1. Politik Aktuell

Rauchverbote – Schutz der Gesundheit gegen individuelle Freiheit

Seit dem ersten Rauchverbot im Kanton Tessin im Jahr 2007 ist der Schutz vor dem Passivrauchen ein Thema, das in der Schweiz heftig diskutiert wird. Befürworter wollen die Verbote noch strikter machen, während die Gegner versuchen, sie ganz aufzuheben. Dabei stellt sich die Frage, inwieweit die persönliche Freiheit eingeschränkt werden darf, um den Gesundheitsschutz zu fördern. Zur Diskussion stehen hauptsächlich Rauchverbote in der Gastronomie.

Dieser Text zeigt die Problemstellungen des Rauchverbots auf, gibt einen Überblick über die aktuelle Gesetzgebung und beleuchtet die Argumente der Befürworter und Gegner.

Gesundheitsschutz oder individuelle Freiheit?

Das Rauchen ist eine Einschränkung für Personen, die diesen Rauch einatmen müssen, wobei auf der anderen Seite ein Rauchverbot die Raucher eingrenzt. Das Rauchverbot verursacht somit einen Konflikt zwischen der individuellen Freiheit und dem angestrebten Gesundheitsschutz.

Bei der Beurteilung einer Einschränkung müssen alle Interessensgruppen berücksichtig werden. In einem Gastlokal wären das auf der einen Seite der Wirt sowie die rauchenden Gäste und auf der anderen Seite diejenigen, die dem Rauch ausgesetzt sind, also Gäste und Angestellte.

Einem solchen Interessenskonflikt kann jeweils grundsätzlich mit drei verschiedenen Lösungen begegnet werden. Eine Möglichkeit wäre, das Rauchen in geschlossenen Räumen zu besteuern. Eine andere Variante wäre, immer neu auszuhandeln, ob jemand rauchen darf oder nicht. Da beide Varianten im Bezug auf das Rauchen in geschlossenen Räumen mit enormem Aufwand verbunden wären, hat man bis heute in den meisten Fällen auf die dritte Variante, das Rauchverbot, zurückgegriffen.

Am striktesten wäre das Rauchen immer und überall zuzulassen, oder immer und überall zu verbieten. Dabei würde ein totales Verbot die Raucher und Gastwirte einschränken, während die Erlaubnis zu Rauchen die Arbeitnehmer und Nichtraucher einschränkt. Denkbar wären aber auch räumlich oder zeitlich beschränkte Verbote. Das heisst, man würde das Rauchen nur noch in abgetrennten Räumen (Fumoirs) oder während bestimmten Zeiten (z.B. ab 20:00) erlauben.

Aktuelle Situation

Rauchverbote in der Schweiz

Am 1. Mai 2010 trat in der Schweiz das neue Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Dieses sieht ein Rauchverbot für geschlossene Räume vor, die öffentlich zugänglich sind, oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. In der Gastronomie sind davon hauptsächlich Betriebe wie Restaurants, Beizen, Bars und Diskotheken betroffen. Zu anderen öffentlichen Räumen gehören u.a. öffentliche Verwaltungsgebäude, Spitäler, Schulen, Museen, Theater und Einkaufszentren. Es dürfen Raucherräume, sogenannte Fumoirs, eingerichtet werden. Sie müssen aber abgetrennt und gut belüftet werden. Bedient werden sie nur, wenn die Angestellten im Arbeitsvertrag ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Ausnahmeregelungen sind für Gastlokale bis zu einer Grösse von 80 Quadratmetern möglich. In diesen darf bei ausreichender Belüftung geraucht werden, wenn sie als Raucherbetriebe gekennzeichnet werden. Die Bewilligung wird vom Kanton erteilt. Bei Missachtung des Verbots sind Bussen bis CHF 1000.- vorgesehen. Das Nationale Rauchverbot kann von den Kantonen zusätzlich verschärft werden. Es ist lediglich als eine Mindestanforderung zu verstehen. Rauchverbote wurden bis anhin nur kantonal ausgesprochen. Zu Beginn des Jahres 2010 waren es mehr als die Hälfte der Kantone, die ein Rauchverbot für gewisse Orte beschlossen haben. Der Tessin führte 2007 als erster Kanton ein solches Verbot ein. Rauchverbote kennt man teilweise auch schon aus dem öffentlichen Verkehr.

Internationale Rauchverbote

Rund drei Viertel der europäischen Länder haben Rauchverbote oder ähnliche Einschränkungen beschlossen. Die Europäische Union hat sich ausserdem für ein striktes Vorgehen bei der Umsetzung eines Rauchverbots ausgesprochen und sich ein totales Rauchverbot am Arbeitsplatz, sowie in allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen zum Ziel gesetzt. Dies soll von den Mitgliedsstaaten in den nächsten drei Jahren umgesetzt werden.

2004 hat Irland als erstes europäisches Land ein Rauchverbot eingeführt. Es handelt sich dabei um ein absolutes Rauchverbot in öffentlichen Institutionen und Gaststätten wie Restaurants und Pubs.

Grundlage dieser Entwicklung ist u.a. die Tabakkonvention der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie verlangt Massnahmen gegen Passivrauchen am Arbeitsplatz, in geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einrichtungen und Plätzen.

Argumente der Befürworter

Für die Befürworter eines Rauchverbots ist Gesundheitsschutz das wichtigste Argument und sie weisen dabei auf eine Vielzahl von Studien, die dies bestätigen würden. Gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) verdoppelt sich das Risiko eines Hirnschlags und das Risiko von Lungenkrebs steigt bis zu 25%, wenn man regelmässig Passivrauch ausgesetzt ist. Eine Studie der Universität Basel schätzt die Gesundheitskosten von Passivrauchen auf 420 Mio. Franken. Auch die WHO stuft Passivrauchen als sehr gesundheitsschädlich ein. Die Schädlichkeit sei aber auch abhängig von der Dauer, der man dem Rauch ausgesetzt ist. Dies würde bedeuten, dass Angestellte im Gastgewerbe stärker betroffen wären.

Weiter argumentieren sie, dass Raucher auf Nichtraucher Rücksicht nehmen sollten. Andere Massnahmen als ein Rauchverbot, wie z.B. differenzierte Krankenkassenprämien und Lenkungsabgaben, würden den Gesundheitsschutz nicht verbessern, höchstens die Gesundheitskosten umverteilen. Zudem seien Rauchverbote im Ausland weitgehend akzeptiert und auch in den Kantonen hätte man grösstenteils gute Erfahrungen damit gemacht. Auch Umsatzrückgänge wären nicht überall verzeichnet worden. Das kommt daher, dass ein Rauchverbot teilweise dazu geführt hat, dass ein Gastlokal für Nichtraucher attraktiver wurde und so das Wegbleiben von rauchenden Gästen kompensiert werden konnte. Daten aus Irland hätten beispielsweise gezeigt, dass Umsatzzahlen weitgehend konstant blieben. Die Umsatzschwankungen im ersten Jahr nach Einführung des Verbots seien gemäss dem irischen Gesundheitsministeriums hauptsächlich auf höhere Alkoholpreise zurückzuführen. Und gemäss einer amerikanischen Studie aus dem Jahr 2005 seien die Umsatzzahlen im Gastgewerbe nach Einführung eines Rauchverbots in Kalifornien USA sogar gestiegen.

Argumente der Gegner

Der Eingriff in die persönliche Freiheit der Raucher und in die der Wirte ist das zentrale Gegenargument. Nichtraucher könnten selber entscheiden, ob sie sich Rauch aussetzen wollen und wären nicht gezwungen in Raucherlokale zu gehen. Es sei ein unnötiges Eingreifen des Staates in die Freiheit der Bürger und durch eine übertriebene Regulierungsmentalität drohe die Gefahr von weiteren Verboten und Einschränkungen. Das Verbot sei ausserdem eine Bevormundung der Bürger.

Eigentümer von Gastlokalen könnten nicht mehr selber darüber entscheiden, ob in ihrem Lokal geraucht werden dürfe oder nicht. Dies sei eine Verletzung der Gewerbefreiheit. Der Markt wäre selber in der Lage, sich den Bedürfnissen nach rauchfreien Gastlokalen anzupassen und Wirte würden von selbst auf diesen Trend umsteigen. Ein Verbot sei an dieser Stelle ein unnötiger Eingriff.

Von vielen Wirten werden starke Umsatzeinbrüche befürchtet und mehrere bereits betroffene Schweizer Wirte haben sich zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen, um gegen das Rauchverbot anzukämpfen. Auch in Deutschland hat das Statistische Bundesamt im Jahr 2007, nach Einführung von Rauchverboten, starke Umsatzrückgänge v.a. bei Kneipen und Diskotheken festgestellt. Des Weiteren werden hohe Kosten für den Bau von Raucherräumen befürchtet. Abhängig von der Grösse und den Gegebenheiten der Räumlichkeiten können diese mehrere zehntausend Franken betragen.

Es gibt unter den Gegnern der Rauchverbote auch Stimmen, die der Meinung sind, dass die Schädlichkeit des Passivrauchens überschätzt wird oder gar nicht zutrifft. Z.B. wurde 2003 eine Langzeitstudie aus den USA veröffentlicht, die statistisch keinen Zusammenhang zwischen dem Umgebungsrauch und der Sterblichkeitsrate nachweisen konnte.

Fazit

In der Schweiz hat sich mittlerweile ein Rauchverbot durchgesetzt. Ein Ende der Diskussion ist jedoch noch nicht in Sicht. Es gibt derzeit Bestrebungen von Gegnern wie auch Befürwortern, Unterschriften für Volksinitiativen zu sammeln um das Verbot zu liberalisieren bzw. zu verschärfen.

Literaturverzeichnis

Bundesamt für Gesundheit [BAG] (2010). Schutz vor Passivrauchen in den Kantonen. Gefunden am 02.03.2010 unter Link

Europäisches Parlament (2009). Nur umfassendes Rauchverbot bietet Schutz. Gefunden am 02.03.2010 unter Link

IG Freier Schweizer Wirte (2010). Schluss mit Staatlicher Bevormundung!. Gefunden am 02.03.2010 unter Link

James E Enstrom, Geoffrey C Kabat (2003). Environmental tobacco smoke and tobacco related mortality in a prospective study of Californians, 1960-98. Gefunden am 02.03.2010 unter Link

Lungenliga (2010). Passivrauchen. Gefunden am 02.03.2010 unter Link

Neue Zürcher Zeitung [NZZ] (13. Februar 2010). Kein Passivrauchen mehr für Angestellte. Gefunden am 02.03.2010 unter Link

Raucherliga (2010). Freiheit, Toleranz, Gemütlichkeit. Gefunden am 02.03.2010 unter Link

Sueddeutsche.de (31.07.2006). Das Rauchverbot enttäuscht seine Kritiker. Gefunden am 02.03.2010 unter Link

Tagesschau.de (07.09.2006) Iren müssen draussen rauchen. Gefunden am 02.03.2010 unter Link

Universität Basel (2009). Gesundheitskosten des Passivrauchens in der Schweiz. Gefunden am 02.03.2010 unter Link

World Health Organization (WHO) (2007). The European Tobacco Control Report. Gefunden am 02.03.2010 unter Link

Rauchverbote_Gesundheitsschutz_Freiheit.pdf – PDF

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