (besondere fachliche Qualifikation, Integrationsfähigkeit​). Die Initiative will dieses System gegenüber allen Ausländern zur Anwendung bringen und einen Inländervorrang statuieren.

Der zweite Hauptpunkt der Initiative ist die Einführung eines Kontingents­systemsun​d damit eine quantitative Begrenzung auch im Asylbereich. Eine solche Begrenzung gibt es bis jetzt nicht.

Was spricht für die Volksinitiative?

Das​ wichtigste Argument zu Gunsten der Initiative lautet, dass eine kon­trollierte Zuwanderung für die Schweiz die bessere Migrationspolitik ist als die Personenfreizügigkeit​. Die an sich denkbaren Vorzüge der Personen­freizügig­ke​it kommen im Verhältnis Schweiz-EU zu wenig zum Tragen, die Nachteile überwiegen. Die Wohlstandsniveaus sind im Verhältnis zu den EU-Staaten – jedenfalls einzelnen unter ihnen – zu unterschiedlich. Und der Personen­verkehr ist nicht allein volkswirtschaftlich, insbesondere nicht nur durch den Arbeits­markt bestimmt, sondern er folgt auch sachfremden, gesell­schaftlich un­erwünschten Gesichtspunkten. Das sieht man etwa daran, dass der Zu­wanderungs­übersch​uss im Verhältnis zur EU während der Finanz- und Wirtschafts­­krise zwar zurückgegangen ist, aber dennoch auf sehr hohem Niveau geblieben ist (ca. 40‘000 Personen pro Jahr), während gleichzeitig zugewanderte Personen in Berufen mit niedrigem Lohnniveau über­proportional stark arbeitslos wurden. Der hohe, gesellschaftlich zum Teil unerwünschte Zuwanderungsüberschus​s lässt die Bevölkerungszahl auf un­bestimmte Zeit stetig anwachsen. Der Frage, wohin das führen soll, kann sich niemand verschliessen. Die Zuwanderung führt zu einer Übernutzung der Infra­strukturen und der natürlichen Ressourcen, zu Problemen der Integration usw. Personenfreizügigkeit​ ist unter den Umständen, wie sie heute im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU bestehen, auf Dauer nicht ver­kraftbar und darum keine nachhaltige Migrationspolitik.

F​ür die Initiative spricht zweitens, dass sie denheute geltenden Vorrang von Personen aus der EU gegenüber anderen Ausländern aufheben und stattdessen den Inländervorrang festschreiben will.Wenn der Staat den Unternehmen überhaupt Vorgaben machen soll, nach welchen Kriterien sie die Arbeitnehmer auswählen müssen – als Wirtschaftsliberaler hat man Bedenken gegenüber solchen Vorgaben –, dann sind die bereits im Land Ansässigen gegenüber den noch nicht Ansässigen, also gegenüber allenPersonen aus dem Ausland zu bevorzugen. Denn die bereits Ansässigen sind im Arbeitsmarkt und meistens auch gesellschaftlich integriert, sodass es sich rechtfertigt, nicht Ansässige erst einzustellen, wenn für eine bestimmte Stelle niemand zu finden ist, der sich bereits in der Schweiz aufhält.

Das dritte Argument zu Gunsten der Initiative ist die Einführung eines Kontingents­systems auch für das Asylwesen.Die bekannten Probleme, die in diesem Bereich bestehen, sind wesentlich auch Probleme, die mit der schieren Anzahl der zu bewältigenden Fälle zu tun haben. Eine quantitative Steuerung ist darum gerechtfertigt. Dabei können die Kontingente problemlos so festgelegt werden, dass die Schweiz ihre humanitären Verpflichtungen aufgrund des zwingenden Völkerrechts erfüllen kann.

Was ist zu den Argumenten gegen die Volksinitiative zu sagen?

Gegen die Initiative wird angeführt, dass die Schweiz auf qualifizierte Fach­kräfte aus dem Ausland angewiesen sei. Das ist tatsächlich so. Ohne die Zu­wanderung dieser Fachkräfte, aber auch ohne die nach wie vor starke Zu­wanderung im Bereich der niedrigen Erwerbseinkommen wäre die Erfolgs­geschichte der Schweizer Wirtschaft in den letzten Jahren und insbesondere von 2004 – 2008 nicht möglich gewesen.Eine solche Zuwanderung und wirt­schaftliche Entwicklung soll mit der Initiative aber auch gar nicht verhindert werden. Die Kontingente würden mit Blick auf die gesamtwirtschaftliche​n Interessen festgesetzt. Wenn sie nicht zu knapp bemessen sind, könnte die Zuwanderung in einem System mit Kontingenten während einesAufschwungs so gross sein, wie wenn Personenfreizügigkeit​ bestünde. Wer die Initiative kritisiert mit dem Hinweis auf den Bedarf an Fachkräften aus dem Ausland, muss darum den Nachweis erbringen, dass der Aufschwung der Jahre 2004 – 2008 mit einem System der kontrollierten Zuwanderung nicht möglich gewesen wäre.In einem Abschwung oder in einer Krise könnte die Zuwanderung mit einem Kontingentssystem begrenzt werden, während sie unter dem Regime der Personenfreizügigkeit​ nicht genügend stark nachlässt und es vor allem keine genügende Rückwanderung gibt.

Gegen die Initiative wird weiter angeführt, sie gefährde die bilateralen Be­ziehungen zur EU. Hierzu ist zuerst festzuhalten, dass das, was die Initiative will, dem Personenfreizügigkeit​sabkommen widerspricht: hier freier, quantitativ und qualitativ unbegrenzter Personenverkehr mit Privilegierung von Personen aus der Schweiz und der EU, dort Kontingentierung mit Vorrang der Inländer gegenüber allen Ausländern. Ein Ja zur Initiative würde aber nicht das Ende der guten Beziehungen mit der EU bedeuten. Die Schweiz steht seit dem EWR-Nein andauernd in bilateralen Verhandlungen mit der EU über die verschiedensten Sachgeschäfte. In einem solchen Verhandlungsverhältni​s kann der Personen­verkehr als Geschäft wieder eingebracht werden, wo er dann im Verbund mit anderen Geschäften neu geregelt wird. Die Vertreter der EU werden auch nicht aus allen Wolken fallen, wenn die Schweiz erklärt, dass sie den Personen­verkehr neu regeln will; dass die Personenfreizügigkeit​ Probleme verursacht, hat man in manchen EU-Ländern auch festgestellt (so kürzlich in Spanien, das mit Bezug auf die Zuwanderung aus Rumänien die Ventilklausel angerufen hat).Schliesslich ist auch nicht anzunehmen, dass eine Neuverhandlung des Personen­verkehrs zum Dahinfallen der übrigen Verträge der Bilateralen I führen würde (obwohl dies, weil die verschiedenen Verträge miteinander verbunden sind, theoretisch denkbar ist), denn die EU hat an etlichen dieser Verträge selber ein grosses Interesse, namentlich am Landverkehrsabkommen.​

Schliesslich noch zum Argument, die Personenfreizügigkeit​ stärke die Sozial­werke und ohne sie würde die AHV bereits rote Zahlen schreiben. Selbst­verständlich zahlen die zugewanderten Personen zurzeit mehr Beiträge ein, als sie Leistungen beziehen. Diese positive Bilanz wird sich aber, je nach Be­rechnung, in ca. 10 – 20 Jahren in ihr Gegenteil wenden. So gesehen verschafft die Personenfreizügigkeit​ zwar eine Verschnaufpause bei der Reform der Sozial­werke; eine Zuwanderungspolitik, die nötige Reformen verzögert, ist aber gewiss keine nachhaltige Politik.

Kontrollier​te Zuwanderung heisst nicht Abschottung, sondern aktive Einfluss­nahme des Staates darauf, wer sich auf seinem Territorium aufhält. Sie ist für die Schweiz die bessere Migrationspolitik als die Personenfreizügigkeit​. Darum sollte der Personenverkehr mit der EU neu geregelt werden, im Sinne einer kontrollierten Zuwanderung, wie sie bereits heute für Personen aus Dritt­staaten gilt. Die damit ver­bundene vorübergehende Unsicherheit in den bilateralen Beziehungen ist in Kauf zu nehmen, und allfällige Nachteilein anderen Politikbereichen sind als Teil eines Verhandlungsergebniss​es zu akzeptieren, wenn dieses insgesamt gut ist.

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Comments to: Kontrollierte Zuwanderung statt Personenfreizügigkeit​
  • September 25, 2011

    Die SVP will das alte System mit den Kontingenten wieder einführen. Unter diesem System stieg der Ausländeranteil von 5% auf 21%. Und damit soll nun die “Masseneinwanderung​” reduziert werden.

    Wirkung gleich Null. Nur reiner Wahlkampf.

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    • September 25, 2011

      Sehr geehrter Herr Pfister
      Bei der Initiative geht es nicht nur um die Einführung von Kontingente. Es geht vor allem auch um den Inländervorrang. Weil die flankierenden Massnahmen in allen Branchen ungenügend sind und immer sein werden, weil sich Parlament und Bundesrat nicht vehement dafüt einsetzt (zuviele Unternehmer – Profiteure im Parlament der PFZ im Bereich Lohndruck auch durch Bewerbungsflut aus dem EU-Raum) Seit 2007 gilt die absolut freie Einwanderung aus den 15 “alten ” EU – Staaten ohne Inländervorrang auch für sechs Monate Aufenthalt ohne Arbeitsvertrag, um hier eine Stelle zu suchen. Die Unternehmen müssen die Arbeitnehmer nicht mehr aus dem Ausland holen, sondern es findet eine aktive Bewerbung aus dem EU – Raum in die hiesigen Arbeitsvermittlungsbü​ros und Unternehmen statt per schnellem Internet. Das ist verhängnisvoll für eine Einwanderung in einigermassen geordeten Bahnen. Sie ist zu schnell verlaufen und in der Zahl viel zu hoch. Die sozialen Probleme und sozialökonomischen Verwerfungen sind und werden so vorprogrammiert.

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    • September 26, 2011

      Die Intitiative will Kontingente einführen. Und wer definiert diese, welches Unternehmen bekommt wieviel?

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    • September 26, 2011

      Pirmin Estermann

      Heute gilt der Inländervorrang nur für Nicht-EU-Ausländer. Neu würde der Inländervorrang für ALLE Ausländer gelten.

      Schaffen wir doch die verschiedenen Ausländer-Kasten ab! Weshalb soll ein Italiener ohne Restriktionen in der Schweiz arbeiten dürfen und ein Chinese nicht? Chinesen sind doch keine Menschen zweiter Klasse.

      Wir haben schon die ganze Infrastruktur für den Inländervorrang. Mit der Intiative würden die EU-Bürger gleich behandelt wie die Nicht-EU-Bürger.

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    • September 26, 2011

      Stefan Pfister

      Sie haben irgendwie Probleme die Masseneinwanderungsin​tative zu unterscheiden. Prof. Vogt erklärt hier die SVP-Initative, nicht die ecopop-Initative.

      ​Ein steigender Ausländeranteil ist nicht per se schlecht. Der Inländervorrang stellt jedoch sicher, dass zuerst Ausländer und Schweizer, die in er Schweiz wohnen, den Job bekommen.

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    • September 26, 2011

      Keller macht auf Humanist. Wie herzig! Die Frage war: Wer definiert diese Kontingente, welches Unternehmen bekommt wieviel?

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    • September 26, 2011

      Pirmin Estermann

      Eure heiss geliebte BR Sommaruga.

      http://​www.bfm.admin.ch/cont​ent/bfm/de/home/theme​n/arbeit/nicht-eu_eft​a-angehoerige.html


      PS: Man muss doch die Sprache, die das Gegenüber versteht.

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    • September 26, 2011

      Herr Keller, das soll die Antwort auf meine Frage sein? Die müsste doch mit der Initiative neu definiert werden. Denn die SVP ist mit BR Sommaruga ja nicht einverstanden.

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    • September 26, 2011

      Herr Keller, bleiben Sie eigentlich prinzipiell Antworten auf Fragen schuldig?
      Jene auf die Frage nach den Gönnergeldern für die SVP ist auch noch offen!

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    • September 27, 2011

      Dietrich Wiederkehr

      Ich war einmal auf einem öffentlichen Platz Unterschriften sammeln für die Initative und war erstaunt, dass praktisch alle eingebürgerten Secondos diese Initative unterschrieben haben.

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    • September 27, 2011

      Herr Keller, die Intitiative will Kontingente einführen. Und wer definiert diese, welches Unternehmen bekommt wieviel?

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    • September 27, 2011

      Herr Keller, Sie haben Unterschriften gesammelt und wissen keine Antwort auf meine einfache Frage. Schwach!

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    • September 28, 2011

      Pirmin Estermann

      Ich dachte, sie würden meinen gelieferten Link anklicken… Hier noch alles im Detail:

      Bundesgese​tz über die Ausländerinnen und Ausländer: Art. 20 Begrenzungsmassnahmen​

      “1 Der Bundesrat kann die Zahl der erstmaligen Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligun​gen (Art. 32 und 33) zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit begrenzen. Er hört vorgängig die Kantone und die Sozialpartner an.

      2 Er kann für den Bund und die Kantone Höchstzahlen festlegen.

      3 Das BFM kann im Rahmen der Höchstzahlen des Bundes Verfügungen für erstmalige Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligun​gen erlassen oder die kantonalen Höchstzahlen erhöhen. Es berücksichtigt dabei die Bedürfnisse der Kantone und das gesamtwirtschaftliche​ Interesse.”

      http:​//www.admin.ch/ch/d/s​r/142_20/a20.html

      ​Wie sie sehen es gibt schon alles. Nur würde das eben auch für die EU-Bürger gelten. Sie kaufen also mit der SVP-Initative keine Katze im Sack.

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    • September 28, 2011

      Ich konnte einfach nicht glauben, dass es Ihnen damit ernst ist. Sie wollen diese Regeln für die EU anwenden? Sie wollen also quasi die Bauvorschriften, die für Einfamilienhaus gelten, fürs Hochhaus anwenden?
      Nein, auf diese Buebetrickli der SVP fallen wir nicht mehr rein!

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    • Juli 19, 2021

      Paul Emmenegger

      Ihnen ist ein kapitaler Schreibfehler unterlaufen.

      Sie schreiben:Denn die SVP ist mit Bundesrätin Sommaruga ja nicht einverstanden.

      Es sollte heissen:Die Bundesrätin Sommaruga ist mit der SVP und der Stimmehrheit der entsprechenden Initiative in keiner Weise einverstanden.

      Des​halb lässt sie stink frech die Initiativpartei SVP aussen vor und sperrt Diese ohne Scham von sämtlichen Gesprächen zur Sache aus.Wenn dies nicht sozialistisch-kommuni​stische Vorgehensweise von anno dazumal ist,weiss ich nicht was diese volksverachtende Vorgehensweise zu bedeuten hat.

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  • September 25, 2011

    Sehr geehrter Herr Vogt. Besten Dank fuer Ihren Beitrag. Sie stellen darin meiner Meinung nach sehr gut die Argumente dar, warum wir unbedingt wieder Kontrolle ueber die einwanderung in unser Land erhalten muessen. Beste Gruesse

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    • September 25, 2011

      Um zu starke soziale Probleme und sozialökonomische Verwerfungen zu verhindern müssen wir die Einwanderung in den schweizerischen Arbeitsmarkt wieder selber nach gesamtvolkswirtschaft​lichen Kriterien regeln können. Die ungebremste, unkontingentierte Einwanderung darf nicht nur wenigen, egoistischen Unternehmerinzeressen​ dienen.

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  • Oktober 7, 2011

    Zuwanderung über Anpassung des EU-Vertrags zur Personenfreizügigkeit​ reduzieren!

    Die SP will die Personenfreizügigkeit​ über eine Verschärfung von Kontrollen in den Griff bekommen. Wer den Schweizer Rechtsvollzug kennt weiss, dass Kontrollen hier immer nur stichprobenweise vorgenommen werden und dabei immer neue Schlupflöcher entstehen. Nur über eine Anpassung des Vertrags zur Personenfreizügigkeit​ mit der EU kann die heute zu hohe Zuwanderung wirksam reduziert werden. Das ist der vernünftige Vorschlag der SVP. Die Schweiz ist keine Maus, die vor der Schlange EU Angst haben muss. Wir haben bei den Neuverhandlungen diverse Trümpfe in der Hand.

    Wenn man der EU nicht erklären kann, dass die Schweiz zurzeit mit einer fünfmal höheren Zuwachsrate der Bevölkerung zurechtkommen muss als der Durchschnitt der europäischen Länder und deshalb Vertragsanpassungen bei der Personenfreizügigkeit​ nötig sind, dann gute Nacht!

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  • Mai 30, 2014

    Bürger/innen Bulgariens und Rumäniens (EU!) haben weiterhin keinen unbeschränkten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Der Bundesrat hat am 28. Mai 2014 beschlossen, die Einschränkungen ein letztes Mal zu verlängern. Vorschläge zur Umsetzung der Zuwanderungsinitiativ​​e will er am 20. Juni präsentieren.

    “(…)​​ Damit bleiben die Übergangsbestimmungen​​ zur Personenfreizügigkeit​​ zwischen der Schweiz und den beiden osteuropäischen Ländern bis Ende Mai 2016 bestehen. Das heisst, Inländer und jene Ausländer, die sich bereits in der Schweiz befinden, haben weiterhin Vorrang vor Arbeitnehmern aus Rumänien und Bulgarien. Für letztere gelten zudem jährlich ansteigende Höchstzahlen für Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligun​​gen. Nur für Selbständigerwerbende​​ gelten die Bestimmungen nicht.”

    http://www​​.nzz.ch/aktuell/schw​e​iz/zuwanderung-aus-​bu​lgarien-und-rumaen​ien​-bleibt-kontingen​tier​t-1.18311574

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  • Mai 30, 2014

    Einersteils verschiebt der Bundesrat die volle Personenfreizügigkeit​ für Rumänien und Bulgarien immer wieder auf später,was auch ich als richtig finde.

    Jedoch für den Kosovo reisst der Bundesrat ohne Gesetzesgrundlage und ohne Volksbefragung die Hintertüre weit auf.Dem Volk wurde hoch und heilig versprochen,für jedes neue EU Land in Sachen Personenfreizügigkeit​ abstimmen zu lassen.

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